PayPal zahlt Guthaben nicht aus

    • PayPal zahlt Guthaben nicht aus

      Es ist schon mehr als dreist, wie PayPal mit seinen (Noch)-Kunden umgeht. Ich habe ein PayPalkonto seit mehreren Jahren und wollte es nun kündigen. Mein geringes Guthaben wollte ich auf ein anderes Konto überweisen. Doch auf einmal komme ich nicht mehr an mein Geld!

      Zuerst dachte ich an einen Software Bug. Dann fand ich heraus, dass der Zugriff auf mein Konto auf einmal eingeschränkt wurde. Neben Passwortänderung, neuer Sicherheitsabfrage verlangt PayPal auf einmal eine Kreditkarteninformation! Zuvor hatte ich nie diese Information für irgendeine PayPal Transaktion benötigt. Die darauf folgende email Kommunikation mit PayPal wurde immer grotesker. Zuerst sprach PayPal von Zitat:
      Aufgrund eines technischen Fehlers brauchen Sie eine Zahlungsanforderung des Zahlungsempfängers....

      Also eine Zahlungsanforderung erstellt und es ging immer noch nicht. Dann erfolgte die nächste email von PayPal:
      Damit wir das Guthaben von dem einen auf das andere PayPal-Konto transferieren können, brauchen wir von Ihnen noch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Ihrem Namen.

      Mein rechtlicher Hinweis, dass eine Kopie eines Ausweises kein "Ausweis" ist und in keinem Fall irgendeine Gültigkeit zur Feststellung einer Identität besitzt und dass eine Kopie nur gültig ist, wenn sie von einer amtlichen Stelle beglaubigt wurde, wird von PayPal geflissentlich ignoriert.

      Ich kann also jedem nur empfehlen, Finger weg von PayPal.

      Meine nächsten Schritte sind klar, einstweilige Verfügung beim Gericht. Und wie ich aus Berichten im internet gesehen habe, hat PayPal keine Chance.
    • nur mal um die Sache richtig zu verstehen: Ist dieser "geringe Betrag" in einer Grössenordnung von einigen Hundert Euro (--> Rechtsstreit und dein Posting hier lohnt sich) oder eher nur zwei- oder gar einstellig (--> das Fass was Du aufmachen willst läuft auf Zeitverschwendung hinaus)?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • "Meine nächsten Schritte sind klar, einstweilige Verfügung beim Gericht. Und wie ich aus Berichten im internet gesehen habe, hat PayPal keine Chance"

      Die Berichte im Internet beziehen sich aber sicher nicht auf Einstweilige Verfügungen sondernauf Meldungen bei der CSSF bzw Anzeigen!
      Aber egal....

      "Mein geringes Guthaben wollte ich auf ein anderes Konto überweisen. ........
      ......................verlangt PayPal auf einmal eine Kreditkarteninformation!......
      brauchen wir von Ihnen noch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Ihrem Namen."


      Kreditkarteniformtion können sie nicht verlangen das in den PP-AGB nichts von einer Kreditkartenpflicht steht.
      Idenditätsnachweis in Form von Reisepaß/Meldezettel bzw. Personalausweis dürfen sie sehr wohl verlangen.
      Eigentlich wäre dies nach den gültigen Bankgesetzten bereits bei Geschäftsaufnahme d.h. bei der Anmeldung fällig gewesen (gibt aber eine Passus in der 3.EU-Geldwäscherichtlinie womit man dies bis zu einem Transfersaldo von 2500€ umgehen kann).
      Ob einen Kopie dieser Dokumente "amtlich ausreichend ist" kann dir egal sein - bei eventuellen Problemen PP's mit Bankaufsicht/Gericht etc muss PP für diese Nachläßigkeit geradestehn.

      Wenn es "anhaltende" Probleme gibt kann man am besten Dampf machen in dem man zuerst eine Meldung an die luxemburgische Bankenaufsicht CSSF macht (geht auch in Deutsch) und gegebenfalls PP-Luxemburg wegen Untreue anzeigt...
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • David gegen Goliath

      Natürlich wäre es eigentlich Zeitverschwendung Drapondur. Ich bin halt noch vom alten Schlag, der sich nicht der Willkür eines globalen Machtunternehmens aussetzen will. Ich habe es zumindest angedroht und siehe da, heute Nachmittag kam eine email und jetzt funktioniert es, ohne Ausweiskopie!

      Was die Anforderung von Kopien des Personalausweises angeht, da herrscht viel Unwissen unter der Bevölkerung.
      Selbst das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen hat festgelegt, dass Ausweiskopien aus datenschutzrechtlichen Gründen keinesfalls gegen den Willen des Kunden erfolgen dürfen und das Seriennummer und IDD Nummer bei Kopien unkenntlich zu machen sind, da sie als Unterschrift Zweck entfremdet werden können.

      Ihr wisst ja, dass PayPal alle Daten an die US Behörden weitergibt, ohne die Benutzer darüber in Kenntnis zu setzen!
    • Asgard schrieb:

      Natürlich wäre es eigentlich Zeitverschwendung Drapondur. Ich bin halt noch vom alten Schlag, der sich nicht der Willkür eines globalen Machtunternehmens aussetzen will. Ich habe es zumindest angedroht und siehe da, heute Nachmittag kam eine email und jetzt funktioniert es, ohne Ausweiskopie!

      Was die Anforderung von Kopien des Personalausweises angeht, da herrscht viel Unwissen unter der Bevölkerung.
      Selbst das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen hat festgelegt, dass Ausweiskopien aus datenschutzrechtlichen Gründen keinesfalls gegen den Willen des Kunden erfolgen dürfen und das Seriennummer und IDD Nummer bei Kopien unkenntlich zu machen sind, da sie als Unterschrift Zweck entfremdet werden können.

      Ihr wisst ja, dass PayPal alle Daten an die US Behörden weitergibt, ohne die Benutzer darüber in Kenntnis zu setzen!


      Zwischen Kopien die gegen den Willen des Kunden erfolgen und der Anforderung einer Kopie zwecks Identifzierung ist aber ein Unterschied.
      Aber wie schon geschrieben ist eine nicht beglaubigte Kopie eigentlich wertlos.
      Eigentlich müßte so eine Kopie notariell beglaubigt sein und als Sicherheitsmaßnahe noch mit demZusatz "Dient nur der Identifizierung bei PAYPAL" versehen werden (um Missbrauch vorzubeugen).
      So was gibts aber nicht gratis, sondern kostet so 20-30€ beim Notar. Wer soll das bezahlen oder besser gesagt wer will das bezahlen? PP nicht und 99,99% der PP-Anwender auch nicht - so what.

      Ach ja, die PP-Daten und die US-Behörden :D :D :D
      Wer solche Angst um seine PP-Daten hat, sollte sich mal die Datenschutzrichtlinie in den PP-AGB durchlesen an Wen aller PP Daten weitergeben kann.
      Da sind die US-Behörden wirklich noch die harmlosesten.......
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    • Ein Identitätsnachweis ist ja auch mit dem Service am Postschalter möglich.

      Aber es ging mir ja auch um die Feststellung, dass Ausweiskopien wie sie immer verlangt werden, keinen Nachweis deiner Identität darstellen und schon gar nicht im Netz. Man zieht sich eine Kopie aus dem internet, verändert die Daten mit einem Bildbearbeitungsprogramm (selbst für das Erstellen der Seriennummer und IDD gibt es mittlerweile Anleitungen im Netz) und schon ist man legitimiert.
      Wenn PayPal sich das "SICHER" schon so groß auf die Fahne schreibt, dann durchgängig und nicht mit fadenscheinigen Argumenten den Anwender schikanieren.

      Aber die PayPal Geschichte geht ja noch weiter. Ich habe mir nämlich erlaubt eine Auskunft nach §34 BDSG einzufordern, an wen PayPal meine Daten innerhalb der letzten 12 Monate weitergegeben hat. Bisher verweist PayPal nur auf seine Datenschutzrichtlinien und verweigert mir die gesetzlich vorgeschriebene Information. Interessant oder?
    • PAYPAL sicher!?!?!

      PAYPAL und EBAY geben immer gerne damit an, das PP vom TÜV überprüft wurde und als "Sicher" eingestuft wurde. Debei vergessen sie zu erwähnen dasicher das "SICHER" ausschließlich
      auf die Verwendung von "SSL" bezieht, aber ganz sicher nicht auf die PP-Konstruktion.

      PAYPAL un dEBA Ygeben gerne damit an, das PP eine Banklizenz hat. Ja haben sie und wofür? Zur Ausgabe von e-Money und sonst nichts. Keinen Einlagen/Kreditgeschäfte und das PP-Guthaben
      unterliegt nicht mal der Luxemburger Einlagensicherung.

      WTF versucht eigentlich niemand gegen gewisse Umtriebe PP's vorzugehen??
      Da muss man die Konstruktion von PP kennen und bei einem konkreten Problemfall erst mal klären, wo überhaupt die Zuständigkeit liegt.
      Mein Standardzitat dazu:
      "Bei PP hat man es
      mit dem US-Eigentümer (EBAY) einer britischen Limited (deren AGB englischem Recht unterliegt und ein Stammkapital von 10GBP aufweist)
      welche eine luxemburger Banklizenz erworben hat (damit aber ausschließlich e-Moey ausgibt und deren Einlagen nicht dem Einlagensicherungsfond unterliegen) und
      deren Ansprechpartner u. Support in eine irische Limited (deren Mitarbeiter sich unter falschem Namen identifizieren) ausgelagert ist
      zu tun.

      Da ist bisher noch jedem die Lust am Klagen vergangen.

      Am ehesten ist noch eine Meldung bei der CSSF und Anzeige wegen Untreue erfolgversprechend - da kommt man zumeist auch an sein Geld -
      auch wenn PP dan auf eine weitere Geschäftsbeziehun gverzichtet.
      Dein eines will PP ganz sicher nicht - ein Gerichtsverfahren in DE / AT /......
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
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    • Asgard schrieb:

      Ich habe ein PayPalkonto seit mehreren Jahren und wollte es nun kündigen. Mein geringes Guthaben wollte ich auf ein anderes Konto überweisen. Doch auf einmal komme ich nicht mehr an mein Geld!

      Ich vermute mal, dass das ganze Theater daran liegen könnte, dass du erst den Löschauftrag für dein Konto ausgelöst hast und DANACH versucht hast, das Guthaben auszuzahlen. Damit wärest du aber zu dem Zeitpunkt nicht mehr der Inhaber des Kontos, das das ja auf "löschen" stand.

      Ausweiskopie als Identitätsnachwei zu fordern ist erst mal nichts illegales, wird ja bei vielen Shops auch so gemacht um den P18-Nachweis zu erbringen.
      Natürlich kann man auch eine Ausweiskopie fälschen, aber Paypal versucht eben nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Wenn die gleich ne amtlich beglaubigte Kopie gefordert hätten, wäre doch von deiner Seite vermutlich der Vorwurf erhoben worden, sie würden dir kriminelle Energie unterstellen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Asgard schrieb:

      Ich habe mir nämlich erlaubt eine Auskunft nach §34 BDSG einzufordern, an wen PayPal meine Daten innerhalb der letzten 12 Monate weitergegeben hat. Bisher verweist PayPal nur auf seine Datenschutzrichtlinien und verweigert mir die gesetzlich vorgeschriebene Information. Interessant oder?


      Genaugenommen haben sie dir die Infromation nicht verweigert. In den AGB steht drinnen an WEN und WELCHE Daten weitergegeben werden KÖNNEN.
      Mit dem Hinweis auf die Datenschutzrichtlinie sagt PP eben (indirekt) "AN ALLE dort aufgelisteten" (auch wenn sie sicher nicht an alle dort Gelisteten diese Weitergegeben haben!)
      Ob du Anspruch auf eine nochmalige, persönlich an dich gerichtete Auflistung hast, weiss ich aber nicht :D
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    • @niehls0815 & @maghreb66

      Das Konto wurde ganz klar vor der Kündigung limitiert, definitiv kein Anwenderfehler.

      Aber das mit der Selbstverständlichkeit der Ausweiskopien überrascht mich hier schon. Obwohl was überrascht einen heute noch wirklich? PayPal verlangt eine Ausweiskopie als Identifikationsnachweis. Nur beide Ausdrücke passen nicht zusammen. Entweder PayPal macht es sauber und verlangt bei der Registrierung den Nachweis mit PostID oder wir lassen diese Pseudosicherheit. Ich hatte nämlich nachweislich und mit Zeugen eine Kopie mit unkenntlich gemachten Stellen meines Ausweises auf das PayPal Konto hinaufgeladen. Doch am nächsten Tag war die Kopie auf meinem Konto auf einmal verschwunden! Also bitte, was ist das für ein Unternehmen?

      Das Recht nach Selbstauskunft ist ganz klar nach §34 BDSG geregelt. JEDER hat das Recht die Informationen einzufordern, an wen die Daten in den letzten 12 Monaten weitergegeben wurden! Und diese Auskunft hat kostenlos zu erfolgen. PayPal möchte sich gerne darauf hinausreden, dass ihre Firma in Luxemburg sitzt. Dass sehen die deutschen Gerichte allerdings anders. Denn gemäß § 32 ZPO ist bei Handlungen im Internet der Sitz der Domain als Ort der Handlung zu sehen. Nachdem man sich mit paypal.de einwählt und der Domaininhaber in Berlin sitzt, gilt deutsches Recht.

      Ach ja, und falls ein Unternehmen diese Information nach Selbstauskunft verweigert, kann dies gerichtlich eingeklagt werden. Nun bisher habe ich in meinem Leben noch nie geklagt, bei PayPal werde ich definitiv eine Ausnahme machen.
    • Asgard schrieb:

      Nun bisher habe ich in meinem Leben noch nie geklagt, bei PayPal werde ich definitiv eine Ausnahme machen.

      Dann tu das und informiere uns über den Fortgang. Alles andere wäre nur Schaumschlägerei.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Bewegung im Spiel

      Vom Bundesbeauftragten für Datenschutz etc. wurde mir folgender Hinweis geschickt:
      Nach Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, 3.Auflage, § 34 Rn. 28 heißt es dort wörtlich:
      "Wird das Auskunftsersuchen mündlich gestellt und ist die fragliche Person nicht bekannt, so kann die Vorlage eines Personalausweises oder einer Kopie desselben verlangt werden. Auf der Kopie kann alles außer Name, Anschrift und Geburtsdatum geschwärzt werden ".
      Und einen link gibt's dazu auch noch
      bfdi.bund.de/SharedDocs/Publik…tsersuchen.html?nn=940864

      D.h. Eine von Paypal verlangte vollständige Kopie des Ausweises ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Verbraucherschutzverbände und europäische Kontrollbehörde haben mir Zustimmung signalisiert, :thumbsup:
      Paypal schweigt allerdings noch. Vermutlich geht's um Schadenbegrenzung.

      Also wenn Paypal bei Euch das nächste mal einen komplette Ausweiskopie verlangt, dann könnt ihr alle sensiblen Daten schwärzen. Nur Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen sichtbar sein.
    • Asgard schrieb:



      D.h. Eine von Paypal verlangte vollständige Kopie des Ausweises ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Verbraucherschutzverbände und europäische Kontrollbehörde haben mir Zustimmung signalisiert, :thumbsup:
      Paypal schweigt allerdings noch. Vermutlich geht's um Schadenbegrenzung.

      Also wenn Paypal bei Euch das nächste mal einen komplette Ausweiskopie verlangt, dann könnt ihr alle sensiblen Daten schwärzen. Nur Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen sichtbar sein.


      Welchen Schaden wollen die den begrenzen? Willst jetzt klagen weil sie dir dass mit dem "schwärzen" nicht gesagt haben??
      Und was stehen denn noch für "sensible" Daten auf deinem Ausweis (nehme an Personalausweis)?? Habe keine Ahnung was in DE drinnen steht, bin aus .AT und habe nur einen Reispass und da steht nix drinnen was irgendwie sensibel wäre ;(
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • maghreb66 schrieb:

      Habe keine Ahnung was in DE drinnen steht, bin aus .AT und habe nur einen Reispass und da steht nix drinnen was irgendwie sensibel wäre ;(

      Hier mal eine Übersicht was so drinsteht:
      de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis

      Man sollte nie mehr Daten an irgendwelche Menschen oder Institutionen geben, als unbedingt notwendig ist. Datenmissbräuche sind doch fast schon an der Tagesordnung. Eine vollständige Kopie (Scan) eines Personalausweises kann von einem Dritten in missbräuchlicher Weise benutzt werden. Eine teilweise unlesbar gemachte Kopie ist nur für ihren bestimmten Zweck nutzbar und kann nicht allgemein verwendet oder missbraucht werden.
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      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Du kannst davon ausgehen, dass deine Ausweiskopie innerhalb der Datenschutzrichtlinien von Paypal offiziell weitergereicht werden. Ich zitiere: "Wir sammeln, speichern und verarbeiten Ihre persönlichen Angaben auf Servern in den USA (und an anderen Orten der Welt), wo sich PayPal Einrichtungen befinden,….Sie erklären sich einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Angaben zu folgenden Zwecken nutzen dürfen:"

      Danach erfolgt eine Liste mit der Paypal das Eingeständnis hat, mit den Daten so ziemlich alles machen zu können, was sie wollen. Wenn man sich dann die Liste der Firmen und Behörden ansieht, an die Paypal unter dem Punkt "Offenlegung an Dritte, die keine PayPal-Kunden sind" die Daten weitergeben kann, dann gibst Du Deine Identität komplett in Bereiche, in denen Du keine Kontrolle mehr darüber hast, was mit deiner Ausweiskopie passiert. PayPal hat mir nicht bestätigt, dass die Ausweiskopie nur zur Identifizierung vorgenommen wird. Meine Bedingungen wurden nicht akzeptiert.

      Es liegt also an einem selbst, ob man leichtfertig mit seinen persönlichen Daten umgeht.

      Was ich von PayPal verlange ist die Herausgabe der Informationen, was dieses Unternehmen mit meinen Daten in den letzten 12 Monaten gemacht hat. Und anscheinend bin ich der erste der dies verlangt, da sich das Unternehmen vehement weigert.