Käufer versucht eine Affäre zu machen

    • Ich war beim Anwalt, da meinen dass
      1. Der da macht klage an Nürnberg (zivilgericht)
      2. Ich mss hinfahren irgendwann
      3. Ob kann letztendlich der Affersit(türke) das alles dann bezahlen?
      Und der meinte das ist ungünstig


      Wenn ich das richtig verstehe, dann will dein Anwalt für dich klagen, aber er sagt gleichzeitig, dass die Chancen schlecht stehen ? Richtig soweit ?

      Ich hoffe Du weißt, welche Kosten im Falle des negativen Ausgangs der Verhandlung auf dich zukommen 8|
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @engelchen:

      Das Problem: wenn der Anwalt der Gegenseite sich dann das Profil anschaut kommt er zu dieser Bewertung:
      kauft defekte ps3 - verkauft sie teilweise als voll funktionsfähig-sehr gepflegt

      Die ist ja, nach dem was der TE hier geschrieben hat und was sich auch aus seinem Profil zumindest teilweise ergibt, zwar vielleicht nicht ganz korrekt, aber dem Grunde nach genau auf dem Punkt.

      Der TE kauft defekte Geräte, repariert sie (oder auch nicht) und verkauft sie weiter. Da muss ich nicht bei ebay den Ritter-Thread gelesen haben um zu wissen, was ein Anwalt der Gegenseite daraus machen dürfte: Ihr Mandant ist gewerblich tätig, also hat er das Gerät schon aufgrund des Widerrufsrechtes zurückzunehmen. Und da er nie ordnungsgemäß darüber belehrt hat, müssen wir uns auch nciht darum kümmern, ob wir von 14 atgen oder einem Monat ausgehen sollen, da sind wir bei sechs Monaten, bevor das verfristet.

      @stubentiger (und andere)

      Vergiss bitte mal, dass Unternehmer sein was mit Gewinn zu tun haben muss. Muss es nämlich ausdrücklich nicht. Zumindest umsatzsteuerlich ist das eindeutig in §2 UStG geregelt:
      Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

      Quelle: bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__2.html

      Mangels anderer Legaldefinitionen wird das dann aber in der Regel auch auf den Rest übertragen. Sonst würde ja die Situation entstehen, dass jemand zwar umsatzsteuerrechtlich gewerblich sein kann, zivilrechtlich dagegen aber nicht. Und da wäre dann doch ein gewisser Widerspruch gegeben.

      Unternehmer ist demnach, wer
      - eine berufliche Tätigkeit
      - ohne den Weisungen eines Unternehmers folgen zu müssen
      - nachhaltig
      - zur Erzielung von Einnahmen
      ausübt. Das reicht dann schon. Der einzige Punkt, der einen privaten ebay-Verkäufer demnach noch von einem Unternehmer trennen kann, ist ausschliesslich die Beurteilung der Nachhaltigkeit. Nachhaltig wiederum ist definiert als "auf eine gewisse Dauer angelegt". Engelchen kann sicherlich die Fundstelle dazu in irgendeinem Kommentar recherchieren, ich bin gerade zu faul, mich durch "Beck online" durchzuwühlen. 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert

      Alles gut und schön. Dann frage ich mich allerdings, mit welcher Rechtsgrundlage das FA dann gerne die dort anzugebende Gewerblichkeit wegen Liebhaberei ablehnt. In dem Fall könnte sich doch jeder Gewerbliche, der genau diese Liebhaberei (weil eben auch Hobby) betreibt, dagegen wehren, zumal ihm die Erstattungssummen der geleisteten Vorsteuer gesetzlich verankert zustünden.

      Wie gesagt, es geht um die Absicht und nicht das, was unterm Strich dabei raus kommt.
    • Vergiss bitte mal, dass Unternehmer sein was mit Gewinn zu tun haben muss. Muss es nämlich ausdrücklich nicht.


      Eben, es muss nichts mit Gewinn zu tun haben, und es muss ja auch erst recht kein Gewinn erzielt werden,

      aber wenn das ganze Procedere und die Präsentation auf Gewinnerzielung/maximierung (proffesioneller Aufwand)
      hinauslaufen ist es ein gern genommenes Indiz für Gewerblichkeit.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • *alte_eule* schrieb:

      Löschbert

      Alles gut und schön. Dann frage ich mich allerdings, mit welcher Rechtsgrundlage das FA dann gerne die dort anzugebende Gewerblichkeit wegen Liebhaberei ablehnt. In dem Fall könnte sich doch jeder Gewerbliche, der genau diese Liebhaberei (weil eben auch Hobby) betreibt, dagegen wehren, zumal ihm die Erstattungssummen der geleisteten Vorsteuer gesetzlich verankert zustünden.


      Ich seh's meiner alten Nachtflattervogelin mal nach. ;)

      Du verwechselst hier zum einen Ursache und Wirkung, zum anderen die Steuern.

      Damit das FA Liebhaberei erkennt muss erst mal ein Unternehmen da sein, das mehrere Jahre lang mit Verlusten arbeitet. Wobei das FA durchaus fünf Jahre nach Gründung das noch als normale Anlaufverluste ansieht und nach weiteren drei bis sieben Jahren mal ein Briefchen losschickt, in dem dann so ein sinnvoller Satz drinsteht wie: "Bitte weisen Sie uns die Gewinnerzielungsabsicht objektiv nach."

      Der Satz an sich ist natürlich schon Blödsinn. Eine Absicht objektiv nachzuweisen geht nur, indem man nicht nur beabsichtigt sondern auch tut. Und zwar Gewinn erwirtschaften. Mindestens eine schwarze Null. Tut man das nicht, bleibt man trotzdem gewerblich. Nur mit dem Unterschied, dass man die Verluste aus dem Unternehmen nicht mehr gegen andere, positive Einkünfe aufrechnen kann. Hat aber mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, sondern mit der Einkommensteuer. Dass man dann natürlich in der Regel auch mal gleich den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer beantragen kann, liegt auf der Hand. Es sei denn, man hätte die Verluste mit mehr als 50.000 Euro Umsatz und 17.000 Euro Vorjahresumsatz erwirtschaftet. Das hält aber auf Dauer kaum ein Bankkonto aus.

      Allerdings gibt das FA auch eine Meldung an das Ordnungsamt raus. Es kann also sein, dass nach einigen Jahren Liebhaberei ein Brief vom Gewerbeamt kommt, in dem die freundlich nachfragen, ob das Gewerbe nicht abgemeldet werden soll. Denen schreibt man zurück, dass nicht und dann ist Ruhe. Und man ist immer noch gewerblicher Liebhaber (NEI-EN! Nicht so einer! Ferkels.... :O )


      *alte_eule* schrieb:


      Wie gesagt, es geht um die Absicht und nicht das, was unterm Strich dabei raus kommt.


      Richtig - und auch bei der Liebhaberei. Man ist - wie bereits erwähnt - dann nämlich nicht automatisch nicht mehr gewerblich, sondern eben Liebhabergewerblich. Kommt nun wider Erwarten doch mal ein Großauftrag und man hat plötzlich Gewin mit der Liebhaberei, sieht das FA sich das solange an, bis sie davon ausgehen können, dass etwa 18000 Euro Gewinn reingekommen sind. Das ist laut meinem Steuerfahnder hier die Grenze. dann kommt das FA nämlich und nimmt einem die Liebhaberei wieder weg. Und zwar aus gutem Grund, denn genau wie Verluste aus Liebhaberei nicht einkommensteuerrelevant sind, sind es auch die Gewinne daraus nicht. Dann wäre das aber ein ganz prima schwarzes Loch, in das man unbegrenzt die Gewinne aus anderen Unternehmen in beliebiger Höhe schippen könnte.

      @stubentiger:

      Das schreibst Du jetzt. In #9 las ich das von Dir noch anders. 8)

      @biguhu:

      Sag mal, bin ich hier im ebay-Forum und merke es nicht? Ich werde beim Schreiben dauernd ausgeloggt.
      :rolleyes:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()

    • @ Löschbert

      Nein, ich habe da nicht Ursache und Wirkung verwechselt.

      Du unterstellst in deinen Ausführungen auch, oder hast es missverständlich ausgedrückt, dass das FA den Antrag auf den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer stellen kann. Genau das eben nicht. Das muss der Gewerbliche schon selbst tun, der, wenn er sich mit der Buchhaltung auskennt und rechnen kann, genau das eben vielleicht garnicht gerne tut. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer und nicht in der Einkommensteuer und der Querrechnung der verschiedenen Einkünfte, die, wie du schon ausgeführt hast, auch Negativeinkünfte sein können.
    • Nö, da haben wir uns dann missverstanden. Klar muss der Unternehmer (der/die "man" im Vorposting) selber den 19 beantragen. Das FA macht da nichts - nur Ärger. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert:

      @engelchen:

      Das Problem: wenn der Anwalt der Gegenseite sich dann das Profil anschaut kommt er zu dieser Bewertung:
      kauft defekte ps3 - verkauft sie teilweise als voll funktionsfähig-sehr gepflegt

      Die ist ja, nach dem was der TE hier geschrieben hat und was sich auch aus seinem Profil zumindest teilweise ergibt, zwar vielleicht nicht ganz korrekt, aber dem Grunde nach genau auf dem Punkt.

      Der TE kauft defekte Geräte, repariert sie (oder auch nicht) und verkauft sie weiter. Da muss ich nicht bei ebay den Ritter-Thread gelesen haben um zu wissen, was ein Anwalt der Gegenseite daraus machen dürfte: Ihr Mandant ist gewerblich tätig, also hat er das Gerät schon aufgrund des Widerrufsrechtes zurückzunehmen. Und da er nie ordnungsgemäß darüber belehrt hat, müssen wir uns auch nciht darum kümmern, ob wir von 14 atgen oder einem Monat ausgehen sollen, da sind wir bei sechs Monaten, bevor das verfristet.


      ?( Was hab ich da nicht verstanden ???
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Den habe ich nicht übersehen, aber auch nicht unterstellt, allerdings hinterfragt.... :!: (siehe Post auf Seite 1)


      Den musst Du auch nicht unterstellen. Der TE räumt ja schon im EP ein, dass er sich selbständiig machen will (bzw es faktisch schon ist) indem er Konsolen defekt ankauft, dann repariert und danach weiterverkauft. Das ist soweit unstrittig. Nur kommt man da auch drauf ohne hier mitzulesen, wenn man sich das Profil anschaut:
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…st_andre&ftab=AllFeedback

      Kauft defekte Konsolen und verkauft intakte Konsolen. Das ist demnach entweder gewerblicher Handel und Reparatur oder ein Konsolensammler mit einer etwas merkwürdigen Denkweise (So in der Art: Ich hätte gerne zehn kaputte Glühbirnen - ich will mir 'ne Dunkelkammer einrichten...)

      Daran ist ja grundsätzlich nichts schlimmes, ganz im Gegenteil, es gibt so schon zuviel Elektronikmüll. Nur wird ihn ein Käufer ohne größere Probleme auseinandernehmen, wenn der TE meint, er könne sich bei Mängelrügen oder Widerrufsbegehren auf den bei ebay hinterlegten Status als privater Anbieter berufen. Da muss er ganz einfach durch und deutlich mehr Kooperation zeigen. Reklamation? Na gut, schicks zurück und schrei vor Glück (oder so irnkwie - zalando hat den letzten Teil des Slogans auch aus unerfindlichen Gründen :whistling: gecancelt...)

      Das hier hat er ja vermutlich ja ebenfalls rückabgewickelt: Jedenfalls hat es keine Rote dafür gegeben.

      Dass er (siehe EP) bei solchen Geschäften, insbesondere beim Ankauf seines Rohmaterials über ebay, eben auch ab und zu total verbastelten Müll bekommt, damit wird er leben müssen, das ist das Risiko des Geschäftsmodells. Und ob der Name des Verkäufers und des Käufers so ein seltener Name ist, kann ich nicht beurteilen. Bei Metin Yilmaz wäre das anders, das ist ungefähr die türkische Variante von Hans Müller.

      Sonst würde ich sagen, hast Du fast alles verstanden. ;)

      Höchstens eins noch: ich bin nicht hier um persönliche Befindlichkeiten auszutragen. Wenn ich Dich (oder sonst wen) also direkt anspreche, dann weil ich Postings desjenigen zitiere. Nicht, weil ich demjenigen auf die Füße treten will oder meine, er/sie sei merkbefreit oder habe was nicht verstanden. Kannst gerne die Eule fragen. Wenn das die Eule ist, die ich als Eule kenne, könnte sie Dir das bestätigen, wenn sie wüsste, wer ich bin. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Zitat von »Löschbert Bastelhamster«
      Wenn das die Eule ist, die ich als Eule kenne, könnte sie Dir das bestätigen, wenn sie wüsste, wer ich bin. :D


      Rätsel raten mag ich nicht, wenn Du mir sagen willst wer Du bist, dann tu das hier oder per PN oder lass es....aber nachfragen werde ich nicht :P

      Persönlich nehm ich hier nichts, und ich meine auch niemanden persönlich, wie könnte ich auch, die meisten hier kenne ich nicht. Ich beziehe mich ebenfalls nur auf Posts ;)

      Grüße aus Kölle :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger