Käufer versucht eine Affäre zu machen

    • Käufer versucht eine Affäre zu machen

      Ich habe ein Problem mit Turkische Familie Güngör(vermutung)

      Kurz zur Geschichte:
      Seit kurzer Zeit ich habe mich mit Konsolenreparatur beschäftigt, da ich selbständig werden will, bin auf der Suche von vielen Möglichkeiten.
      Ich habe eine defekte Konsole bei einem Güngör ersteigert und später negativ bewertet, da stands im Beschreibung nichts, dass drinne stark gebastelt wurde.
      Der hat mich kurz bedroht.
      Eine Woche später ersteigert anderen Güngör aus andere Stadt meine PS3. Habe die Ware, evtl. zum Gluck mit zwei Bekannten, eingepackt und verschickt.
      Der Käufer meint jetzt, dass ich im alte Version und zwar defekt verschickt habe.
      Gestern meine Aktivitäten wurden eingestellt.
      Habe ebay schon zwei mal angeruft, habe zur Familie Güngör hinweis gegeben, die nehmen soweit ich vertanden habe nur mein Anruf an.
      Ich habe natürlich Angst, dass Ebay macht falsche entscheidung und ich muss zur Anwalt dann, die Sache dauert dann Jahr oder so, das ist alles painlich.
      Wo ist die Wahrheit? Wenn jeder dann so macht?!


      Könnte mir jemand mit Rat helfen?

      Danke im Voraus

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    • Du kannst dem Käufer nur über das System schreiben, dass du die Ware generalüberholt hast, sofern es denn stimmt.

      Ich kann dir aber noch eine Menge andere Ratschlage geben.

      Trenne Kauf- und Verkaufsaccount, damit dir so etwas nicht wieder passiert oder zumindest so schnell nicht.

      Du giltst ab dem ersten Artikel, den du kaufst, um ihn zu verkaufen als gewerblicher Verkäufer. Kümmere dich schleunigst um deine Pflichten. Dieser VK/Käufer wird nichts unternehmen, weil er selbst im Glashaus sitzt. Ansonsten kann das sehr teuer werden.

      Beim Kauf und Verkauf solltest du darauf achten, dass echte Bilder im Netz sind, die die Ware richtig zeigen und keine eBay-Vorlagen. Es gibt viele Käufer, die in so einem Fall von Anfang an jedes Interesse verlieren.
    • locust19 schrieb:

      Wo ist die Wahrheit?

      Woher sollen wir das wissen?

      Mein Tipp: wenn einer Deiner Kunden unzufrieden ist, dann erstatte den Kaufpreis und verlange die Ware zurück. Ansonsten gibt es nur endlos Ärger. Es ist ja wahrscheinlich nur mal eine Ausnahme mit einer Reklamation und die kannst Du doch sicher verschmerzen.

      Ganz allgemein:
      Wenn Du gewerblich tätig bist, solltest Du die dafür notwendigen Dinge beachten. Ansonsten könntest Du noch viel mehr Probleme bekommen. Verstehst Du was ich meine?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:

      Mein Tipp: wenn einer Deiner Kunden unzufrieden ist, dann erstatte den Kaufpreis und verlange die Ware zurück. Ansonsten gibt es nur endlos Ärger. Es ist ja wahrscheinlich nur mal eine Ausnahme mit einer Reklamation und die kannst Du doch sicher verschmerzen.
      Ich werde dann ca. 200€ verlieren. Das ist sehr ungewollt. Ich habe immer Kompromisse früher gefunden, dieses lasse ich nicht entgehen.
      Darum bin ich hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von locust19 ()

    • Dann deutlicher.

      Du bist schon gewerblicher Händler!
      Als gewerblicher Händler hast du die gesetzliche Pflicht, ein Widerrufsrecht einzuräumen. Das bedeutet, dass JEDER deiner Kunden dir die Ware zurück schicken darf und du ihm dann sein Geld zurück geben musst. Er muss dafür nicht reklamieren. Es ist sein RECHT, das zu tun.

      Und wenn dich dieser Käufer nur der Wettbewerbszentrale meldet, bist du dafür schon die 200 Euro los. Sollte das ein offizieller Mitbewerber über seinen Anwalt machen, wird es dann gleich das Vielfache.
    • *alte_eule* schrieb:

      Du bist schon gewerblicher Händler!
      Warum denn? Ich bin als Privatverkäufer angemeldet und habe bloß versucht die Konsolen zu reparieren. Ich würde dies zum Hobby einsortieren.
      Es ist doch öffensichtlich dass das eine Familie ist. Einer hat mich bedroht und andere macht Affäre daraus. Warum ist das so schwer? Ich habe doch den Käufer nicht selbst ausgewählt.

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    • Auch ein Hobby kann gewerblich sein.

      Du kaufst Ware, um sie dann weiter zu verkaufen. Das ist schon im selben Moment gewerblich, wo du nur eine Konsole verkaufst oder auch nur den Versuch startest.

      Es ist wirklich nur ein gut gemeinter Rat, erkundige dich und komm deinen Pflichten nach. So viele Konsolen kannst du nicht verkaufen, wie dich dieses Hobby sonst kosten kann.
    • wie du angemeldet bist ist nicht von Bedeutung,

      wenn du kaufst um zu Verkaufen ist das Gewinnerzielung die Absicht

      und schon hast du die Verpflichtungen am Hals.

      Dazu gibt es Gerichturteile, wenn der Käufer sich nicht abspeisen lässt,
      :rolleyes: kannst du ja ausprobieren, ob ein Richter deiner "Beweisführung" folgt,
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • locust19 schrieb:

      Stubentiger schrieb:

      wenn du kaufst um zu Verkaufen ist das Gewinnerzielung die Absicht
      Bis jetzt das hat nur minus gemacht.
      Nach mindestens einem Gerichtsurteil ist nicht nur allein die Gewinnerzielung für eine gewerbliche Tätigkeit maßgebend, sondern auch bereits das gewerbliche Auftreten ein Anhaltspunkt zur Einstufung als Gewerbetreibender.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • locust19 schrieb:

      Ich bin als Privatverkäufer angemeldet und habe bloß versucht die Konsolen zu reparieren. Ich würde dies zum Hobby einsortieren.

      Es ist völlig irrelevant, wie du das "einsortierst". Für einen Richter zählt immer der Anschein und der ist hier gewerblich.

      Bis jetzt das hat nur minus gemacht.

      Das nennt man dann Geschäftsrisiko welches Du auch kalkulieren mußt. Kalkulation ist weit mehr als Einkauf + Reparatur = Preis. Beschäftige Dich mit den kaufmännischen Grundlagen. Auch der Anwalt wird Geld kosten. Das sind Risiken, die ein (guter) Kaufmann vorher bedenkt.

      Ich kann deine Reaktion hier gut verstehen, aber wir sind nicht dazu da dir die gewünschte (von Dir suggerierte ) Antwort zu geben. 8)
      Selbst ein (guter) Anwalt wird dir raten das ganze als Risiko bzw. Lehrgeld wegzustecken und es zukünftig besser zu machen :thumbsup:
      Sicher findest Du auch einen Anwalt der dir nach dem Munde redet, schließlich bezahlst du es ja, aber ob dich das weiterbringt 8|
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Du hast oben geschrieben, dass DU dich selbstständig machen willst. Willst Du dies bei eBay als Verkäufer machen indem Du eben Dinge aufkaufst und dort wieder verkaufst ? Oder willst DU grundsätzlich Konsolen und änliches reparieren und diese dann auch so wieder verkaufen ? So oder so...meine Vorredner haben es schon gesagt, ausprobieren geht nicht und wird sicher viele Kosten nach sich ziehen.

      Wenn Du dich zur Gewerblichkeit entschieden hast, musst Du viele Dinge berücksichtigen, lernen und ausführen. Wenn Du dies alles gemacht hast, dann kannst Du dein Gewerbe auch ordentlich betreiben. Meiner Einschätzung nach weißt Du aber bisher gar nicht, was alles dahinter steckt.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ganz einfach. Du brauchst nur eine weitere Mailaddy, die da hinterlegst und meldest dich nochmal mit einem weiteren Account an, der völlig anders als der bisherige lautet.
      Du kannst bei eBay soviele Accounts haben, wie du Mailaddys hast und die dann verschieden nutzen. Einkauf, Verkauf, Foren z.B..
    • Ich war beim Anwalt, da meinen dass
      1. Der da macht klage an Nürnberg (zivilgericht)
      2. Ich mss hinfahren irgendwann
      3. Ob kann letztendlich der Affersit(türke) das alles dann bezahlen?
      Und der meinte das ist ungünstig

      *alte_eule* schrieb:

      Du brauchst nur eine weitere Mailaddy, die da hinterlegst und meldest dich nochmal mit einem weiteren Account an,
      Ist es nicht verboten mit gleichen Name und Kontodaten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von locust19 ()