Probleme bei Privatkauf

    • @Löschbert: Kannst du mal bitte beim Thema eine Threads bleiben und nicht überall mit deinen Romanen am Thema vorbei alles zerreden?

      @Nickcave: "sichererereren" ist eine Werbeerfindung von Paypal. Damit wollen sie mehr Sicherheit vorgaukeln.
      Zum Empfänger: Der Name bei Ebay und der Name bei Paypal müssen nicht zwingend identisch sein. Wer hat dir denn das Gerät zugeschickt? Hast du den Karton noch, da müsste doch drauf stehen, wer der Absender ist.
      Ansonsten zeigst du schon Tendenzen einer LR-Phobie! 8)
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Moin niehls0815 und danke für Deine Antwort,

      verschickt wurde der LReiniger von einer Firma (Ads2people). Wenn der Name bei Ebay und PP nicht zwingend identisch sein müssen, dann hat diese Sache aber ja wohl auch keine weitere Relevanz, sofern ich Dich richtig verstehe?

      "Sichererereren" = Werbeerfindung? Oh mein Gott, das stützt meine These das in Werbekreisen viel getrunken wird.

      In diesem Sinne herzliche Grüße
    • biguhu schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du hast es selber geschrieben: einer der Ansprüche dieses Forums ist seine Glaubwürdigkeit. Deshalb bin ich ja auch hier gelandet und nicht in der Ausbuchtung von Weisskreuz-Kopienesien. Genau die Glaubwürdigkeit leidet aber meiner Ansicht nach unter solchen profanen und nichtsagenden Promo-Postings. Und zwar nicht nur die Glaubwürdigkeit des Forums an sich sondern leider auch die (so überraschend das für Dich jetzt vermutlich klingt) von Paypal.

      Wir würden hier die gleiche Zensur betreiben wie ebay, würden wir PayPal verbieten, im Forum zu posten. Wie sollen wir denn deiner Meinung nach der Glaubwürdigkeit gerecht werden? Warum sollte die Glaubwürdigkeit des Forums leiden, wenn PayPal die Möglichkeit erhält, seine Sicht der Dinge zu schildern? Gerade das macht ein gutes Meinungsforum aus. Niemandem wird das Posten verboten, solange nicht die Forenregeln und allgemeines Recht verletzt werden. Man darf nur nicht den Fehler machen, die Ansichten PayPals mit denjenigen des Foren-Teams oder seiner Mitglieder zu verwechseln.

      Ich würde es allerdings auch begrüßen, wenn Du dich bei Kommentaren zu meinen Postings nicht nur auf aus dem Zusammenhang gerissene Abschnitte beziehen würdest. Mein Vorschlag wäre: einen Absatz (nicht nur nicht mal einen Satz) weiterlesen. Es geht da längst nicht mehr (nur) um die Glaubwürdigkeit des Forums. Es geht in dem Passus um die von Paypal. Steht übrigens sogar in dem von Dir zitierten Text mit drin. Nicht gelesen? Oder einfach nicht damit gerechnet, dass sich jemand um die Glaubwürdigkeit von Paypal auch nur einen Deut schert und deshalb nur gelesen, was aus der Erwartungshaltung heraus selektiv wahrnehmbar gewesen ist?

      Nochmal: wenn Paypal hier jemand abstellt, um sich um Probleme zu kümmern: Klasse. Wenn das dann auf diese Art passiert: Schade. Für Paypal. Ich weiss, dass die Leute haben, die das besser können. Ich weiss sogar, wer diese Leute sind und bei einigen sogar, was die zum Beispiel dieses Jahr im Sommerurlaub machen werden.

      @niehls:

      Ich könnte, wenn das Thema per PM angesprochen worden wäre, auch gerne per PM drauf reagieren. Steht hier aber auch schon drin, nur genützt hat es leider nix.

      @nick:

      Ein Problem dabei könnte werden, wenn Paypal nicht nachvollziehen kann, dass Du an den Verkäufer bezahlt hast. Kurze Rückfrage dazu: hast Du den "Jetzt bezahlen"-Link bei ebay genutzt oder hast Du bei Paypal unter Angabe der ebay-Auktionsnummer eine Zahlung geleistet? Im ersten Fall ist es ziemlich klar und normalerweise für PP auch nachvollziehbar, dass Du die Zahlung für diesen Artikel geleistet hast, selbst wenn der Paypal-Account auf Dagobert Duck angemeldet sein sollte. Im zweiten Fall wäre noch zu unterscheiden, ob Du bei Paypal die Funktion ebay-Artikel bezahlen benutzt hast oder ob Du eine Paypal-Zahlung ausgelöst hast und nur die Artikelnummer angegeben hattest. In genau diesem letzten Fall sehe ich da dann doch ein mögliches Problemchen, da kann PP eventuell die Zahlung keinem ebay-Artikel zuordnen und dann gelten für den Käuferschutz etwas andere Regeln.

      Was die Wortschöpfung angeht: das ist ein Hyperlativ. Sagt der, der's wissen muss: spreeblick.com/2010/09/06/payp…herererer/#comment-770383
      Mir würde es aber schon reichen, wenn Paypal ohne jeden Hyperlativ ganz einfach sicher wäre. ;)

      "Sicher" wird aber kaum gehen, solange in den Nutzungsbedingungen von Paypal unter Zif. 1.1 wörtlich drinsteht:
      Wir können nicht garantieren, dass Nutzer Ihre Identität zutreffend angegeben haben. Es besteht deshalb das Risiko, dass Sie es mit Minderjährigen zu tun haben oder mit Personen, die unter falschem Namen auftreten.
      Wenn Du also an Dagobert Duck zahlst - kein Thema. Geht bei Paypal alles. Das da:
      Ist der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend, hat der Verpflichtete die Identität des Vertragspartners anhand eines Dokuments im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, einer beglaubigten Kopie eines solchen Dokuments, eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne von § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes zu überprüfen und sicherzustellen, dass die erste Transaktion unmittelbar von einem Konto erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei einem unter die Richtlinie 2005/60/EG fallenden Kreditinstitut oder bei einem in einem Drittstaat ansässigen Kreditinstitut, für das Anforderungen gelten, die denen dieses Gesetzes gleichwertig sind, eröffnet worden ist.
      (Quelle: bundesrecht.juris.de/gwg_2008/__6.html)

      gilt für Paypal anscheinend nicht, obwohl das nur die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie ist, die genau so in England und Wales sowie in Luxemburg bereits nationales Recht ist.


      @paypal-webhilfe

      Warum das für Paypal anscheinend nicht gilt, das wäre doch mal 'ne Antwort wert. Können wir dann auch gerne in einem neuen Thread diskutieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hey Löschbert,

      vielen Dank für den Hinweis:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      @nick: Ein Problem dabei könnte werden, wenn Paypal nicht nachvollziehen kann, dass Du an den Verkäufer bezahlt hast. Kurze Rückfrage dazu: hast Du den "Jetzt bezahlen"-Link bei ebay genutzt oder hast Du bei Paypal unter Angabe der ebay-Auktionsnummer eine Zahlung geleistet? Im ersten Fall ist es ziemlich klar und normalerweise für PP auch nachvollziehbar, dass Du die Zahlung für diesen Artikel geleistet hast, selbst wenn der Paypal-Account auf Dagobert Duck angemeldet sein sollte. Im zweiten Fall wäre noch zu unterscheiden, ob Du bei Paypal die Funktion ebay-Artikel bezahlen benutzt hast oder ob Du eine Paypal-Zahlung ausgelöst hast und nur die Artikelnummer angegeben hattest. In genau diesem letzten Fall sehe ich da dann doch ein mögliches Problemchen, da kann PP eventuell die Zahlung keinem ebay-Artikel zuordnen und dann gelten für den Käuferschutz etwas andere Regeln.

      Da ich eine Bestätigung meiner Zahlung von PP bekommen habe, in der Ware/Artikelnummer von Ebay konkret benannt sind, gehe ich davon aus, dass mit der Zahlung soweit alles in Ordnung ist und PP diese auch dem LReiniger zuordnen kann. Da sehe ich eher weniger Probleme.

      Grüße in die Nacht...
    • Hallo Eule,

      danke der Nachfrage.

      Stand der Dinge:
      1. Ich habe beim Hersteller eine (leider immer noch nicht beantwortete) Nachfrage laufen, ob die Garantie bei Weiterverkauf übertragbar ist und wenn ja, ob er bereit ist, mir auch ohne Rechnungsbeleg ab dem Zeitpunkt des Verkaufs an den Händler (der vom Hersteller über Seriennummer rekonstruiert wurde) eine Garantie zuzubilligen. In dem Fall hätte ich noch etwa 3 Jahre Garantie und würde dann auf eine weitere Auseinandersetzung mit dem VK verzichten. Ich werde mal sehen, dass ich die Antwort diese Woche erhalte.
      2. Der VK schrieb mir am 22.03., es werde versucht, eine Kopie der Rechnung beim Händler anzufordern, nachdem dieser ermittelt worden sei. Weiterhin behauptet er weiterhin, dem Paket habe die Original-Rechnung beigelegen und eine Rücknahme sei ausgeschlossen, da so geliefert wurde wie angegeben (wenn dem so wäre, hätte ich wohl keinen Grund, mir solche Mühe zu geben, diese blöde Rechnung zu rekonstruieren). Ich habe ihm am 26.03., meinen Standpunkt noch einmal dargelegt (fehlende Rechnung = Sachmangel = rechtfertigt Rückgabe) und ihm die vom Hersteller ermittelte Adresse des Händlers zukommen lassen, in der Hoffnung, dass dies die Sache beschleunigt. Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört und schätze, da kommt auch nichts mehr.

      Am liebsten wäre es mir, wenn Variante 1 funktioniert. Dann kann ich diesen Mist ad acta legen. Sollte der Hersteller mir die Garantie nicht zubilligen, werde ich zunächst über PP gehen und sollte das keinen Erfolg bringen, werde ich mich mit meinem Anwalt zusammensetzen und diskutieren, welche Aussichten der Rechtsweg bietet.

      Soweit zum Stand der Dinge.
      Herzliche Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nickcave ()

    • Ich verstehe. Dann werde ich mal sehen, dass ich noch heute eine Antwort von dem Hersteller bekomme. Wenn ich die Garantie auf das Gerät erhalte, meinst Du, ich sollte mich dann trotzdem bei PP melden? Immerhin hätte ich dann ein Gerät mit 3 Jahren Garantie.
    • Die Rückabwicklung würde ich dann nicht mehr anstreben, wenn ich die Garantie des Herstellers bekomme. Ansonsten schon, denn es ist natürlich ein sehr großer Unterschied, ob ich ein Gerät mit oder ohne Garantie habe und für letzteres hätte ich nicht so viel Geld ausgegeben.
    • Noch mal kurz: Ich habe gerade mit dem Hersteller telefoniert. Die Dame am Telefon meinte, es es werde sicherlich möglich sein, die Garantie ab Auslieferung an den Einzelhändler geltend zu machen. Da ich etwas schriftliches in der Hand haben möchte, bat ich sie, mir das doch bitte per Mail zu bestätigen. Das wollte sie aber nicht, weil ab Donnerstag meine bisherige Ansprechpartnerin wieder im Haus ist, die dafür zuständig sei. Sie wolle mit ihr darüber reden und so hoffe ich jetzt, dass ich am Donnerstag eine entsprechende Mail bekomme.

      Da PP noch bis Ende nächster Woche Zeit hat (Kauf am 05.03.), warte ich also erst einmal auf diese Antwort. Wenn bis Fr nichts kommt, hake ich Anfang der Woche noch einmal nach und bringe dann die PP Sache auf den Weg, wenn ich kein positives Ergebnis erhalte.

      Grüße
    • Zunächst einmal: Bitte keine Gewalt!

      Zum Thema: Okay? Was hat der Status des Verkäufers bei Ebay mit dieser Sache zu tun? Der Verkauf ist über Paypal abgewickelt worden und nicht über Ebay. Sollte der Status des VK bei Ebay tatsächlich bedeuten, dass Ebay ihn ausgeschlossen hat aufgrund von Unregelmässigkeiten hätte ich gedacht, das stärkt meine Position bei einem Antrag auf Käuferschutz eher. Doch selbst wenn das nicht so wäre, ist der Verkäufer heute NRM und am Mo auch noch. Wo ist da jetzt der Unterschied? Wenn NRM bedeutet, PP wird den Käuferschutzantrag nicht durchgehen lassen, dann ist die Sache heute ebenso aussichtslos wie am Mo, oder?
    • Nein, tätliche Angriffe finden höchstens mal verbal und als Weckdienst statt ;)

      Kein Mensch weiß, warum der NRM ist.

      Paypal und eBay sind zwar zwei Unternehmen, aber beides gehört zu eBay. Das ist "ein Verein". Nicht ohne Grund gibt es den sogenannten Käuferschutz ja auch nur bei Transktionen, die über eBay getätigt werden.

      Und nochmal, diese Leistung ist FREIWILLIG. Die geht meist nur dann ohne Komplikationen über die Bühne, wenn siech auf dem PP-Account noch Geld befindet. Diese Wahrscheinlichkeit schwindet jetzt aber mit jedem weiteren Tag.

      Also sieh zu, dass du in die Puschen kommst. Der Hersteller hatte bis jetzt mehr als genug Zeit, sich zu entscheiden, den Beleg hast du auch noch nicht. Das hätte auch längst gelaufen sein können.
      Mit anderen Worten: Was glaubst du, was jetzt noch bis Montag passiert, was nicht längst hätte erledigt sein können und müssen?