grumpycroc schrieb:
@MeinHundheißtReinsch und auch sonst alle Freiberufler und Gewerbetreibene
Da ich in einer ähnlichen Situation mit diesem "Zauberverein" war wird euch folgendes Urteil sehr hilfreich sein
Amtsgericht (AG) Hamburg-Wandsbek Az.: 716A C 11/08, Urteil vom 13.06.08 -bitte nachgoogeln-
Wichtig hierbei sind folgende zwei Dinge:
1.
Entscheidend für die Verbrauchereigenschaft iSd. § 13 BGB ist
ausschließlich für welchen Zweck der Käufer den Kaufgegenstand erwirbt.
2. Es ist daher unerheblich, wenn sich ein Verbraucher die
Kaufgegenstände in die betriebliche Firma, in der er arbeitet, liefern
lässt oder wenn auf der Rechnung die Firmenanschrift vermerkt ist.
Zu meinem Fall, ich hatte auch per Vorkasse eine Software bestellen wollen, hatte aber wegen Zeitnot und Übermüdung vergessen den Laden gegenzuchecken. Dies holte ich zum Glück am nächsten Tag kurz vor der Überweisung nach und entschloß mich wie MeinHundheißtReinsch von der Sache Abstand zu nehmen. Sollte Herr Cl. bei euch auch den Widerruf ignorieren wollen und euch wider Erwarten doch etwas schicken ohne Bestellung kann ich noch ein Urteil anfügen, welches solches Verhalten höchst wettbewerbswidrig ansieht. Herr C. antwortet gerne in seinem Ticketsystem mal morgens gegen 3Uhr oder auch an Feiertagen.
Schönen Gruß
Fred
wenn ich dich richtig verstehe, hast du nach Kauf auf Vorkasse nichts bezahlt.
Was genau ist danach passiert? Hat er dich schließlich verklagt?
Habe soeben eine Mail erhalten mit "Windows coupon codes", 15-Stellige Codes, wofür auch immer, ohne Kommentar. Die Anzahl der Codes ist ohne Korrelation zu meiner Bestellung, abgesehen davon, dass ich Vollversionen mit DVD bestellt habe.