Verkausangebote abspeichern für die nächste Periode

    • Verkausangebote abspeichern für die nächste Periode

      hallo und Gruss

      meine Frage wäre: kann ich mein V-Angebot abspeichern, sodass ich den Einstellzikus nicht nochmal von vorn beginnen muss, wenn mal wieder eine kostenloses Einstellwochenende kommt? habe leider nichts gesehen, wie man es machen könnte.

      eine andere Frage: warum kann ich ein Angebot mit Startpreis nicht vorzeitig löschen, wenn noch kein Gebot darauf erfolgt ist?

      und schliesslich: ich versuchte den anfangs auf 3 Tage festgelegten Angebotszeitraum von 3 Tagen nachträglich auf 7 Tage zu verlängern per "bearbeiten" . das ging jedoch nicht, why?



      gruss und danke für auskunft

      N.
    • nouvaleur schrieb:

      hallo und Gruss

      meine Frage wäre: kann ich mein V-Angebot abspeichern, sodass ich den Einstellzikus nicht nochmal von vorn beginnen muss, wenn mal wieder eine kostenloses Einstellwochenende kommt? habe leider nichts gesehen, wie man es machen könnte.


      Was soll Dir das denn bringen? Da hast Du den Artikel doch gar nicht mehr. Zumindest falls er sich zum Verkaufen eignet, denn dann ist er ja verkauft. Sonst würde ich sagen, es gibt da diese Aktionen, bei denen man seine Sachen vor die Türe stellt und dann kommt entweder ein tschechischer Kleinbus oder ein großer orangefarbener LKW und holt es ab. Dafür musst du es aber auch nicht unbedingt nochmal beschreiben, einfach einen Tag vorher rausstellen reicht schon.

      nouvaleur schrieb:



      eine andere Frage: warum kann ich ein Angebot mit Startpreis nicht vorzeitig löschen, wenn noch kein Gebot darauf erfolgt ist?



      Wäre mir neu, dass das nicht geht. Artikelnummer?

      nouvaleur schrieb:



      und schliesslich: ich versuchte den anfangs auf 3 Tage festgelegten Angebotszeitraum von 3 Tagen nachträglich auf 7 Tage zu verlängern per "bearbeiten" . das ging jedoch nicht, why?



      Vermutlich weil ebay diese Möglichkeit nun bei der letzten Bastelstunde beseitigt hat. Dürfen hast du das sowieso schon länger nicht mehr gedurft. Hast Du eigentlich überhaupt irgendwelche Teile der ebay-AGB gelesen, bevor du den Vertrag mit denen abgeschlossen hast?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • kann ich mein V-Angebot abspeichern, sodass ich den Einstellzikus nicht nochmal von vorn beginnen muss, wenn mal wieder eine kostenloses Einstellwochenende kommt? habe leider nichts gesehen, wie man es machen könnte.


      Ja, Du kannst entweder dein Angebot beim oder gleich nach dem Erstellen als Angebotsvorlage speichern, das findest Du irgendwo links auf der Seite oder beim Erstellen dann unter dem Angebot, bzw. gleich danach erfolgt irgendwo die Frage "wollen Sie dieses Angebot als Vorlage speichern?"...probiers mal aus. Ansonsten empfehle ich dir einen Etope oder Turbolister, da sind die Angebote dann sowieso abgespeichert, Du kannst sie wieder aufrufen und beliebig verändern.....


      eine andere Frage: warum kann ich ein Angebot mit Startpreis nicht vorzeitig löschen, wenn noch kein Gebot darauf erfolgt ist?


      Hierzu lies dies:

      Klick !

      ich versuchte den anfangs auf 3 Tage festgelegten Angebotszeitraum von 3 Tagen nachträglich auf 7 Tage zu verlängern per "bearbeiten" . das ging jedoch nicht, why?


      Das geht nicht, weil Du den Betrag gezahlt hast und das Angebot bereits läuft, für Bieter also mit diesen vorher eingestellten Voraussetzungen eingestellt wurde und demnach nicht verändert werden kann und darf. Da musst Du dir in Zukunft vorher Gedanken drüber machen ;)

      Hoffe, ich konnte dir helfen :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger