Beschädigte Ware erhalten

    • Beschädigte Ware erhalten

      Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

      Ich habe ein technisches, empfindliches Gerät ersteigert, Warenwert 400 Euro. Es ging von Privat an Privat. Aufgrund miserabler Verpackung ist das Gerät unterwegs kaputt gegangen. Ich habe den Schaden taggleich per Email sowohl an den VK als auch an Hermes gemeldet.

      Der VK sieht bis heute nicht ein, dass er die Ware nicht anständig verpackt hat und hielt mich die ganze Zeit (über 2 Monate) hin mit der Begründung, ich solle warten, Hermes würde zahlen, er wäre mit Hermes so verblieben. Hermes hatte mir allerdings schon längst eine Ablehnung der Schadensregulierung aufgrund unzureichender Innenverpackung erteilt.

      Der VK ist der Meinung, dass ich Hermes absichtlich im Nachhinein über eine schlechte Verpackung informiert hätte und ihm dadurch die Regulierung versaut hätte. Er hatte 4 Tage nach mir den Schaden ebenfalls gemeldet, nachdem ich ihm den Schaden fotografiert und zugeschickt hatte.

      Auf jeden Fall habe ich ihn gebeten mein Geld zurück zu zahlen, was er nicht tat. Danach setzte ich ihn per Einschreiben in Verzug mit der Forderung, mir ein gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen und teilte ihm mit, dass ich mir sonst anderweitig das Gerät kaufen werde und Schadensersatzansprüche geltend machen werde. Frist ist vorbei, vorher hatte er meine Forderung eh per Email abgelehnt. Er begründet es u. A. damit, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte. Dazu später Näheres.

      Nun habe ich recherchiert und kann mir derzeit kein gleichwertiges Gerät beschaffen, da diese Geräte bei ca. 1.000 Euro liegen (gebraucht), mir fehlt derzeit dieses Geld. Ich müsste ins Minus gehen und über 12% Zinsen bezahlen, was ich nicht einsehe.

      Ich würde am liebsten vom Vertrag zurück treten und mir sämtliche Kosten erstatten lassen. Die Ware möchte ich zur Sicherheit (als Beweismittel) hier behalten, bis ich das Geld zurück habe. Ich würde gerne zunächst ohne Anwalt agieren wollen.

      Jetzt meine Fragen:

      1. Sollte bzw. darf ich jetzt schon einen Mahnbescheid beantragen oder muss ich dem VK das Gerät vorher zurück geschickt haben, um keinen Formfehler in Sachen Mahnbescheid zu machen?
      2. Muss ich ihn nun erneut mit meiner Forderung, mir das Geld zurück zu erstatten, in Verzug setzen? Das erste Mal ging es um die Beschaffung eines Ersatzgerätes.
      3. Wenn ich das Geld zurück haben möchte, muss ich gleichzeitig vom Vertrag zurück treten?
      4. Zug-um-Zug: Muss ich ihm wirklich erst das Gerät zurück schicken, wenn er sich bereit erklärt, mir die Kosten zu erstatten? Ich möchte das Paket als Beweisstück bis zur endgültigen Zahlung hier behalten.
      5. In der Auktion wird der Satz erwähnt: "DA ES WIRKLICH EIN TOLLES GERÄT IST WAS NOCH VIELE JAHRE FREUDE BEREITET UND FAST "UNKAPUTTBAR IST". Das klingt für mich wie eine freiwillige Garantie, trotz dass weiter unten steht "da es sich um einen Privatverkauf handelt übernehme ich keine Garantie oder Gewährleistung". Hat er die Garantie/Gewährleistung jetzt ausgeschlossen oder ausdrücklich übernommen (durch seinen ersten Satz)? Mir ist auch bekannt, dass er bei unzureichender Verpackung nicht am Ausschluss der Gewährleistung festhalten kann.
      6. Kann ich parallel eine Anzeige bei der Polizei erstatten, da er nicht bereit ist, das Geschäft rückabzuwickeln?

      Ich danke für eure Antworten
    • Meiner Ansicht nach ist die Sache für dich ziemlich aussichslos.

      In dem Moment, wo der das Paket bei Hermes abgegeben hat, ist der VK aus der Sache eigentlich raus.

      Du musst hieb- und stichfest beweisen können, dass die Verpackung unzureichend war und das Teil dadurch kaputt gegangen ist. Wenn Du das nicht kannst, kannst Du dem VK gar nichts.

      Ohne Anwalt sehe ich null Chancen, mit Anwalt aber auch nicht viel mehr ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • 1. Mahnbescheide kann man Beantragen wie man will. Ich würde es nicht zurück schicken. Und wenn dann nur mit vielen vorher gemachten Beweisfotos am besten mit Zeugen. (Am besten wäre natürlich Zeugen beim Empfang und Auspacken des Pakets gewesen)

      2. Mit dem Mahnbescheid senden Sie ihn Automatisch eine Forderung dass Geld zurück zu erstatten.

      3. Nö so lange der Vertrag nicht erfüllt ist (Rückerstattung/ Ersatzgerät) kann er doch noch beibehalten werden.

      4. In der Regel ja, ich kenne kein Verkäufer der erst Geld überweist und dann die Ware will. Wie bei 1. viele Fotos machen am besten mit Zeugen. Alternativ können Sie das Paket per Nachnahme einschicken. Der Verkäufer erhält seine Ware und Sie automatisch das Geld.

      5. Was er im ersten Satz gesagt hat kannst du nicht einfach zu deinen Gunsten weiter Interpretieren. Er muss schon ausdrücklich gesagt haben das er Garantie/ Gewährleistung auf die Angebotene Ware gibt. So ein Satz wie der erste kann man nicht in irgendwas Stichfestes interpretieren.

      6. Anzeige ... klar nur zu. Allerdings mahlen die Mühlen dort etwas langsam. Wenn Sie einen Anwalt haben bzw. eine Rechtsschutz nehmen Sie lieber vorlieb mit ihren Anwalt. Der Anwalt kann parallel noch eine Anzeige bei der Polizei erstellen. Geben Sie ihn auch alle Bilder, die Auktionsseite, Zeugen aussagen, die Mitteilung von Hermes (was eigentlich als Beweis gilt das der VK schlecht verpackt hat), ...

      Was mich aber noch Interessiert:
      A. Sie haben wohl mit Vorkasse bezahlt? Kein Paypal?

      B. Haben Sie einen Problemfall auf Ebay gemeldet? (Ebay sagt zumindest das Sie mit Anwalt und Polizei kooperieren)

      C. Negative Bewertung und Co sollten ja selbstredend sein.

      D. Sicherung von der Auktionsseite, die hält sich nicht ewig. E-Mail Verkehr Sichern/ Ausdrucken.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Danke für die Infos:

      Der Zustand der Verpackung und dem Schaden ist hier nachzusehen, es wurde kein Verpackungsmaterial entfernt, das was Sie hier sehen, ist alles:

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      Ich meine, zu der Aussage vom Transportunternehmen sollten diese Fotos ebenso die unzureichende Verpackung beweisen. Was meint ihr?

      Ich habe da noch ein paar Fragen zu folgenden Punkten von idefix.windhund:

      1. Über welchen Betrag den Mahnbescheid beantragen, Kaufpreis + Hinsendekosten + Rücksendekosten?
      2. Also der Mahnbescheid ist so zu verstehen "in Verzug gesetzt, jetzt klagefähig"? Ein "in Verzug setzen" vor dem Mahnbescheid ist nicht nötig?
      3. Vom Vertrag zurück treten heit doch "ich will am Geschäft nicht festhalten, ich löse es auf, ich werde es rückabwickeln". Von daher erscheint es mir, vor dem Mahnbescheid der erste Schritt zu sein. Liege ich da vielleicht falsch?
      4. Geht es überhaupt, die Ware noch da zu behalten und einen Mahnbescheid zu beantragen? Beim Mahnbescheid muss ein Schuldverhältnis bestehen, einer der Vertragsparteien muss jemandem etwas schulden. Das bedeutet für mich, dass ich ihm die Ware zurück schicken muss um dass er mir somit die Rückzahlung schuldet. Davor sollte es nicht möglich sein. Aber ich möchte es nicht zurück schicken, bevor ich mein Geld wieder habe. Gibt es da keine Alternativen, um die Ware bis dahin behalten zu können?

      Nun zu Ihren Fragen idefix.windhund:

      A: Ich habe per Überweisung gezahlt, Vorkasse geleistet.
      B: Problemfall war gemeldet, ist inzwischen geschlossen, der Verkäufer sollte eine Verwarnung erhalten haben.
      C: Negativ bewertet habe ich nicht, da er mich hingehalten hat mit der Begründung, Hermes ist am Bearbeiten des Falles und würde zahlen, was aber Zeit in Anspruch nimmt. Danach war es zu spät.
      D: Sicherung ist bereits geschehen.

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    • Einen Rechtsanspruch auf erst Geld zurück, dann Ware zurück hast du so nicht. Wenn dann Zug um Zug, wie die Juristen das nennen.

      Ansonsten kann ich nur Drapondur zustimmen, dass es schwierig sein wird, den Verkäufer zu belangen. Du bist der der Beweispflicht, dass das Paket nicht ordnungsgemäß gepackt war. Der Verkäufer kann immer behaupten, es war ordnungsgemäß verpackt. Um was für ein Gerät handelt es sich da überhaupt genau, wie schwer ist es, gibt es da irgendwelche Besonderheiten die beim Versand zu beachten sind und die der Verkäufer hätte zwingend wissen müssen ?

      Du kannst einen Mahnbescheid beantragen, aber vermutlich wird der Verkäufer Widerspruch gegen diesen einlegen, dann wird das Verfahren streitig und es kommt zu einem Gerichtsverfahren, wenn du das willst und erst einmal einen Kostenvorschuss leistet. Dann kommt es darauf an, wie das Gericht die Sache mit der Verpackung sieht oder ob evtl. ein Gutachter eingeschaltet werden muss, der ein Gutachten darüber erstellt, ob die benutzte Verpackung ausreichend war oder nicht. Auf jeden Fall kostet dich die Sache erst einmal Bares, welches du vorstrecken musst. Selbst wenn du dann den Prozess gewinnen solltest, ist es immer noch fraglich, ob bei dem Verkäufer überhaupt etwas zu holen ist. Greife mal einem nackten Mann in die Tasche.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Zug-um-Zug.. Also geht kein Weg dran vorbei, mein Beweisstück aus den Händen zu geben, das ist sehr schade und ägerlich, wenn es zu einem späteren Gerichtsverfahren kommt.

      Ich habe gelesen, dass bei der Rückabwicklung folgendes gilt: Beim Beziehen der Ware geht der Käufer auf Risiko, er überweist das Geld ohne vorher die Ware bekommen zu haben. Bei der Rückabwicklung soll das Risiko auf den Verkäufer gehen, d. h. diesmal ist der Verkäufer dran mit in Vorleistung zu gehen. Ist die Behauptung rechtlich standhaft? Schließlich konnte sich der Verkäufer anhand den Fotos vom Schaden überzeugen und braucht sie nicht erneut zu sehen.

      Sollte ich das Paket vorher bei Hermes vorbeibringen und um eine Stellungnahme o. ä. bitten? Ich nehme an, dass die Maße und das Gewicht der Verpackung beim Transportunternehmen während des Einscannens gespeichert sein sollte. Oder langen die Fotos mit Zeugenaussagen?

      Das Teil ist ein Oscilloscope, wiegt ca. 7 kg. Wie bereits gesagt, ist es ein elektronisches Gerät, welches nach normalem menschlichen Verstand besser verpackt werden musste. Was meint ihr denn zu der Verpackung? Habe ich da gar keine Chancen? Es kann doch nicht angehen, dass der Verkäufer die Pflicht der ordnungsgemäßen Verpackung verletzt und ich als Käufer für den Schaden aufkommen muss, wofür ich am allerwenigsten kann.

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    • sun-shadow schrieb:


      4. Geht es überhaupt, die Ware noch da zu behalten und einen Mahnbescheid zu beantragen? Beim Mahnbescheid muss ein Schuldverhältnis bestehen, einer der Vertragsparteien muss jemandem etwas schulden. Das bedeutet für mich, dass ich ihm die Ware zurück schicken muss um dass er mir somit die Rückzahlung schuldet. Davor sollte es nicht möglich sein. Aber ich möchte es nicht zurück schicken, bevor ich mein Geld wieder habe. Gibt es da keine Alternativen, um die Ware bis dahin behalten zu können?


      Erstmal möchte ich Dir beipflichten: das Gerät war unzureichend verpackt. Zu wenig Dämmstoff.

      Ich finde den Rücktritt vom Kauf und einen Mahnbescheid den falschen Weg. Lass den Kaufvertrag weiterhin bestehen. Beantrage nicht den Mahnbescheid. Warum?
      Mit fortbestehen des Kaufvertrages besteht zwischen Vk & K weiterhin ein klar definiertes Vertragsverhältnis, welches allerdings eine Störung hat. Mit Rücktritt vom Kauf und Forderung nach Erstattung des Kaufpreises + Versandkosten würdest Du auf Dein gesetzliches Recht zur Haftung des Verkäufers aufgeben. Er wäre Dir "nur" das Geld schuldig. Die Frage ist auch, ob Du so einfach unbeschadet vom Vertrag zurücktreten kannst. Womöglich verlierst Du dabei einige Deiner Rechte am Vertragsverhältnis. Du müßtest auch die Ware zurückgeben.

      Der Ausschluß der Gewährleistung des VK bezieht sich auf die Ware und nicht auf die Verpackung. Der Verkäufer kann sich nicht im nachhinein von der Pflicht lösen, die Ware gut und sicher zu verpacken. Dies könnte er nur vor Vertragsabschluß. Weil er dies aber nicht gemacht hat, ist er für die Verpackung verantwortlich. Jedenfall im Rahmen eines üblichen Versandes. Die rechtliche Gefahr für den Verkaufsgegenstand geht zwar mit Übergabe des VK an das Versandunternehmen an den K über, aber dem K ist es nicht möglich, Einfluß auf eine odnungsgemäße Verpackung durch den VK zu nehmen. Eine Möglichkeit wäre allerdings, die Aufforderung an den VK zum ordnungsgemäßen verpacken und deren Bestätigung direkt nach dem Kauf. Damit hätte ein K mehr Rechtssicherheit. Der K hat aber auch ohne eine Bestätigung prinzipiell das Recht auf eine ordnungsgemäße Verpackung, die der Ware bei einen üblichen Transport ausreichend Schutz bietet. Und zwar auch gegen ein runterfallen aus definierter (glaube 1m) Höhe.

      Es ist also klar, daß der VK die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat und damit schadensersatzplichtig ist. Du müßtest ihm die Gelegenheit zur Nacherfüllung des Vertrages geben. Falls dies nach ausreichender Frist nicht zu Deiner zufriedenheit geschehen ist, kannst Du rechtlich gegen ihn vorgehen.

      Die Frage ist auch, wie weit Du im Zweifelsfall gehen möchtest. Bis zu einer Klage vor Gericht? Eventuell könnte das Gericht ein Gutachten über die Verpackung verlangen. Die Kosten für Deinen Anwalt, die Gerichtskosten und die Gutachterkosten hättest Du erstmal zu tragen. Du würdest sie nur zurückbekommen, wenn die Gegenseite unterliegt und auch zahlungsfähig ist. Es könnten also erstmal im laufenden Verfahren Opfer von Dir abverlangt werden. Eventuell auch eine nächste Instanz.

      Wenn Du aber vom Kauf zurücktrittst, dann hast Du nach dem Rückversand der Ware die Möglichkeit auf die Erstattung des Kaufpreises und Versandkosten. Dies aber erstmal nur, wenn der VK damit einverstanden ist und Dir auch das Geld erstattet. Damit wäre dann die Sache erledigt.

      Könnte aber auch anders ausgehen.

      Angenommen Du machst es so, wie Du in Erwägung gezogen hast, nämlich von Vertrag zurückzutreten, die Ware zu behalten und den K in Verzug und in die gerichtliche Mahnung zu setzen, dann würde der VK wahrscheinlich dem Mahnbescheid widersprechen und Du müßtest, um Deine Forderungen zu befriedigen, vor Gericht klagen. Diese Klage und das Verfahren wäre wahrscheinlich aussichtslos für Dich, weil Du die Ware nicht zurückgegeben hast.

      Wenn Du andererseits die Ware zurückgibst, vom Vertrag zurücktrittst und den K in Verzug und in die gerichtliche Mahnung setzt, dann könnte er auch dem Mahnbescheid widersprechen. Du müßtest ebenfalls vor Gericht ziehen und Dein Geld zu bekommen. Auch hier wäre der Ausgang alles andere als sicher.

      Also, nichts ist sicher. Aber der meiner Meinung nach erfolgsversprechensde Weg ist der, den Kaufvertrag weiterhin bestehen zu lassen und Nacherfüllung zu verlangen. Notfalls auch vor Gericht.
      viribus unitis semper et ubique
    • Hermes hat mir heute erneut bestätigt, dass der Verkäufer, entgegen seiner Behauptung, in keinster Weise eine Schadensmeldung gemacht hat. Ich wurde wirklich nur angelogen und hingehalten :cursing: Hermes sagte, ich könne gegen die Ablehnung Einspruch erheben und Fotos von der Verpackung schicken. Zudem soll ich erwähnen, dass ich die Empfängerin/Käuferin bin und nicht der Versender, also ich keinen Einfluss auf die Verpackungsart des Verkäufers nehmen konnte. Hermes würde sich die Sache nochmal ansehen und erneut entscheiden. Was nützt mir das? Allerdings ist das Versenden von Fotos an Hermes genau das, was der Verkäufer mir "verboten" hatte. Danach, mit der Unterstellung, ich hätte an Hermes Fotos geschickt und die laufende Schadensabwicklung damit verhindert, erklärte er sich nicht mehr bereit, mit Hermes weiterhin zu verhandeln bzw. mir mein Geld zurück zu geben. Ich bin der Meinung, dass Hermes, wenn Sie die Fotos sehen, die Schadensregulierung erst recht ablehnen wird.

      Fairhandel schrieb:

      Die Frage ist auch, ob Du so einfach unbeschadet vom Vertrag zurücktreten kannst. Womöglich verlierst Du dabei einige Deiner Rechte am Vertragsverhältnis. Du müßtest auch die Ware zurückgeben.
      Zunächst vielen Dank für den umfangreichen Beitrag. Welche Rechte meinst du, die ich verlieren könnte? Kann ich den nächsten Satz so verstehen, dass wenn ich auf Nacherfüllung bestehe, z. B. Ersatzlieferung, ich dann die defekte Ware behalten darf? Nacherfüllung in Form von Reparatur ist nicht möglich, da keine Ersatzteile mehr vorhanden sind. Dieses Gerät ist zudem sehr selten auf dem Markt zu beschaffen. Ich konnte nur ein-zwei Angebote finden, und die kosten ca. 1.000 Euro.

      Fairhandel schrieb:

      Du müßtest ihm die Gelegenheit zur Nacherfüllung des Vertrages geben. Falls dies nach ausreichender Frist nicht zu Deiner zufriedenheit geschehen ist, kannst Du rechtlich gegen ihn vorgehen.
      Ich habe ihn zuletzt per Einschreiben aufgefordert, mir ein Ersatzgerät zu beschaffen. Ich teilte ihm mit, mir ansonsten anderweitig ein Gerät zu kaufen und ihn mit den Mehrkosten zu belasten. Die Frist ist vorbei und er hat meine Forderung abgelehnt. Wenn ich jetzt auf Nacherfüllung bestehe, was sollte mein nächster Schritt sein? Die angebotene anderweitige Beschaffung und in Vorleistung zu gehen, kann ich derzeit nicht, da wir das Meißte unserer vorhandenen Mittel geschäftlich "festgebunden" haben. Wenn ich dann klagen möchte, brauche ich auch etwas Bares, um in Vorkasse gehen zu können (wie du geschrieben hast für Rechtsanwalt, Gericht, Gutachterkosten etc.), da sollte ich mir nicht auch noch Ausgaben in Höhe von 1.000 Euro leisten.

      Fairhandel schrieb:

      Also, nichts ist sicher. Aber der meiner Meinung nach erfolgsversprechensde Weg ist der, den Kaufvertrag weiterhin bestehen zu lassen und Nacherfüllung zu verlangen. Notfalls auch vor Gericht.
      Ja, dann ist die Zeit jetzt sicherlich gekommen. Muss ich dem VK nun vorher mitteilen, dass ich keine anderweitige Beschaffung vornehmen werde und er es selbst machen soll? Wenn ja, ist eine Frist von 14 Tagen ausreichend?

      Dann die Frage, was ist jetzt der nächste Schritt, wenn ich am Vertrag festhalten möchte?
    • Ja genau, setze ihm nochmal höflich aber bestimmt Nachfrist, mit der Du ihm die Möglichkeit gibst, eine Nacherfüllung durch Reparatur (in diesem Fall nicht möglich) oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Alternativ fordere Schadensersatz mindestens in Höhe Deiner verauslagten Kosten oder erhöhte Kosten für eigene Beschaffung eines Ersatzgerätes. Überlasse ihm die Möglichkeit des nächsten Schrittes. Eine 14-tägige Frist, zumindest für die Beantwortung, ist üblich. Mache ihm, im Falle der weiteren Nichteinhaltung des Vertrages, ernsthaft aber höflich mit den möglichen Folgen vertraut. Er muß merken, daß Dir die Sache ernst ist. Wenn Du ihm das als Einschreiben sendest, hast Du Gewissheit, ob es angekommen ist oder ob er die Annahme verweigert hat. Bei einer Annahmeverweigerung machst Du so weiter, als hätte er Deine Forderung abgelehnt. Nach der Antwort des VK, oder nach Ablauf der Frist mußt Du dann alles Notwendige unternehmen.

      Im Falle von Nachlieferung oder Schadensausgleich in Geldform mußt Du natürlich die Ware an den VK zurücksenden. Sie würde mit dem Ersatz wieder sein Eigentum werden, außer er verzichtet darauf.

      Im Übrigen war das versandte Gerät zu Zeitpunkt des Verpackens schon Dein Eigentum. Der VK hat also, noch in seinem Gefahrenbereich, es fahrlässig ermöglicht, daß Dein Eigentum beschädigt werden konnte.
      viribus unitis semper et ubique

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    • Danke nochmal. Vier Fragen habe ich noch.

      1. Ist so ein Musterschreiben in Ordnung?


      Betreff: Gekauftes Oscilloscope über Ebay, Artikelnummer XY

      Sehr geehrter Herr XY,

      durch unsachgemäße Verpackung haben Sie mein Eigentum grob fahrlässig beschädigt, so dass das ersteigerte Gerät defekt bei mir angekommen ist.

      Hiermit fordere ich Sie letztmalig bis zum 07.02.2011 zur Nacherfüllung auf.

      Hierbei steht es Ihnen frei, ob Sie das defekte Gerät reparieren lassen oder mir ein gleichwertiges Ersatzgerät liefern. Sollte das nicht möglich sein, fordere ich Sie auf, mir innerhalb der o. g. Frist Schadensersatz i. H. v. 1.420 Euro gem. folgender Aufstellung zu leisten:

      Für die Selbstbeschaffung eines gleichen Gerätes 1.000 Euro
      Rückerstattung meines Kauf-/Bezugspreises 407 Euro
      Kosten der Rücksendung des Gerätes 13 Euro

      Meine Bankdaten lauten wie folgt:

      XX
      XX
      XX

      Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich klagen.

      Freundliche Grüße

      YX


      (Frage: Das klingt alles irgendwie nicht freundlich, sollte ich anders formulieren obwohl er es nicht anders verdient hat?)

      2. Welchen Schritt muss ich gehen, wenn er vor Fristablauf sich dazu äußert, nichts zu unternehmen? Rechtsanwalt beauftragen oder direkt klagen?

      3. Ist es empfehlenswert, einen Anwalt hinzu zu ziehen oder soll ich eigenständig klagen? Wir wohnen in verschiedenen Orten, ca. 400 km voneinander entfernt, ich müsste dann zu ihm reisen.

      4. Wenn ich einen Anwalt beauftrage, der ihn nochmal anschreibt, wer trägt die Kosten?

      Danke nochmal, ihr seid mir eine große Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sun-shadow ()

    • sun-shadow schrieb:


      durch unsachgemäße Verpackung haben Sie mein Eigentum grob fahrlässig beschädigt, so dass das ersteigerte Gerät defekt bei mir angekommen ist.

      durch Ihre unsachgemäße Verpackung wurde der Artikel beim Versand beschädigt, so dass das ersteigerte Gerät defekt bei mir angekommen ist.

      sun-shadow schrieb:


      Hiermit fordere ich Sie letztmalig bis zum 07.02.2011 zur Nacherfüllung auf.

      Hiermit fordere ich Sie letztmalig bis zum 07.02.2011 zur Nacherfüllung auf.
      Das "letztmalig" würde ich der Einfachheit wegen einfach streichen. Du wirst ihn nämlich spätestens vor/beim Gerichtsverfahren nochmals auffordern (müssen).

      sun-shadow schrieb:


      Für die Selbstbeschaffung eines gleichen Gerätes 1.000 Euro

      Beweise anfügen (ebay-Auktionen o.ä.)

      sun-shadow schrieb:


      Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich klagen.

      Sollten Sie die o.g. Frist verstreichen lassen, werde ich durch meinen Rechtsanwalt Klage gegen Sie erheben.

      sun-shadow schrieb:


      (Frage: Das klingt alles irgendwie nicht freundlich, sollte ich anders formulieren obwohl er es nicht anders verdient hat?)

      Die Zeit der Freundlichkeit ist durch das Verschulden und Versäumnis des VK nun vorbei. Du mußt nicht mehr freundlich sein. Aber noch einigermaßen höflich!

      sun-shadow schrieb:


      2. Welchen Schritt muss ich gehen, wenn er vor Fristablauf sich dazu äußert, nichts zu unternehmen? Rechtsanwalt beauftragen oder direkt klagen?

      Im Fall der Weigerung ist es auf jeden Fall gut, für die weitere Vorgehensweise ein RA zu beauftragen. Der Fachmann kennt sich besser mit allen Feinheiten aus.

      sun-shadow schrieb:


      3. Ist es empfehlenswert, einen Anwalt hinzu zu ziehen oder soll ich eigenständig klagen? Wir wohnen in verschiedenen Orten, ca. 400 km voneinander entfernt, ich müsste dann zu ihm reisen.

      Siehe oben. Gegebenenfalls mußt Du vor Gericht erscheinen.

      sun-shadow schrieb:


      4. Wenn ich einen Anwalt beauftrage, der ihn nochmal anschreibt, wer trägt die Kosten?

      Erstmal Du.

      Nach meiner bescheidenen Meinung hast Du gute Chancen, daß Deine Forderungen erfüllt werden. Letztendlich auch vor Gericht. Der VK muß allerdings zahlungsfähig sein.
      viribus unitis semper et ubique
    • Nur noch der letzte Schliff..

      So ihr Lieben, der Brief ist fertig, geht vorab per Email dann per Einschreiben an meinen VK raus.

      Ist das richtig, was ich gemacht habe? Ich habe ihn aufgefordert, das Geld für das Ersatzgerät sowie die Rücksendekosten des defekten Gerätes zu bezahlen und das bereits überwiesene Geld zurück zu erstatten. Natürlich habe ich in erster Linie eine Reparatur oder die Zusendung eines gleichwertigen Gerätes angeboten. Ich glaube, ich mache da einen Denkfehler. Darf ich überhaupt mein bereits an ihn gezahltes Geld zurück fordern, wenn er mir das Geld für ein Ersatzgerät schickt? Das wäre ja doppelt gemoppelt, oder nicht? Irgendwie stehe ich total auf dem Schlauch und mein Hirn hat aufgehört, logisch zu denken :)

      Bitte lest mein Schreiben durch und sagt mir, ob das so in Ordnung ist oder ich hier und da noch Ausbesserungen machen soll. Vielen Dank nochmal, mein Dank gilt insbesondere an Fairhandel für die detaillierte Hilfestellung.

      Falls ihr wollt, kann ich gerne regelmäßig über den Verlauf berichten.

      Nochmals danke.

      Sehr geehrter Herr ...,

      durch Ihre unsachgemäße Verpackung wurde der Artikel beim Versand beschädigt, so dass das ersteigerte Gerät defekt bei mir angekommen ist.

      Hiermit fordere ich Sie bis zum

      07.02.2011

      zur Nacherfüllung auf.

      Hierbei steht es Ihnen frei, ob Sie das defekte Gerät fachmännisch reparieren lassen oder mir ein gleichwertiges Ersatzgerät liefern.

      Sollte das nicht möglich sein, fordere ich Sie auf, mir innerhalb der o. g. Frist Schadensersatz i. H. v.

      1.365,45 Euro

      gem. folgender Aufstellung zu leisten:

      1. 946,05 Euro für die Selbstbeschaffung des gleichwertigen Gerätes (für folgenden Artikel: helmut-singer.de/stock/-1716047982.html)
      2. 407,50 Euro Rückerstattung meines Kauf-/Bezugspreises
      3. 11,90 Euro Kosten der Rücksendung des defekten Gerätes mit DHL an Sie

      Meine Bankdaten lauten wie folgt:

      Inhaber ...
      XY Bank
      Konto ...
      BLZ ...

      Das ist Ihre letzte Gelegenheit, den zwischen uns bestehenden Kaufvertrag außergerichtlich und ohne zusätzliche Anwaltskosten für Sie zu erfüllen. Sollten Sie die o. g. Frist verstreichen lassen, werde ich durch meinen Rechtsanwalt Klage gegen Sie erheben.

      Freundliche Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von sun-shadow ()

    • Ich finde Deinen Brief soweit gut. Hätte ich auch so geschrieben.
      Vielleicht hat ja jemand noch einen Vorschlag hier.

      Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg!
      ... und lasse uns weiterhin mitleben, jeder kann daraus lernen. Danke!
      viribus unitis semper et ubique
    • Achtung Fairhandel, da ist noch so 'ne Sache...

      Ich war gerade beim Editieren, als du nochmal geschrieben hast. Und zwar die Frage, ob ich sowohl das Geld für das Ersatzgerät anfordern kann als auch das schon bezalte Geld zurück haben kann. Dadurch würde ich mich über ihn bereichern, das wäre falsch. Ich glaube, die 407,50 Euro darf ich nicht noch zusätzlich zu den 946 Euro und nochwas fordern. Was meinst du?
    • Ich habe gerade eine Rückmeldung erhalten. Mein VK möchte nicht auf meine Forderungen eingehen, da er der Meinung ist, dass ich keine Gewährleistungsansprüche fordern kann (in seinen vorherigen Emails begründete er es damit, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte) und außerdem würde er mir unterstellen, dass ich irgend etwas vertuschen möchte. Ich solle ruhig zu meinem Anwalt gehen.

      Ich werde jetzt eine kurze Zusammenfassung vom Geschehen bisher machen und an einen Rechtsanwalt schicken. Nur an wen :)

      Kann mir jemand einen Anwalt in Berlin empfehlen?
    • Ich komme nicht mehr weiter. Wir haben uns mit meinem Mann nun doch für die Erstattung des Kaufpreises entschieden und ich habe inzwischen auch einige Anwälte angeschrieben, leider keinen gefunden, der ohne eine Honorarvereinbarung arbeiten möchte. Verständlich. Aber bei einer Honorarvereinbarung bleibe ich fast auf der Hälfte der Forderungssumme sitzen, obwohl der Fall eindeutig ist und ein unabhängiger Zeuge beim Auspacken der Ware dabei war.

      Ich würde gerne einen Mahnbescheid beantragen, habe allerdings die kaputte Ware noch hier. Dabei denke ich an mahnung-online.de.

      Ist ein Mahnbescheid dann trotzdem begründet oder muss ich dem Verkäufer die Ware vorher zurück schicken und dann erst einen Mahnbescheid beantragen? Ist ein Mahnbescheid über mahnung-online.de empfehlenswert?

      Danke im voraus.