Unfaire und gelogene Bewertung

    • Unfaire und gelogene Bewertung

      Hallo zusammen,

      ich betreibe seit September 2010 einen Ebay Shop und verkaufe über diesen eigens entwickelte und Hausintern produzierte Waren.
      Selbst bin ich seit über 11 Jahren Ebay Mitglied und immer auf der grünen Bewertungswelle geschwommen.
      Nun können sicherlich etliche Ebay Verkäufer, die den Sprung auf die professionelle Gewerbliche Schiene ein Lied
      von ungerechtfertigten Bewertungen singen, egal wie sehr man sich auch Servicetechnisch bemüht.
      Sicherlich bin ich noch lange keine große Nummer aber mit 300-500 Bewertungen pro Monat kommt es immer mal wieder zu
      Missverständnissen, die sich meist klären lassen.

      Mein Bewertungsprofil schaut dabei so aus, dass ich rund 2500 positive, 2 negative und 11 neutrale seit 12/10 erhalten habe und den
      Status Käufer mit Top Bewertungen trage.

      Mein Problem:

      Am 16.03.10 kauft ein Ebay Mitglied mit einer positiven Bewertung einen meiner Artikel zu 11,99 Euro zzgl. 0,60 Euro Versand und gibt
      bei der Kaufabwicklung an, dass er per Überweisung zahlt. Am Nachmittag des 21.03 ging schließlich eine Zahlung über 11,99 Euro von einem
      mir unbekannten Kontoinhaber ein, allerdings mit Angaben des Ebay Namens. Nun wurden also 60 Cent zu wenig überwiesen,weshalb ich kein
      großes Fass aufmachen wollte und den Artikel dennoch ohne Hinweis auf fehlende Versandkosten versendete.
      Mir ist es wichtig das schnell zugestellt wird, da ich irgendwo der Meinung bin das der Versand, Service und die Produktqualität zusammengehören
      und wenn dann alles passen sollte.

      Zum Versand ist zu sagen das meine Artikel in einen Briefumschlag passen und jeh nach Kundenwunsch per normalem Brief, Einschreiben oder
      Paket mit Tracking versendet werden. Das normaler Briefversnad nicht trackbar ist, ist mir klar, soll auch bitte erstmal aussen vor gelassen werden.

      Da ich zwei mal pro Tag versende (morgens gegen 9 Uhr und Abends gegen 16 Uhr, damit ich es noch vor 17 Uhr zur Post schaffe) sind meine Kunden
      immer wieder verblüfft über die schnelle Zustellung. Leider ging die Überweisung erst nach 16 Uhr ein, weshalb die Sendung erst am folgendem
      Morgen des 22.03 versendet werden konnte.

      Heute Morgen schaue ich in mein Bewertungsprofil und entdecke eine negative Bewertung mit folgendem Kommentar (Zitat): "ich habe extra noch 1 euro bezahlt und kann trozdem nach 5 tagen".
      Nun sind es vom 22. bis zum 24. genau drei Werktage, wenn man den Zustellungstag hinzuzählt, was zum einen absolut normal für eine Briefsendung und zum anderen nicht Deckungsgleich mit
      dem Kommentar ist. Dazu kommt dann noch die merkwürdige Behauptung er hätte extra einen Euro mehr bezahlt. Da stellt sich mir die Frage Wofür und was für ein Euro?? Der Kerl hat 60 Cent zu wenig überwiesen!


      Naja auf jeden Fall erstmal einen freundlichen Brief verfasst, auf dessen Antwort ich noch warte und mit Ebay Kontakt aufgenommen. Dort wurde mir wie bei meinen zwei vorherigen negativen Bewertungen mal wieder
      die übliche Antwort gegeben, es sei nicht möglich diese Bewertung ohne richterlichen Beschluss zu entfernen, auch wenn mit der Mensch an der anderen Leitungsseite mehrmals Zustimmte und auch meinte das
      ich Recht hätte, Ebay aber dennoch nichts machen könne.


      Wie dem auch sei bin ich es leid alle paar Monate ver*****t zu werden und wollte in die Runde fragen, inwieweit ich hier Rechtlich mit einem Erfolg rechnen könnte? Wie gesagt ich kann über meine Zahlungsnachweise ohne weiteres den
      Tag des Geldeingangs nachweisen und selbstverständlich auch den Betrag, was beide Aspekte des Kommentars untermauert und mir recht geben sollte. Bereit diesen Weg zu gehen bin ich auf jeden Fall, was mich zur nächsten Frage bringt:
      So weit ist es noch nicht aber nehmen wir einfach mal an ich ziehe wegen dieser Sache vor Gericht und mir wird Recht gegeben... habe ich dann die Möglichkeit, dass die Gegenseite die Anwalts und Gerichtskosten tragen muss?
      In dem Bereich kenne ich mich glücklicherweise noch nicht so gut aus und bin daher über jede Info sehr dankbar.


      Grüße

      Marian

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Marian P. ()

    • Kommentiere einfach sachlich "Lieferung erfolgt immer sofort nach Geldeingang" , damit es ihm auf die Füße fällt, und vergiss die Geschichte.

      Rein sachlich hat er nur fälschlich behauptet, dass er einen Euro mehr bezahlt hat. Das negative Empfinden für diese Transaktion kann ihm kein Richter nehmen. Beleidigt hat er dich nicht.

      Vergiss nicht, diesen Account auf deine Sperrliste zu setzen und das auch mitzuteilen.
    • Marian P. schrieb:

      So weit ist es noch nicht aber nehmen wir einfach mal an ich ziehe wegen dieser Sache vor Gericht und mir wird Recht gegeben... habe ich dann die Möglichkeit, dass die Gegenseite die Anwalts und Gerichtskosten tragen muss?

      Der unterlegene hat die Gerichtskosten und deine Anwaltskosten zu tragen, aber wenn dieser nicht liquide ist, bleibst du auf letzteren Sitzen.

      Nimm den Rat der alten Eule an und verbuche es als Erfahrung. Dein Bewertungsprofil ist ausgezeichnet, so dass es diese Rote locker verkraftet. Der Käufer ist ja absolut unerfahren, weshalb die meisten diese Bewertung schon richtig einschätzen werden. Ich glaube nicht, dass es deinem Geschäft wirklich schaden wird.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich finde es nur schade das Ebay hier nicht eine ähnliche Möglichkeit der Beweismöglichkeit anbietet wi Paypal.
      Da kann man ggf. auch Daten zum Abgleich hochladen und von Paypal entscheiden lassen.

      Ich denke auch nicht das mich diese Bewertung groß beeinträchtigt, komme nur ins Grübeln wie es andere Verkäufer schaffen mit weit
      mehr Bewertungen ein teilweise makelloses Profil zu erhalten. Evtl. treffen meine Produkte einfach die falsche Verkaufsgruppe.

      Vielen Dank euch beiden!
    • Paypal wagt sich mit der Verfahrensweise zum Teil durchaus über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

      Ich hab da noch eine Idee. Gezahlt wurde ja nur eine Teilsumme. In so einem Fall kann man auch schon mal einen nur anteilig bezahlten Artikel melden und letztendlich mit Verwarnung schließen. Reagiert der Käufer nicht innerhalb der Unstimmigkeit, verliert er sein Bewertungsrecht. Da werden dann auch ohne Verfahren Bewertungen ersatzlos durch das System entfernt egal ob rot oder grün. Darüber würde ich in diesem Fall auch ein paar Tage ins Land gehen lassen. Nicht jeder ist jeden Tag online und kontrolliert sein Postfach. ;)
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich hab da noch eine Idee. Gezahlt wurde ja nur eine Teilsumme. In so einem Fall kann man auch schon mal einen nur anteilig bezahlten Artikel melden und letztendlich mit Verwarnung schließen. Reagiert der Käufer nicht innerhalb der Unstimmigkeit, verliert er sein Bewertungsrecht.
      Keine gute Idee! Als Verkäufer darf ich nicht davon ausgehen, dass ich es mit einem bösartigen Kunden bzw. Querulanten zu tun habe. Hat sich der Käufer nur irgendwie vertan, kommt eine eBay-Mahnung bei ihm ganz schlecht an. Ich bin bisher optimal damit gefahren, den Kunden die Teilzahlung per eMail zu quittieren und um Nachzahlung der Restsumme zu bitten. Erst nach vollständiger Bezahlung wird die Ware versendet. Bei Paypal-Zahlungen fordere ich auch die zusätzlichen 0,35 € "Grundgebühr" ein. Bisher hat sich bei mir niemand beklagt. Schon gar nicht via Bewertungssystem.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • @ Doppelklicker

      Das Problem ist hier ja wohl, dass das Kind schon im Brunnen ist. Hier wurde die Großzügigkeit, auf die Versandkosten ganz zu verzichten, auch wenn das nicht aufgefallen sein sollte, ja schon mit rot quittiert.

      Dass deine 35 Cent nicht den AGB entsprechen und entsprechende Angebote gelöscht werden, sofern das aus der AB hervorgeht, weißt du aber?
    • @ alte_eule:

      Hier stimmt etwas an den Ausgangsvoraussetzungen nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass der Kunde lediglich eine Teilzahlung geleistet hat. Dann gehe ich so vor, wie zuvor beschrieben. Du gehst offensichtlich vom jetzigen Stand des TE aus, bei dem schon die Bewertung abgegeben wurde. Dann funzt auch Dein Tipp nicht mehr. Hier ist nichts mehr zu löten.

      Natürlich lege ich nicht die Paypalgebühren auf den Kunden um. Wenn ich aber nur durch mehrere PayPal-Zahlungen an die vereinbarte Gesamtsumme kommen kann, dann habe ich durchaus das Recht, mir meinen "Schaden" ersetzen zu lassen. Bis jetzt hatte da auch keiner meiner Kunden ein Problem damit.

      Ansonsten versuche ich den gleichen Service wie der TE zu bieten. Nur ich kann und will mir solche Großzügigkeiten, wie sie der TE gewährt, nicht leisten. Dazu sind die margen einfach zu gering.
      Lord of the Motherboards
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