freeXpress Holding GmbH - BCecommerce UG - zavita.de - softwarenochbilliger.de - softwareteufel.de - Kunden üben scharfe Kritik

    • Leider auch auf softwareteufel reingefallen - jedenfalls so halb

      Hallöchen,

      Anfang April bin ich leider ebenfalls auf softwareteufel herein gefallen, wenn auch vielleicht nicht so ganz. Nachdem ich auf amazon.de leider nicht fündig geworden bin (da hätte ich das erste Mal stutzig werden müssen :wallbash ), bin ich über google auf softwareteufel gestoßen. Objekt meiner Begierde war Adobe Acrobat XI Standard für Mac. Da softwareteufel damit warb, für Gewerbetreibende auch die Zahlart "Rechnung" anzubieten und der Preis ebenfalls ansprechend war, habe ich gleich mit der Registrierung begonnen. Als es an die Auswahl der Zahlungsweise ging, war von "Rechnung" allerdings nichts mehr zu lesen (hier hätte ich wieder stutzig werden können). Da ich die Software aber dringend brauchte, entschied ich mich für "Vorkasse". Quasi mit dem Betätigen des "Kaufen"-Knöpfchens, stellte sich dann das schlechte Bauchgefühl ein.

      Bei der Recherche im Netz bin ich auf dieses Forum mit den zahlreichen negativen Kritiken gestoßen und z.B. auch darauf, dass das Widerrufsrecht von 14 Tagen bei online-Käufen nur für private Endverbraucher gilt, ... na toll X( . Allerdings lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von unseren Freunden hier dankenswerterweise ein kleines Hintertürchen auf. Unter Punkt 2.2.2 heißt es: "(...) Der Kaufvertrag kommt nicht mit der Bestellbestaetigung, sondern nur mit einer expliziten Auftragsbestaetigung oder spaetestens mit der Lieferung der Waren zustande. (...) Sollte der Kunde binnen 3 Werktagen keine Auftragsbestaetigung oder Lieferung erhalten, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden in diesem Fall unverzueglich zurueckerstattet." Ich hatte jedoch lediglich eine Bestellbestätigung und keine AUFTRAGSBESTÄTIGUNG erhalten (übrigens bis heute nicht, die Bestellbestätigung dafür x-fach :D ). Folglich ... kein Kaufvertrag!!!

      Also habe ich nach Rücksprache mit einem Anwalt schnellstens meine Bestellung widerrufen; vorab per E-Mail und noch mal per Einwurfeinschreiben. Was soll ich sagen, die E-Mail ging wie erwartet nicht durch und selbst das Einschreiben kam nach mehreren Tagen mit dem Hinweis "Annahme verweigert" zurück. Hat eigentlich schon mal jemand einen Briefkasten gesehen, der die Annahme eines Briefes verweigert hat? Na ja, egal! Nach den drei Werktagen habe ich ein zweites Einwurfeinschreiben auf den Weg gebracht, in dem ich auf die AGBs verwiesen habe (s.o). Parallel gingen bei mir bereits diverse Zahlungserinnerungen und Mahnungen ein. Auch mit Inkasso und Schadensersatz hat man mittlerweile gedroht (was für ein Schaden bloß?). Per E-Mail hatte ich noch mal mit einem kurzen Einzeiler auf mein Schreiben vom ... verwiesen; diese kam aber erwartungsgemäß mit Fehlermeldung zurück, was mir aber relativ "wurscht" ist, da nicht mein Problem. Ob das zweite Einschreiben angekommen ist, kann ich nicht sagen (die Post hat mir jedenfalls den Zugang von beiden Einschreiben schriftlich bestätigt!).

      Auf weitere Mahnungen muss gemäß Aussage meines Anwalts nicht weiter reagiert werden. Sollte ich Post vom Inkasso bekommen, reagiere ich noch einmal mit einem kurzen Schreiben. Geld gibt es von meiner Seite natürlich nicht! Ich warte einfach mal, ob ich verklagt werde. Dann wird es allerdings erst richtig lustig, denn ...


      ... das beste kommt bekanntlich zum Schluss. Es hat mir keine Ruhe gelassen, dass amazon.de diese Software nicht liefern konnte. Es gab auch keinen Hinweis, dass die Software momentan nicht vorrätig wäre. Also habe ich mich an Adobe gewandt und es stellte sich heraus, dass es die Standard-Version von Acrobat XI lediglich für Windows gibt; nur die Professional-Version ist auch für Mac verfügbar. Tja, Adobe war natürlich sehr daran interessiert, dass von einem Händler Adobe-Produkte vertrieben werden, die es gar nicht gibt. :lach:

      Mal schauen, ob und wie es weiter geht.



      Grüße vom Peterchen
    • Auch bei softwareteufel.de Probleme

      Hallo zusammen,

      wisst ihr, ob es eine Sammelklage oder eine gebündelte Strafanzeige gibt? Ich bin nun seit drei Monaten mit der BC ecommerce am Schreiben und warte auf meine Lieferung. Mir bleibt nun noch ein Schritt, die Stornierung. Sollte es damit auch zu keinem Erfolg kommen, gibt es nur noch den Schritt zur Strafanzeige wegen Betrugs.

      Es ist für alle besser, wenn wir an einem Strang ziehen und nicht jeder seine eigenen Brötchen backen muss.

      Beste Grüße

      Euer Hunter
    • Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht! Eine Polizei-Dienstelle, die die Strafanzeigen sammelt, ist hier meines Wissens noch nicht genannt worden, da muss aber jeder Betroffene sich mal selber durch den Thread lesen. Ansonsten ist es mir schleierhaft, warum sich manche Kunden über Monate hinhalten lassen. Spätestens nach 2 bis 3 Wochen würde ich den Widerruf erklären, nach weiteren 30 Tagen ist der Händler automatisch in Verzug. Danach beantragt man einen Mahnbescheid. Dieser Weg sollte bei einem Händler, der noch liquide ist, immer zum Erfolg führen und wurde hier sicher schon mehrfach beschrieben. Umso länger man zögert, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass der Händler irgendwann zahlungsunfähig ist, was mich bei dieser Vorgeschichte nicht mehr wundern würde.

      Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht !
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • TheHunter1986 schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Hallo,
      Sei so freundlich und lese dir diesen Thread von vorne bis hinten durch!
      Sammelklagen gibt es in D nicht, jeder kämpft für sich.
      Danke für eure schnelle Antwort.
      Nach einer kurzen Rücksprache mit einem Anwalt, gibt es aber defintiv die Möglichekit "gebündelt" aufzutreten. Daher meine direkte und kurze Frage zum Thema.

      Besten Gruß

      Der "gebündelte" Auftritt nennt sich Adhäsionsverfahren. Ändert aber nichts an der Tatsache, daß jeder selbst und für sich klagt.
      Und jetzt büdde den Thread von vorne durchlesen, da steht nämlich alles drin!
      Ein bißchen Zeit sollte man als vermeintlich Geschädigter schon investieren. Es ist müßig, ständig ein und dieselbe Frage zu beantworten, wenn sich die Antworten dutzendfach hier in diesem Faden stehen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Freiberufler bei swnb reingefallen

      Hallo,
      stehe vor einer schweren Entscheidung:

      Habe, in einem Anflug von geistiger Umnachtung geppart mit Geiz-ist-geil, bei softwarenochbilliger, 10 Lizenzen Windows bestellt.
      Zahlung per Vorkasse, aber noch nicht bezahlt!

      Nun habe ich einiges über den Shop gelesen (zu spät?), kaum Gutes, und stehe vor der Wahl:

      1. Bezahlen und abschreiben, sollte doch Ware kommen, dann sicher viel zu spät für mich.
      2. Nicht zahlen. Als Freiberufler ist jeder Widerspruch ausgeschlossen, d.h. die befänden sich sogar im Recht, wenn sie mich abmahnen und anzeigen.

      Komme ich da irgendwie raus? z.B. wegen Betrugsverdacht? Oder werden die auch in meinem Fall nur laut bellen?
      Hoffe ihr könnt mir helfen.
    • MeinHundheißtReinsch schrieb:

      Komme ich da irgendwie raus?
      Unsicherheitseinrede.

      gesetze-im-internet.de/bgb/__321.html

      Die sollen eine Bankbürgschaft mit Vollstreckungsunterwerfung beibringen, dann besteht gegen Vorkasse kein Einwand.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wiederrufsrecht kannst du jedenfalls knicken.

      An deiner Stelle würde ich es mit der Unsicherheitseinrede versuchen.
      Das Eis ist zwar dünn, weil auch vorher schon verfügbar, aber du bist erst gerade auf die ganzen Negativeinträge im Netz gestoßen.

      Du bist durchaus bereit, deinerseits den Vertrag durch Abnahme zu erfüllen, allerdings benötigst du die Ware auf jeden Fall bis zum... (14 Tage mit Datum). Du räumst ihnen die Möglichkeit ein, binnen dieser Frist zu liefern und direkt nach Lieferung umgehend zu überweisen.

      Sollte bis dahin kein Wareneingang stattgefunden haben, erachtest du den Vertrag von Seiten softwarenochbilliger als aufgelöst.



      Edit: Ich bin zu langsaaaaam. ;(
    • Hatte ich auch schon mal überlegt, weiß aber nicht, wie da vorzugehen ist.
      Soll ich bei diesem Zug-um-Zug da auf Unsicherheitseinrede verweisen?
      Wie stellt man denen etwas zu? Habe gelesen, Mails kommen nicht an, und Einschreiben wird nicht angenommen.

      Ist übrigens win..-noch-billiger, ein Ableger von swnb. Bin schon vom Lesen ganz durcheinander bei dem seinen Shops.

      In den AGBs steht:

      2.2.2 Bestellungen ueber eigene Domains
      Die Angebote auf eigenen
      Domains der BCecommerce UG (haftungsbeschraenkt) sind freibleibend.
      Durch Anklicken des Buttons Kaufen kann der Kunde den Artikel in einen
      virtuellen Warenkorb legen. Im Warenkorb hat der Kunde die Moeglichkeit,
      die Versand- bzw- Zahlungsart zu bestimmen. Im naechsten Schritt kann
      sich der Kunde anmelden oder einloggen. Danach kann der Kunde die
      Rechnungs- bzw. Lieferadresse kontrollieren oder veraendern. Im letzten
      Schritt erhaelt der Kunde eine Gesamtuebersicht der ausgewaehlten
      Artikel und Versandkosten. Mit Anklicken des Buttons Bestellung
      senden gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb
      befindlichen Artikel ab. Der Kaufvertrag kommt nicht mit der
      Bestellbestaetigung, sondern nur mit einer expliziten
      Auftragsbestaetigung oder spaetestens mit der Lieferung der Waren
      zustande.
      Der Vertragstext wird gespeichert und kann vom Kunden auf
      unserer Seite eingesehen werden. Sollte der Kunde binnen 3 Werktagen
      keine Auftragsbestaetigung oder Lieferung erhalten, ist er nicht mehr an
      seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte
      Leistungen des Kunden werden in diesem Fall unverzueglich
      zurueckerstattet.
      ...
      2.2.4 Ein Kaufvertrag kommt generell erst mit Lieferung der richtigen
      und vollständigen Lieferung zustande.
      Wir behalten uns generell die
      Stornierung von Einzelpositionen oder von Teilmengen vor. Siehe hierzu
      auch AG München, AZ 281 C 27753/09. Dieses gilt insbesondere bei
      fehlerhaften Beschreibungen und falscher Auspreisung von angebotenen
      Waren.
      2.2.5 Bei Unternehmen, Freiberuflern, Gewerbetreibenden und
      ab Abnahmemengen von mindestens 3 Positionen werden 25% Stornogebühren,
      jedoch mindestens 25,00€ Brutto berechnet.


      Explizite Auftragsbestätigung habe ich noch keine, hat auch ein user über mir bemerkt.
      2.2.4 finde ich komisch, das würde ja bedeuten ich wäre fein raus.

      Was sagt ihr zu den AGBs?
    • Wenn sie dein Eischreiben nicht annehmen, ist das ihr Pech. Es gilt als zugestellt.

      Einschreiben Rückschein ist eine feine Sache, dann hast du so oder so schriftlich, dass entweder zugestellt wurde oder aber verweigert wurde.
      Den verschlossen Umschlag bewahrst du dann sicher auf.

      Ein Zeuge für dich wäre nett für den Versand, was da verschickt wurde.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wiederrufsrecht kannst du jedenfalls knicken.

      An deiner Stelle würde ich es mit der Unsicherheitseinrede versuchen.
      Das Eis ist zwar dünn, weil auch vorher schon verfügbar, aber du bist erst gerade auf die ganzen Negativeinträge im Netz gestoßen.

      Du bist durchaus bereit, deinerseits den Vertrag durch Abnahme zu erfüllen, allerdings benötigst du die Ware auf jeden Fall bis zum... (14 Tage mit Datum). Du räumst ihnen die Möglichkeit ein, binnen dieser Frist zu liefern und direkt nach Lieferung umgehend zu überweisen.

      Sollte bis dahin kein Wareneingang stattgefunden haben, erachtest du den Vertrag von Seiten softwarenochbilliger als aufgelöst.

      Ich werde das wohl versuchen. Nocheinmal: Wie stelle ich das der Firma so zu, dass sie nicht sagen können: nicht erhalten? Edit: zu langsam, oben stehts
      Die Frist werde ich wohl auf 21 Tage setzen müssen, so steht es in den AGBs.
      Könnte ich damit irgendwie auf Nachnahme wandeln? Ist zwar fraglich, was ich dann bekomme, aber immerhin bekomme ich was.

      Ist keiner hier der Meinung, dass die mich nicht wirklich verklagen werden, weil sie selber so viel Dreck a. Stecken haben?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MeinHundheißtReinsch ()

    • Ist Nachnahme denn eine angebotende Lieferart? Dann kannst du natürlich noch wechseln.

      Wenn sie denn verschicken, werden die sich hüten, etwas anderes zu versenden. Dann hast du sie (mit Zeugen) an empfindlichen Teilen, die auch Hühner legen.


      Nochmal: Ein Einschreiben gilt auch als zugestellt, wenn die Annahme verweigert wurde.
    • wegen nochmal: hatte deine Antwort zu spät gesehen.

      Ja, Nachnahme wird mit Lieferung binnen 24 Stunden auf der Seite beworben. In den AGBs steht aber dann was von bis zu 21 Tagen.
      Viele User haben geschrieben, dass das Paket durchaus aus Pappe war.

      Ich weiß leider nicht, wie ich die Versandart ändern soll. Auf der Seite geht dies nicht. Kundenservice - frag nicht nach Blütenstaub.
      Also so wie vorgeschlagen mit Begründung: Unsicherheitseinrede auf Nachnahme bestehen, mit Frist, per Einschreiben zustellen?
      Dann unter Zeugen das Paket öffnen.

      Was meint ihr, könnte ich 14 Tage als First wählen, oder sollte ich auf 21 gehen? (Wird mit der Nutzbarkeit der Software für mich sehr knapp!)
      Am liebsten würde ich vom Kaufvertrag wegen Unsicherheitseinrede ganz zurücktreten, aber das scheint wohl nicht zu gehen.
      Das mit der Unsicherheitseinrede trifft meinen Fall nämlich mE haargenau.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wenn sie dein Eischreiben nicht annehmen, ist das ihr Pech. Es gilt als zugestellt.

      Einschreiben Rückschein ist eine feine Sache, dann hast du so oder so schriftlich, dass entweder zugestellt wurde oder aber verweigert wurde.
      Den verschlossen Umschlag bewahrst du dann sicher auf.

      Ein Zeuge für dich wäre nett für den Versand, was da verschickt wurde.


      Hast Du für die Behauptung, dass ein annehmeverweigertes Einschreiben als zugestellt gilt bitte mal eine Quelle? Danke.

      MeinHundheißtReinsch schrieb:


      Ich werde das wohl versuchen. Nocheinmal: Wie stelle ich das der Firma so zu, dass sie nicht sagen können: nicht erhalten? Edit: zu langsam, oben stehts


      In dem Du per Gerichtsvollzieher zustellen lässt.

      MeinHundheißtReinsch schrieb:

      ...

      Könnte ich damit irgendwie auf Nachnahme wandeln? Ist zwar fraglich, was ich dann bekomme, aber immerhin bekomme ich was.
      ...

      Welchen Sinn soll das machen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()