PayPal-Verkäufer will PP-Gebühren auf Käufer abwälzen!

    • PayPal-Verkäufer will PP-Gebühren auf Käufer abwälzen!

      Hallo, hab hier nen Artikel den ich gerne hätte, aber ist es erlaubt, wenn man (aufgrund der 50-Bewertungen-Grenze) gezwnugen wird, PP anzubieten, diese Gebühren auf den Käufer abzuwälzen?



      Hab hier im Forum son ähnliche Thread gefunden, da gehts aber um eBay-Gebühren. Ist das gleich und soll ich den Melden?

      Leseratte

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    • Hallo Leseratte,

      das ist eindeutig nicht erlaubt! Melde dieses Angebot über den entsprechenden Link bei eBay (Gebührenumgehung). eBay wird dieses Angebot sicherlich löschen und der Verkäufer wird den Artikel bestimmt entsprechend den Regeln wieder neu einstellen. Du sparst Dir damit die Diskussionen mit dem Verkäufer, solltest Du der Gewinner dieser Auktion sein.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Stubentiger schrieb:

      nun wird der Vk ja hier wohl hoffentlich nicht mitlesen und
      ebenso hoffentlich nicht eine "Leseratte" auf die Käufersperrliste setzten
      weil du, liebe Leseratte, hier natürlich nicht deinen Ebaynamen als Accountnamen gewählt hast, oder?

      Nein, hab ich nicht. Auch nix ähnliches. :D

      EDIT: Wollts grad melden da war der Artikel schon weg. Da hat EbAy mal ausnahmsweise schnell reagiert.

      Vielen Dank!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Leseratte ()


    • EDIT: Wollts grad melden da war der Artikel schon weg. Da hat EbAy mal ausnahmsweise schnell reagiert.

      Nicht wirklich ! :D Nach solchen Textpassagen wie "Paypal Gebühren zahlt..." "Paypal Gebühren übernimmt..." wird automatisch in neuen Auktionen gesucht.
      Da sollte man lieber "PainPal" "Praypal" oder Ähnliches schreiben ...
    • dieselfisch schrieb:

      Leseratte schrieb:

      Zitat von »Stubentigernun wird der Vk ja hier wohl hoffentlich nicht mitlesen und
      ebenso hoffentlich nicht eine "Leseratte" auf die Käufersperrliste setzten
      weil du, liebe Leseratte, hier natürlich nicht deinen Ebaynamen als Accountnamen gewählt hast, oder?

      Muß eben ein Anderer dran glauben ... Leseratte (12) :lach:

      So ein zufall!!

      Aber der bin ich wirklich nicht ... Dann wird der sich vielleicht bald wundern warum er bei nem Verkäufer auf der Sperrliste stand wenn er nix angestellt hat :D
    • Übrigens ist Paynpal allgemein bei den Verkäufern nicht beliebt.
      Bei ebay ist's verboten die Kosten abzuwälzen, aber sonst wer will es verhindern.
      Paynpal ist langsam, unsicher, unberechenbar und kostet imense Summen.

      Es gibt inzwischen viele(Shop) Angebote, wo Zahlung mit Paynpal einen Aufschlag kostet und das ist gut so. :thumbsup:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Leseratte schrieb:

      Stubentiger schrieb:

      nun wird der Vk ja hier wohl hoffentlich nicht mitlesen und
      ebenso hoffentlich nicht eine "Leseratte" auf die Käufersperrliste setzten
      weil du, liebe Leseratte, hier natürlich nicht deinen Ebaynamen als Accountnamen gewählt hast, oder?

      Nein, hab ich nicht. Auch nix ähnliches. :D

      EDIT: Wollts grad melden da war der Artikel schon weg. Da hat EbAy mal ausnahmsweise schnell reagiert.

      Vielen Dank!

      Leseratte schrieb:

      Hallo, hab hier nen Artikel den ich gerne hätte, aber ist es erlaubt, wenn man (aufgrund der 50-Bewertungen-Grenze) gezwnugen wird, PP anzubieten, diese Gebühren auf den Käufer abzuwälzen?



      Hab hier im Forum son ähnliche Thread gefunden, da gehts aber um eBay-Gebühren. Ist das gleich und soll ich den Melden?

      Leseratte


      EBAY erlaubt es nicht.
      PAYPAL erlaubt es
      Das BGB erlaubt es wenn dies im Angebot ersichtlich ist, nachträglich verlangen ist nicht erlaubt.

      Aber wenn es PP und EBAY genügt das Verkäufer PP nur für 50 Auktionen lang anbieten und es dann aus diversen Gründen (wovon die PP-gebühr der harmloseste ist) in die Tonne treten,
      dann ist diese Art der Kundenbindung natürlich die ultimativ Optimale. WTF daran etwas ändern!?
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.