okluge mit "Sonderangeboten" - ein verhängnisvoller Fehler? - nochbilligereinkaufen - zeughouse

    • okluge mit "Sonderangeboten" - ein verhängnisvoller Fehler? - nochbilligereinkaufen - zeughouse

      wortfilter.de berichtet von einem möglicherweise folgenreichen Fehler des Händlers okluge beim Einstellen seiner Waren. Demnach hat die Software des Händlers sowohl bei ebay, als auch bei Amazon und im eigenen Online-Shop okluge-shop.de z. B. Plasma-TV-Geräte für unter 10 Euro inklusive Versand angeboten. Allein bei Amazon sollen dabei über 15000 Waren innerhalb weniger Stunden mit der falschen Preisauszeichnung verkauft worden sein.

      Würde Oliver Kluge alle Artikel zu den fehlerhaften Preisen ausliefern, entstünde ihm ein Schaden von rund zwei Millionen Euro. Das ist verständlicherweise viel zu viel, um da aus Kulanz doch zu liefern. Stattdessen hat sich Oliver Kluge bei den Schnäppchenjägern entschuldigt und es wurden alle Verkäufe nach BGB § 119 unverzüglich angefochten.


      Es bleibt nun aber abzuwarten, ob die enttäuschten Käufer dies in ihren Bewertungen ausdrücken. Das könnte die Accounts von okluge bei ebay und Amazon erheblichen Schaden zufügen. Nach Bewertungspunkten ist okluge_de bei eBay mit 641865 der drittgrößte deutsche Verkäufer. Bei Amazon ist okluge mit 280246 Bewertungspunkten der viertgrößte deutsche Verkäufer.

      ebay: okluge_de Edit: nun okluge

      Amazon: okluge
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • dieselfisch schrieb:

      Wenn ebay schlau wäre, würden sie Bewertungen für diese Auktionen gar nicht erst zulassen.

      Das halte ich für problematisch. Dies würde aber sehr stark nach Wettbewerbsverzerrung riechen. Dann müsste ebay konsequenterweise immer dann eine Bewertung nicht zulassen, wenn ein Verkäufer wegen Irrtums anfechtet. Wer soll dann das überprüfen? Der Aufschrei der ebay-Gemeinde wäre sicherlich gewaltig, wenn Tausende von Käufern nicht mehr die Auktion bewerten dürften. Das ohnehin nur mit Einschränkungen zu gebrauchende Bewertungssystem wäre dann vollends für die Tonne. Der Verkäufer beruft sich auf Irrtum und schon kann der Käufer nicht mehr bewerten...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es war zu erwarten: Die unzufriedenen Käufer haben die negativen Bewertungen im eby-Account von okluge sprunghaft ansteigen lassen: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…=30&_trkparms=negative_30
      Die Kommentare sprechen da auch eine eindeutige Sprache.
      Bilder
      • eBay-Bewertungsprofil für okluge_de_1293895097634.png

        225,8 kB, 1.103×3.243, 2.164 mal angesehen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich denke mit den negativen Bewertungen war zu rechnen, aber recht fair ist es nicht, wenn man überlegt bei welchen Preis manche Angebote eingestellt wurden.

      Okluge wird sich wahrscheinlich rechtlich vertreten lassen müssen, wie in den Bewertungen ja schon, bzw. drohend zu lesen war.

      Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in seinem Urteil vom 26.01.2005 (Aktenzeichen VIII ZR 79/04) entschieden, dass der Käufer in diesem Fall keinen Lieferungsanspruch hat. Der Verkäufer hat das Recht, bei einer falschen Preisauszeichnung, den Kaufvertrag gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anzufechten. Dies hat zur Folge, dass der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen gilt, der Kunde hat keinen Lieferanspruch. Das Gericht begründet seine zutreffende Ansicht damit, dass ein Irrtum im Rechtssinne auch dann gegeben sein kann, wenn dieser nicht nur durch eine persönliche Erklärung eines Vertragspartners, sondern automatisch durch eine Software erfolgt. Internethändler sind insoweit aus dem Schneider.

      Selbst bei einem abgeschlossenen Kaufvertrag wäre dieser annullierbar mit einer „Irrtumsanfechtung“ gewesen (AZ 30 C 3125/08-47).
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
    • Entscheidend ist aber die ohne schuldhafte Verzögerung erfolgte Anfechtung.

      Keine Lieferung. Kommentarlose Rückerstattung meiner Zahlung. Nie wieder!

      Sollte diese Bewertung allerdings der Wahrheit entsprechen, wird Herrn Kluge auch kein Anwalt mehr helfen. Mit der Rückerstattung des Geldes hätte die Anfechtung spätestens erfolgen müssen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Sollte diese Bewertung allerdings der Wahrheit entsprechen, wird Herrn Kluge auch kein Anwalt mehr helfen.

      Was den Wahrheitsgehalt solcher zumeist "Rachebewertungen" angeht habe ich so meine eigene Meinung.
      Okluge wird schon an alle Käufer unverzüglich eine entsprechende Erklärung geschickt haben, bei den meisten Käufern wird der Frust recht groß sein.
      Aber mal ehrlich, die hier in den Bewertungen am lautesten tönen haben sicher auch schon Fehler gemacht oder?
      Jedenfalls sind einige dabei, die selber schon rote haben oder ihr Profil gleich ganz auf "privat" halten :thumbdown:
      Wenn ich das lese "Preisirrtum.Verständlich,aber nur Entschuldigung reicht nicht !!" Ja was will der Typ denn noch ?(
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Das ist dann wieder typisch: Gier frist Hirn.
      Wenn ich solche Angebote sehe denk ich einfach mal logisch und merke das das ein Fehler sein muss.
      Aber nein manche Menschen wollen dann für ihre "Mühen" . dass sie auf Sofortkaufen geklickt haben ja noch endschädigt werden.
      Diese "Ich bereichere mich auf Kosten anderer egal ob ich denjenigen in den Ruin treibe" Mentalität find ich einfach nurnoch zum [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_klokotzen.gif]
    • Oberlix schrieb:

      Diese "Ich bereichere mich auf Kosten anderer egal ob ich denjenigen in den Ruin treibe" Mentalität find ich einfach nurnoch zum

      Das ist aber die offizielle Philosophie in Deutschland. Geiz ist geil, egal was es den anderen kostet.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Oberlix schrieb:

      Na dann bezeichne ich mich gern als Sonderling.
      Den ich bin noch anders erzogen worden.

      Dem kann ich mich nur Anschließen ... :thumbsup:
      Heutzutage wird ja gar nicht mehr "erzogen" sondern "VERzogen" Das Abspruchsdenken ufert schon ins Grenzenlose aus, besondes in Bevölkerungsschichten die ihren Lebensunterhalt nicht mehr aktiv bestreiten (müssen).
      Da geht dann auch mal schnell der Blick für jegliche wirtschaftliche Realität verloren, "Ich bekomme meinen LCD TV nicht für 10 € ?", Schweinerei, gehe gleich zum Anwalt, kostet mich NIX, habe ja Armenrecht ... :rolleyes:
    • Naja das man für nen 10er nen Plasma TV bekommt ist wohl mal nen gerücht. denke auch mal das der händler auch genau weis wie er Kaufverträge wegen irtum wiederrufen kann. Und wenn man dann noch für so einen mist armenrecht bekommt ist der gesetzgeber wohl in der pflicht so einem schwachsinn einen riegel vor zu schoeben schliesslich blutet für den mist der steuerzahler und der ausgang einer sollchen sache ist wohl auch vor programmiert nämlich das scheitern.
    • senseman schrieb:

      ist der gesetzgeber wohl in der pflicht so einem schwachsinn einen riegel vor zu schoeben schliesslich blutet für den mist der steuerzahler

      Was interessiert den Gesetzgeber der gemeine Steuerzahlen? Hast du je ein Gesetz gesehen, wo die Rechte des ehrlichen, hart arbeitenden Steuerzahlers gestärkt würden? Ist doch die Milchkuh des Staates.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ich finde schon, dass der Gesetzgeber zumindest bei so einer Konstellation eine vertretbare Gesetzeslage geschaffen hat. Jedem Verkäufer ist es möglich, bei einem derartigen Irrtum den Vertrag anzufechten. Leider tun dies die meisten nicht oder machen Fehler dabei. Das ist dann aber eher das Problem schlechter Vermittlung oder Information hinsichtlich die geltenden Gesetze. Man darf dann allerdings fragen, ob dies das Versäumnis des mündigen Bürgers oder des Staates ist. Wer ist verpflichtet, die geltenden Gesetze näher an den Bürger zu bringen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Na ich würde sagen der gesetzgeber und das in einer form das der mündige bürger selbiges auch interpretieren kann, weil aus dem juradeutsch liest der normalo was anderes als wie der jurist. Und gerade GEsetze für verbraucher sollten doch so formuliert sein das man sie versteht und nicht erstmal nen RA fragen muss was wollen die nun von mir ???



      Was interessiert den Gesetzgeber der gemeine Steuerzahlen? Hast du je
      ein Gesetz gesehen, wo die Rechte des ehrlichen, hart arbeitenden
      Steuerzahlers gestärkt würden? Ist doch die Milchkuh des Staates.
      Ich erinnere mal an das grosse wahlversprechen (welches logischerweise nicht gehalten wird) dem arbeiter muss mehr netto vom brutto bleiben, da sollte sich der gesetzgeber mal dran geben. Weil irgendwann ist nix mehr zum melken da und dann ???
    • Warum heißen Wahlversprechen eigentlich Wahlversprechen? Weil hinterher das Argument kommt, man hätte sich doch nur versprochen und was ganz anderes gemeint.

      Natürlich hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag begründet anzufechten.

      Allerdings wird doch den Leuten in den Medien nur eingetrichtert, dass sie nur Rechte, Rechte, Rechte haben und diese dann bis zur Vergasung ausnutzen und Einklagen müssen. Eben zum Beispiel durch eine in dem Fall doch eher ungerechtfertigte negative Bewertung bzw. Drohungen mit Anwalt und Klage ect. Und die Leute kriegen dann überall noch eingeredet, sie wären ja im Recht, der Kunde ist König, klag dir dein Recht ein egal ob das Sinn macht oder nicht, Prozesskostenhilfe zahlt, wenn du dir das nicht leisten kannst ect. pp.

      Dass jedes Recht seine Grenzen hat, das wird doch niemandem mehr beigebracht. Jedes Recht bringt gleichzeitig Pflichten für einen anderen mit sich. Es müsste vom Gesetzgeber dergestalt geregelt werden, dass unsinnige Klagen vom uneinsichtigen Kläger zu bezahlen sind. Damit würde das Streitpotential enorm sinken.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Nach über zehn Jahren hat sich der ebay-Name nun leicht geändert. Man findet den ebay-Shop nun unter dem Account okluge.

      Den Fauxpax des letzten Jahres scheint der Anbieter einigermaßen unbeschadet überstanden zu haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Scheinen ja sehr viele "Angebotsirrtümer" zu sein

      Habe hier eine (von 12) Festplatten gekauft. Danach wurde dasselbe Angebot zum selben Preis wiedereingestellt.
      In der Zwischenzeit sind die Preise der Festplatten gestiegen.
      Prompt kam auch wieder die Meldung von besagtem "Angebotsirrtum" und der Rücktritt vom Kaufvertrag.
      Der Herr scheint ja sehr zittrige Finger zu haben bei so vielen "Angebotsirrtümern". Sollte vielleicht mal zum Arzt gehen.
      Jetzt kann ich wahrscheinlich wochenlang warten auf die Rücküberweisung des Kaufpreises.
      Wenn ich nicht mal damit rechnen kann, daß eine Ware geliefert wird und sich der Verkäufer mit offensichtlich fadenscheinigen Gründen vom Vertrag zurückziehen kann, bringt mir eine Auktionsplattform nichts. Ich werde ebay nur noch in seltenen Ausnahmefällen nutzen