Problem mit einem Käufer - er fordert Rüchnahme oder Nachlass

    • Problem mit einem Käufer - er fordert Rüchnahme oder Nachlass

      Hallo zusammen,

      bin bei der Recherche zu meinem Problem auf das Klasse-Forum hier gestoßen. Habe mir schon einige Threads hier angeschaut und hoffe nun das ihr versierten Verkäufer vielleicht den ein oder anderen Tipp geben könntet wie man sich am besten im vorliegenden Fall verhalten soll.

      Erstmal meine Auktion .

      Nun ist das Ipad bei ihm angekommen und er hat sich bei mir gemeldet das, Zitat: Habe heute das ipad erhalten, allerdings nicht ganz so wie erwartet. Es
      hat keinen Einschub fuer eine externe SIM Karte. Ich moechte das Ipad auch
      mobil nutzen, das geht hier jetzt wohl nicht"

      Er fordert entweder eine Rücknahme oder einen Nachlass, da es sich nicht "wie erwartet" nutzen läßt. Ich habe ihn daraufhin geantwortet:
      "
      Sehr geehrter Herr XXX, sie haben einen Apple iPad 16 GB Wi-Fi 9.7" 1 GHz
      Tablet Computer gekauft und diesen auch erhalten.Das Gerät bietet genau diese
      Funktionen. Dies geht aus meiner einwandfreien Artikelbeschreibung hervor. Es
      handelt sich natürlich nicht um ein 3G-Gerät, dies war nie Teil der Auktion bei
      der Sie geboten haben. Da müssen sie mir doch zustimmen oder? Daher kann ich
      einer Rückzahlung nicht entsprechen.
      Es tut mir
      natürlich leid für sie, nur haben sie wahrscheinlich aus Versehen ein Gerät
      ohne 3G erworben was sie aber laut Apple Homepage hätten nehmen müssen."

      und so möchte ich auch verbleiben. Ich habe im Auktionsbild extra den Ausschnitt mit dem Typencode und der Seriennummer abgebildet. Auch wird ja nirgendwo der Begriff WiFi+3G erwähnt. Deshalb ist es für mich unverständlich warum er jetzt etwas fordert.

      Ich habe jetzt hier nur einen Auszug geliefert, der Rest ist immer das gleiche Spiel, er hat was anderes erwartet und ich habe das geliefert was ich beschrieben habe.

      Jetzt hat er bei PayPal Antrag auf Käuferschutz beantragt. Ich habe nun echt Bammel das Paypal den Betrag von mir zurückfordert, denn da er das Gerät geöffnet und benutzt hat ist natürlich ein erheblicher Wertverlust entstanden. Daher möchte das Gerät natürlich nicht zurücknehmen müssen.

      Ich habe PayPal jetzt alles zugeschickt: Rechnungskopie, Auktionsbild, Funktionsumfang laut Hersteller. Mehr kann ich ja nicht tun. ?(


      Was meint ihr?
      Vielleicht hat ja jemand schon was ähnliches erlebt?

      Vielen Dank schon einmal für eure hilfreichen Antworten.


      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von sir ()

    • Wenn nur die 3G die entsprechende Eigenschaft besitzt, dann sehe ich keine Verschulden deinerseits.

      Ich würde zur Sicherheit das gesamte Geld von Paypal so schnell wie möglich auf dein Bankkonto überweisen. Nicht, dass PayPal dies noch einfriert. In Zukunft wirst du ja nicht mehr gezwungen sein, PayPal anzubieten. Dann solltest du es auch nicht mehr tun.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das PayPal-Konto hatte ich zwischendurch geleert. Jetzt steht es natürlich im Minus: "Der Betrag steht bis zum Abschluss der Überprüfung nicht zur Verfügung."

      War leider die letzte Auktion bei der ich PayPal anbieten musste. Aber natürlich gilt auch hier Murphy's Law.
    • na dann lehne dich doch entspannt zurück und warte, ob "rot oder schwarz fällt".

      Wenn PayPal zu Deinen Gunsten entscheidet, ist alles gut, wenn nicht, freut sich dein Käufer und Du kannst PayPal in Zukunft vergessen, (was Du ohnehin tun solltest ...)
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • op selbst wenn PP gegen dich entscheidet und dich auffordert das Minus zu begleichen.. PP wird nen Teufel tun und versuchen das Einzuklagen.
      Obwohl lustig wärs schon mal. Dann müsten sie nem Richter ja auch erklären woher die ihre Legitimation nehmen sich als Richter und Henker aufzuspielen.
    • @ Drapondur

      ja ganz so locker kann ich es noch nicht sehen, obwohl du wahrscheinlich Recht hast. Hätte PayPal auch nicht angeboten wenn ich es nicht mehr hätte machen müssen. Jetzt hab ich über 50 Bewertungen und bin aus dem Würgegriff entlassen. Bis auf den aktuellen Ärger halt.

      @ Oberfix

      Die Frage ist halt ob sie von meinem Konto abbuchen werden, dürfen sie das überhaupt.


      Wenn sie gegen mich entscheiden werde ich halt den Rechtsweg bestreiten müssen, das Fass werde ich gegebenenfalls aufmachen müssen.
    • Hm wenn sie ne Einzugsermächtigung haben könnten die das schon.. ob sie das auch machen weis ich nicht.
      Schau in deinem PP Konto nach und lösch evtl. den Lastschriftauftrag.
      Andernfalls gibts auch noch die einfache möglichkeit des zurückbuchens.
      Du kannst ganz locker bleiben. PP wird sich wegen sowas nicht vor Gericht wagen. Die scheuen das Gericht wie der Teufel das Weihwasser.
      Die werden höchstens eine Drohkulisse aufbauen und das wars.
      Mehr können dubiose Firmen halt nicht. (Ich zähle PP auch zu diesem Dunstkreisen dazu.)
    • sir schrieb:


      Die Frage ist halt ob sie von meinem Konto abbuchen werden, dürfen sie das überhaupt.


      .


      Nein, machen sie nicht.
      Man darf nur nicht mehr mit PP bezahlen, weil dann der Minus mit eingezogen wird und natürlich auch keine Zahlungen mehr empfangen.
      Also unbedingt bei PP eine Mailadresse hinterlegen welche du nicht bei EBAY verwendest (es gibt immer wieder Leute die einfach eine PP-Zahlung an die Mailadresse bei ebay tätigen).
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.