Hallo!
Ich hatte vor Monaten etwas auf Ebay ersteigert (gewerblicher Verkäufer). Noch während weitere Artikel des Verkäufers von mir beobachtet wurden, wurde ich vom Verkäufer (ohne Begründung) per Ebay aufgefordert, die "Transaktionen" der bereits ersteigerten Artikel abzubrechen. Ich stimmte dem zu. Damit war die Sache für mich "gegessen" - ich habe die Artikel anderswo gekauft. Nach 2 Monaten kam per Mail die 1.Mahnung, die Artikel, für die die Transaktionen abgebrochen worden waren, zu bezahlen. Obwohl der Verkäufer die Ebay-Gebühren von Ebay zurückverlangt und auch erhalten hat, pocht er auf den Kauf der Ware! (= Ebay-Gebühren-Betrug!). Meiner Meinung nach liegt wegen Abbruchs der Transaktionen auch kein Kaufvertrag mehr vor. Diese meine Ansicht hat der Verkäufer bisher ignoriert, es folgten 2 weitere Mahnungen per Mail und normaler (!) Briefpost mit Androhung, die Sache einem Anwalt zu übergeben und seine Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Anwaltskosten und sonstige Kosten zu meinen Lasten.
MEINE FRAGE DAHER: LIEGT NOCH IMMER EIN KAUFVERTRAG VOR, WENN DER VERKÄUFER (gewerblich!) DIE TRANSAKTION ABZUBRECHEN WÜNSCHT UND DER KÄUFER DEM ZUSTIMMT? Also in meinem Fall: Muss ich die Ware trotz "Transaktionsabbruchs" und trotz der Gebührenrückerstattung (!) an den Verkäufer bezahlen? (Da kann sich ja jeder auf diese Weise die Gebühren zurückholen! Transaktion abbrechen - dennoch auf Kaufvertrag pochen - Gebühren von Ebay einstreifen !!!)
Ich bitte um rechtsgültige Auskünfte. Vielen Dank!
Ich hatte vor Monaten etwas auf Ebay ersteigert (gewerblicher Verkäufer). Noch während weitere Artikel des Verkäufers von mir beobachtet wurden, wurde ich vom Verkäufer (ohne Begründung) per Ebay aufgefordert, die "Transaktionen" der bereits ersteigerten Artikel abzubrechen. Ich stimmte dem zu. Damit war die Sache für mich "gegessen" - ich habe die Artikel anderswo gekauft. Nach 2 Monaten kam per Mail die 1.Mahnung, die Artikel, für die die Transaktionen abgebrochen worden waren, zu bezahlen. Obwohl der Verkäufer die Ebay-Gebühren von Ebay zurückverlangt und auch erhalten hat, pocht er auf den Kauf der Ware! (= Ebay-Gebühren-Betrug!). Meiner Meinung nach liegt wegen Abbruchs der Transaktionen auch kein Kaufvertrag mehr vor. Diese meine Ansicht hat der Verkäufer bisher ignoriert, es folgten 2 weitere Mahnungen per Mail und normaler (!) Briefpost mit Androhung, die Sache einem Anwalt zu übergeben und seine Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Anwaltskosten und sonstige Kosten zu meinen Lasten.
MEINE FRAGE DAHER: LIEGT NOCH IMMER EIN KAUFVERTRAG VOR, WENN DER VERKÄUFER (gewerblich!) DIE TRANSAKTION ABZUBRECHEN WÜNSCHT UND DER KÄUFER DEM ZUSTIMMT? Also in meinem Fall: Muss ich die Ware trotz "Transaktionsabbruchs" und trotz der Gebührenrückerstattung (!) an den Verkäufer bezahlen? (Da kann sich ja jeder auf diese Weise die Gebühren zurückholen! Transaktion abbrechen - dennoch auf Kaufvertrag pochen - Gebühren von Ebay einstreifen !!!)
Ich bitte um rechtsgültige Auskünfte. Vielen Dank!