Käufer reklamiert angeblich defektes Gerät

    • Zum Thema Gewährleistung. Ich weiss was Gewährleistung ist und hab nicht irgendwo "abgeschrieben".

      Es gibt Verkäufer die betrügen, es gibt aber auch Käufer die betrügen, vor allem wenn es schon einmal geklappt hat seine Ware "umzutauschen".
    • .MaNgO schrieb:

      Zum Thema Gewährleistung. Ich weiss was Gewährleistung ist

      scheinbar doch nicht, denn du wolltest mit dem hinweis:

      .MaNgO schrieb:

      Verstehe ich nicht ganz, denn ich habe den Artikel ohne Gewährleistung verkauft.

      alles abwimmeln. Wenn das von dir verschickte Gerät wirklich defekt ist, ist das aber eben kein Gewährleistungsfall. Somit kannst du dich da auch nicht mit dem Vermerk rauswinden.

      Hast du ihn schon angeschrieben mit dem Hinweis auf die Seriennummer, die du vergleichen willst? Wenn ja, hat er schon geantwortet? Wenn er noch nicht oder nicht mehr reagiert, kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen. Da jetzt weiter ins Detail zu gehen, obwohl noch gar nichts klar ist, bringt dich im Moment nicht weiter, sogt höchstens für weitere Verunsicherung.

      .MaNgO schrieb:

      Es gibt Verkäufer die betrügen, es gibt aber auch Käufer die betrügen, vor allem wenn es schon einmal geklappt hat seine Ware "umzutauschen".

      Natürlich gibt es solche Käufer, aber das kann man eben nicht so pauschal unterstellen, nur weil da ein Mangel angezeigt wird. Also wie gesagt, erst mal abwarten, wenn er nicht mehr reagiert, wird er wahrscheinlich versucht haben, dir sein defektes Gerät unterzujubeln. Wenn er weiter mit dir kommuniziert und das Gerät zurückschickt, muss du erst mal abwarten, was da tatsächlich dran ist.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • niehls, ich will hier gar nichts abwimmeln. Ich habe lediglich gefragt was ich tun soll, weil der Käufer halt einen defekt behauptet. Wenn ich ein Artikel verkaufe, wo ich nicht weiss das er funktioniert,
      vermerke ich das in Beschreibung als ungestestet bzw. als defekt an Bastler und wähle den entsprechenden Hinweis im Menü aus (Ersatzteil/defekt).
      Und wenn ich einen defekten Artikel an Bastler verkaufe brauche ich auch keine Gewährleistung ausschliessen.

      Der Käufer hat bis jetzt nicht mehr reagiert.
    • .MaNgO schrieb:


      Und wenn ich einen defekten Artikel an Bastler verkaufe brauche ich auch keine Gewährleistung ausschliessen.

      Sollte man sicherheitshaber aber dennoch machen. Wenn der defekte Artikel auch nur eine zugesicherte Eigenschaft (z.B. optisch in Ordnung) nicht haben sollte, dann ...
      viribus unitis semper et ubique
    • Yup - und wenn Du immer wieder reinschreibst: "Keine Gewährleistung, da Privatverkauf" ist das eine Vertragsklausel, die für eine Vielzahl von Verträgen gilt. So was nennt sich dann AGB sagt der §305 BGB, auch wenn du als Privater meinst, gar keine zu haben und damit ist der Gewährleistungsauschluss, wie Du ihn verwendest, vereinfacht gesagt im Eimer.
      bundesrecht.juris.de/bgb/__305.html

      Wenn ich was privat verkaufe steht da:
      Dies ist ein Privatverkauf eines gebrauchten Gegenstandes unter Ausschluss der Gewährleistung mit Ausnahme der Haftung nach §§307ff BGB.

      Ohne den Ausschluss des Gewährleistungsausschlusses bei (auch mal vereinfacht gesagt) Schäden für Leib und Leben ist Deine Formulierung ganz einfach unwirksam, wenn Du sie öfter verwendest. Als Gewerblicher müsste man da dann sicherlich auch noch die §§307ff BGB dem unwissenden Verbraucher erklären, aber der Gewerbliche kann die gewährleistung ja sowieso nicht ausschliessen. ;)

      bundesrecht.juris.de/bgb/__307.html
      bundesrecht.juris.de/bgb/__308.html
      bundesrecht.juris.de/bgb/__309.html

      Insbesondere der §309 Nr 7 ist damit gemeint.
      Du kannst also auch reinschreiben:

      Dies ist ein Privatverkauf eines gebrauchten Gegenstandes unter Ausschluss der Gewährleistung mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen sowie sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

      Ob es dem geneigten Leser dadurch klarer wird, lass ich mal dahingestellt. Ich reite da mal nicht weiter drauf rum. Nehmen wir an, Du habest die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen und fertig.

      Nochmal: wenn der Käufer einen Defekt behauptet, muss er Dir zunächst die Möglichkeit zur Prüfung geben. Dazu muss das Teil aber erst mal wieder bei dir sein. Steht das hier nicht schon irgendwo? Dann prüfst Du erst mal, ob das dein Gerät ist, danach ob überhaupt ein Defekt vorliegt. Sollte das der Fall sein, dann wäre zu prüfen, ob der Defekt schon bei Dir vorlag oder ob er erst beim Käufer (genauer: ab dem Moment des Versands -> Gefahrenübergang ) aufgetreten ist.

      Aber da sich Dein Käufer ja jetzt schon nicht mehr meldet, habe ich gelinde Zweifel, dass er es schafft Dir dein defektes Gerät überhaupt zuzusenden. Das tut nämlich vermutlich, im Gegensatz zu dem, das er dir nun unterschieben wollte. (Ist aber wirklich nur eine Vermutung, einzig wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Käufers.)

      Fairhandel schrieb:

      Wenn der defekte Artikel auch nur eine zugesicherte Eigenschaft (z.B. optisch in Ordnung) nicht haben sollte, dann ...

      Grande Katastrophe - stell dir vor, man verkauft einen Artikel als defekt und dann stellt sich heraus, der tut einwandfrei, von defekt keine Spur. Auf die Mängelrüge wär ich echt gespannt. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ob es dem geneigten Leser dadurch klarer wird, lass ich mal dahingestellt. Ich reite da mal nicht weiter drauf rum. Nehmen wir an, Du habest die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen und fertig.
      Forenleser sind doof.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nochmal: wenn der Käufer einen Defekt behauptet, muss er Dir zunächst die Möglichkeit zur Prüfung geben. Dazu muss das Teil aber erst mal wieder bei dir sein. Steht das hier nicht schon irgendwo? Dann prüfst Du erst mal, ob das dein Gerät ist, danach ob überhaupt ein Defekt vorliegt. Sollte das der Fall sein, dann wäre zu prüfen, ob der Defekt schon bei Dir vorlag oder ob er erst beim Käufer (genauer: ab dem Moment des Versands -> Gefahrenübergang ) aufgetreten ist.
      Das stimmt, aber was mach ich wenn es sich herauskristallisiert, dass es nicht mein Artikel ist den ich verschickt habe und der Käufer Vorkasse für seinen Rückversand geltend macht ?

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber da sich Dein Käufer ja jetzt schon nicht mehr meldet, habe ich gelinde Zweifel, dass er es schafft Dir dein defektes Gerät überhaupt zuzusenden. Das tut nämlich vermutlich, im Gegensatz zu dem, das er dir nun unterschieben wollte. (Ist aber wirklich nur eine Vermutung, einzig wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Käufers.)
      Was ist denn das für eine Grammatik ?

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »Fairhandel«



      Wenn der defekte Artikel auch nur eine zugesicherte Eigenschaft (z.B. optisch in Ordnung) nicht haben sollte, dann ...

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Grande Katastrophe - stell dir vor, man verkauft einen Artikel als defekt und dann stellt sich heraus, der tut einwandfrei, von defekt keine Spur. Auf die Mängelrüge wär ich echt gespannt. :lach:
      ja, z.b. auf ein Schrott min. 2 Jahre Gewährleistung geben
    • Forenleser sind doof.


      Wenn Du diese Meinung vertrittst frage ich mich ernsthaft, was Du hier suchst :!:

      Was ist denn das für eine Grammatik ?


      Bist Du Lehrer oder möchtest Du Antworten auf deine Frage haben :?:

      Tut mir leid, aber unter diesen Umständen wird sich wohl keiner weiter die Mühe machen wollen, dich in deinem Problem zu unterstützen......vielleicht denkst Du erstmal darüber nach :tongue:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Forenleser sind doof.

      Wenn Du diese Meinung vertrittst frage ich mich ernsthaft, was Du hier suchst :!:
      Ich nehme an, daß es sich hier um ein Mißverständnis handelt. Manchmal sind Sätze eben auch missverständlich.
      Nach meiner Meinung hat »Löschbert Bastelhamster« mit "geneigten Leser" nicht den Fragesteller gemeint, sondern einen hypothetischen Leser seines Gewährleistungsausschlusses, wenn dieser in einem Auktionstext stehen würde. Aber das sollte »Löschbert Bastelhamster« vielleicht klarstellen und ».MaNgO« sich nochmal durch den Kopf gehen lassen.

      engelchen schrieb:


      Was ist denn das für eine Grammatik ?

      Bist Du Lehrer oder möchtest Du Antworten auf deine Frage haben :?:
      Tut mir leid, aber unter diesen Umständen wird sich wohl keiner weiter die Mühe machen wollen, dich in deinem Problem zu unterstützen......vielleicht denkst Du erstmal darüber nach :tongue:
      Hier stelle ich mich auf die Seite von ».MaNgO«. Ich habe auch Schwierigkeiten, den betreffenden Satz zu verstehen.
      viribus unitis semper et ubique
    • Weiah - Kinners, was treibt ihr denn da?

      Fairhandel schrieb:

      Zitat von »engelchen«

      Zitat
      Was ist denn das für eine Grammatik ?


      Bist Du Lehrer oder möchtest Du Antworten auf deine Frage haben :?:
      Tut mir leid, aber unter diesen Umständen wird sich wohl keiner weiter die Mühe machen wollen, dich in deinem Problem zu unterstützen......vielleicht denkst Du erstmal darüber nach :tongue:

      Hier stelle ich mich auf die Seite von ».MaNgO«. Ich habe auch Schwierigkeiten, den betreffenden Satz zu verstehen.

      Grammatik gelernt bei Yoda hast du? ;)

      Ich vermute, das Problem liegt in diesem Satz: Das tut nämlich vermutlich, im Gegensatz zu dem, das er dir nun unterschieben wollte.

      Also: Das (Gerät, das Du ihm geschickt hast) tut nämlich vermutlich, im Gegensatz zu dem, das er dir nun unterschieben wollte. Hauptsatz mit abgetrennten Nebensatz. Dann brauche ich trotz Punkt dazwischen kein erneutes Subjekt, da sich der Satz kausal auf den vorhergehenden bezieht. Wer dagegen bessere Lyrik lesen will, der schaue in seine Edda. Da hat er die Grammatik dann sogar in mittelhochdeutsch. :D


      @eule: da fehlte kein Wort, das nicht auch fehlen konnte. Ob es fehlen musste, liegt im semantischen Verständnis des Betrachters.


      @mango

      "Forenleser sind doof"

      Nö. Sind sie nicht. Eher normal. Ich meine, wer dieses Machwerk eines korrekten Gewährleistungsausschlusses flüssig und ohne abzusetzen in einem Rutsch lesen kann und danach sofort weiss, was da drinsteht, hat entweder ziemlich schwer einen an der Waffel oder er ist Jurist. Oder beides; das schliesst sich ja gegenseitig nicht aus.

      Von einer klaren Formulierung ist das Ding meilenweit entfernt, aber juristisch wäre das, im Gegensatz zu der Formulierung "Privatverkauf, daher keine Gewährleistung", die bei ebay allgemein üblich ist, ein wirksamer Gewährleistungsausschluss. Und ich verwende dieses Ding in der Kurzform (§§307ff BGB) tatsächlich, wenn ich privat was verkaufe. Doof ist man also nicht, wenn man den Satz nicht kapiert. Aber da hilft ein gelegentlicher Batteriewechsel am Ironiedetektor für's Verständnis. (Hmmm... hier gerade auch.) ;)

      Ich habe mir Deine Angebote ja auch angeschaut und Du hast natürlich keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss formuliert. Wie auch? Du bist ja weder bekloppt noch Jurist noch ein bekloppter Jurist. Also gehe ich einfach davon aus, dass Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast. Sonst klebt sie dir tatsächlich auch als Privatverkäufer zwei Jahre an der Backe. Schön wie sich das gehört mit Beweislastumkehr nach §476 BGB in den ersten sechs Monaten. Muss nicht unbedingt sein. Du kannst diese Info natürlich auch ganz einfach ignorieren. Bleibt Dir überlassen. Ich habe ja auch ignoriert, dass Du z.B. ein bisschen viele Festplatten für einen einzelnen Haushalt hast.


      @fairhandel:

      Eigentlich meinte ich generell denjenigen, der das liest. Siehe oben: Korrekt ist der Ausschluss so und ich weiss auch direkt, was da steht, weil ich die Formulierungen wiedererkenne, aber wirklich verständlich ist er für einen "normalen" Menschen weder hier noch in einem ebay-Angebot. Es sei denn, er hat das studiert oder den neuen Langenscheidt: deutsch-juristisch / juristisch-deutsch. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Also gehe ich einfach davon aus, dass Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast. Sonst klebt sie dir tatsächlich auch als Privatverkäufer zwei Jahre an der Backe. Schön wie sich das gehört mit Beweislastumkehr nach §476 BGB in den ersten sechs Monaten.

      Ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden und daher nur ein kleiner Hinweis: Die Beweislastumkehr findet nicht bei einem Privatverkauf Anwendung, sondern nur bei einem Verbrauchsgüterkauf, also bei einem gewerblichen Verkäufer. Genau deshalb ist das Weglassen des Gewährleistungsausschlusses bei Privatverkäufern meist ohne praktische Folgen. Der Käufer muss den Nachweis führen, dass die Ware bereits beim VK defekt war.

      Und die fünf Festplatten völlig unterschiedlichen Fabrikats, Größe und Alters sind für einen Bastler absolut normal. Das hat mit Gewerblichkeit wirklich nichts zu tun. So etwas hatte ich hier über Jahre hinweg auch ständig herumliegen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Manchmal glaube ich echt hier scheint es einige User zu geben die keine Freunde/ Freundin/ Freund/ Privatleben haben deren Leben nur daraus besteht in Forum mit Paragrafen herum zu hantieren wie Charlie Cheen mit Prostituierten und aus jedem Furz ein Weitgreifendes Thema machen. Hört mal auf damit :S

      Wenn sich der besagte K nicht mehr meldet ist doch alles schön :thumbup: Was kloppt ihr euch dann noch herum?

      Zum Speedport:
      Die W700V Speedports sind der letzte Schrot! Die Geräte halten maximal 1,5 Jahre. Wenn überhaupt. Meins ging kaputt, das meiner Eltern ging kaputt, mein Ersatz Gerät ging kaputt, das Forum ist voll davon, ...und selbst wenn der besagt K die ca. 4 Jahre alten Aufkleber (Ja das Speedport W700 V war vor 4/ 5 Jahren mal Aktuell) getauscht bekommt. Die interne MAC Adresse (Was zur Hölle ist eine MAC - Adresse) kann man im Leben NICHT so einfach tauschen. Bei einem geschlossenen System gehe ich sogar soweit zu sagen das es sogar schlicht Unmöglich ist. Ohne aufwendige Lötarbeiten. (Da man die Netzwerkmodule vom PCB tauschen muss)

      So long, peace meine Mituser
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Hi Uhu,

      stimmt - man sollte nicht neben der Arbeit dazwischenposten, egal wie lange man am Rechner warten muss. Das stört die Konzentration.


      @Ide:

      Stimmt - und dann gibt es noch Leute, die haben absolut keine Ahnung von gar nichts, schon gar nicht davon, wer wann was arbeitet und hätten besser die Fresse gehalten wie Boethius das so zutreffend ausdrückt. Auf jeden Fall nochmal Danke für die erneute Feststellng, dass die Änderung der MAC-Adresse nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen ist und die Wiederholung des Links, den ich vorher schon mal reingestellt hatte. Kann nicht oft genug hier drinstehen.

      Der TE hat wohl aber auch keine Fragen mehr, daher erledigt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Na ja bei der Aggressivität die hier manche ERWACHSENEKinder auch an den Tag legen könntet ihr mir aber auch am Ar... lecken :P

      @Lösch
      Ich wusste gar nicht das dir ein Exklusivrecht für Wikipedia Links gehört. Da verlinke ich eben auf einen anderen Artikel damit du heute Abend wieder ruhig schlafen kannst.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>

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