Abbruch der Transaktion - Liegt dennoch Kaufvertrag vor?

    • Abbruch der Transaktion - Liegt dennoch Kaufvertrag vor?

      Hallo!

      Ich hatte vor Monaten etwas auf Ebay ersteigert (gewerblicher Verkäufer). Noch während weitere Artikel des Verkäufers von mir beobachtet wurden, wurde ich vom Verkäufer (ohne Begründung) per Ebay aufgefordert, die "Transaktionen" der bereits ersteigerten Artikel abzubrechen. Ich stimmte dem zu. Damit war die Sache für mich "gegessen" - ich habe die Artikel anderswo gekauft. Nach 2 Monaten kam per Mail die 1.Mahnung, die Artikel, für die die Transaktionen abgebrochen worden waren, zu bezahlen. Obwohl der Verkäufer die Ebay-Gebühren von Ebay zurückverlangt und auch erhalten hat, pocht er auf den Kauf der Ware! (= Ebay-Gebühren-Betrug!). Meiner Meinung nach liegt wegen Abbruchs der Transaktionen auch kein Kaufvertrag mehr vor. Diese meine Ansicht hat der Verkäufer bisher ignoriert, es folgten 2 weitere Mahnungen per Mail und normaler (!) Briefpost mit Androhung, die Sache einem Anwalt zu übergeben und seine Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Anwaltskosten und sonstige Kosten zu meinen Lasten.
      MEINE FRAGE DAHER: LIEGT NOCH IMMER EIN KAUFVERTRAG VOR, WENN DER VERKÄUFER (gewerblich!) DIE TRANSAKTION ABZUBRECHEN WÜNSCHT UND DER KÄUFER DEM ZUSTIMMT? Also in meinem Fall: Muss ich die Ware trotz "Transaktionsabbruchs" und trotz der Gebührenrückerstattung (!) an den Verkäufer bezahlen? (Da kann sich ja jeder auf diese Weise die Gebühren zurückholen! Transaktion abbrechen - dennoch auf Kaufvertrag pochen - Gebühren von Ebay einstreifen !!!)

      Ich bitte um rechtsgültige Auskünfte. Vielen Dank!
    • "Rechtsgültige Auskunft" darf die hier niemand geben.

      Du solltest deinen VK per Einschreiben nochmals an den damaligen Sachverhalt erinnern und ihm auch mitteilen, dass du damals großzügig seiner Kündigung des Vertrages zugestimmt hattest, weil du von der Unfähigkeit zu liefern ausgegangen seist.
      Du teilst ihm außerdem mit, dass die Frist für dein gesetzliches Widerrufsrecht erst mit Lieferung der Ware erlischt. Ersatzweise würdest du jetzt davon Gebrauch machen.

      Bewahre die Belege auf, damit nicht noch mehr hinterher kommt und du das belegen kannst. Wenn du die Mails von damals noch hast, sichere diese genauso.

      Damit sollte die Sache dann für dich vom Tisch sein.
    • Danke "Alte_Eule" für deine Antwort. Werde ihm hat alles noch einmal per Einschreiben schicken. Vielleicht finde ich noch §§ heraus, die meine Meinung bestätigen, dass der Abbruch der Transaktionen in beidseitigem Einverständnis das Ende des "Kaufvertrages" darstellen, der mit Beendigung der Auktionen geschlossen worden war. Nervig die Angelegenheit (vor allem, wenn der Verkäufer in Deutschland und ich, der Käufer, in Österreich ansässig sind).
    • Sinnegmäß steht da so etwas wie

      "Käufer und Verkäufer haben siech geeinigt, diese Transaktion nicht abzuschließen."

      Du hast Recht, das kommt der Auflösung des Vertrages gleich. Das Problem ist, dass Mails im Zweifel nicht wirklich als Beleg Bestand haben, wenn sich dein VK darauf beruft, diese nicht erhalten zu haben.
    • Der Verkäufer hat auf alle meine Mails - so 2 Monate nach dem Abbruch der Transaktionen - brav geantwortet, hat auch begründet, weshalb er den Abbruch wolle: Nicht, weil er, wie ich annahm, nicht liefern konnte (sehr oft werden von gewerblichen Anbietern Waren, die bei Ebay angeboten werden, zwischenzeitlich im Laden verkauft), sondern weil er sich von ebay die Gebühren zurückholen wollte! Er meinte, ich hätte nicht zahlen wollen, obwohl er sich damit einverstanden erklärte, warten zu wollen, bis die von mir beobachteten Auktionen ebenfalls beendet sind! - Was tun, wenn er mir wirklich mit dem Anwolkt "kommt"? Ignorieren?
    • Warum erst nur die halbe Info?

      Das ändert aber in diesem Fall nichts.
      Mein erstes Antwortposting hast du gelesen?

      Die WiderrufsFRIST fängt erst ab Lieferung überhaupt an zu laufen. Das heißt, du schreibst wie schon geschrieben das Einschreiben (mit Rückschein), dass du jetzt von deinem gesetzlich verankerten Widerrufsrecht Gebrauch machst.

      Du brauchst keine Begründung.

      Und jetzt so als Zusatz von mir.
      eBay ist für deinen Verkäufer wiederum auch ein Lieferant. Mit Gutschrift der Gebühren, obwohl er meinte, dass er noch liefert, hat er seinen Lieferanten besch...
      Was glaubst du, wie groß sein Gewissen in Bezug auf seine Kunden ist? Sieh zu, dass du deine Belege hierfür kpl. behältst!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Wenn Du nicht Zahlen willst, brauchst Du nichts zu tun, bis eventuell ein deutsches Gericht Dir einen Mahnbescheid oder Klageschrift mit Forderungen der Gegenseite zustellt.
      Einem Mahnbescheid kannst Du widersprechen.
      Der vermeintliche Gläubiger kann dann Klage vor Gericht einreichen.
      Ab dann wäre Deine Vertretung durch einen Anwalt ratsam.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Ein Mahnbescheid wäre so das dümmste, was der VK nun beantragen könnte. Ohne die Gegenleistung, sprich die Lieferung der Ware, ist dieser nach ZPO gar nicht zu lässig. Ein einfacher Widerspruch dürfte hier reichen.

      Im übrigen ist ja alles bereits gesagt worden: Da die Widerrufsfrist noch nicht einmal zu laufen begonnen hat, sollte ein jetzt erklärter Widerruf die Sache rechtlich ein für alle mal zu deinen Gunsten gedreht haben. Ich halte den VK für dreist oder reichlich unwissend, wenn er solche Dinge ins Rollen bringt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • *alte_eule* schrieb:

      Formulierungsfehler?
      Hätte das heißen sollen, "wenn du nichts tust, passiert folgendes..."


      Mir ging es um die Zahlungsverweigerung. Der VK möchte, daß der vermeintliche K zahlt. Der vermeintliche K möchte (aus bestimmten Gründen) nicht zahlen.
      Ansonsten hat fellnermann uns ja schon mitgeteilt, daß er dem VK per Einschreiben seinen Standpunkt (Willenserklärung) mitteilen will.

      Ansonsten schließe ich mich den Meinungen der Federvieh-Fraktion an. :thumbup:
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Wie kommst Du da drauf, dass der VK wirklich einen Mahnbescheid ausfülen würde? Er hat doch bereits gebellt (Androhung des Anwalts) ... da kommt nix mehr ausser noch lauteres Bellen ...

      @ fellnermann: Schick dem ne Mail, in der Du deinen Widerruf erklärst und dann beschäftige Dich nicht weiter mit diesem Blödsinn, da kommt eh nix mehr.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • fellnermann schrieb:

      Der Verkäufer hat auf alle meine Mails - so 2 Monate nach dem Abbruch der Transaktionen - brav geantwortet, hat auch begründet, weshalb er den Abbruch wolle: Nicht, weil er, wie ich annahm, nicht liefern konnte (sehr oft werden von gewerblichen Anbietern Waren, die bei Ebay angeboten werden, zwischenzeitlich im Laden verkauft), sondern weil er sich von ebay die Gebühren zurückholen wollte! Er meinte, ich hätte nicht zahlen wollen, obwohl er sich damit einverstanden erklärte, warten zu wollen, bis die von mir beobachteten Auktionen ebenfalls beendet sind! - Was tun, wenn er mir wirklich mit dem Anwolkt "kommt"? Ignorieren?
      zum dem was schon gesagt wurde wenn du denn dann noch dei mail mit der begründung des VK`s hast würde ich die doch mal ebay zukommen lassen. vielleicht haben das noch weitere gemacht und seine zeit bei ebay neigt sich dem ende ich glaube spätestens bei gebührenumgehung versteht ebay auch bei gewerlichen keinen grossen spass mehr. wäre das nicht unter umständen auch als betrug zu händeln ???
    • *alte_eule* schrieb:

      Mein erstes Antwortposting hast du gelesen?
      Hallo! Natürlich habe ich sie gelesen. Ich werde per Einschreiben und per Mail noch einmal meinen Standpunkt vertreten. Und auf das Schreiben des Anwalts warten - denn, so "versichert" er mir, er hat die Sache bereits an seinen Anwalt weitergeleitet, die Kosten dafür habe ich zu tragenal sehen, was von dem "Rechtsverdreher" kommt.
    • die Kosten dafür habe ich zu tragenal sehen, was von dem "Rechtsverdreher" kommt.


      Wieso ?

      Hast Du den Mailverkehr von damals noch ? Poste diesen hier bitte !

      Wurde die Transaktion beiderseitig von eBay abgebrochen ? Hast Du die Mitteilung noch ? Poste diese hier bitte...such mal in deinem Mail-Ordner...hol da mal alles raus, was von dieser TA noch übrig geblieben ist....in "Mein eBay" oder auch in deinem Privat-Mail-Acc.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger