Beschädigte Ware erhalten

    • Wie schätzt Du den Verkäufer ein, wird er widersprechen?
      Wenn Du meinst ja, dann lohnt sich der Mahnbescheid nicht.

      Für einen Mahnbescheid müßtest Du den Kaufvertrag wegen der mangelhaften Verpackung und der daraus resultierenden Beschädigung des Versandgutes rückgängig machen. Dies kannst Du nur tun, wenn Du auch die Ware zurücksendest. Ansonsten wäre die Rückforderung des Geldes nicht gerechtfertigt. Mit Rückabwicklung des Kaufvertrages muß die Ware gegen Geld dann Zug um Zug ausgetauscht werden. Voraussetzung dafür ist natürlich das Einverständnis des Verkäufers.

      Da er dies aber offensichtlich nicht mitmachen will, wirst Du zwangsläufig (de facto) den Kaufvertrag einseitig aufkündigen, die Ware zurücksenden (ob er sie annimmt oder nicht) und das Geld zurückverlangen (angemessene Frist) und gleichzeitig für Fall der Nichterstattung einen Mahnbescheid androhst. Damit setzt Du ihn gleich (mit der Frist) in Verzug und kannst nach Ablauf der Fist den Mahnbescheid beantragen. Der Onlinedienst (Anwalt), bei dem Du das machen willst, wird Dir für den Fall des Widerspruches ein Angebot zur weiteren Vertretung Deiner Interessen machen. Wenn Du das annimmst hast Du einen Anwalt für den weiteren Weg.

      Falls der Verkäufer das Paket nicht annehmen sollte und es kommt zu Dir zurück, darfst Du es auch nicht mehr annehmen. Was damit passiert, wäre dann nicht mehr Deine Sache.
      Die Sache könnte vor Gericht enden ... so oder so ...
      viribus unitis semper et ubique

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Ob er dem Mahnbescheid widerspricht, kann ich nicht definitiv sagen. Ich nehme an, dass er auch diesen Schritt weiterhin als Bluff ansehen und entsprechend widersprechen wird, mit der Hoffnung, dass ich nicht mehr klage. Er ist der Meinung, ich hätte etwas zu verbergen, weil ich ihm in meiner ersten Mail schrieb, dass ich das Paket aufgrund dem Defekt nicht mehr weiter öffnen werde und nach 2 Monaten ihm über Folgeschäden berichtete, woraufhin er meinte, ich würde mir selbst widersprechen mit mal nicht geöffnet und dann mal wieder geöffnet zu haben etc. Deshalb macht er sich über meine "Drohungen" keine großen Gedanken.

      Alleine deshalb schon wird er den Mahnbescheid als "Angstmacherei" ansehen, weil ich ihm bereits Klage angedroht hatte und jetzt eben nicht mehr klage sondern erst einen Mahnbescheid erstellen lasse.

      Aber wenn ich das Paket zurück schicke und er es annimmt, dann sieht die Sache anders aus. Damit sieht er "Taten" und sieht die Sache vielleicht etwas ernster. Sofern es dann trotzdem zum Mahnbescheid kommt, würde ich eher davon ausgehen, dass er dem nicht widerspricht. Eher würde er es nicht dazu kommen lassen und fristgerecht meinen Kaufpreis etc. zurück zahlen. Aber das ist eben immer noch meine Einschätzung, kann anders verlaufen.

      Danke für die ausführlichen Informationen. Mich würde jetzt interessieren, was mit der Sendung passiert, wenn sie zurück kommt und ich sie auch nicht annehme. Nicht dass ich damit irgendwelche Pflichten (Schadensminderung, Aufbewahrungspflichten) etc. verletze.

      Sollte ich meinen Nachbarn vorsichtshalber Bescheid geben, dass sie keine Pakete für mich annehmen dürfen? Im Haus unten ist ein Ladengeschäft, deren Mitarbeiter jederzeit eine Sendung für mich annehmen würden, wenn ich nicht da bin.

      Also, ich mache vorher ordentlich Fotos, schicke das Paket an den Verkäufer zurück und fordere ihn auf, mir in angemessener Zeit meine Kosten zzgl. Kaufpreis und Versandkosten zu erstatten und Mahnbescheid androhen, wenn er die Frist verstreichen lässt.

      Schade um das Beweisstück, das dann weg sein wird.

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    • @engelchen und Fairhandel

      Engelchen, mein Verkäufer wohnt in Berlin und den Anwalt habe ich aus Berlin organisiert, dank der Hilfe im Forum.

      Fairhandel, ich habe im Anschluss an den letzten Thread hier ein Telefonat mit Hermes geführt, weil ich sicher gehen wollte, dass der Fall endgültig abgeschlossen ist, weil ja bekanntlich mein Versender der Meinung ist, die Zahlung wäre in Bearbeitung. Die Dame bei Hermes hat mir nahe gelegt, Einspruch gegen die Ablehnung einzulegen und um Kulanzregulierung zu bitten, zumal ich als Empfänger keinen Einfluss auf die Verpackungsform des VK's habe. Das habe ich auch gemacht. Zwischenzeitlich hatte ich auch einen Anwalt gefunden, der mich vertreten wollte. Ich bat ihn, auf die Rückmeldung von Hermes zu warten. Das wäre für mich der einfachste Weg gewesen.

      Hermes hat sich vor 2-3 Tagen erst gemeldet, weil sie mit der Bearbeitung der Post mit ein paar Wochen im Rückstand waren. Sie lehnten erneut ab.

      Daraufhin habe ich alle Unterlagen sowie Vollmacht etc. gestern per Post an den RA geschickt. Er müsste sie heute erhalten haben.

      Ich werde auf seine Rückmeldung warten und euch hier auf dem Laufenden halten.
    • Mein Anwalt hat..

      neulich die Gegenseite angeschrieben, leider hat es ziemlich lange gedauert, bis er das gemacht hat. Er hat ihm geschrieben, dass er hätte die Ware sicher verpacken müssen und aufgrund dessen, das er es nicht gemacht hat, die Ware unterwegs kaputt gegangen ist. Er soll an ihn den Kaufpreis und die Versand- und Rückversandkosten bis Tag XY zurück zahlen.

      Die Frist ist noch nicht abgelaufen und ich habe bisher auch nichts mehr von ihm gehört. Er bot ihm noch an, die Ware parallel dazu zurück zu schicken.

      Ich wollte euch davon berichten, sobald sich mein Gegenüber gemeldet hat.

      Ich sage bescheid, was sich ergeben hat.

      Schönen Sonntag.

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    • Die Sache ist die: Du solltest einen Anwalt mit Sitz in der Stadt deines Verkäufers finden....für diesen Streitwert reist kein Anwalt 400 km...ansonsten müsste ein Terminsvertreter gefunden werden und der Anwalt würde die Gebühren mit diesem teilen müssen. Bei dem doch geringen Streitwert verständlich. Ein ortsansässiger Anwalt wäre dann aber nicht persönlich konsultierbar...ggf. Korrespondenz über E-Mail oder Telefon, hier bestehen aber erheblich größere Chancen für eine Mandatsübernahme :D

      EDIT: Merkwürdig, die vorherigen drei bis vier Posts wurden nicht angezeit als ich dies schrieb.....dies nur zur Erklärung für diese verspätete Nachricht von mir.....einfach nicht beachten :S
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Zwischenmeldung

      So, da bin ich wieder. Heute hat mir mein RA (aus der Stadt meines Ebaypartners) geschrieben, dass mein Ebaypartner verlangt hat, dass ich die Ware zuerst an ihn zurück schicke und er dann das Geld überweist. Mein RA hat mit ihm ausgehandelt, als Treuhänder zu dienen. Sie haben sich so geeinigt, ich habe es erst heute erfahren, hätte es aber gerne vorher gewusst, dass mein Ebaypartner das Geld an meinen RA überweist, inkl. Versand-/Rückversand und den Anwaltskosten, danach ich die Ware zurück schicke und nachdem er die Eingangsmeldung von meinem Ebaypartner bekommt, er das Geld an mich überweist.

      So etwas habe ich noch nie erlebt, ich weiß nicht, ob ich das jetzt toll finden soll oder nicht. Ich frage mich, was ist, wenn mein Ebaypartner behauptet, es wäre gar kein Oszilloskop drin gewesen oder es wäre z. B. nicht sein Oszilloskop oder ein Backstein oder sonst was drin? Ich würde da schon gerne auf der sicheren Seite sein, ich denke, ich sollte es im Beisein von Zeugen einpacken und zur Post bringen. Was meint ihr? Sollte ich zur Sicherheit die Seriennummer aufschreiben? Ob das was nützt, weiß ich auch nicht.

      Ich werde berichten, sobald sich was tut.

      Bis dahin, macht's gut.

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    • @Oberlix: Weil die Sache, wenn Sie denn verhandelt werden sollte, am Gerichtsort des "Schuldners" verhandelt wird und ein auswertiger Anwalt ein Problem mit der Übernahme der Sache hat, da er einen Korrespondenzanwalt beauftragen müsste und somit auch die Gebühren teilen müsste. Das würde sich für einen Anwalt bei diesem Streitwert nicht lohnen...demnach ist es schon sinnvoll einen Anwalt zu nehmen, der gleich am Ort des Geschehens sitzt ^^

      @TE: Mache Fotos vom Paket (am besten auch samt nebenstehenden Zeugen), nimm dir drei unabhängige Zeugen, die alle sehen wie und was Du verpackst und mindestens einen davon mit zur Post. Lass das Paket am besten auch von diesem aufgeben und verschicke nur nachweisbar. Sende die Fotos und die Daten der Zeugen samt Kopie des Versandnachweises an deinen RA....das sollte reichen :thumbsup:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger