Urheberrecht bei Bildern in ebay-Auktion

    • Selbstverständlich nicht! Du bist nicht der Urheber der Bilder.

      Und bitte nun nicht das Argument anführen, dies würden alle tun. Und alle jammern, wenn sie eine teure Abmahnung dafür bekommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nur um der Antwort von BigUhu Nachdruck zu verleihen:

      Nein darfst Du nicht :!: Auch nicht als privater Verkäufer!
      Die Rechte an Bilder aus dem Internet (das sind die ja bei google) gehören den Eigentümern.
      Schreibe den Eigentümer an, ob du das darfst, wenn du ein schriftliches OK bekommst nur dann darfst du es verwenden.

      Es ist ohnehin besser eigene Artikelbilder zu benutzen, das schafft mehr Vertrauen.

      Du findest hier mit der Suchfunktion viele Hinweise auf Deine Frage. 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • elektrof schrieb:

      interessant ist jedoch zu sehen wie viele Accounts die gleichen Bilder benutzen mit sehr guten Bewertungen....

      Ich durchsuche ebay auch sporadisch nach meinen Bildern, manchmal musste ich schon recht energisch auf Entfernung drängen.

      Es wird kaum Jemand öffentlich zugeben, das es ihn erwischt hat und er zahlen musste.
      Fakt ist, das manche Rechteinhaber ganz komfortabel von den Provisionen aus unbefugter Nutzung leben :)

      Das ist so ein bisschen wie mit dem Bekannten der von einem tollen Steuerberater berichtet, der immer alle Steuerzahlungen zurückholt :thumbsup:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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    • elektrof schrieb:

      interessant ist jedoch zu sehen wie viele Accounts die gleichen Bilder benutzen mit sehr guten Bewertungen....

      Die Bewertungen haben rein gar nichts damit zu tun, ob die Benutzung des Bildes erlaubt ist oder illegal. Die Bewertungen beziehen sich ausschließlich auf den Verkauf/die Transaktion (zumindest sollten sie es). Ein Abmahnung wegen unberechtigter Bildernutzung siehst du nicht an den Bewertungen, das sieht derjenige nur an seinem Kontoauszug, wenn er die Kosten für die Abmahnung überweisen muss sowie den Schadenersatz für die unberechtigte Nutzung. Das sind dann schnell mal drei- bis vierstellige Beträge.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.