Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich habe ein technisches, empfindliches Gerät ersteigert, Warenwert 400 Euro. Es ging von Privat an Privat. Aufgrund miserabler Verpackung ist das Gerät unterwegs kaputt gegangen. Ich habe den Schaden taggleich per Email sowohl an den VK als auch an Hermes gemeldet.
Der VK sieht bis heute nicht ein, dass er die Ware nicht anständig verpackt hat und hielt mich die ganze Zeit (über 2 Monate) hin mit der Begründung, ich solle warten, Hermes würde zahlen, er wäre mit Hermes so verblieben. Hermes hatte mir allerdings schon längst eine Ablehnung der Schadensregulierung aufgrund unzureichender Innenverpackung erteilt.
Der VK ist der Meinung, dass ich Hermes absichtlich im Nachhinein über eine schlechte Verpackung informiert hätte und ihm dadurch die Regulierung versaut hätte. Er hatte 4 Tage nach mir den Schaden ebenfalls gemeldet, nachdem ich ihm den Schaden fotografiert und zugeschickt hatte.
Auf jeden Fall habe ich ihn gebeten mein Geld zurück zu zahlen, was er nicht tat. Danach setzte ich ihn per Einschreiben in Verzug mit der Forderung, mir ein gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen und teilte ihm mit, dass ich mir sonst anderweitig das Gerät kaufen werde und Schadensersatzansprüche geltend machen werde. Frist ist vorbei, vorher hatte er meine Forderung eh per Email abgelehnt. Er begründet es u. A. damit, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte. Dazu später Näheres.
Nun habe ich recherchiert und kann mir derzeit kein gleichwertiges Gerät beschaffen, da diese Geräte bei ca. 1.000 Euro liegen (gebraucht), mir fehlt derzeit dieses Geld. Ich müsste ins Minus gehen und über 12% Zinsen bezahlen, was ich nicht einsehe.
Ich würde am liebsten vom Vertrag zurück treten und mir sämtliche Kosten erstatten lassen. Die Ware möchte ich zur Sicherheit (als Beweismittel) hier behalten, bis ich das Geld zurück habe. Ich würde gerne zunächst ohne Anwalt agieren wollen.
Jetzt meine Fragen:
1. Sollte bzw. darf ich jetzt schon einen Mahnbescheid beantragen oder muss ich dem VK das Gerät vorher zurück geschickt haben, um keinen Formfehler in Sachen Mahnbescheid zu machen?
2. Muss ich ihn nun erneut mit meiner Forderung, mir das Geld zurück zu erstatten, in Verzug setzen? Das erste Mal ging es um die Beschaffung eines Ersatzgerätes.
3. Wenn ich das Geld zurück haben möchte, muss ich gleichzeitig vom Vertrag zurück treten?
4. Zug-um-Zug: Muss ich ihm wirklich erst das Gerät zurück schicken, wenn er sich bereit erklärt, mir die Kosten zu erstatten? Ich möchte das Paket als Beweisstück bis zur endgültigen Zahlung hier behalten.
5. In der Auktion wird der Satz erwähnt: "DA ES WIRKLICH EIN TOLLES GERÄT IST WAS NOCH VIELE JAHRE FREUDE BEREITET UND FAST "UNKAPUTTBAR IST". Das klingt für mich wie eine freiwillige Garantie, trotz dass weiter unten steht "da es sich um einen Privatverkauf handelt übernehme ich keine Garantie oder Gewährleistung". Hat er die Garantie/Gewährleistung jetzt ausgeschlossen oder ausdrücklich übernommen (durch seinen ersten Satz)? Mir ist auch bekannt, dass er bei unzureichender Verpackung nicht am Ausschluss der Gewährleistung festhalten kann.
6. Kann ich parallel eine Anzeige bei der Polizei erstatten, da er nicht bereit ist, das Geschäft rückabzuwickeln?
Ich danke für eure Antworten
Ich habe ein technisches, empfindliches Gerät ersteigert, Warenwert 400 Euro. Es ging von Privat an Privat. Aufgrund miserabler Verpackung ist das Gerät unterwegs kaputt gegangen. Ich habe den Schaden taggleich per Email sowohl an den VK als auch an Hermes gemeldet.
Der VK sieht bis heute nicht ein, dass er die Ware nicht anständig verpackt hat und hielt mich die ganze Zeit (über 2 Monate) hin mit der Begründung, ich solle warten, Hermes würde zahlen, er wäre mit Hermes so verblieben. Hermes hatte mir allerdings schon längst eine Ablehnung der Schadensregulierung aufgrund unzureichender Innenverpackung erteilt.
Der VK ist der Meinung, dass ich Hermes absichtlich im Nachhinein über eine schlechte Verpackung informiert hätte und ihm dadurch die Regulierung versaut hätte. Er hatte 4 Tage nach mir den Schaden ebenfalls gemeldet, nachdem ich ihm den Schaden fotografiert und zugeschickt hatte.
Auf jeden Fall habe ich ihn gebeten mein Geld zurück zu zahlen, was er nicht tat. Danach setzte ich ihn per Einschreiben in Verzug mit der Forderung, mir ein gleichwertiges Ersatzgerät zu beschaffen und teilte ihm mit, dass ich mir sonst anderweitig das Gerät kaufen werde und Schadensersatzansprüche geltend machen werde. Frist ist vorbei, vorher hatte er meine Forderung eh per Email abgelehnt. Er begründet es u. A. damit, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte. Dazu später Näheres.
Nun habe ich recherchiert und kann mir derzeit kein gleichwertiges Gerät beschaffen, da diese Geräte bei ca. 1.000 Euro liegen (gebraucht), mir fehlt derzeit dieses Geld. Ich müsste ins Minus gehen und über 12% Zinsen bezahlen, was ich nicht einsehe.
Ich würde am liebsten vom Vertrag zurück treten und mir sämtliche Kosten erstatten lassen. Die Ware möchte ich zur Sicherheit (als Beweismittel) hier behalten, bis ich das Geld zurück habe. Ich würde gerne zunächst ohne Anwalt agieren wollen.
Jetzt meine Fragen:
1. Sollte bzw. darf ich jetzt schon einen Mahnbescheid beantragen oder muss ich dem VK das Gerät vorher zurück geschickt haben, um keinen Formfehler in Sachen Mahnbescheid zu machen?
2. Muss ich ihn nun erneut mit meiner Forderung, mir das Geld zurück zu erstatten, in Verzug setzen? Das erste Mal ging es um die Beschaffung eines Ersatzgerätes.
3. Wenn ich das Geld zurück haben möchte, muss ich gleichzeitig vom Vertrag zurück treten?
4. Zug-um-Zug: Muss ich ihm wirklich erst das Gerät zurück schicken, wenn er sich bereit erklärt, mir die Kosten zu erstatten? Ich möchte das Paket als Beweisstück bis zur endgültigen Zahlung hier behalten.
5. In der Auktion wird der Satz erwähnt: "DA ES WIRKLICH EIN TOLLES GERÄT IST WAS NOCH VIELE JAHRE FREUDE BEREITET UND FAST "UNKAPUTTBAR IST". Das klingt für mich wie eine freiwillige Garantie, trotz dass weiter unten steht "da es sich um einen Privatverkauf handelt übernehme ich keine Garantie oder Gewährleistung". Hat er die Garantie/Gewährleistung jetzt ausgeschlossen oder ausdrücklich übernommen (durch seinen ersten Satz)? Mir ist auch bekannt, dass er bei unzureichender Verpackung nicht am Ausschluss der Gewährleistung festhalten kann.
6. Kann ich parallel eine Anzeige bei der Polizei erstatten, da er nicht bereit ist, das Geschäft rückabzuwickeln?
Ich danke für eure Antworten