Probleme bei Privatkauf

    • Probleme bei Privatkauf

      Hallo,

      ich habe bei Ebay einen Luftreiniger für 240 Euro von einem Privatanbieter gekauft. Verkauft wurde das Gerät mit der Zusage, es gebe eine Restgarantie von 4 Jahren. Obwohl das Alter des Gerätes im Angebotstext nicht explizit genannt wurde, ergab sich aus dieser Angabe, dass das Gerät nicht älter als ein Jahr sein dürfte (der Hersteller gibt auf Neugeräte 5 Jahre Garantie). Dazu passte auch das mitangebotene Filterpaket von 6 Ersatzfiltern, da der Hersteller Neugeräte mit 7 dieser Filter ausliefert, die nach etwa einem Jahr ausgetauscht werden müssen. Als Angabe zur Nutzung wurde geschrieben, das Gerät wäre nicht länger als 10 Stunden gelaufen. Das klang für mich alles sehr positiv, da das Gerät mehr als 100 Euro günstiger als ein Neugerät war. Entsprechend habe ich gekauft.

      Als ich die Lieferung bekam, lag allerdings keine Rechung und nur 4 Ersatzfilter bei. Darüber hinaus fiel mir bei der Inspektion des Gerätes Folgendes auf: Da der Hersteller 5 Jahre Garantie auf seine Luftreiniger gibt, hätte dieser (ausgehend von der Angabe zur Garantiezeit) 2010 gekauft sein müssen. Auf der Geräteseite findet sich allerdings die Angabe, dass dieses 2007 gefertigt wurde. Entsprechend wären von Fertigung bis Verkauf etwa 3 Jahre vergangen. Da ich dies als zumindest ungewöhnlich angesehen habe, habe ich mich beim Hersteller und einem Händler erkundigt, ob dieser lange Zeitraum üblich sei. Der Hersteller sagte, so etwas ließe sich zwar nicht gänzlich ausschließen, sei aber sehr unwahrscheinlich. Der Händler hielt dies – natürlich nur bezogen auf sein Unternehmen – für ausgeschlossen. Zusammen mit den anderen beiden Punkten ergab sich daraus für mich der Verdacht, dass mir ein Altgerät geliefert wurde.

      Ich schrieb den Händler (über meinen Ebay-Account) an, legte Ihm die oben genannten Punkte dar und bat um Nachlieferung der Rechnung und der fehlenden Ersatzfilter.
      Als Antwort erhielt ich Folgendes:
      - Die Rechnung müsse aussen am Paket zu finden sein.
      - Ein neuer Ersatzfilter sei bereits in das Gerät eingesetzt
      - Das Gerät sei tatsächlich erst 1 Jahr alt bzw. sei nur ein Jahr lang benutzt worden, wie auf der Rechnung zu ersehen sei.
      - Das Produktionsdatum sage nichts über den Zeitpunkt des Verkaufs an Endverbraucher aus. Da die Nachfrage nach diesen gehobenen Luftreinigern eher mäßig sei, komme es oft vor, dass die Geräte lange auf Lager blieben
      - Der Zustand des Luftreinigers, welcher als neuwertig zu bezeichnen sei, gebe außerdem Aufschluss darüber wie lange das Gerät im Einsatz gewesen sei. Ein Gerät, das 3 Jahre oder länger im "Einsatz" gewesen sei, wäre sicherlich nicht in diesem Zustand.
      - Man könne außerdem die Einsatzzeit und den Erstgebrauch mittels der Daten im Microchip des Luftreinigers ermitteln, was seine Aussage verifizieren dürfte.

      Daraufhin antwortete ich:
      - Auf dem Paket klebt nur der DHL Versandschein
      - Filter: Wenn er bereits einen Filter eingebaut habe, hätte er nicht 6 Filter geliefert, wie angegeben, sondern nur 5. (Tatsächlich lagen nur 4 bei). Als Ersatzfilter kann zudem ein bereits eingesetzter Filter nicht gewertet werden, denn ich habe als Käufer keine Möglichkeit, die Angaben zum Zeitpunkt des Einsetzens und somit das Alter des Filters prüfen. Ersatzfilter = originalverpackter Filter.
      - Der Zustand des Geräts gibt in meinen Augen keinen Aufschluss darüber, wie lange dieses im Gebrauch war. Ich sehe keinen Grund, warum sich ein gepflegtes Gerät nach mehreren Jahren Betrieb nicht mehr in einem neuwertigen Zustand befinden sollte. Bei den Angaben zur Wahrscheinlichkeit des Verkaufs eines 2007 gefertigten Geräts im Jahr 2010 habe ich noch einmal auf die Aussagen des Herstellers/Händlers verwiesen.
      - Ich habe angekündigt, beim Hersteller anzufragen, ob sich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme mittels Chip klären lässt, er bereit ist, dies unentgeltlich zu machen und mir eine Garantie von 4 Jahren zu gewähren, wenn sich Ihre Angaben bestätigen. Wenn das der Fall ist, würde ich das veranlassen
      - Ansonsten blliebe mir nur die von Ihnen zugesagte Rechnung, um Garantieansprüche geltend zu machen. Ich habe ihn gebeten, sich noch einmal nach dieser Rechnung umzusehen und ihn darauf hingewiesen, dass ihm vielleicht der Händler dabei helfen könne, bei dem er den Reiniger gekauft hat. Bei einem Kauf 2010 müssten diesem eigentlich noch Unterlagen vorliegen.
      - Sollte es ihm nicht möglich sein, einen Beleg beizubringen, der mir eine 4jährige Garantie verschafft, wäre eine wesentlicher Punkt des Kaufvertrages nicht erfüllt. In dem Fall würde ich darauf bestehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird

      Diese Mail ging Donnerstag raus.
      Seitdem habe ich keine Antwort erhalten, mich aber noch einmal mit dem Hersteller unterhalten. Ein Nachweis der Inbetriebnahme des Geräts per Chip funktioniert nicht und vor allem ist (natürlich) nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend für die Garantieleistung, sondern das Kaufdatum. Freundlicherweise hat sich der Hersteller allerdings bereit erklärt, anhand der Seriennummer zu ermitteln, an wen und wann das Gerät verkauft wurde. Vielleicht erweist sich das als hilfreich.

      Sollte der Weg über den Hersteller mich nicht weiterbringen, frage ich mich jetzt, welche weiteren Optionen ich habe und wie ich weiter im Kontakt mit dem Verkäufer verfahren sollte. Hier wäre ich für Hilfe/Meinungen/Argumente sehr dankbar, da ich einen solchen Fall bei Ebay noch nie hatte. Bisher bin ich immer sehr gut gefahren.

      Grüße

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    • Setze deinem VK schriftlich und per Einschreiben eine Frist von 14 Tagen mit Nennung eines Datums, dir den Beleg zuzusenden. Teile ihm mit, dass du ihm das Gerät andernfalls wieder zukommen lässt, weil ohne diesen Beleg die wichtige Eigenschaft der zugesagten Garantiedauer von weiteren 4 Jahren fehlt und du dann deshalb von deinem Recht einer Rückabwicklung Gebrauch machst.

      In dem Fall würde ich ihm auch gleich meine Kontodaten für die Erstattung mitteilen und eine weitere Frist von nach einer Woche nach Rückzustellung der Ware dafür setzen, damit du dann nicht erst mit weiteren Mahnungen beginnen musst.
    • Der Verkäufer ist mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit kein Privatverkäufer. Jedenfalls sieht die Art der Artikel und die Mengen nicht danach aus:
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    • Hallo,

      vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

      @*alte_eule*
      Du schreibst, ich hätte ein Anrecht auf Rückabwicklung, aber besteht hier nicht das Problem, dass Wort gegen Wort steht? Er hat die Rechnung zwar nicht mitgeliefert, behauptet dies aber (siehe meinen ersten Beitrag). Aus diesem Grund versuche ich ja auch den Weg über den Hersteller zu gehen. Wenn ich am Ende belegen kann, dass das Gerät älter als behauptet ist, könnte ich sogar einen Täuschungsversuch belegen. Ob das klappt, ist aber eben noch nicht klar.
      Was meinst Du/Ihr zu meinen Vorbehalten? Wie sieht das rechtlich aus? Wie wird das bei Ebay gehandhabt?

      Weiterhin schreibst Du, ich sollte ihm ankündigen, ich werde das Gerät zurücksenden und dabei meine Kontodaten für die Rückabwicklung weitergeben. Hier denke ich, ich sollte eine Rückzahlung verlangen und DANN das Gerät zurücksenden. Obwohl ich das Gerät ohne Garantiebeleg nicht behalten möchte, sehe ich ansonsten die Gefahr, dass ich am Ende das Gerät aus den Händen gebe und mein Geld dennoch nicht wiedersehe. Was meinst Du/Ihr dazu?

      @Fairhandel
      Das ist ein interessanter Hinweis. Was könnte ich daraus machen? Mich an Ebay wenden?
      Nachtrag: Ich habe gerade noch einmal geguckt: Bei dem VK ist auf der Bewertungsseite vermerkt, dass er in den letzten 12 Monaten 17 Bewertungen erhalten hat:LINK Das klingt auf den ersten Blick nicht nach einer großen Menge (selbst wenn nicht alle seine Geschäftspartner Bewertungen abgegeben haben sollten). Würdest Du in diesem Zusammenhang Deine Bewertung trotzdem aufrecht erhalten? Woher hast Du die Liste, die Du als Bild angehängt hast?

      Generell: Wäre es hilfreich, sich mit dieser Sache an Ebay/Paypal zu wenden?

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von nickcave ()

    • Ich hatte den VK auch überprüft aber trotz des hoehen Umsatzes kein echtes Indiz für gewerblichen Handel gefunden.
      Die Ware ist zwar hochwertig aber bunt gemischt.

      Du könntest allerdings mal die Adresse in Google eingeben. Vielleicht findest du da etwas dazu.



      Nein, da steht nicht Wort gegen Wort. Das Baujahr hast du ermittelt. Die Garantiezeit fängt ab Verkauf an zu laufen - ohne Rechnung keine Garantie. Auf keinen Fall entspricht dann aber die Garantie der zugesagten Dauer. Das ist ein erheblicher Sachmangel.


      Und nein, DU SCHICKST die Ware zurück. Eine Rückabwicklung erfolgt immer Zug um Zug. Da ist es im Prinzip zwar eine Sache, wie ihr euch einigt, aber damit setzt du ihn in echten Zugzwang. Sollte er nicht erstatten, hast du eine echte Handhabe für einen Mahnbescheid. In dem Fall ginge es sogar so weit, dass du ihn auch berechtigt bei der Polizei anzeigen könntest.

      Er hat gutes Geld eingenommen. Das ist ein deutliches Zeichen, dass er auch bezahlen kann. Er wird es also kaum drauf ankommen lassen.
    • Hallo *alte_eule*,

      vielen Dank für die Antwort.

      Zu der Frage gewerblicher Verkäufer oder nicht: Wenn ich mir die Ware angucke, die Fairhandel als Bild angehängt hat, finde ich diese eigentlich gar nicht so sehr bunt gemischt. Es finden sich bei den 21 Artikeln alleine 6 Uhren und 5 ipads, die zumeist als Neu angegeben werden. Privat oder gewerblich? Und wenn die Einschätzung gewerblich wäre, was machen?

      Google Unter Google habe ich nur gefunden, dass er augenscheinlich seine Waren eropaweit anbietet (Österreich, Niederlande, Frankreich etc.). Das bedeutet aber ja nichts. Weiterhin scheint es sich bei dem VK um eine Person des öffentlichen Lebens zu handeln (Junger Politiker, Wirtschafstwissenschaftler laut Wikipedia), aber auch das ist wenig hilfreich.

      Wort gegen Wort: Du schreibst, es würde nicht Wort gegen Wort stehen, aber muss ich nicht beweisen, dass er die Rechnung nicht mitgeschickt hat (was kaum möglich wäre)?

      Bevor ich es vergesse (Interessantes Detail): Noch ein interessantes Detail ist, dass das Paket nicht von der Adresse verschickt wurde, die als Standort genannt wird. Als Standort ist angegeben: Dörverden, Deutschland. Verschickt wurde das Paket von einer Firma aus Berlin (ads2people GmbH). Ist das hilfreich?

      zu PP: Ja, ich habe per Paypal gezahlt. Da ich mich aber nicht damit auskenne, wie Paypal/Ebay solche Sachen handhaben, war ich mir nicht sicher, ob es nicht sinnvoller ist, diese Sache erst einmal selbst in der Hand zu behalten. Und mir ist vor allem auch daran gelegen, dass das Geschäft rückgängig gemacht wird. Sofern ich es richtig verstehe, zahlt Paypal eine Entschädigungssumme, wenn es zu keiner EInigung kommt und nachgewiesen werden kann, dass ein Artikel stark abweicht. Und ich möchte dass der VK mir mein Geld zurückzahlt. Bei Paypal würde sich mir übrigens auch die Frage stellen: Muss ich nicht belegen, dass die Rechnung nicht mitgeschickt wurde? (Ich hoffe, ich "reite" auf letzterem nicht zu stark rum, bin aber bei dem Punkt einfach unsicher und wäre noch für ein weiteres Wort hierzu dankbar).

      Für weitere Antworten wäre ich sehr dankbar :)

      So, jetzt werde ich mich erst einmal den angenehmeren Seiten des nahenden WE widmen.
      Herzliche Grüße aus Hamburg

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nickcave ()

    • Nicht jeder der eingestellten Artikel wurde auch verkauft.

      Du schreibst, er sei Jungpolitiker? Dann halte ich es für durchaus möglich, er verkauft da seine Werbegeschenke, für die er keine Verwendung hat. Nix mit gewerblich.
      Ein solcher Nachweis wird dir hier nicht gelingen.

      Ein anderer Absender kann darin begründet sein, dass er über das Unternehmen versendet hat, bei dem er arbeitet oder zu dem er sehr gute Verbindungen hat.

      Was bedeutet? er bietet europaweit an? Hast du verschiedene eBay-Auktionen gefunden? Da erscheint der Artikel schon mal auf einer anderen Seite. Auch Käufer können aus dem Ausland kommen. Du kannst ja auch auf Artikel weltweit bieten, wenn dir danach ist.


      Deine Reklamation, die du bei Paypal meldest, darf sich nicht nur auf das fehlende Papier in Form der Rechnung beziehen sondern muss beinhalten, dass das Gerät älter ist als angegeben und die Garantie wegen dieses fehlenden Belegs fehlt. Genauso weist du darauf hin, dass du die Rückabwicklung willst.

      Paypal erstattet nur freiwillig und auch nur solange recht zuverlässig, sofern sich auf dem Account noch Geld befindet. Danach wirst du wahrscheinlich abgewiesen. Du solltest keine Zeit verlieren!
      Und du solltest dich genauso doppelt absichern. Meldung über PP und die Forderung an ihn.
    • Hallo noch einmal und erneut Danke für die Antworten,

      *alte_eule* schrieb:


      Deine Reklamation, die du bei Paypal meldest, darf sich nicht nur auf das fehlende Papier in Form der Rechnung beziehen sondern muss beinhalten, dass das Gerät älter ist als angegeben und die Garantie wegen dieses fehlenden Belegs fehlt. Genauso weist du darauf hin, dass du die Rückabwicklung willst.


      Das Gerät wurde zwar 2007 produziert, aber hinsichtlich der Garantie kommt es aber ja nicht auf das Alter des Gerätes an, sondern auf das Kaufdatum. Durch die Aussage des Herstellers kann ich zwar aufzeigen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein 2007 gefertigtes Gerät 2010 verkauft wurde, aber ich kann es nicht abschließend belegen, sofern die Recherche des Herstellers mit der Seriennummer mich nicht noch weiter bringt (s.o.). Entsprechend kann ich nur auf die fehlende Rechnung verweisen (und jenseits der Rechnungs-Garantiesache noch darauf, dass er zu wenig Ersatzfilter geliefert hat, was er ja mehr oder weniger zugegeben hat, sofern man meiner Argumentation folgt, dass nur originalverpackte Filter als Ersatzfilter anzusehen sind). Genau das ist ja der Punkt, warum ich auch immer wieder danach gefragt habe, ob hier nicht Wort gegen Wort steht und die Sache deshalb kompliziert ist.

      *alte_eule* schrieb:


      Paypal erstattet nur freiwillig und auch nur solange recht zuverlässig, sofern sich auf dem Account noch Geld befindet.


      Geld auf dem Account? Verstehe ich nicht? Auf welchem Account?

      Herzliche Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nickcave ()

    • Entgegen langläufiger Meinung führst du bei PP kein Konto sondern einen Account. Du gibst PP Geld, damit sie damit arbeiten. Im Gegenzug schreiben die auf dein Konto Punkte gut oder belasten Punkte, die du dann in Geld umwandeln kannst.


      Und jetzt nochmal ganz deutlich und zum mitschreiben.

      Es ist NICHT DEINE Aufgabe, deinem Käufer nachzuweisen, dass evtl. doch noch Garantie wie von ihm angegeben auf dem Gerät sein könnte. So, wie es da steht, hat es diese Garantie ohne diesen Beleg nicht!

      Verzettel dich nicht in wenn und aber. Je mehr du über das hinaus Stellung beziehst, was ich dir gesaggt habe, desto eher gehst du über PP leer aus oder gibst deinem VK auch noch Munition an die Hand, mit der er dich dann ins Aus bugsieren könnte.

      Reine Form- oder Ausdrucksfehler können enormen Schaden anrichten.
    • Geld auf dem Account? Verstehe ich nicht? Auf welchem Account?

      Solange der Verkäufer das eingegangene Geld aus seinen Verkäufen noch nicht abgeholt hat, kann Painpal es sperren und zeigt sich den Kunden gegenüber dann auch recht großzügig.
      Hat der Verkäufer das Konto bereits geleert, werden auch berechtigte Käuferschutzfälle für den Käufer negativ entschieden, das würde Paypal denn ja eigenes Geld kosten, das kann man den Aktionären nicht zumuten. :rolleyes:
      PrayPal entscheidet eben nach "Gutsherrenart". Rechtssicherheit und einen Rechtsanspruch gibt es nicht, wenn man genau hinschaut ist der vielgepriesene Käuferschutz eine Mogelpackung:
      Darum: Immer schnell sein mit dem Antrag auf Käuferschutz !
    • nickcave schrieb:

      Entsprechend kann ich nur auf die fehlende Rechnung verweisen (und jenseits der Rechnungs-Garantiesache noch darauf, dass er zu wenig Ersatzfilter geliefert hat, was er ja mehr oder weniger zugegeben hat, sofern man meiner Argumentation folgt, dass nur originalverpackte Filter als Ersatzfilter anzusehen sind). Genau das ist ja der Punkt, warum ich auch immer wieder danach gefragt habe, ob hier nicht Wort gegen Wort steht und die Sache deshalb kompliziert ist.



      Es steht ja nicht nur Wort gegen Wort, denn er hat doch schriftlich zugegeben, die Rechnung angeblich "außen am Paket" verschickt zu haben,
      mal davon abgesehen,
      wermacht denn sowas??? ?(


      kann natürlich der ausliefernde Postbote bestätigen, dass da nichts war. 8)

      contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…ry&requested=fransimgluck
      übrigens lief dieser Vk vorher schon unter 3 weiteren Namen:

      fransimgluck ... 01.02.2011 ... aktuell
      knuddelknut ... 15.07.2010 ... 01.02.2011
      tridominus ... 11.10.2009 ... 15.07.2010
      goldischen ... 22.11.2008 ... 11.10.2009


      und ist übrigens schon auf Privat geschaltet 8) Vielleicht hat ihn jemand eingeladen hier mitzulesen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo,

      vielen Dank für den Hinweis auf den Paketboten. Den werde ich mal anschnacken.

      Weiterhin werde ich sehen, dass ich in der nächsten Woche die Antwort vom Hersteller bekomme. Damit könnte die Sache theoretisch auf einen Schlag zu lösen sein. Ob ich mich parallel zu meinen eigenen Bemühungen auch an Paypal wende, weiß ich noch nicht. Zurzeit tendiere ich eher dazu, meinen Anwalt einzuschalten und die „harte Tour“ zu fahren, weil ich genervt bin (Dieser ganze Mist kostet mich viel zu viel Zeit, aber über den Tisch ziehen lassen, möchte ich dann auch wieder nicht). Eine kurze Rechtsberatung werde ich mir nächste Woche auf alle Fälle einholen. Sollte ich mich doch für den parallelen Weg über Paypal entscheiden, möchte ich noch anfragen, ob es einen Unterschied macht, direkt über Paypal oder über Ebay zu gehen und könnt Ihr mir noch weitere Tipps zum Einstellen meines Falles bei Paypal/Ebay geben?

      Auch für weitere Ansichten/Einsichten zur Sachlage wäre ich natürlich dankbar.

      Ansonsten an dieser Stelle schon einmal vielen herzlichen Dank für die zahlreichen hilfreichen Antworten( :thumbup: ) und ebenso herzliche Grüße
    • Hast du zuviel Geld?

      Deinen Anwalt kannst du dir nämlich sparen, wenn PP zu deinen Gunsten entscheidet. Ein Anwalt würde auch nicht mehr erreichen, als dir dein Geld zurück zu holen.


      Es macht einen deutlichen Unterschied, ob du den Artikel bei PP meldest oder bei eBay. Den Käuferschutz hast du über PP. Oder meldest du dich beim Vermieter des Supermarktes, in dem du gekauft hast, wenn der Käse, den du da gekauft hast, schimmelig war?
    • *alte_eule* schrieb:

      Hast du zuviel Geld?

      Nein, aber eine gute Rechtschutz.

      *alte_eule* schrieb:

      Deinen Anwalt kannst du dir nämlich sparen, wenn PP zu deinen Gunsten entscheidet. Ein Anwalt würde auch nicht mehr erreichen, als dir dein Geld zurück zu holen.

      Das stimmt natürlich und sollte PP gegen mich entscheiden, habe ich ja immer noch die "harte Option". Bei der Variante PP stört mich halt, wie hier gesagt wurde, dass die Rechtssicherheit fehlt, aber einen Versuch ist es vielleicht wert.

      *alte_eule* schrieb:

      Es macht einen deutlichen Unterschied, ob du den Artikel bei PP meldest oder bei eBay. Den Käuferschutz hast du über PP. Oder meldest du dich beim Vermieter des Supermarktes, in dem du gekauft hast, wenn der Käse, den du da gekauft hast, schimmelig war?

      Also laufen Meldungen über PP besser als über Ebay (sofern ich Dein Bild richtig verstehe)? Hätte ich nicht gedacht, da Ebay ja ein hohes Interesse daran haben müsste, dass schwarze Schafe vor der Tür bleiben.

      Zur Meldung bei PP: Was meinst Du, sollte ich die Meldung so ähnlich formulieren wie meinen ersten Beitrag im Forum? Das wäre ja ein prägnanter Überblick zum Sachverhalt und den ausgetauschten Positionen. Hast Du ansonsten noch weitere Tipps zum Vorgehen beim Einstellen des Falles?

      Herzliche Grüße

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    • nickcave

      eBay bietet nur die Plattform. Wenn du Langeweile hast, lies dich mal durch das hausinterne Sicherheitsforum, da wird dir deine rosarote Brille zum Thema Sicherheit schnell abgenommen.
      PP gibt dann schon eine Meldung an eBay, wenn sie gezahlt haben.

      Ich hatte dir geschrieben, was du bei der Eröffnung eines Falls angeben sollst. Bedenke auch immer, dass da MA sitzen, die bei zuviel Text müde werden. Wenn du das schreibst wie dein EP, gehe ich von einer Ablehnung aus, weil niemand Lust hat, das überhaupt erfassen zu wollen.
      Außerdem ist lt. deinem EP für einen Ausstenstehenden ja noch unklar, ob der Artikel überhaupt der Beschreibung entspricht.