Mein Artikel wurde anderweitig verkauft

    • Mein Artikel wurde anderweitig verkauft

      Hallo,

      ich hab bei Ebay folgenden Fall:
      am 12.01.10 habe ich bei einer Auktion den kürzeren gezogen - jemand hat für ein Fahrrad 1 Euro mehr geboten (446 Euro) - nach ca. einer halben Stunde nach Ablauf der Aktion meldet sich die Verkäuferin bei mir und teilt über die ebay Funktion "Angebot an den unterlegenen Bieter" dass der ursprüngliche Käufer vom Kauf zurückgetreten sei. Ich könnte das Fahrrad für 445 Euro erwerben.
      Ich habe der Verkäuferin eine Nachricht mit der Frage geschickt wie hoch der Neupreis des Fahrrads war - Antwort: Neupreis 2.400 Euro (im Angebot stand es wäre 1,5 Jahre alt).
      Den Preis fand ich gut und hab währen der 1 tägigen Frist bei ebay den Kauf abgewickelt. Ebay hat den Kauf bestätigt.

      Die Verkäuferin hat mir nun eine Nachricht zukommen lassen dass Sie ein paar Minuten vor meiner Ersteigerung das Fahrrad an Ihren Nachbarn verkauft hätte und Sie mir dieses Fahrrad nun nicht mehr verkaufen kann. Nach mehreren e-mails weigert sich die Verkäuferin strikt mir dass Fahrrad zu übergeben.

      Meine Frage: Soll ich den Betrag von 445 Euro auf Ihr Konto überweisen? - Wie würdet ihr weitermachen?
    • Re Hallo

      Ich bin ja nun doch eher in Sachen Rennrad unterwegs. Aber: ein Rad, wo als "Markenname" hauptsächlich Shimano drauf steht, deutet nicht auf ein hochwertiges Produkt hin!!

      Klartext: Shimano ist der Hersteller der "mechanischen" Teile, also Schaltung, Bremsen usw. Der Rahmen dürfte wohl aus (billigster???) Fernost-Produktion sein! Wird oft so gemacht, und dann halt der (gute) Name des Teileherstellers großflächig drauf gepappt, um eine Wertigkeit vor zu täuschen! Wenn das Rad 2400 gekostet haben soll, haben bereits die Erstkäufer zu viel (meine persönliche Meinung) gezahlt!

      Fazit: sei froh, und lass es gut sein!

      Noch anders ausgedrückt:
    • iman.kant schrieb:

      Wie würdet ihr weitermachen?

      Ist das wirklich Deine Frage?

      Was, glaubst Du denn, bringt Dir weniger Stress?

      Ein Fass aufmachen und Dich mit dem Anbieter rumzoffen? Um etwas, was er eigener Aussage gemäss gar nicht mehr hat?

      ODER

      Einfach so tun, als wäre nix gewesen (wenn das Angebot an den unterlegenen Bieter nicht gekommen wär, wäre die Sache ohnehin durch gewesen) und weitersuchen?

      Ich werde nicht schlau aus Deiner Anfrage: Was genau für einen Rat erhoffst Du Dir damit? Hast Du wirklich nichts anderes zu tun ???
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • iman.kant schrieb:

      Meine Frage: Soll ich den Betrag von 445 Euro auf Ihr Konto überweisen? - Wie würdet ihr weitermachen?

      Um es mal in aller Ruhe darzustellen:
      Wie Du sicher schon weißt, hast Du mit der Verkäuferin einen gültigen Kaufvertrag (gemäß BGB) geschlossen. Du hast die Pflicht den Kaufgegenstand zu bezahlen. Die Verkäuferin hat die Pflicht Dir den Kaufgegenstand zu übergeben.
      Da sich nun die Verkäuferin weigert, den Kaufvertrag zu erfüllen, d.h. Dir den Kaufgegenstand zu übergeben und eventuell auch die Entgegennahme des Kaufpreises zu verweigern, verstößt Sie gegen geltendes Recht, nämlich das BGB.

      Nun mußt Du Dir erstmal die Frage stellen, wie weit Du für dieses Fahrrad im Fall der Fälle gehen möchtest.
      - Anwalt?
      - Gerichtsverfahren?
      - Mehrere Instanzen?
      - Die Kosten für alles (mehere 100€++) müßtest Du erstmal vorlegen.
      - Ein Rechtsstreit und Gerichtsverfahren dauert güstigstenfalls mehrere Wochen oder gar Monate, wenn nicht Jahre.
      - Willst Du so lange auf das Fahrrad warten, selbst wenn Du vor Gericht Recht bekommst?
      - Willst Du das Fahrrad nach all meinen Fragen und Deinen Antworten wirklich noch haben wollen?

      Wenn ja, dann ab zum Anwalt.
      Wenn nein, lass es dabei bewenden. Hau der Verkäuferin eine rote Bewertung rein und suche Dir ein anderes Fahrrad.

      Wie hast Du Dich entschieden?
      viribus unitis semper et ubique
    • Ich bin ja kein Radexperte, habe aber mal 2 (scheinbar) verbaute Einzelkomponenten herausgesucht:





      Ich persönlich würde dem VK mitteilen, dass er mit mir einen gültigen Vertrag hat und sich schadenersatzpflichtig macht, sollte er den nicht erfüllen. Ich würde ankündigen, einen gleichwertigen Ersatzkauf vorzunehmen und ihm die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Er habe Zeit bis zum.... (10 Werktage) den Vertrag mit dem jetzigen Käufer aufzulösen und mir das Rad zu übergeben.

      Hier kannst du nochmals die gesetzliche Grundlage nachlesen:
      auktionen-faq.de/rechtliches/#4124
    • Ich werde mich für den Gerichtsweg entscheiden. Ich sehe es nicht ein dass man mit Vertragsbruch so einfach durchkommt. Natürlich werde ich die Auslagen für den Rechtsanwalt vorstrecken müssen - aber damit kann ich leben.

      Ich setze deshalb mal eine Frist per Einschreiben - Die Verkäuferin wäre verrückt sich bei dieser Gesetzeslage auf einen Prozess einzulassen. Ein Gerichtsprozess dauert hier nicht mehrere Jahre, das ist ein Durchwinkprozess.

      Ich werde Euch auf den Laufenden halten.
    • Ich sag´s ja: Du hast zu viel Zeit ...

      aber mach ruhig, man gönnt sich ja sonst nichts ! :D

      Mir ist es grunde gleich, ob oder ob nicht. Aber ich bin mir beinahe sicher, dass Du in ein paar Monaten vor Deinem Rechner sitzt und Dir sagst:

      "Ich könnte jetzt hier auch einfach vor meinem Rechner sitzen mit knapp € 1000,- mehr auf´ m Konto ... und einem schönen Frühling, den ich hinter mir habe, ohne Anwaltskosten, Gerichtskosten, ohne einen wertlosen Titel und mit einem anderen, tollen Fahrrad ..."

      Manche werden eben erst schlau, wenn sie ihre Erfahrungen selber machen ... - viel Spass ! :wallbash
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    • Nunja man mauss schon einiges an langeweile mitbringen um sich mit so einem Mist rum zu streiten. Ok die gesetzeslage scheint ja eindeutig zusein ist nur die frage was nen winkeladvokat aus der ein deutigen lage macht und ob sich nen richter der einen oder anderen seite anschliesst. mir wäre das zu stressig und sinnfrei als das ich meine zeit in sollch ein unternehmen stecken würde (hast ja dein geld noch also hast zur zeit höchsten nen ideellen schaden mit dem könnte ich besser leben

      Achtung reine spekulation :).

      als mit unter umständen fetten rechnungen von Ra`s und sonstigen kosten) und da würde ich doch lieber nach nem gelichwertigen ersatz suchen und gut ist.
      Und was ist wenn denn dann das Fahrrad doch kommt uns isch rausstellt ist doch nicht 2400 sondern nur 1000 wert ??? nächste prozess ??? ne ne muss man nicht haben
      in dem falle würde ich ehr danach handeln recht haben und kriegen sind zwei paar schuhe rote (fürs ego) und weiter suchen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich persönlich würde dem VK mitteilen, dass er mit mir einen gültigen Vertrag hat und sich schadenersatzpflichtig macht, sollte er den nicht erfüllen. Ich würde ankündigen, einen gleichwertigen Ersatzkauf vorzunehmen und ihm die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Er habe Zeit bis zum.... (10 Werktage) den Vertrag mit dem jetzigen Käufer aufzulösen und mir das Rad zu übergeben.

      Erst mal das durchziehen und wenn danach immer noch keine Klärung vorhanden ist, kannst du immer noch entscheiden, ob du vor Gericht ziehst oder es dann doch dabei bewenden läßt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • @Drapondur: Machmal hast Du Recht, aber manchmal bist Du auch zu voreilig meiner Meinung nach. Klar, im Grund ist es immer Stress und Anstrengung sich mit solchen Dingen auseinander zu setzen, aber ich kann den Käufer hier schon verstehen. WEnn dieses Fahrrad tatsächlich diesen Wert hat und der Käufer hier ein SChnäppchen geschlagen haben sollte (ich kenne mich selber mit der Materie nicht aus, aber er wird schon wissen was er kaufen mag), dann soll er auch nicht um sein Recht kommen, nur weil der Verkäufer evt. gemerkt hat, dass es doch sehr oder zu günstig abgegeben wurde.

      Kaufvertrag ist Kaufvertrag und das auch noch nachhaltig vom Verkäufer bestätigt worden durch den Verkauf an unterlegenen Bieter...daraus ergeben sich diverse Rechte und Pflichten. Wenn also der KÄufer das Teil tatsächlich erwerben will, kann er zahlen und die Pflichten des Verkäufers ggf. auch einklagen :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Klar hast Du recht mit Deiner Einschätzung. Rechtlich gibt es einen Kaufvertrag.

      Nur was nützt das in der Praxis? Der VK will offenbar nicht verkaufen. Der K hat keinen Schaden erlitten. Wenn sie sich jetzt beide vor Gericht zoffen, verlieren am Ende sowieso beide. Also warum diesen Blödsinn weiterbetreiben? Wegen ein paar Hundert Euro sich rumstreiten, mit Dreck um sich werfen und nicht zuletzt die Gelder des Steuerzahlers verschwenden? Und wer weiss, auf welche Ideen die streitenden Parteien noch kommen, wie man die Auseinandersetzung so führen kann?

      Hier hat doch keiner dem anderen irgendwas weggenommen. Also warum sich unbedingt die nächste Zeit mit so einem Blödsinn versauen?

      Soll er ruhig machen, aber ich prognostiziere, dass er sich am Ende selber in den Allerwertesten tritt ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Nun, wenn ein jeder das so handhaben würde, dann bräuchten wir keine Gesetze mehr ! Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag und wenn einer auf die Verbindlichkeiten besteht, dann muss der andere diese auch erfüllen, wenn der eine seine bereits erfüllt hat. Tut dieser das nicht, aus welchen Gründen auch immer, hat der andere entweder einzulenken oder ein Gericht zu rufen, welches prüfen muss, ob das Anliegen des Klägers sinnvoll und berechtigt ist. Ist das so, wird das Gericht dem Kläger stattgeben und die Verhandlung führen, in der sich beide Parteien zu dem Fall äußern dürfen.

      In diesem Fall hier rechne ich dem Käufer mal gute Chancen aus, warum nicht, er hat nichts falsch gemacht, Verkäufer hätte vor allem nicht dem unterlegenen Bieter, was ja hier unser Käufer ist, das Angebot machen müssen !!!!!

      So far as well....ich würde das durchziehen wenn ich denn das Teil für den Preis haben wollen würde. In dem Fall Pech für den Verkäufer ! ENDE
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • iman.kant schrieb:

      Hallo,

      ich hab bei Ebay folgenden Fall:
      am 12.01.10 habe ich bei einer Auktion den kürzeren gezogen - jemand hat für ein Fahrrad 1 Euro mehr geboten (446 Euro) - nach ca. einer halben Stunde nach Ablauf der Aktion meldet sich die Verkäuferin bei mir und teilt über die ebay Funktion "Angebot an den unterlegenen Bieter" dass der ursprüngliche Käufer vom Kauf zurückgetreten sei. Ich könnte das Fahrrad für 445 Euro erwerben.
      Ich habe der Verkäuferin eine Nachricht mit der Frage geschickt wie hoch der Neupreis des Fahrrads war - Antwort: Neupreis 2.400 Euro (im Angebot stand es wäre 1,5 Jahre alt).
      Den Preis fand ich gut und hab währen der 1 tägigen Frist bei ebay den Kauf abgewickelt. Ebay hat den Kauf bestätigt.

      Die Verkäuferin hat mir nun eine Nachricht zukommen lassen dass Sie ein paar Minuten vor meiner Ersteigerung das Fahrrad an Ihren Nachbarn verkauft hätte und Sie mir dieses Fahrrad nun nicht mehr verkaufen kann. Nach mehreren e-mails weigert sich die Verkäuferin strikt mir dass Fahrrad zu übergeben.

      Meine Frage: Soll ich den Betrag von 445 Euro auf Ihr Konto überweisen? - Wie würdet ihr weitermachen?

      Wär natürlich blöd, würde sich bei der Gerichtsverhandlung rausstellen, dass es der Nachbar war, der eigentlich das Höchstgebot
      abgegeben hatte, und dass schon das Angebot der Verkäuferin an den TE nicht rechtens gewesen war! :lach:

      Mit den gleichen Argumenten, die du, lieber TE, hier für die Rückabwicklung des Verkaufs nach deinem Kauf anbringst,
      könnte man auch gegen den Verkauf an dich nach dem Verlust der eigentlichen Auktion argumentieren.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • engelchen schrieb:

      Nun, wenn ein jeder das so handhaben würde, dann bräuchten wir keine Gesetze mehr ! Ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag und wenn einer auf die Verbindlichkeiten besteht, dann muss der andere diese auch erfüllen, wenn der eine seine bereits erfüllt hat. Tut dieser das nicht, aus welchen Gründen auch immer, hat der andere entweder einzulenken oder ein Gericht zu rufen, welches prüfen muss, ob das Anliegen des Klägers sinnvoll und berechtigt ist. Ist das so, wird das Gericht dem Kläger stattgeben und die Verhandlung führen, in der sich beide Parteien zu dem Fall äußern dürfen.

      In diesem Fall hier rechne ich dem Käufer mal gute Chancen aus, warum nicht, er hat nichts falsch gemacht, Verkäufer hätte vor allem nicht dem unterlegenen Bieter, was ja hier unser Käufer ist, das Angebot machen müssen !!!!!

      So far as well....ich würde das durchziehen wenn ich denn das Teil für den Preis haben wollen würde. In dem Fall Pech für den Verkäufer ! ENDE
      Ist jetzt mal ne spekulation bzw. nen weiterer gedanke den man an die sache eventuell verschwenden sollte.
      Nun ja die Ansicht ist nicht ganz verkehr aber denken wir mal etwas weiter, Was machen wir wenn der K den Vk vor gericht schleift das gericht dem K recht gibt und man dann festestellen muss das beim VK kein Geld zuholen ist ??? dann haben wir nen Titel (den wir wohl auch erstmal durch prügeln müssen, weiss ich nicht wie das dann geht) und dann können wir 30 Jahre hinter der Kohle her rennen und ihm alle paar jahre (fristen sind mir jetzt auch nicht bekannt) zur eidesstattlichen versicherung herran ziehen und was haben wir am ende dann gewonnen ??? wohl ehr nix ausser spesen nix gewesen. also ichwürde mir in so einem fall erstmal das für und wider abwägen bevor ich weiter auf meine rechte aus dem vertrag poche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • iman.kant schrieb:

      ch werde mich für den Gerichtsweg entscheiden. ...
      Ich setze deshalb mal eine Frist per Einschreiben ...
      Ich werde Euch auf den Laufenden halten.

      Und? Hat sich was getan? Sind ja schon wieder drei Wochen ins Land gegangen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ich denke, man darf in dem Fall davon ausgehen, dass der Käufer ein vorgerichtliches Mahnschreiben verfasst hat und aufgrund dessen das Rad doch bekommen hat weil VK keine Lust auf Rechtsstreit hatte oder dass der Käufer doch keine Lust auf die Streiterei hatte und nicht überwies, was ich aber eher nicht glaube, da er in diesem Falle wohl eher eine ROTE abgegeben haben müsste....

      Lieber TE: Bitte kläre uns noch auf, es wäre für alle hier wichtig, die Angelegenheit mit deiner Stellungnahme zum Ausgang der Sache abzuschließen. Vielen Dank ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger