Artikel vorzeitig beendet wegen Änderung der Beschaffenheit

    • Artikel vorzeitig beendet wegen Änderung der Beschaffenheit

      So, war ja gestern Abend beim Anwalt und wurde leicht überrascht. In der Klageschrieft stand das der Kläger hier auch zu gange ist und hier verkehrt. Sehr interessant, finde ich, oder? Na dann bin ich ja froh das er ja jetzt auch über das Urteil was mir genant worden ist bescheid weiß und sich denken kann was kommt.

      Nun gut, Brief für das Gericht aufgesetzt und mein Anwalt hat es mir genauso erklärt wie Ihr hier mit dem Urteil, freu. Sieht sehr gut aus und soll mir keine Gedanken mehr machen. Soll ein Gutachter klären wie stark die Schäden sind und ob die einen sofort und mit einem Schlag auffallen würden. Mein Anwalt wollte sich selber überzeugen, kurz und knapp, mußte ihn mit der Nase drauf stupsen als er sich mein Auto angeschaut hat gestern.

      Er sagte auch noch das wen die Klage abgewiesen würde/ wird der Kläger alle Kosten zu tragen hat, meinen Anwalt, Gerichtskosten und sogar den Gutachter, richtig? Auf was für Kosten würde sich das wohl belaufen pie mal Daumen?

      Bin gespannt was als nächstes kommt vom Gericht, Beauftragung eines Gutachters zwecks Schadensfeststellung oder Klageabweisung oder vieleicht doch einen Termin vor Gericht???

      Werde euch auf dem laufendem halten.

      Zu guter letzt, für Leute wie mich, die einen Fehler gemacht haben und sooo bestraft werden sollen ist das jetzt endlich mal ein gutes Urteil. Auf der anderen Seite für Leute die das ständig machen fast ein Freifahrtschein oder was mein Ihr?

      MFG Keulle
    • keulle13 schrieb:

      Auf der anderen Seite für Leute die das ständig machen fast ein Freifahrtschein oder was mein Ihr?
      Genau um mir darüber eine Meinung bilden zu können hätte ich gerne endlich mal das Urteil im Volltext statt nur die Pressemitteilung zu interpretieren. Denn in der steht tatsächlich genau das drin.

      Aber irgendwie kommt der BGH da jetzt schon seit grob fünf Wochen nicht in die Puschen. Die werden das Ding ja hoffentlich nicht verschlampert haben....

      Bei einem Streitwert von 5000 Euro kommen die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten erstinstanzlich so ungefähr auf 2200 Euro. Zweite Instanz kostet um die 2530 Euro und falls das ganze in Revision muss bzw darf kämen dafür nochmal 3374 Euro dazu.

      Der Gutachter kostet im Fahrzeugbereich pro Stunde 75 Euro. Ist im JVEG (Justitzvergütungs- und Entschädigungsgesetz, genauer:
      Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten) geregelt. Diese Kosten kommen also darauf an, wie lange der für das Gutachten braucht und wie lange er für das Verfahren verfügbar sein muss.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So, nun isses passiert. Druckfrisch, ich bin eben zwischendurch auf der Seite aufgelaufen, mit der die Datenbank signalisiert, dass der Text gerade hochgeladen wird.

      Zur Auslegung einer Bestimmung über das Recht des Anbieters zur vorzeitigen Beendigung der Auktion in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Internetauktion (ebay):

      BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10

      Vorinstanzen:
      AG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 26.04.2010 - 10 C 162/10 -
      LG Fulda, Entscheidung vom 12.11.2010 - 1 S 82/10 -

      Keulle, nimm das Urteil auch mal noch mit zu Deinem Anwalt. Kurz formuliert steht drin: wenn ein Grund besteht, das Angebot zu beenden kann es auch beendet werden. Ob der Grund darin besteht, dass der Artikel gestohlen wurde oder ob ein anderer der von ebay vorgesehehen Gründe ist dabei egal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Daran fehlt es hier, weil das Angebot des Verkäufers, wie ausgeführt, nach § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB unter dem Vorbehalt einer be-rechtigten Angebotsrücknahme steht und deshalb kein Vertrag zustande
      kommt, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen Diebstahls des Verkaufsge-genstandes ein zur Rücknahme des Angebots berechtigender Grund vorliegt.


      Hi

      Der Grund zum Auktionsabbruch sollte aber vom Verkäufer nachgewiesen werden, im Falle eines Diebstahls z.B. durch eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei und der dazu gehörigen Tagebuchnummer, und das mit dem Diebstahl war in diesem Falle unstreitig --> siehe AG Urteil

      Einfach was erzählen was nicht beweisbar ist kann immer noch zum Problem werden

      mfg Stern

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Stimmt, einen Diebstahl müsste man irgendwie nachweisen.

      Ein "anderweitig abhanden" gekommen dagegen nicht. Das kann auch heissen, dass ich ein furchtbarer Schlamper bin und das Ding irgendwie gerade verlegt habe.

      Und neugierig wie ich bin habe ich eben einen Artikel von mir bendet, der heute abend ausläuft. Nein, ich habe keine Gebote gestrichen, es waren keine drauf, so fair bin ich dann schon.

      Wählen Sie bitte einen Grund für die vorzeitige Beendigung Ihres Angebots aus. Der Grund wird auf der Seite "Beendete Angebote" angezeigt.

      [_] Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
      [_] Das Angebot enthielt einen Fehler.
      [_] Der Startpreis war falsch.
      [X] Der Artikel ist verloren gegangen oder wurde beschädigt.


      Und was steht dann im Angebot?

      Für mich eingeloggt sichtbar:
      Sie haben dieses Angebot beendet und angegeben, dass dieser Artikel nicht mehr verfügbar ist.
      Für jeden anderen uneingelogt sichtbar:
      Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist.
      So - und nun sage ich einfach, ich habe da versehentlich einen Kratzer draufgemacht. Oder die Katze hat's gefressen. Beweise mir bitte das Gegenteil. Am einfachsten habe ich es, wenn ich zugebe, ich habe es verschlampert. Der Artikel ist verloren gegangen. Wenn Du mir dann ein gutes Angebot machst, kann durchaus sein, dass das Teil kurzfristig wieder gefunden wird. Weil ich ja Platz für deine Zahlung schaffen muss und es beim beiseiteschaufeln der ganzen alten Geldscheine die hier so rumliegen ganz plötzlich wiederfinde.

      So schön das Urteil aus juristischer Sicht auf die Umstände bei ebay eingeht, ist es eigentlich ein Freifahrtschein für jeden, mal eben alles mögliche zu verlieren und bei Bedarf wiederzufinden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ab jetzt ist das doch eine Phantomdiskussion

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Genau das hatte ich Dir ja geraten. Pressemeldung ausdrucken und mitnehmen. Vereinfacht gesagt steht da drin, dass ein Auktionsabbruch mit Streichung der Gebote dann ok ist, wenn es von ebay vorgesehen ist, dass es gehen soll. Und das war es bei Dir ja.
      Das Urteil sagt klipp und klar:wer als Anbieter bei Ebay eine Internetauktion aus einem triftigen Grund vorzeitig abbricht(dh.nach den AGBs bis 12 Stunden vor Schluß,auch wenn Gebote vorliegen),kann vom Höchstbieter nicht auf Schadenserastz verklagt werden.Dies gilt auch(!!) im Falle des Diebstahls des angebotenen Artikels.

      BGH VIII ZR 305/10 Urteil vom 8.6.2011

      Das heißt im Klartext:bsi 12 Stunden vor Ende der Auktion kann ich jederzeit abbrechen,evtl.Gebote streichen lassen und mir einen der von Ebay angebotenen Gründe aussuchen.Das heißt auch,daß die AGBs von Ebay und die darin enthaltenen "Spielregeln" gelten(ob es nun einem paßt oder nicht).

      Das ist ein eigentumsrechtlich sauberes Urteil:ein Gebot ist kein Eigentumsübergang!
    • Was ich nicht verstehe, ist das man sich so über so ein Urteil aufregen kann. Wem es nicht passt braucht bei ebay ja nicht mit spielen.
      Nehmen wir doch mal das Bsp.: Geschäft.
      Ich gehe da rein weil ich in einem Angebotsblättchen z.b. gesehen habe 2 Kästen Bier kosten 18,99, nun renne ich in den Laden und will das Angebot mitnehmen und nu is nix da was soll ich nun machen ??? der VK hat ja auch ne willenerklärung abgegeben er will 2 kästen für Preis x abgeben und ich will meine Willenerklärung abgeben in dem ich in den Laden renne und mein Leergut abgegeben habe wenn das Angebot nun nicht vorhanden dann hab ich halt PP (ist mir vor nen paar Wo. passiert, und das Angebot lief noch 4-5 Tage, das beste war die wussten angeblich nix da von hahaha (grosse getränkekette).

      oder ich geh in den Laden nehme Artikel x aus dem regal und gehe zur Kasse nun sagt der VK ne kriegste nicht ich verkaufe dir nix was soll ich dann machen ??? dann hat der VK ja auch ne willenserklärung abgegeben in dem der Artikel im Reagl steht und ich in dem ich zur kasse gedackelt bin und zahlen wollte.

      oder wie wenn der Preis auf dem Regal mit dem in der Kasse nicht überein stimmt dann bezahl ich den Preis in der Kasse oder habe auch PP.

      über sollche dinge regt sich kein Mensch auf das wird einfach hingenommen. aber bei ebay macht man nen Fass auf. Das werde ich nie verstehen.
      am ende kann man doch sagen kommt man am einfachsten aus so einer ebay kiste, den Preis in astronomische höhen treiben lassen. der bekannte ist höchstbieter, man einigt sich auf vertragsauflösung und gut ist. der wirklich interessiere guckt blöd aus der wäsche, weil nicht höchstbietender, der Vk lacht sich kapput. holt sich die provision zurück und keiner kann was sagen. weil so gesehen weis ja keiner was wirklich passiert ist.
    • Vergleiche mit dem Supermarkt um die Ecke sind immer ganz schlecht.
      Entgegen dem Denken vieler Mitmenschen ist das Angebot im "Knaller-Tiefpreis-Blatt" eben keine Willenserklärung der VK, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
      DU machst dann dem VK ein Angebot, das Teil zu kaufen, wenn Du es zur Kasse schleppst.

      Und ja, auch da reg ich mich auf, wenns die Doppelkiste Hasentöter nicht für die ausgepreisten 16 EUR gibt...
    • ok und wer macht da das juristische Fass auf ??? keiner.
      bei somanchem K hat man bei ebay das gefühl als wollten die sich durch ander Leuts Fehler gesund stossen. Ziehmlich miese tour. Gerichturteil finde ich daher nicht verkehrt ist nur noch ne frage der Zeit bis ebay die 12std. kappt dann gehts in die nächste Runde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • So mal schnell auf den neusten Stand bringen. Termin zur Güterverhandlung steht, glaube war 15.10. Es wurden noch ein paar Briefe hin und her geschrieben, aber eigendlich nichts anderes wie vorher auch, bzw darf ja nicht mehr soo viel drüber schreiben, da ja mein Kläger hier auch vertreten ist und immer schön mit am lesen ist, muß ja nicht alles vorher wissen gelle.

      Nach Termin werde ich natürlich mal berichten was die Richterin so zu sagen hatte. Aber mit sicherheit ist ds nicht das letzte mal vorm Amtsgericht bei uns, aber dann weiß ich wenigstens wer er ist.

      Jetzt erst mal in Urlaub mit Familie .

      Wie Senseman schon vermutet, Bereicherung durch Fehler anderer. Das er aber dadurch vieleicht eine Familie kaputt macht oder sogar meine Arbeit mit aufs Spiel setzt und ich nachher Insolvenz anmelden muß ist anscheinend dem Kläger egal. Nur wenn es so kommet bekommt er rein gar nichts auser sein Recht, toll ist jaaa soviel wert. Da kann ich nur froh sein, wenn es so kommen sollte was ich nicht hoffe, das ich unter der Pfändungsgrenze liege und das die sogar gerade im Juni angehoben worden ist, TRAURIG aber WAHR.



      MFG Keulle

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von keulle13 () aus folgendem Grund: Hinzufügung

    • Was erswartest du noch von unserer GFesellschaft ??? ich pers. nicht mehr viel jeder ist sich selbst der nächste und wenn man sich an sieht was so in D abgeht wundert einen nix mehr. für alles und jeden ist GEld das nur nicht für die eigenen Leute (EU Rettugnschirm mal als bsp.). klar ist ihm das egal weil er er hofft sich einen finazellen vorteil und wenn du unterliegen solltest hat es ihn nix gekostet weil der unterlegene die zeche zahlt. und dann heisst es für ihn neues spiel neues glück und das geht wohl solange bis er mal auf die nase fällt oder der gesetzgeber mal was sinnvolles raus bringt um so einen mist zu unterbinden.
    • Da kann ich dir nur Recht geben. Jeder sieht nur seine Vorteile und dem rest egal. Ich mußte mich mein Leben alleine durchschlagen angefangen mit Heim Schläge von den Eltern, ein Vater der gar nicht mein Vater ist 3mal Firma Pleite usw. Seit 7 Jahren läuft mein Leben wie es soll Frau 2 Kinde,r gute Arbeit, am Ende des Monats ist das Geld zwar alle, aber reicht.

      Dann denkt man man macht was richtig um keinen Ärger zu bekommen und was ist, ein Geldgeiles A... versucht alles kaputt zu machen, da kommt man auf ganz komische Gedanken, sehr komische Gedanken.

      Meine Tochter ist 3 Jahre und vor kuzem sagte sie mir" Ja Papa so ist das Leben", sprachen über ein Problem. Man hat gelacht weil es lustig war aber später mußte ich schon darüber schwer nachdenken was sie mit ihren 3 Jahren von sich gegeben hat und sie hat vorher nur zugehört was wir beredet haben.

      Na ja mal schauen was am 15ten ist. Zur Not muß ich eben Insolvenz anmelde. Habe ich genauso viel wie vorher, muß ich so sparen, und er nicht auser sein Recht das er sich sonst wo hinstecken kann mal schauen Infos kommen.

      Weis ja nicht ob ich das so schreiben darf aber der Name vom Kläger ist nicht D. rest kann sich jeder denken und das verhalten auch. Sind nicht alle so aber ein paar reichen schon um manchen Leuten das Leben schwer zu machen.

      Am Rande, vor 3 Jahren wollte ich einen Sharan kaufen vom Händler, Ende vom Lied 2 Jahre vor Gericht,Kaufvertrag gefällscht und 18 Monate Bewärung vom Landgericht Hannover war auch kein D.also kann man sagen schlechte Erfahrung habe ich schon gesammelt, aber Gewonnen nach 2 Jahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von keulle13 ()

    • keulle13 schrieb:

      Das er aber dadurch vieleicht eine Familie kaputt macht oder sogar meine Arbeit mit aufs Spiel setzt und ich nachher Insolvenz anmelden muß ist anscheinend dem Kläger egal

      Was hat eine soziale Härte mt geltendem Recht zu tun? Man kann doch die Gesetze nicht nach den persönlichen Umständen des anderen umdeuten. Wenn jemand meint, im Recht zu sein (mal dahingestellt, ob er es ist oder nicht) ist ihm doch persönliches Elend auf der Gegenseite sowas von Schnuppe. Also DAS Argument zieht mal gar nicht.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Frage ist wohl nu was ist hier geltendes recht ??? da gab`s ja vor kurzem erst nen urteil zum thema und ich finde es ist an der zeit das die gesetzteslage eindeutig wird und ebay seine AGB`s und die möglichkeiten dem entsprechend anpasst.
      meines erachtens kann es nicht sein das man gebote streichen kann und immer noch ein kaufvertrag besteht da muss nachgebessert werden entweder auf ebay seiten oder auf der gesetzesseite. und wenn man am gesetzt ändert dann so das man nach gebotsstreichung auch keinen vertrag mehr hat. und ich würde drauf wetten wäre das auto ausgelaufen und verkauft worden für preis x, Spekulation meiner seits: wäre der K her gegangen und hätte den wagen mit dem schaden zurück geben wollen. jetzt wird versucht für kleines geld nen auto zu bekommen und sich auf ander leuts kosten gesund zu stossen und für so ein verhalten habe ich null verständnis. einfach nur armselig.
      wenn ebay die die möglichkeit der streichung anbietet muss diese auch so von statten gehen können, das sie rechtkonform ist andernfalls muss das geändert werden oder aber die gesetze. alles andere ist mumpitz und macht den gerichten nur eines und das ist sinnlose arbeit. gibt wichtigeres als sich um sollche dinge zu streiten wo kein materieller schaden entstanden ist.
    • Guten Abend alle zusammen.

      Wollte euch mal schnell auf einen neuen Stand bringen. Nächsten Dienstag ist Güterverhandlung. Netterweise habe ich schon ein´Vergleichsangebot vom Kläger bekommen, 2500€ + seine gesamten Unkosten+ Vergleichsgebühren bla bla was. Habe jetzt den Brief nicht vorliegen.

      Zudem beantragt er das er nicht zum Termin erscheinen muß da er alles gesagt hat, bzw er keine Zeit dazu hat, erst wieder nach dem 19.10.Und das seine Anreisekosten nicht zu dem stehen würden was er zu sagen hätte??? Gleichzeitig beantragt er das durch ein Gutachter der Wert meines (noch vorhandenen) Autos bestimmt wird.

      Bin ja mal gespannt was am Dienstag so rum kommt, halb neun ist es soweit und ob er auch anwesend ist. Neuigkeiten gibt es dann am Abend.

      Schönes Wo an alle.
    • senseman schrieb:

      oder wie wenn der Preis auf dem Regal mit dem in der Kasse nicht überein stimmt dann bezahl ich den Preis in der Kasse oder habe auch PP.
      über sollche dinge regt sich kein Mensch auf das wird einfach
      hingenommen. aber bei ebay macht man nen Fass auf. Das werde ich nie
      verstehen.
      nö, ich achte bei reduzierten sachen bzw. aktionsware genau dadrauf, was da als preis auf dem kassendisplay steht. wird mir der alte preis berechnet, frag ich nach. wer das einfach so hinnimmt, ist selbst schuld. fehler macht jeder mal, aber 1x nett nachfragen hat bisher immer gereicht. das wurde dann korrigiert und gut wars.

      senseman schrieb:

      am ende kann man doch sagen kommt man am einfachsten aus so einer ebay kiste, den Preis in astronomische höhen treiben lassen. der bekannte ist höchstbieter, man einigt sich auf vertragsauflösung und gut ist. der wirklich interessiere guckt blöd aus der wäsche, weil nicht höchstbietender, der Vk lacht sich kapput. holt sich die provision zurück und keiner kann was sagen. weil so gesehen weis ja keiner was wirklich passiert ist.
      wie umständlich... soll der bekannte einfach n astronomisch hohes gebot abgeben, man beendet das dann rechtzeitig und fertig ist das. dann zahlt man keine provision und muß folglich auch keine zurückfordern.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • So, Dienstag um halb neun bei Gericht gewesen. Fünf Minuten nach halb neun wieder drausen. Warum??? Der gute Mann hatte keine Lust zu kommen. Hat in der Gerichtsstelle angerufen und meinete das auf dessen Internetseite der Termin für Heute Morgen gestrichen wurde. Komischerweise stand auf der gleichen Seite nur eine Zeile darunter der gleiche Termin noch mal nur in einem anderem Zimmer.

      In einem Brief von letzter Woche stand das er gebenten hat den Gerichtstermin nach dem 19.10 zu legen, oder er muß einen Anwalt beauftragen, wohl zu teuer oder zu riskant ? Ist wohl noch im Urlaub der gute Mann wa. Richterin fand das nicht besonders lustig, gab jetzt erst mal ein Versäumnisurteil.

      Mal schauen wie es weiter geht wird wohl, erst mal Einspruch einlegen der gute.

      Halte euch auf dem laufenden.