Hallo,
ich habe bei Ebay einen Luftreiniger für 240 Euro von einem Privatanbieter gekauft. Verkauft wurde das Gerät mit der Zusage, es gebe eine Restgarantie von 4 Jahren. Obwohl das Alter des Gerätes im Angebotstext nicht explizit genannt wurde, ergab sich aus dieser Angabe, dass das Gerät nicht älter als ein Jahr sein dürfte (der Hersteller gibt auf Neugeräte 5 Jahre Garantie). Dazu passte auch das mitangebotene Filterpaket von 6 Ersatzfiltern, da der Hersteller Neugeräte mit 7 dieser Filter ausliefert, die nach etwa einem Jahr ausgetauscht werden müssen. Als Angabe zur Nutzung wurde geschrieben, das Gerät wäre nicht länger als 10 Stunden gelaufen. Das klang für mich alles sehr positiv, da das Gerät mehr als 100 Euro günstiger als ein Neugerät war. Entsprechend habe ich gekauft.
Als ich die Lieferung bekam, lag allerdings keine Rechung und nur 4 Ersatzfilter bei. Darüber hinaus fiel mir bei der Inspektion des Gerätes Folgendes auf: Da der Hersteller 5 Jahre Garantie auf seine Luftreiniger gibt, hätte dieser (ausgehend von der Angabe zur Garantiezeit) 2010 gekauft sein müssen. Auf der Geräteseite findet sich allerdings die Angabe, dass dieses 2007 gefertigt wurde. Entsprechend wären von Fertigung bis Verkauf etwa 3 Jahre vergangen. Da ich dies als zumindest ungewöhnlich angesehen habe, habe ich mich beim Hersteller und einem Händler erkundigt, ob dieser lange Zeitraum üblich sei. Der Hersteller sagte, so etwas ließe sich zwar nicht gänzlich ausschließen, sei aber sehr unwahrscheinlich. Der Händler hielt dies – natürlich nur bezogen auf sein Unternehmen – für ausgeschlossen. Zusammen mit den anderen beiden Punkten ergab sich daraus für mich der Verdacht, dass mir ein Altgerät geliefert wurde.
Ich schrieb den Händler (über meinen Ebay-Account) an, legte Ihm die oben genannten Punkte dar und bat um Nachlieferung der Rechnung und der fehlenden Ersatzfilter.
Als Antwort erhielt ich Folgendes:
- Die Rechnung müsse aussen am Paket zu finden sein.
- Ein neuer Ersatzfilter sei bereits in das Gerät eingesetzt
- Das Gerät sei tatsächlich erst 1 Jahr alt bzw. sei nur ein Jahr lang benutzt worden, wie auf der Rechnung zu ersehen sei.
- Das Produktionsdatum sage nichts über den Zeitpunkt des Verkaufs an Endverbraucher aus. Da die Nachfrage nach diesen gehobenen Luftreinigern eher mäßig sei, komme es oft vor, dass die Geräte lange auf Lager blieben
- Der Zustand des Luftreinigers, welcher als neuwertig zu bezeichnen sei, gebe außerdem Aufschluss darüber wie lange das Gerät im Einsatz gewesen sei. Ein Gerät, das 3 Jahre oder länger im "Einsatz" gewesen sei, wäre sicherlich nicht in diesem Zustand.
- Man könne außerdem die Einsatzzeit und den Erstgebrauch mittels der Daten im Microchip des Luftreinigers ermitteln, was seine Aussage verifizieren dürfte.
Daraufhin antwortete ich:
- Auf dem Paket klebt nur der DHL Versandschein
- Filter: Wenn er bereits einen Filter eingebaut habe, hätte er nicht 6 Filter geliefert, wie angegeben, sondern nur 5. (Tatsächlich lagen nur 4 bei). Als Ersatzfilter kann zudem ein bereits eingesetzter Filter nicht gewertet werden, denn ich habe als Käufer keine Möglichkeit, die Angaben zum Zeitpunkt des Einsetzens und somit das Alter des Filters prüfen. Ersatzfilter = originalverpackter Filter.
- Der Zustand des Geräts gibt in meinen Augen keinen Aufschluss darüber, wie lange dieses im Gebrauch war. Ich sehe keinen Grund, warum sich ein gepflegtes Gerät nach mehreren Jahren Betrieb nicht mehr in einem neuwertigen Zustand befinden sollte. Bei den Angaben zur Wahrscheinlichkeit des Verkaufs eines 2007 gefertigten Geräts im Jahr 2010 habe ich noch einmal auf die Aussagen des Herstellers/Händlers verwiesen.
- Ich habe angekündigt, beim Hersteller anzufragen, ob sich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme mittels Chip klären lässt, er bereit ist, dies unentgeltlich zu machen und mir eine Garantie von 4 Jahren zu gewähren, wenn sich Ihre Angaben bestätigen. Wenn das der Fall ist, würde ich das veranlassen
- Ansonsten blliebe mir nur die von Ihnen zugesagte Rechnung, um Garantieansprüche geltend zu machen. Ich habe ihn gebeten, sich noch einmal nach dieser Rechnung umzusehen und ihn darauf hingewiesen, dass ihm vielleicht der Händler dabei helfen könne, bei dem er den Reiniger gekauft hat. Bei einem Kauf 2010 müssten diesem eigentlich noch Unterlagen vorliegen.
- Sollte es ihm nicht möglich sein, einen Beleg beizubringen, der mir eine 4jährige Garantie verschafft, wäre eine wesentlicher Punkt des Kaufvertrages nicht erfüllt. In dem Fall würde ich darauf bestehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird
Diese Mail ging Donnerstag raus.
Seitdem habe ich keine Antwort erhalten, mich aber noch einmal mit dem Hersteller unterhalten. Ein Nachweis der Inbetriebnahme des Geräts per Chip funktioniert nicht und vor allem ist (natürlich) nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend für die Garantieleistung, sondern das Kaufdatum. Freundlicherweise hat sich der Hersteller allerdings bereit erklärt, anhand der Seriennummer zu ermitteln, an wen und wann das Gerät verkauft wurde. Vielleicht erweist sich das als hilfreich.
Sollte der Weg über den Hersteller mich nicht weiterbringen, frage ich mich jetzt, welche weiteren Optionen ich habe und wie ich weiter im Kontakt mit dem Verkäufer verfahren sollte. Hier wäre ich für Hilfe/Meinungen/Argumente sehr dankbar, da ich einen solchen Fall bei Ebay noch nie hatte. Bisher bin ich immer sehr gut gefahren.
Grüße
ich habe bei Ebay einen Luftreiniger für 240 Euro von einem Privatanbieter gekauft. Verkauft wurde das Gerät mit der Zusage, es gebe eine Restgarantie von 4 Jahren. Obwohl das Alter des Gerätes im Angebotstext nicht explizit genannt wurde, ergab sich aus dieser Angabe, dass das Gerät nicht älter als ein Jahr sein dürfte (der Hersteller gibt auf Neugeräte 5 Jahre Garantie). Dazu passte auch das mitangebotene Filterpaket von 6 Ersatzfiltern, da der Hersteller Neugeräte mit 7 dieser Filter ausliefert, die nach etwa einem Jahr ausgetauscht werden müssen. Als Angabe zur Nutzung wurde geschrieben, das Gerät wäre nicht länger als 10 Stunden gelaufen. Das klang für mich alles sehr positiv, da das Gerät mehr als 100 Euro günstiger als ein Neugerät war. Entsprechend habe ich gekauft.
Als ich die Lieferung bekam, lag allerdings keine Rechung und nur 4 Ersatzfilter bei. Darüber hinaus fiel mir bei der Inspektion des Gerätes Folgendes auf: Da der Hersteller 5 Jahre Garantie auf seine Luftreiniger gibt, hätte dieser (ausgehend von der Angabe zur Garantiezeit) 2010 gekauft sein müssen. Auf der Geräteseite findet sich allerdings die Angabe, dass dieses 2007 gefertigt wurde. Entsprechend wären von Fertigung bis Verkauf etwa 3 Jahre vergangen. Da ich dies als zumindest ungewöhnlich angesehen habe, habe ich mich beim Hersteller und einem Händler erkundigt, ob dieser lange Zeitraum üblich sei. Der Hersteller sagte, so etwas ließe sich zwar nicht gänzlich ausschließen, sei aber sehr unwahrscheinlich. Der Händler hielt dies – natürlich nur bezogen auf sein Unternehmen – für ausgeschlossen. Zusammen mit den anderen beiden Punkten ergab sich daraus für mich der Verdacht, dass mir ein Altgerät geliefert wurde.
Ich schrieb den Händler (über meinen Ebay-Account) an, legte Ihm die oben genannten Punkte dar und bat um Nachlieferung der Rechnung und der fehlenden Ersatzfilter.
Als Antwort erhielt ich Folgendes:
- Die Rechnung müsse aussen am Paket zu finden sein.
- Ein neuer Ersatzfilter sei bereits in das Gerät eingesetzt
- Das Gerät sei tatsächlich erst 1 Jahr alt bzw. sei nur ein Jahr lang benutzt worden, wie auf der Rechnung zu ersehen sei.
- Das Produktionsdatum sage nichts über den Zeitpunkt des Verkaufs an Endverbraucher aus. Da die Nachfrage nach diesen gehobenen Luftreinigern eher mäßig sei, komme es oft vor, dass die Geräte lange auf Lager blieben
- Der Zustand des Luftreinigers, welcher als neuwertig zu bezeichnen sei, gebe außerdem Aufschluss darüber wie lange das Gerät im Einsatz gewesen sei. Ein Gerät, das 3 Jahre oder länger im "Einsatz" gewesen sei, wäre sicherlich nicht in diesem Zustand.
- Man könne außerdem die Einsatzzeit und den Erstgebrauch mittels der Daten im Microchip des Luftreinigers ermitteln, was seine Aussage verifizieren dürfte.
Daraufhin antwortete ich:
- Auf dem Paket klebt nur der DHL Versandschein
- Filter: Wenn er bereits einen Filter eingebaut habe, hätte er nicht 6 Filter geliefert, wie angegeben, sondern nur 5. (Tatsächlich lagen nur 4 bei). Als Ersatzfilter kann zudem ein bereits eingesetzter Filter nicht gewertet werden, denn ich habe als Käufer keine Möglichkeit, die Angaben zum Zeitpunkt des Einsetzens und somit das Alter des Filters prüfen. Ersatzfilter = originalverpackter Filter.
- Der Zustand des Geräts gibt in meinen Augen keinen Aufschluss darüber, wie lange dieses im Gebrauch war. Ich sehe keinen Grund, warum sich ein gepflegtes Gerät nach mehreren Jahren Betrieb nicht mehr in einem neuwertigen Zustand befinden sollte. Bei den Angaben zur Wahrscheinlichkeit des Verkaufs eines 2007 gefertigten Geräts im Jahr 2010 habe ich noch einmal auf die Aussagen des Herstellers/Händlers verwiesen.
- Ich habe angekündigt, beim Hersteller anzufragen, ob sich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme mittels Chip klären lässt, er bereit ist, dies unentgeltlich zu machen und mir eine Garantie von 4 Jahren zu gewähren, wenn sich Ihre Angaben bestätigen. Wenn das der Fall ist, würde ich das veranlassen
- Ansonsten blliebe mir nur die von Ihnen zugesagte Rechnung, um Garantieansprüche geltend zu machen. Ich habe ihn gebeten, sich noch einmal nach dieser Rechnung umzusehen und ihn darauf hingewiesen, dass ihm vielleicht der Händler dabei helfen könne, bei dem er den Reiniger gekauft hat. Bei einem Kauf 2010 müssten diesem eigentlich noch Unterlagen vorliegen.
- Sollte es ihm nicht möglich sein, einen Beleg beizubringen, der mir eine 4jährige Garantie verschafft, wäre eine wesentlicher Punkt des Kaufvertrages nicht erfüllt. In dem Fall würde ich darauf bestehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird
Diese Mail ging Donnerstag raus.
Seitdem habe ich keine Antwort erhalten, mich aber noch einmal mit dem Hersteller unterhalten. Ein Nachweis der Inbetriebnahme des Geräts per Chip funktioniert nicht und vor allem ist (natürlich) nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend für die Garantieleistung, sondern das Kaufdatum. Freundlicherweise hat sich der Hersteller allerdings bereit erklärt, anhand der Seriennummer zu ermitteln, an wen und wann das Gerät verkauft wurde. Vielleicht erweist sich das als hilfreich.
Sollte der Weg über den Hersteller mich nicht weiterbringen, frage ich mich jetzt, welche weiteren Optionen ich habe und wie ich weiter im Kontakt mit dem Verkäufer verfahren sollte. Hier wäre ich für Hilfe/Meinungen/Argumente sehr dankbar, da ich einen solchen Fall bei Ebay noch nie hatte. Bisher bin ich immer sehr gut gefahren.
Grüße
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