freeXpress Holding GmbH - BCecommerce UG - zavita.de - softwarenochbilliger.de - softwareteufel.de - Kunden üben scharfe Kritik

    • habe die Firma schon online angezeigt.Nun ist aber die Frage,wann da mal was passiert.Denke,dass sich da nichts tut.Man bekommt ja nicht mal eine Bestätigungsmail,dass man eine Anzeige erstattet hat,was ich sehr schade finde.

      Mal abwarten und Tee trinken. :lach:
    • Geschäftspraktiken freeXpress

      Also, nachdem ich etwas bestellt hatte und ewig nix kam, mein Geld schon lange abgebucht war habe ich tagelang vesucht, mit der Firma Kontakt aufzunehmen bzw. Tickets zu erstellen habe ich nach all den neg. Kommentaren im Internet mein Geld zurückbuchen lassen. Heut nun eine mail im Spam-Folder ;-):

      "Da Sie wie erwartet der Lastschrift widersprochen haben, setzen wir
      Ihnen 3 Tage >Zeit, uns die entstandenen Kosten von 125 Euro zu
      ersetzen. Erfolgt das nicht, gibt es einen Mahnbescheid.



      With best regards,

      support FX Europe"

      Das glaubst du nicht. Also es wird schon langsam klar, wie hier eigentlich versucht wird Geld zu verdienen. Bei den schlechten Kommunikationsmöglichkeiten kann man nicht mal auf normalem Weg etwas klären. Ärgerlich ist, das diese Firma auch bei "guenstiger.de" etc. zu finden ist. So viele Jahre bestelle ich schon meine Sachen online im Netz, aber das ist mir noch nicht passiert..... :wallbash
    • Geschäftspraktiken freeXpress

      ...man beachte übrigends den Wortlaut "Da Sie wie erwartet der Lastschrift widersprochen haben". Also, man "erwartet" das Verhalten der Kunden, um keine SW ausliefern zu muessen um diese dann abmahnen zu können....ein neues Konzept des "Abmahnwahns" im Internet...
    • CaPp schrieb:

      habe die Firma schon online angezeigt.Nun ist aber die Frage,wann da mal was passiert.Denke,dass sich da nichts tut.Man bekommt ja nicht mal eine Bestätigungsmail,dass man eine Anzeige erstattet hat,was ich sehr schade finde.

      Mal abwarten und Tee trinken. :lach:

      Keine Sorge da tut sich was! Man sollte schon alles Begründen und präzise Beschreiben. Ich habe auch mal per Online-Anzeige einen angezeigt und es kam irgendwann sogar zu Gerichtsverhandlung. (Keine Anwesendheitspflicht)
      Glaub mir, wenn immer mehr Anzeigen gegen jemand eintreffen, passiert auch mehr und schneller was.
    • frog schrieb:

      Also, nachdem ich etwas bestellt hatte und ewig nix kam, mein Geld schon lange abgebucht war habe ich tagelang vesucht, mit der Firma Kontakt aufzunehmen bzw. Tickets zu erstellen habe ich nach all den neg. Kommentaren im Internet mein Geld zurückbuchen lassen. Heut nun eine mail im Spam-Folder ;-):

      "Da Sie wie erwartet der Lastschrift widersprochen haben, setzen wir
      Ihnen 3 Tage >Zeit, uns die entstandenen Kosten von 125 Euro zu
      ersetzen. Erfolgt das nicht, gibt es einen Mahnbescheid.



      With best regards,

      support FX Europe"

      Das glaubst du nicht. Also es wird schon langsam klar, wie hier eigentlich versucht wird Geld zu verdienen. Bei den schlechten Kommunikationsmöglichkeiten kann man nicht mal auf normalem Weg etwas klären. Ärgerlich ist, das diese Firma auch bei "guenstiger.de" etc. zu finden ist. So viele Jahre bestelle ich schon meine Sachen online im Netz, aber das ist mir noch nicht passiert..... :wallbash
      Hahaha, keine Sorge. Ein Händler darf bei sowas höchstens (und auch nur wenn er die Ware korrekt geliefert hätte) nur die ihm tatsächlich entstandenen Kosten einfordern und sind ja nach Bank so um die 3,95 Euro oder so :D .
      Das einfordern einer "Bearbeitungsgebühr" o.ä. ist nicht zulässig. -Da aber keine Ware geliefert wurde ist natürlich auch überhaupt gar nichts zu bezahlen...
    • Auch ich bin auf die Firma reingefallen & habe erst zu spät dieses Forum gefunden. Ich habe am Montag dieser Woche ein Einschreiben mit der Stornierung des Auftrages und einer Frist von 10 Tagen gestellt um das Geld zurück zu überweisen. Da kam heut plötzlich diese Nachricht :

      Zitat:"
      beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise zu Ihrer Bestellung.
      Status: Vollständig
      Hinweis:
      Sie
      wurden über die Lieferverzögerungen informiert. Uns Betrug vorzuwerfen,
      ist schon dreist. Sie haben die Lastschrift zu widerrufen. Eine
      Auslieferung wird an Sie nicht mehr erfolgen.
      Zitat Ende.


      Aber rein rechtlich bzw. juristisch darf ich doch der Lastschrift nicht widerrufen bzw. zurück buchen lassen, oder? Weil dann sind die doch im Recht oder sehe ich das falsch ?Man hat ja sechs wochen Zeit dies zu tun.
      Zumahl ich in meinem Einschreiben nicht einmal das Wort "Betrug" benutzt habe. Ist schon Komisch das ganze.

      Hat jemand noch einen Rat ?

      Gruß, Daniel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rossi077 ()

    • In der Regel erteilt man ja keine Lastschriftaufträge, um dann hinterher die Lastschrift zurück gehen zu lassen.
      Das tut man nur dann, wenn jemand unberechtigt abbucht. Wäre jetzt eine Lieferung erfolgt, hättest du im Regen gestanden. So weit stimmt das schon.
      Nur ist hier ja keine Lieferung erfolgt.

      Genau genommen hättest du aber widerrufen müssen und dabei die Erstattung deiner Zahlung fordern müssen.
      So ganz einwandfrei war das von beiden Seiten nicht. Dein VK kann nur nichts unternehmen, weil er selbst mindestens genauso im Glashaus sitzt.
    • Hallo zusammen,

      auch ich bin ein Opfer dieser Betrugsfirma geworden, aber ich habe mich erfolgreich gewehrt. Sollte jemand eine Rechtschutzversicherung haben, dann setzt euch mit eurem Versicherer in Verbindung (ist aber nur für diejenigen die keine Selbstbeteiligung haben).

      Der feine Herr sollte mir eine Microsoft 2007 Version senden, ich bekam aber nur einen Produktkey mit dem ich nichts anfangen konnte. Daraufhin habe ich reklamiert und den Herrn mehrmals (telefonisch und mindestens 5x per email) aufgefordert die richtige Version zu senden (passiert ist nichts). Darauf hin habe ich ihm ein Fax mit meiner Stornierung bzw. letztmalige Frist gesandt. hat nicht reagiert (geld kam auch nicht zurück)

      Der Weg zum Anwalt war somit geebnet. Es hat zwar fast 5 Monate gedauert, aber ich habe mein Geld zurück. Jetzt muss nur noch der Anwalt sein Geld bekommen (Gerichtsvollzieher).

      Ich habe einen guten Rat an alle schafft euch eine Rechtsschutzversicherung mit Internetrecht, Verkaufsrecht an und besteht auf keine Selbstbeteiligung, dann habt ihr bei solchen "feinen Damen und Herren" immer gute Karten.

      PS. druckt die ganze Korrezpondenz mit solchen Firmen aus, der Anwalt freut sich
    • Danke für den Tipp Loewe.

      Nochmal zu Alte Eule. Der VK hat ja geschrieben ich solle der Lastschrift widersprechen. Also habe ich es von Ihm schriftlich und auch das er keine Ware mehr an mich ausliefert. Aber so, wie ich das hier alles gelesen habe, wird es wohl nicht dabei bleiben.+

      In dem Einschreiben am Montag habe ich Storniert und gleichzeitig die Zahlung gefordert. Und heute habe ich der Lastschrift widersprochen. Also werden wir mal sehen was er noch so aus dem Hut jetzt zaubert.

      Dann Danke nochmal für die Info, ich werde Euch über die kuriose Firma auf dem laufenden halten.

      Gruß, Daniel
    • Hände weg von FreeXpress oder Softwarenochbilliger

      Hier meine negativen Erfahrungen mit FreeXpress (softwarenochbilliger.de, )
      Am 29.8.2011 WIN 7 Ultimate gekauft und am gleichen Tag den
      Kaufpreis überwiesen. Geldeingang bei FreeXpress Holding GmbH am
      31.8.2011.Bis zum 6.9. wurde nicht geliefert. Am Abend des 6.9. habe ich die
      Bestellung widerrufen und zur Rücküberweisung einen Termin von 3 Tagen
      gesetzt. Hier die letzte Antwort der Superfirma:

      "Erstmal haben Sie uns keine Fristen zu setzen. Es gilt die gesetzliche
      Regelung. Hiernach haben wir sogar 390 Tage Zeit, um Ihnen irgendwelche
      Gelder zu erstatten. Gerne hilft Ihnen Ihr Anwalt hierbei weiter.

      Der Betrag wird innerhalb der kommenden 10 Tage bei Ihnen eingehen.



      With best regards,

      support FX Europe "

      Bis heute 21.9. 2011 ,19:00 Uhr ist das Geld noch nicht
      zurücküberwiesen, mein Account geschlossen und auch keine weiteren
      Nachrichten. Auf Mails wird natürlich nicht geantwortet.Es ist jedoch sehr schwer der Firma eine Mail zu schicken.

      Ich werde nun durch einen Anwalt zivilrechtliche Schritte einleiten und auch Strafanzeige erstatten.
      Über den weiteren Verlauf werde ich berichten.
    • @ Karlo

      Deinen Ärger in Ehren, aber hast du die Widerrufsbelehrung gelesen, die du bei Vertragsunterzeichnung akzeptiert hast?

      Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
      Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
      Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
    • *alte_eule* schrieb:

      @ Karlo

      Deinen Ärger in Ehren, aber hast du die Widerrufsbelehrung gelesen, die du bei Vertragsunterzeichnung akzeptiert hast?

      Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
      Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
      Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Nach BGB §286 tritt Verzug aber ein, wenn eine Frist gesetzt wurde und diese abgelaufen ist. Die 30 Tage ist eine Maximalangabe, die von Seiten des Gläubigers mit Fristsetzung verkürzt werden kann. Allerdings sind die 3 Tage Frist von Karlo happig und wahrscheinlich auch unwirksam, wenn kein konkretes Datum genannt wurde.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Uhu, das ist eine vertraglich gesetzte Frist. M.E. ist eine Fristveränderung in diesem Fall eine einseitige Vertragsänderung, der nicht zugestimmt werden muss.

      Die 3 Tage sind nicht angemessen und wären deshalb ohnehin unwirksam. 10 Werktage sieht der Gesetzgeber allgemein als angemessen an.
    • Dann müsste man sich aber die Frage stellen, ob eine eigenmächtig in der Widerrufserklärung festgelegte Rückzahlfrist überhaupt rechtens ist. Ich bezweifle das erheblich und verweise da lieber auf die gesetzlichen Vorgaben. Aber du hast recht, wenn du meinst, man solle einfach die 30 Tage verstreichen lassen und dann die juristische Keule herausholen. Der Verzug ist zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall eingetroffen. Und angesichts der vielen Kundenbeschwerden ober freexpress würde ich mit dieser Keule nicht zu lange warten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Zunächst danke für die hilfreichen Hinweise!
      Am 6.9. habe ich mit meinem Widerspruch den 9.9.2010 als Rücküberweisungstermin festgesetzt. Das ist im übrigen auch die Frist (nach den vielen Berichten im Web) die FreeXpress für eigene Geldforderungen stellt. Aber der Hinweis auf die 30 Tagefrist ist sehr hilfreich, mein Anwalt wird ihn sicherlich berücksichtigen. Aber gilt die 30 Tagesfrist auch obwohl der Schuldner von sich aus die den Zahlungseingang für den 10 Tag ankündigt.