Oberlix,
es gibt Dinge, die du nicht ersetzen kannst. Stell dir vor, du hast die Mona Lisa im Original verkauft (und sie hat dir auch tatsächlich gehört. Hier geht es nur um die Einzigartigkeit). Dann brennt dein Haus ab, bevor du liefern konntest. In dem Fall musst du den Käufer nur so stellen, als hätte der Verkauf nie stattgefunden.
Könnte dein Käufer allerdings belegen, er hätte seinerseits einen Käufer gehabt, der diese Ware zu einem Preis X genommen hätte, machst du dich hier ggf. schadenersatzpflichtig.
es gibt Dinge, die du nicht ersetzen kannst. Stell dir vor, du hast die Mona Lisa im Original verkauft (und sie hat dir auch tatsächlich gehört. Hier geht es nur um die Einzigartigkeit). Dann brennt dein Haus ab, bevor du liefern konntest. In dem Fall musst du den Käufer nur so stellen, als hätte der Verkauf nie stattgefunden.
Könnte dein Käufer allerdings belegen, er hätte seinerseits einen Käufer gehabt, der diese Ware zu einem Preis X genommen hätte, machst du dich hier ggf. schadenersatzpflichtig.