Falschlieferung Nindendo DS vs. DS Lite

    • Falschlieferung Nindendo DS vs. DS Lite

      Hallo zusammen,

      Wollte für meine Kleine einen Nindendo DS Lite zum Geburtstag kaufen. Der Artikel wurde in der Auktion im Titel als "Nintendo DS Lite Silber Tragbare Spielkonsole" bezeichnet. Das Artikelbild zeigt einen silbernen Nintendo DS Lite. Im Text ist dann nur noch vom Nindendo die Rede. In den Artikelmerkmalen ist der einzige Hinweis auf einen DS versteckt.

      Geliefert wurde auch ein Nintendo DS. Das ist ein völlig anderes Gerät und unkomatibel zu dem Lite das ich haben wollte. Es weicht natürlich äußerlich gänzlich von dem abgebildeten DS Lite ab. Ebay kann nicht helfen, da der Kauf nicht über Paypal erfolgte.

      Nun habe ich ein Problem mit einem Verkäufer, der sich weigert mir den vollständigen Betrag zu erstatten. Die Begründung ist der Ausschluss vom EU Recht und keine Rücknahme da Privatverkauf.

      Nebenbei: Der Preis für einen gebrauchten Lite liegt im Bereich von 60 Euro. Dafür erhält man einen neuen DS. Die Artikelbeschreibung ist mir leichten Gebrausspuren angegeben. Das Teil kam bei mir siffig und in einem stark zerkratztem Zustand an .... reif für den Mülleimer.

      Was kann ich tun? Habe ich überhaupt eine Chance rechtlich vorzugehen? Bin dankbar für Vorschläge.

      [ebay='','']190513872880[/ebay]
    • Auch PP-Zahlung wäre hier nur sehr bedingt ein Schutz gewesen. Lies dir mal die Bedingungen durch.

      Hast du über das System einen abweichenden Artikel gemeldet? Das solltest du auf jeden Fall tun.

      Ich persönlich würde ihm das Teil auch versichert als Paket (zunächst auf eigene Kosten!) zurück senden mit Anschreiben, dass die Ware nicht der angebotenen entspricht. Sowohl Titel als auch Bild zeigten einen anderen als den geschickten.

      Er möge mir bis zum ... (14 Tage mit Datum und Postlaufzeit berücksichtigen) den von ihm angebotenen Artikel zusenden. Alternativ dürfe er mit auch meine Auslagen in Höhe von ... (Kaufpreis + 2x Versand) auf mein Konto .... überweisen.

      Du teilst ihm auch gleich mit, sollte er den genannten Termin nicht einhalten, würdest du einen Mahnbescheid erwirken, dessen Zusatzkosten dann auch auf ihn zukommen.
    • Ich denke da bleibt mir kaum etwas anderes übrig als so vorzugehen. Das Teil ist es nicht Wert es zu behalten, egal wie es ausgeht.

      Den Fall habe ich bei Ebay gemeldet, doch nach dem zweiten Hin- und Her mit dem Verkäufer, hat Ebay den Fall mit dem Hinweis doch zukünftig mit PayPal zu bezahlen, da sie sonst keine Rückerstattung für den Artikel leisten können, geschlossen.

      Im Anhang ist noch ein Bild zum Vergleich, wie die Ware geliefert wurde, im Vergleich dazu wie Sie im Angebot ausgestellt wurde.

      - So macht Ebay leider kein Spass ... und persönlich habe das Gefühl, dass es schon mal besser war und Privatverkäufe keine Ausrede für betrügerische Handlungen waren.
      Bilder
      • NintendoDS.JPG

        94,5 kB, 968×648, 183 mal angesehen
    • Hey,

      ich hatte das selbe nur auf einer anderen Plattform gehabt !

      Silbernen Gebrauchten DSlite bestellt sofort bezahlt und einen Silbernen total verkratzten DS bekommen !

      Ich haben mit denen Telefoniert und das ding zurück geschickt und dann den DSLite bekommen der auch noch aussieht wie neu !

      Also ich würde darauf bestehen den DSLite zu bekommen das es auch auf dem Bild eindeutig zu sehen ist das es keine DS Konsole ist !

      LG
    • Eben habe ich auch noch gesehen, dass der UPC/EAN Code 0045496442736 in der Auktion eindeutig einem silbernen DS Lite zuzuordnen ist. Bei nahezu allen Auktionen werden DS Lite in Ebay mit Nintendo DS in den Artikelmerkmalen angegeben. Also ist die UPC Nummer auch ganz hilfreich.
    • Matrap schrieb:

      Die Begründung ist der Ausschluss vom EU Recht und keine Rücknahme da Privatverkauf.

      Ja, ist ein beliebter Irrtum bei privaten Verkäufern. die Realität sieht aber etwas anders aus. Ich versuche das mal ohne juristische Feinheiten zu erklären.

      Du willst ja gar nicht, dass er den von Dir gekauften Artikel zurücknimmt, das geht schliesslich gar nicht, weil du den Artikel gar nicht hast. Du willst nur, dass er Dir den von Dir gekauften Artikel endlich liefert. Denn das hat er bisher ja nicht getan, die DS die er geschickt hat ist jedenfalls nicht die DS lite, die Du gekauft hast. Also muss er immer noch liefern. Die irrtümlich Dir zugeschickte DS kannst Du ihm dann gerne zurückschicken, wenn er sie haben mag, sobald er dir die Rücksendekosten zukommen lässt.

      Dass in den Artikelmerkmalen nur Nintendo DS steht ist nachvollziehbar, die DS lite ist ja eine Weiterentwicklung innerhalb der DS-Familie. Übrigens gibt auch die Akkulaufzeit einen Rückschluss auf die lite, 19 Stunden sind mit der DS nicht drin, die hat etwa 10 Stunden Laufzeit. Unten im Angebot steht dann sogar nur Nintendo - was denn bitte? GameCube? Nö - in der Überschrift steht's doch: DS lite. Und genau die hat Dir der VK zu liefern, auch nach dem "neuen EU-Recht".
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wenn unser TE erst die Versanskostenerstattung fordert, wird das ausgehen wie das Hornberger Schießen.

      Nö, soll er ja gar nicht.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      kannst Du ihm dann gerne zurückschicken

      Erst mal soll der Vk liefern, was er verkauft hat. Danach kann man sich immer noch drüber unterhalten, was mit dem falsch gelieferten Teil passieren soll. Ob der VK das dann selber abholt oder ob er es in die Tonne gekloppt sehen will ist dabei dann egal - nur wenn er es zurück haben will, soll er vorher gefälligst den Rückversand bezahlen.

      Das da:


      *alte_eule* schrieb:

      Ich persönlich würde ihm das Teil auch versichert als Paket (zunächst auf eigene Kosten!) zurück senden mit Anschreiben, dass die Ware nicht der angebotenen entspricht. Sowohl Titel als auch Bild zeigten einen anderen als den geschickten.


      geht aber schon mal gar nicht. Wo ist da der Zugzwang? Dass der VK Ware und Geld hat und darüber hinaus auch noch behaupten kann, das zurückgeschickte Paket sei ja leer gewesen? Oder gar nie angekommen? Dann doch eher: Bubele, du lieferst jetzt mal zügig, was Du verkauft hast, sonst trete ich Dir empfindlich auf die Füße, danach sehen wir, wie wir mit dem anderen Gerät verbleiben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sag mal, Löschbert...

      Der VK erzählt dann im Gegenzug, er habe ja Ware geliefert, die sei bezahlt.

      Geh hier mal nicht von der Theorie aus sondern davon, dass du dich bei so einem Kandidaten erst einmal beim Anwalt mit Vorkasse wieder findest - und das für 60 Euro, die bisher gezahlt wurden.

      Und dann hast du einen mittellosen Schüler mit getürktem Geburtsdatum für die Anmeldung als VK.
    • Ich erkenne ja durchaus an, dass Du ein netter Mensch bist, der immer nur das Gute im Menschen sieht.

      Allerdings behaupte ich mal, dass der VK gar nicht in der Lage ist, die DS lite zu liefern. Und zwar, weil er gar keine hat.

      Sind wir dann bei deinem mittellosen Schüler mit getürktem Geburtsdatum, dann hat der die Ware (wieder) um sie gleich mal erneut zu verkaufen, dazu dein Geld, das er vermutlich bereits in Sex, Alkohol und Drogen investiert hat und Du sitzt trotzdem wegen der 60 Euro Vorkasse beim Anwalt, weil er die natürlich auch nicht rückerstatten kann. Und nu? Hinfahren und ihm den Hintern versohlen ist ja nicht wirklich eine Alternative. ;)

      Ich denke nicht, dass eine Rückerstattung bzw eine tatsächliche Lieferung einer DS lite in diesem Fall vom goodwill des VK abhängt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nein, sind wir aber bei der Rücksendung der Ware sind wir bei Zugzwang des VK.

      Wir sind uns einig, dass die Rückabwicklung Zug um Zug zu erfolgen hat?

      Nun,ich sage, der TE macht den ersten Zug. Und dann sind wir, sollte der VK nicht erstatten beim berechtigten MB, für den man erst einmal keinen Anwalt braucht und bei der Strafanzeige wegen Warenkreditbetruges gleich zusätzlich.
    • *alte_eule* schrieb:

      und bei der Strafanzeige wegen Warenkreditbetruges gleich zusätzlich.

      Yup - und bei der Gelegenheit hast Du das einzige Beweismittel, dass der VK nicht den gekauften Artikel geliefert hat, gleich mit aus der Hand gegeben.

      Soweit habe ich zwar schon längst gedacht, aber erst mal würde ich dem VK "ermöglichen", zuzugeben, dass er keine lite da hat. Wenn er dann rückabwickelt ist alles ok und er kann die DS auch wieder haben. Sonst habe ich nämlich alles, um eine fundierte Breitseite zu schiessen: das Paket und das falsche Gerät mit den Pfotentappern des VK drauf, eventuell seine Einlassung per Mail, dass er keine lite liefern kann und das sogar wusste (und damit sind wir beim für den Betrugsvorwurf notwendigen Nachweis des Vorsatz') und ich kann guten Gewissens behaupten, das ich, wenn ich klage bzw eine Strafanzeige stelle, auch wirklich Grund dazu habe.

      Zug um Zug heisst aber erst mal:
      - Käufer kauft
      - Käufer zahlt
      - Verkäufer liefert das gekaufte

      Bisher sind wir im Zug-um-Zug noch nicht mal beim dritten Punkt angekommen. Den soll der Vk doch erst mal leisten. Oder eben zugestehen, dass er das nicht kann.
      Denn einen Betrugsvorwurf kannst Du daraus bisher noch nicht basteln, etwas hat er ja geliefert. Ob absichtlich oder aus Dummheit wäre am TE zu beweisen. Bisher kann er aber Dummheit nicht sicher genug ausschliessen, um von Vorsatz auszugehen. -> Hanlon's Razor .


      Die Frage ist natürlich auch, was der TE machen will. Und da fehlt's derzeit etwas an Feedback.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also direkt nach dem Empfang des falsch gelieferten Artikels habe ich die unten stehende Antwort erhalten, sonst habe ich vom Verkäufer nichts mehr gehört. Ich habe noch mal zwei Optionen angeboten, entweder Lieferung des korrekten Artikels bis zum 31. oder die Rücküberweisung der Gesamtsumme bis zum 31.. Alles per Ebay Mailkorb. Morgen werde ich mir überlegen, ob ich neben dem rechtlichen Rat noch auf Grundlage des Mail von unten und der Artikelbeschreibung eine Anzeige wegen Betrug aufgebe. Ist hier eigentlich die Einleitung eines Verfahrens zur Erlangung eines Titels möglich? Soll ja auch per Internet möglich sein?

      "Guten Tag,

      im TEXT steht eindeutig Nintendo ds und nichts anderes habe ich verkauft.
      Mfg

      Zudem steht im Text Verkauf nach EU-Recht ,Privatperson. Der Artikel entspricht somit genau den Verkaufsangaben.
      Mfg"
    • Nur der Titel und auch Foto sagen etwas anderes aus. Da reicht diese Mail für eine Anzeige.

      Das Aktenzeichen lässt du ihm direkt im Anschluss zukommen. Das hilft häufig ganz allein für die Erstattung, weil der Beschuldigte zwecks Schadensbegrenzung erstattet.
      Eine Garantie ist es nicht - aber bis dahin für dich völlig kostenfrei.