Artikel vorzeitig beendet wegen Änderung der Beschaffenheit

    • Artikel vorzeitig beendet wegen Änderung der Beschaffenheit

      Hallo,
      habe ein kleines vieleicht auch größeres Problem. Vorher noch, das was ich schreibe ist die Wahrheit und nichts verdreht oder verschönert.

      KFZ Auktion vorzeitig beendet, nach 2 Tagen soll Laufzeit 10 Tage.
      Gebote war 2700€. Gebote vorher gestrichen und dann Artikel beendet. Natürlich erst gelesen ob ich das darf und da sich an meinem Artikel, KFZ, nun ja ein nicht geringer Schaden hertrausgestellt hat.

      Grund: Habe das Auto selber erst 6 Wochen, säuft wie ein Loch. Dann 2 Tage nach einstellen habe ich das Auto sauber gemacht und an der Dachreling gesehen das er am rosten ist.

      Teilweise stellen so groß wie 50 cent Stück.Ist ein Avant und das geht die ganze Reling lang, andere Seite nicht ganz so stark betroffen. Laut Werkstat kostet die Instandsetzung 1400-1600€. Da der Himmel und die Airbags raus müssen Reling runter und eben Rostbeseitigung und Lackieren zusammenbauen.

      Höchstbietender schrieb sofort mich an ,warum. Ich schilderte ihm den Fall und er vorderte das Auto, logisch.ich sagte er könne jeder Zeit kommen zum schauen, fahrzeit ca 1 Stunde.
      Ich sendete ihm gleich die Sache mit der Willenserklärung zu mit der Begründung des Schadens. Schrieb zurück, das das kein Grund wäre und ich diesen Mangel ja beheben könnte da er ja gering wäre.
      Kenne die AGB und da sich die Beschaffenheit ja nun erheblich in meinen Augen verändert hat denke ich das ich alles richtig gemacht habe oder???

      KFZ wurde nicht auserhalb verkauft oder deswegen rausgenommen, hatte Anfragen aber nicht drauf geantwortet.

      Wie ist Eure Meinung Erfahrung, bitte nur Sachliche Komentare abgeben.
      Die Angelegenheit ist etwas bescheiden und bringt mich gut zum nachdenken.

      Hat sich die Beschaffenheit würglich genug verändert das ich das Recht hatte vorzeitig zu beenden, bei 1400-1600€.
      Rechtschutz ist vorhanden,gehe von aus das ich sie wohl brauchen werde.

      Termin habe ich schon beim Anwalt.

      Denke das einer seiner Kollegen meinen billigsten Artikel gekauft hat um an meine Adresse zu kommen, hat sich noch nicht gemeldet wegen Bankdaten und so , Morgends verkauft und am nächsten Tag Einschreiben bekommen.



      Mache schon sooo lange mit Ebay aber das ist noch nie vorgekommen.



      Hoffe auf Sachliche Infos und der gleichen.

      MFG

      Keulle13
    • Stell dich darauf ein das Auto zum letzten Höchstgebot abgeben zu müssen und wenn du richtig Pech hast auch noch den "verschwiegenen" Schaden vorher auf deine Kosten instandsetzen zu lassen



      Die Rechtssprechung geht klar in diese Richtung, und solltest du dich weigern dann kann der "Käufer" dich auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung verklagen und da kommen dann Anwalts und Gerichtskosten in 4-stelliger Höhe auf dich zu



      Versuch dich in irgendeiner Art mit ihm zu einigen sofern erkennbar wird das er nicht bellt sondern auch beißen wird
    • Bei ebay kann man zu dem Thema lesen:
      Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

      Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.

      In Betracht kommt:

      Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
      Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgegeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.
      Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.
      Hinweis: Eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums ist jedenfalls nach Übergabe der Sache an den Käufer grundsätzlich nicht mehr möglich um nicht die Gewährleistungsansprüche des Käufers zu umgehen. Lassen Sie sich hier im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten.

      Sofern Sie rechtlich dazu berechtigt sind, sich von ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote, technisch umsetzen (§ 9 Abs. 11 eBay-AGB). Sie sollten auf jeden Fall den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots dem Höchstbietenden gegenüber zusätzlich gesondert in Form einer Anfechtungserklärung geltend machen.

      Die Anfechtung muss dabei unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden. Geben Sie hierbei den Grund für die vorzeitige Beendigung an. Bewahren Sie die gesamte E-Mail-Korrespondenz über Ihre Anfechtung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.

      Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
      Quelle: pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Du schreibst, Du kennst die AGB. Du weisst also, dass Du mit dem Höchstbietenden bereits bei Gebotsabgabe einen Vertrag hast.

      keulle13 schrieb:

      Hat sich die Beschaffenheit würglich genug verändert das ich das Recht hatte vorzeitig zu beenden, bei 1400-1600€.

      Um es mal ganz klar zu sagen: Das Angebot lief "bereits" zwei Tage, bei einer Gesamtlaufzeit von 10 Tagen. Also acht Tage Zeit um was zu unternehmen. Du hättest die Artikelbeschreibung ergänzen können und dann die Bieter (zumindest jeweils nacheinander den jeweiligen Höchstbieter) anschreiben, ob sie angesichts der Änderungen an ihrem bisherigen Gebot festhalten wollen oder ob Du das Gebot streichen sollst, damit bei ihnen keine Gebotsrücknahmen im Profil stehen.

      Das wäre der saubere Weg gewesen. Wer danach noch mitbietet, weiss, auf was er sich einlässt.

      Der weniger saubere Weg wäre gewesen, nur den zum Zeitpunkt der Änderung Höchstbietenden anzuschreiben und die anderen mal machen zu lassen. Dann wäre bestenfalls strittig, wie wesentlich der Mangel ist, denn eigentlich hast Du mit einem überbotenen Bieter keinen Vertrag mehr.

      Und der ganz AGB-widrige Weg wäre gewesen, einen Bekannten zu bitten, ein Nukebid abzugeben.

      Alternativen ohne Ende...


      @fairhandel:

      Das merkbefreite Rechtsportalgesabbel von ebay ist zwar immer wieder lustig zu lesen, aber kein Bestandteil der Nutzungsvereinbarung und rechtlich ungefähr so einwandfrei wie der gesamte Rest des Ladens. Wär's ein Fisch, würde sich selbst Verleihnix nicht mehr trauen, dran zu riechen. ;)

      In den AGB steht klar, dass mit Gebotsabgabe der Vertrag mit dem jeweils Höchstbietenden zustandekommt. Was da nicht steht ist, dass durch die Streichung seitens des Verkäufers der dann schon geschlossene Vertrag aufgehoben werden kann oder soll. Das ist der Haken daran. Das geht nur einvernehmlich zwischen Verkäufer und jeweils Höchstbietendem.

      Das einzige was an dem Text wirklich zutreffend ist ist der folgende Absatz: Sofern Sie rechtlich dazu berechtigt sind, sich von ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote, technisch umsetzen

      Betonung liegt auf diesem ebayüblich wachsweichen "Sofern". Meistens nämlich eben nicht. Das Problem beim Erklärungsirrtum ist, dass es sich dabei um einen Irrtum über eine Eigenschaft handeln muss, die im Verkehr als wesentlich angesehen wird. Nicht rechtzeitig entdeckte Roststellen an einem alten Audi sind im Verkehr aber nicht unbedingt wesentlich genug. Zur üblichen Verwendung -> Sachmangel (autofahren) ist das Ding ja trotzdem geeignet. Selbst wenn eine Anfechtung des VK hier Erfolg hätte, bleibt aber immer noch (und das verschweigt ebay wohlweislich mal wieder, denn Verkäufer sind ja für die zwar Kunden erster Kasse, aber allenfalls zweiter Klasse) die sich aus §122 ergebende Schadensersatzpflicht des Anfechtenden.

      Allerdings erkennt ebay schon selber, dass dieser Text schon aus sich selbst heraus obsolet ist: Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen. Ja, warum schreiben sie das nicht gleich ganz oben hin und sparen sich den Rest?
      :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevorSie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

      Bei 8 Tagen Restlaufzeit wäre auch dafür noch Zeit gewesen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Hallo,

      habe mir mal alle möglichen Urteile dazu angeschaut und denke, dass der Höchstbietende im Recht ist. Solange der von dir angegebene Schaden nicht verkehrswesentlich ist, haste wohl, wie in den anderen Antworten schon angeklungen, etwas voreilig beendet. Folglich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Solange der Wert des Wagens nicht einige Zehntausend EUR beträgt, wirste wohl in den sehr sauren Apfel beißen müssen. Es gab schon krasse Mißverhältnisse von 1 zu 3700 (siehe Porsche Felgen, Gummersbach).

      Was meint denn dein Anwalt?
    • Audi Vorzeitig beendet

      Einige Zeit ist ins Land gegangen. Hat etwas gedauert bis der Käufer sich gemeldet hat. Hat Klage eingereicht, Schadenersatz. Vom Kaufvertrag ist er zurückgetreten logisch. Anwalt sagt schwierig schwirig.

      Es wir wohl darauf hinauslaufen den Schaden gering zu halten, wert des Wagens per Gutachter feststellen mit Schaden am Dach.

      Nach Verkündung des Urteiles werde ich gleich Antrag auf Privatinsolvenz stellen, da ich unter dem Pfändungsbetrag liege und selber noch andere Zahlung zu leisten habe, zu dem noch 3 Unterhalspflichtige Personen bei mir Leben.

      Gegebendenfalles läßt der Käufer sich auf Ratenzahlung ein, natürlich sehr kleine, oder bekommt gar nichts. Gott sei Dank habe ich die Zusage meiner Rechtschutz sonst würde ich noch blöder da stehen, stehe jetzt schon blöde genug da.

      Anwalt hat letzte Woche das Schreiben zum Gericht gesendet, mal schauen wie es weiter geht, stelle mich auf das schlimmste ein.

      1 Termin beim Insolvenzverwalter habe ich schon gehabt, nächsten sobald das Urteil raus ist, damit er nicht sofort Pfänden kann.

      Der gute Mann kennt sich perfeckt mit dem Gesetz in dieser Sache aus, Klageschrieft selber erstellt ohne einen Fehler oder sonstiges, mein Anwalt war sehr erstaunt. Seine Meinung hinter vorgehaltender Hand, wohl schon öfters gemacht. Komisch ist auch er wechselt regelmässig seinen Ebaynamen, komisch komisch.

      Sobald was neues sich anbahnt meld ich mich wieder.

      mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von keulle13 ()

    • keulle13 schrieb:

      Einige Zeit ist ins Land gegangen

      Richtig. Zeit ist ins Land gegangen. Und Urteile ebenfalls. Druck Dir mal bite diese Pressemeldung des BGH aus und gib sie am Montag deinem Anwalt. Ich nehme nciht an, dass er sich da derart aktuell hält. Aber er sollte daraus erkennen können, was ich meine. Falls er das nicht sieht, schick mir die Telefonnummer deines Anwaltes per PM und ich rufe ihn kurz an. Leider ist das Urteil selber noch nicht veröffentlicht, aber die Pressemeldung lässt einige Rückschlüsse zu, dass Du nach der jetzt geltenden Rechtsmeinung aus der Sache einigermaßen unlädiert rauskommst. Dein Käufer dagegen beruft sich noch auf das "Ricardo-Urteil", das dürfte jetzt etwas schwerer sein als zu dem Zeitpunkt, zu dem Du deine Frage hier reingestellt hast.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vorzeitig beendete Auktion

      Nabend, ich war ja nur erst mal zur einer Beratung da nichts weiter. Wollte eben wissen ob die Möglichkeit besteht oder nicht mit meinen Schulden. Sie sagten ja auch erst mal abwarten was raus kommt, und wenn das fest steht dann soll ich wieder kommen.

      Hoffe das das Auto nicht mehr so viel Wert ist, da ja 2750 noch runter gehen,ist der Kaufpreis bei Auktion Ende. Wenn er sich auf kleine Raten einläßt, kann gerne in meine Finanzen reinschauen, kann ich schon fast zufrieden sein. wenn nicht gehts eben in die Insolvenz. Bin davon nicht erbaut, soll keiner glauben und ja habe das Auto immer noch.

      Vom Verdienst liege ich , bei 3 Unterhalsflichtigen Personen, gerade ein paar € über dem Pfändungsbetrag, und das würde die Bank bekommen, also er gar nichts. Ich würde also lieber etwas als nichts. Aber jeder ist anders und ich werde wohl noch abwarten müssen, da nichts weiter bis jetzt gekommen ist vom Gericht, denke mal nächste spätestens übernächste Woche kommt wieder ein Brief.

      Weiß jemand wie der Wert eines KFZ bewertet wird? Klar durch Gutachter, aber was spielt alles eine Rolle, zb der Dachkantenrost???

      mfg
    • OHNE WORTE, was einem immer wieder aufs Neue passieren kann..............
      :whistling: 8o 8|

      Auch wenns nicht in diesen Tread gehört, ich möchte mich bedanken, nur vom intensiven Lesen der Fälle habe ich sehr, sehr viel für mein zukünftiges Ebay-Verhalten gelernt!
      :thumbsup:
    • Audi Vorzeitig beendet

      Ich selber mache schon soo lange mit Ebay, hätte nie gedacht so ein Ärger mal zu bekommen wo ich selber welchen verhindern wollte. Ich selber werde von Ebay abstand nehmen und nur noch sachen kaufen, aber mit sicherheit nicht wieder verkaufen.

      Jetzt ist es zu spät, jetzt muss man durch. Habe schon mal grob geschaut was der Audi noch so ungefähr an Wert hat. Liegt im schnitt so bei 4500-5700€ ohne Abzug der Kratzer dem Dachkantenrost und sonstigen kleinen Beschädigung. Mein Vorteil ist jetzt noch,das das Auto ja da ist und von einem Gutachter geschätzt werden kann und nicht wie der Käufer es gemacht hat, sich einfach bei Autoscaut und Mobile umgeschaut hat und sich seinen Preis rausgesucht hat, lag bei 7500€ so ca. Alle Autos waren natürlich Modell 2002 und jünger. Teilweise auch weniger KM. Streitwert wurde von seiner Seite auf 5000€ festgesetzt, + der Kaufpreis von 2750€= 7750€ abzüglich 250€ für Abholung und sowas.

      So habe ich wenigstens noch eine kleine Möglichkeit nicht ganz so teuer aus der Sache zu kommen.
    • Artikel vorzeitig beendet wegen Änderung der Beschaffenheit

      Nabend, habe ich natürlich gemacht, aber als nicht Anwalt sagt es mir im Momend nicht viel, meinen Anwalt warscheinlich mehr. Habe dem Verfasser schon eine PN geschrieben um eine grobe Erklärung für mich, in wie weit es mir helfen kann, damit ich nicht ganz dumm da stehe. Gerne kann mir das auch jemand anders erklären, Danke schon mal.

      MFG
    • In der Pressemitteilung steht:

      Ergänzend wird in den auf der Website von eBay zugänglichen Hinweisen
      zum Auktionsablauf als Grund für eine vorzeitige Angebotsbeendigung
      unter anderem der Verlust des angebotenen Artikels genannt.



      In den auch frei zugänglichen Hinweisen steht aber auch:

      Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar.
    • Artikel vorzeitig beendet wegen Änderung der Beschaffenheit

      Ha jetzt dämmert es mir so langsam. Na mal dann Morgen schnell Anwalt anrufen und das mal rüber mailen und schauen ob er was mit anfangen kann, gehe ich ja mal stark von aus . Es gibt doch noch Veränderung, vielen Dank. Halte alle hier auf dem laufenden.

      Der Käufer muß sich aber mit den Gesetzen auch ganz gut auskennen, hat seine Klageschrift selber verfasst ohne Fehler oder sonstiges. Beruft sich ja auch auf das Passat Urteil von 2005 und dem BGH§ 119 richtig???

      Muß ja mal sagen das es toll ist das geholfen wird. Habe viele Fragestellungen gefunden im Netz aber fast keiner hat nacher geantwortet was geschehen ist oder was zwischen durch mal war oder wie die ganze Geschichte ausgegangen ist. Das möchte ich gerne vermeiden, auch wenn es bescheiden für mich ausgeht, kann vieleicht anderen helfen.

      MFG
    • keulle13 schrieb:

      Ha jetzt dämmert es mir so langsam.

      Ja, ist etwas schwer verdauliche Kost, gebe ich zu. Das Urteil ist aber immer noch nciht im Volltext da. BGH halt.

      keulle13 schrieb:

      Na mal dann Morgen schnell Anwalt anrufen und das mal rüber mailen und schauen ob er was mit anfangen kann,

      Genau das hatte ich Dir ja geraten. Pressemeldung ausdrucken und mitnehmen. Vereinfacht gesagt steht da drin, dass ein Auktionsabbruch mit Streichung der Gebote dann ok ist, wenn es von ebay vorgesehen ist, dass es gehen soll. Und das war es bei Dir ja.

      keulle13 schrieb:

      Beruft sich ja auch auf das Passat Urteil von 2005

      Yup - das ist das von mir auch bereits erwähnte "ricardo-Urteil". Diese Sachen haben sich bisher immer nur bis zur Ebene Oberlandesgericht entwickelt, wenn überhaupt. Jetzt hat der BGH das erste Mal darüber zu urteilen gehabt. Ist also sozusagen noch feucht aus der Druckpresse, wäre daher absolut nicht verwunderlich, wenn dein Anwalt das noch nicht kennt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.