Gebrauchtes Notebook mit gesperrtem Windows Key gekauft

    • Ja, er hätte am besten das Programm gleich wieder deinstallieren sollen. Dem VK jetzt daraus einen Strick drehen zu wollen, würde zu weit gehen.

      Im übrigen kann man deutlich sehen, dass Windows hier bewusst zur Demonstration aufgespielt wurde. So sieht Windows XP als ganz frisch aufgespieltes System aus.

      Ich versuche mal ein anderes Beispiel: Ein Boot an einem Liegeplatz oder auf einem Bootsanhänger? Gehören diese dazu, wenn nicht erwähnt? Nein! Entscheidend ist doch, wie ein durchschnittlicher Käufer das Angebot verstehen muss.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich bin da mit Uhu konform...es wurde kein BS mitgeliefert, ein BS war offensichtlich installiert...aber eben nicht zum Gebrauch geeignet. Eine Frage vor Kauf an den Verkäufer diesbezüglich wäre sinnvoll gewesen, zumal das BS nicht erwähnt wurde und im Falle des Mitverkaufs durch Textierung hätte das den Verkaufspreis evt. auch noch erhöht....

      Ganz ehrlich aus meiner Sicht: Ich hätte gefragt, da ich mir sowas bei dem Auktionstext breits gedacht hätte. Wäre das Programm offiziell installiert gewesen, hätte der Verkäufer dies auch publik gemacht, denn sowas erhöht immer den Verkaufspreis....mal ganz ehrlich...denkst Du nun nicht genauso ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nun, es wird ja in etlichen Angeboten ((vor allem bei gewerblichen VK) geschrieben, die Dekoration etc. gehört nicht dazu.

      Ich bezweifele ja nicht, daß der der K das Gerät ohne Programm gekauft hat, ich würde es nur nicht ganz so absolut als 100% sicher im Raum stehen lassen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Nun ja, das BGH Urteil sagt aber auch:

      der Gegenstand eines Angebots eben nicht nur durch den Text, sondern
      auch die im Rahmen des Angebots veröffentlichten Bilder bestimmt wird.
      Wenn auf den Bildern etwas abgebildet ist, was zwar nicht ausdrücklich
      im Text des Angebots genannt, aber eben auch nicht ausdrücklich
      ausgeschlossen i
      st, muss der Käufer den auf den Bildern abgebildeten
      Kaufgegenstand übergeben.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Nun, es wird ja in etlichen Angeboten ((vor allem bei gewerblichen VK) geschrieben, die Dekoration etc. gehört nicht dazu.

      Gewerbliche Verkäufer schreiben viele Dinge, bei denen sich einem die Fußnägel biegen. Ich würde dies als Absicherung gegen völlig absurde Auffassungen ansehen.

      mijanne2007 schrieb:

      Ich bezweifele ja nicht, daß der der K das Gerät ohne Programm gekauft hat, ich würde es nur nicht ganz so absolut als 100% sicher im Raum stehen lassen.

      Ja, natürlich. Was ein durchschnittlicher Käufer verstehen muss, ist eine subjektive Ansicht. Und da Richter im Schnitt mit dem Kauf und Verkauf von Hardware nicht vertraut sind (um es positiv auszudrücken), wird man einen unter zehn finden, der der Ansicht ist, dass es üblich ist, alle Programme mitzuliefern, die auf dem Monitor zu sehen sind. Dann mal gut, dass der VK da beim Foto nicht auch die neuste Adobe Creative Suite als Icon zu erkennen gab. ;)
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • mijanne2007 schrieb:

      Wenn auf den Bildern etwas abgebildet ist, was zwar nicht ausdrücklich
      im Text des Angebots genannt, aber eben auch nicht ausdrücklich
      ausgeschlossen ist, muss der Käufer den auf den Bildern abgebildeten
      Kaufgegenstand übergeben.

      Das sagt das Urteil in dieser stark verkürzten Form sicher nicht aus!

      Wie sieht es denn mit dem Tisch aus, auf dem der Rechner steht? ;)
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • vor allem bei gewerblichen VK) geschrieben, die Dekoration etc. gehört nicht dazu


      Hier handelt es sich um einen privaten Verkäufer....und es ist für alle Verkäufer schon traurig, dass man sich mittlerweile zu allem, was nicht zu dem verkaufen Artikel gehört auch noch äußern muss....das kann es doch nicht sein.....zumindest nicht im privaten Bereich....

      wenn ich nun ein Foto von einer Jeans mache, die ich gerne verkaufen will, die hängt auf dem Balkon (für ein besseres Bild mit dem Handy) und drunter steht der Grill, dann muss ich doch nicht schreiben, dass der Grill nicht dazugehört.....das wäre doch übertrieben....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @mijanne:

      Um auch mal ein bisschen spitzfindig zu sein: der VK hat einen Laptop verkauft, auf dessen Bildschirm ein Bild zu sehen ist, das wie eine Windows-Oberfläche aussieht.

      Zur Erklärung: Bei uns war vor einiger Zeit der Witz in, einem Kollegen in der Pause eine Bildschirmhardcopy als Bildschirmhintergrund einzurichten, dann die Menueleiste auszublenden und die Icons zu verstecken. Resultat: Der Rechner sieht aus wie vorher, aber natürlich nimmt der Bildschirmhintergrund keinen einzigen Klick an. Total aufgehängt sozusagen. Besonders lustig wird es, wenn Du das einem Linuxer auf seinem KDE antust. Der merkt das zwar dann sofort, aber das Gesicht, wenn er zurückkommt und erst mal unvermittelt "Windows" auf seinem Bildschirm sieht ist enfach klasse. So nett ich die Idee fand, musste ich sie dann abstellen, denn ich kann auch nicht dauernd rausrennen, nur weil wieder irgendein Spassvogel zugeschlagen hat.

      Im Angebot ist weder in der AB noch in den Artikeleigenschaften ein Betriebssystem erwähnt. Dann aus dem Foto herleiten zu wollen, dass eines dabei ist, ist ziemlich schwer. Ok, es war eines dabei. Aber nicht funktionierend als vertraglich vereinbarter Bestandteil. Und soweit, dass der normale Hintergrund nach Neuinstallation angezeigt wurde, scheint der Rechner laut TE ja sogar gekommen zu sein, das Problem ergab sich erst bei einem Updateversuch.

      @engelchen:

      Am einfachsten ist es bei einer Jeans, wenn Du sie für das Foto anziehst. Ich würde aber zu Sperrgut-Paketversand raten, dann knitterst Du unterwegs nicht so... ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wer sagt denn, daß das Bild auf dem Notebook die aktive Bedienungsoberfläche eines Betriebssystems ist?
      Es sieht zwar so aus (ja klar!), aber könnte (wie auch "Löschbert Bastelhamster" schrieb) ein Abbild gewesen sein, um zu zeigen, daß der Bildschirm funktioniert.

      Nee lieber Fragesteller, schön wäre es gewesen, aber da ist wahrscheinlich leider nichts zu machen.
      Der VK hätte dennoch gut daran getan, das Betriebssystem vor Auslieferung zu löschen und dies in der Beschreibung zu erwähnen. Wäre der Sache dienlich gewesen, wie man sieht.
      Der VK ist verantwortlich für sein Angebot. Auch für die Informationen, die er wissentlich zurückhält. Er hätte wissen müssen, daß es sich um eine nicht registrierte Installation handelt, die dem Neubesitzer Probleme machen könnte.
      Denn der Neubesitzer geht nach Erhalt des Notebooks erstmal von einer rechtmäßigen Installation aus und benutzt das Notebook erstmal bestimmungsgemäß. Aber auch der Neubesitzer hätte bei aller Freude über die Funktionsfähigkeit der Software mal überprüfen können, ob es sich um eine rechtmäßige Installation handelt, zumal anscheinend kein Lizenzaufkleber vorhanden ist.

      Es bliebe für den Fragesteller wahrscheinlich nur der Rechtsweg, um diese Sache definitiv zu klären. Bei dem Streitwert lohnt sich das natürlich nicht.
      Bilder
      • BAYCOM 2700T.gif

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