Gefälschte Thomas Sabo Uhr erhalten - Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab - Paypal Rückzahlung sofort möglich?

    • Gefälschte Thomas Sabo Uhr erhalten - Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab - Paypal Rückzahlung sofort möglich?

      Hallo Leute,

      Kurzfassung: Thomas Sabo Uhr gekauft, Plagiat erhalten

      Die wichtigen Worte aus der Auktion zusammengefasst:

      Artikelbezeichnung: Original, NEU
      Artikelmerkmale, Zustand: NEU
      Artikelbeschreibung: Original, Neupreis 299,- Euro, wie NEU
      Mail des Verkäufers auf meine Anfrage hin: Original

      Und was erhalte ich kurz vor Weihnachten? Ein billiges teils abgetragenes, äußerst schlecht verarbeitetes Plagiat wie es minderwertiger kaum sein könnte.

      Der Verkauf eines Plagiat´s dürfte verboten und zudem strafbar sein, ob wissentlich oder nicht. Auch bin ich mir sicher das ich mein Geld zurück erhalte, dafür sorge ich.

      Was mich nun aber interessiert und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen:

      Natürlich habe ich das Ganze bei Paypal gemeldet und bis ins kleinste Detail beschrieben.
      Nun steht unter dem gemeldeten Fall in Paypal (was ja noch nur eine Unterhaltung zwischen mir und dem Verkäufer ist), das ich den Fall an den Käuferschutz übergeben kann. Das habe ich jedoch noch nicht gemacht.

      Der Verkäufer teilte mir mit das er mir umgehend den Gesamtbetrag erstatten würde, er dazu aber erst Geld auf sein Paypal-Konto einzahlen muss, was ein paar Tage dauern kann! Ich dachte Paypal belastet das Konto einfach negativ, er gesteht das Ganze ein und stimmt der Rückbuchung zu und zack habe ich mein Geld wieder und er ein Minus auf seinem Paypal-Konto. Ob und wie er das dann ausgleich interessiert doch mich nicht!


      Oder benötigt er tatsächlich ein Guthaben auf dem Konto. Mir gehts einfach darum das ich auf gut deutsch meine Kohle wieder will, Punkt aus, ohne Ausreden und das so nebenbei auch noch schnellstmöglich (bei Paypal ja oftmals nur ein Klick, laut seiner Aussage eine Sache von mehreren Werktagen).

      Danke vorweg und euch allen ein frohes Fest und einen guten Rutsch, lassts euch gut gehn. Mein Fest fängt ja schon gut an...

      Also, stimmt das was er mir da erzählt und wie sollte ich mich weiter verhalten? Natürlich blieb ich bisher sachlich und "nett"
    • tjaja schrieb:

      Wenn man einen Verkäufer bezahlt aber das Guthaben nicht ausreichend ist, wird der Differenzbetrag vom Bankkonto abgebucht. Das man erst Geld einzahlen muss ist mir neu. Nutze PP aber auch recht selten.


      Wenn man eine BEZAHLUNG vornimmt, stimmt das in den meisten Fällen.
      In deinem Fall will der VK ja den Betrag ERSTATTEN um keine PP-Gebühren bezahlen zu müssen und da geht PP auf Nummer sicher das die Zahlung nicht mehr storniert werden kann (man weiss ja nie was zwischen den Konflikparteien abseits des PP-Schriftverkehs abläuft)
      Das "nicht mehr stornieren" können ist auch der Grund warum ich oben "in den meisten Fällen" geschrieben habe - PP hat nämlich mit der Lastschriftabbuchung keine wirkliche Freude ;)
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.