freeXpress Holding GmbH - BCecommerce UG - zavita.de - softwarenochbilliger.de - softwareteufel.de - Kunden üben scharfe Kritik

    • Patricia schrieb:


      Übrigens, wenn man jetzt nach Softwareteufel googelt, ist direkt unterhalb von Softwareteufel eine Negativ Bewertung zu erkennen. Leider bin ich zu blöd, dort auch meine Bewertung abzugeben.

      Hallo Patricia,
      hier kannst du den Laden software-teufel.de bewerten:
      trustpilot.de/review/software-teufel.de

      Allerdings mußt du dich dort anmelden. Es gibt noch ein dutzend anderer Bewertungsportale, wo du deine Bewertung plazieren kannst.
      Und nicht verwechseln mit Teufel Software, das ist ein anderer Laden.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Firma SOFTWARETEUFEL mit freeXpress Holding GmbH und BCecommerce UG

      Nachdem ich bei Softwareteufel etwas bestellt hatte und einige Tage danach massiv gemahnt wurde, habe ich die Ware als Vorauskasse bezahlt.
      Leider kamen mir erst danach Zweifel. Die in der Mahnung vorhandenen Links funktionierten alle nicht, per Email und über die Homepage war
      die Firma auch nicht erreichbar.
      Hat irgend Jemand Erfahrung mit diesen, scheinbar alle zusammengehörenden Firmen gemacht?
    • du hast was bestellt und wurdest noch vor erhalt bereits bzgl. der zahlung in verzug gesetzt?
      was stand denn da?
      kauf per vorkasse? auf rechnung?

      hast du den anbieter mal bei google reingegeben? evtl. ist das hier kein einzelfall.
      wann ist das ganze passiert und was genau steht in der mail?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • windows 8 vorkasse betrug software-teufel

      Habe Windows 8 OEM 64 Bit per Vorkasse für 89 Euro gezahlt und bestellt. Habe vor ca. 3 Wochen online überwiesen. Software-Teufel hat einmal per Ticket geantwortet, dass es interne Schwierigkeiten gäbe, ich solle noch bis Ende der Woche (verstrichen) abwarten. Tel.-Hotline immer besetzt, Mails an info@... kommen als unzustellbar zurück.

      Interessant: Bei Fragen zum Produkt vorab bekam ich 2x Mailantwort.. Werde jetzt zur Polizei und dann wollte ich mal fragen, ob man per Einschreiben 10-Tage-Frist zur Rückzahlung der 89 Euro setzen und dabei auch verkünden kann, dass man das Produkt nicht mehr haben will (also nicht: "Senden Sie mir Windows innerhalb von 10 Tagen zu...")?
    • fritzke13 schrieb:

      Werde jetzt zur Polizei und dann wollte ich mal fragen, ob man per Einschreiben 10-Tage-Frist zur Rückzahlung der 89 Euro setzen und dabei auch verkünden kann, dass man das Produkt nicht mehr haben will (also nicht: "Senden Sie mir Windows innerhalb von 10 Tagen zu...")?

      Eine Frist ist stets mit konkretem Datum zu setzen, nie als Zeitspanne. Du willst nicht so lange warten? Dann widerrufe doch. Der Verkäufer hat dann auch ohne Fristsetzung genau 30 Tage Zeit, das Geld zurück zu überweisen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • fritzke13 schrieb:

      Habe Windows 8 OEM 64 Bit per Vorkasse für 89 Euro gezahlt und bestellt.


      Warum preiswert und seriös wenn man es lieber teuer und riskant liebt ...

      Hiereine Auswahl seriöser Angebote Windows 8 x64 ab knapp über 50 Euro.

      Ansonsten so wie Uhu schon schrieb, mach von deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Wenn die Ware noch nicht geliefert wurde, auch gut, dann brauchst du die nicht zurückschicken. Blöd nur, daß du dich jetzt mit diesen unzuverlässigen Softwareteufeln herumärgern mußt.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Vielleicht so: S. g. D. u. H.,

      da Sie mir die am xxx online gekaufte Software xxx nach meiner Überweisung des Betrags von xxx Euro nicht zugesandt haben, möchte ich Sie bitten, mir den Betrag (+Einschreibenkosten?) bis zum xxx (10 Tage ab jetzt ?) auf mein Konto xxx zurück zu erstatten.

      Auf Anrufe und Emails meinerseits wurde fast nicht reagiert. Eine selbst gestellte Lieferungsfrist Ihrerseits ("Bis Ende der Woche wegen internen Schwierigkeiten; diese Frist ist am 17. März 2013 abgelaufen) ist vergangen ohne Warenerhalt. Bitte schicken Sie mir die Ware keinesfalls mehr zu, da durch Unzumutbarkeit (Lieferverzug, keine Kommunikation mit und von Ihnen ermöglicht) der Vertrag hinfällig geworden ist.

      Eine polizeiliche Anzeige und die Verfolgung meiner Zahlungsinteressen über gerichtliche Schritte behalte ich mir vor.

      MfG,
    • Willst du Schriftsteller werden?

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      hiermit widerufe ich meine Bestellung vom (Datum).
      Ich erwarte die Rückzahlung des von mir überwiesenen Betrages von xy € innerhalb der gesetzlichen Frist.

      MFG, Hans Mustermann


      Dazu packt man Bestellnummer, Produkt und ggf. Kaufdatum in den Betreff.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • fritzke13 schrieb:

      Kennt jemand einen korrekten Vordruck zum Widerruf bei Nichterhalt der Ware? Habe gehört, man solle das nicht als persönliches Einschreiben schicken, da es eventuell nicht den Adressaten erreicht...


      Menno Fritzke, mach dir das Leben nicht unnötig schwer. "Persönlich" heißt persönlich! Hast du eine intime Beziehung zum Geschäftsführer? Dann wäre persönlich angeraten, ansonsten nimmt der Einschreibenempfangsbefugte (Sektretärin, Poststelle oder der erste den der Postbote zu fassen kriegt) die Sendung entgegen und quittiert. Damit ist das Einschreiben zugestellt.

      Ansonsten weiter so, wie GIU geschrieben hat, bring dein Anliegen knapp und prägnant rüber. Der Verweis auf dein Widerrufsrecht sollte reichen. Wenn nach einer angemessenen Frist keine Reaktion erfolgt, kannst du dann im Ton deutlicher werden ohne aber Anlaß für Beleidigungsklagen zu liefern.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • 1) Habe auf einer Website zum Thema gelesen, dass ein "persönliches" Einschreiben nicht gut wäre, weil, wenn einfach keiner die Tür aufmacht das Ganze als unzustellbar zurück geht, da es eben persönlich abgegeben werden müsste.
      Das Einwurfeinschreiben dagegen gälte als gültig zugestellt ab dem Moment, wo der Postbote es einwirft, selbst wenn derjenige, der es bekommen soll im Urlaub sei, würde die 10-Tages-Frist ablaufen...

      2) Zum Widerrufsrecht: Dachte, das gilt erst ab dem Tag der Zustellung? Und da hier keine Zustellung erfolgte, wollte ich Gründe anbringen, warum ich vom Widerufsrecht schon "vorher" Gebrauch mache...(Quasi: Vertrag "ungültig").

      3) Kann ich die Einschreibekosten zum Betrag dazuzählen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fritzke13 ()

    • Es gibt kein persönliches Einschreiben!

      1. EINSCHREIBEN / Einwurf (Postmuggel erklärt, dass er abgeliefert hat .... kann er auch, wenn er es in einen Müllkübel wirft!)
      2. EINSCHREIBEN / Übergabe (da muss "irgend jemand" aus der Wohnung / der Firma unterschreiben)
      3. EINSCHREIBEN / Eigenhändig (geht nur, wenn an eine Person, z.B. Geschäftsführer adressiert wurde ... Firmen können nicht "eigenhändig" unterschreiben)
      4. EINSCHREIBEN- nach 2 oder 3 - MIT RÜCKSCHEIN : Da erfährst Du sogar, wann an wen ausgehändigt wurde.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • dieselente schrieb:

      Es gibt kein persönliches Einschreiben!

      1. EINSCHREIBEN / Einwurf (Postmuggel erklärt, dass er abgeliefert hat .... kann er auch, wenn er es in einen Müllkübel wirft!)
      2. EINSCHREIBEN / Übergabe (da muss "irgend jemand" aus der Wohnung / der Firma unterschreiben)
      3. EINSCHREIBEN / Eigenhändig (geht nur, wenn an eine Person, z.B. Geschäftsführer adressiert wurde ... Firmen können nicht "eigenhändig" unterschreiben)
      4. EINSCHREIBEN- nach 2 oder 3 - MIT RÜCKSCHEIN : Da erfährst Du sogar, wann an wen ausgehändigt wurde.

      Welche soll ich nehmen?
    • Du machst es dir wirklich furchtbar schwer. Warum informierst du dich nicht auf einschlägigen Seiten über das Widerrufsrecht? Schließlich wird man als Verbraucher mit dieser Problematik recht häufig konfrontiert. Um es abzukürzen: die Frist für das Widerrufsrecht beginnt nicht vor der Warenlieferung und es ist auch ohne Begründung vor Fristbeginn auszuüben. Nimm das Einwurfeinschreiben und fertig ist es.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Du machst es dir wirklich furchtbar schwer. Warum informierst du dich nicht auf einschlägigen Seiten über das Widerrufsrecht? Schließlich wird man als Verbraucher mit dieser Problematik recht häufig konfrontiert. Um es abzukürzen: die Frist für das Widerrufsrecht beginnt nicht vor der Warenlieferung und es ist auch ohne Begründung vor Fristbeginn auszuüben. Nimm das Einwurfeinschreiben und fertig ist es.




      Danke. Die Seite ist echt super. Bei einschlägigen Seiten ist halt das Problem, dass sie auch Fehler machen können...

      Das war ja auch mein Problem bei Software-Teufel mit dem professionell aussehenden Empfehlungssigel, so dass ich eigentlich gar nichts mehr aus dem Internet glauben mag. Oft legen die Gesetzestexte auch einen Auslegungsspielraum vor. Selbst hier sind ja nicht alle meine Fragen, auch wenn Sie vllt. furchtbar kompliziert ;) sein mögen, beantwortet:

      3) Kann ich die Einschreibekosten zum Betrag dazuzählen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von fritzke13 ()

    • War Samstag bei der Polizei. Die wollen aber keine Anzeige entgegen nehmen. Sie sagen, nachdem ich jetzt den Widerruf gesendet habe, müsse ich warten, ob ich das Geld krieg. Wenn ja, dann könnt ich keine Anzeige stellen - Finde das falsch, wenn einer immer nur auf Druck seine Betrügereien rückgängig macht, dann ist das eigentlich ne Anzeige wert. Der Beamte war auch unglaublich unfreundlich, hab mich zweimal ziemlich beleidigt gefühlt und sehr schadenfreudig war er auch. Und dick.

      Jetzt hab ich ne Idee, warum dieser Claasen solange schon betrügen kann...