Käufer abgetaucht - Transaktion abbrechen oder Problem melden?

    • Käufer abgetaucht - Transaktion abbrechen oder Problem melden?

      Kurzfassung:

      Auto eingestellt - gleich am 1. Tag wurde vom späteren Käufer der Mindestpreis überboten - 7 Tage später Auto an ihn verkauft - Käufer mit 0 Bewertungen, der während der Auktion keinen Kontakt zu mir suchte zwecks Festlegung von 3 in der Auktion angebotenen Optionen zu Abholung/Bezahlung, die ich vor Gebotsende als Info haben wollte - Käufer sofort nach Auktionsende kontaktiert - 2 Tage später: keine Reaktion, also nachgeforscht

      Auktionspreis vom Auto ist etwas unter 30.000 Euro - vom Käufer bei Ebay angegebene Adresse ist ein (vorsichtig bezeichnet) sozialer Brennpunkt.

      Telefonnummer vom Käufer ist bei den Online-Telefonauskünften nicht registriert (auch in der Umgebung konnte ich keinen Nachbarn finden, um dort zu fragen, ob es den Käufer überhaupt gibt).

      Und nun?

      Problem an Ebay kann ich erst nach 4 Tagen melden. Dann weitere 7 Tage warten, ob sich der Käufer meldet. Macht 11 Tage, in denen ich das Auto nicht an den 2. Bieter verkaufen, anderweitig anbieten oder bei einem Händler im Tausch gg. ein anderes Auto auf den Hof stellen kann. Meldet sich der Käufer nicht, ist dann durch Ablauf der Ebay-Frist der Kaufvertrag verbindlich für beide Seiten aufgelöst?

      Dann gibt es Transaktion abbrechen, hiermit verliere ich leider die Chance, einem unterlegenen Bieter das Auto anzubieten. Ginge dafür sofort, um auch 7 Tage auf Antwort oder Einwilligung vom Käufer zu warten. Vorteil: 2 Tage schneller. Auch hier die Frage: Antwortet der Käufer nicht innerhalb der von Ebay für den Abbruch der Transaktion ausgerufenen Frist - die Transaktion wird dann abgebrochen - hat der Käufer noch das Recht, auf Erfüllung des Kaufvertrages zu pochen?

      Oder gehe ich alles falschan , welche Alternativen gibt es bzw. richtige Vorgehensweise? Der Kaufvertrag mit dem Spaßbieter muss zu meiner Sicherheit aufgelöst werden. Und zwar schnellstmöglich, da ich das Auto dringend verkaufen muss, die Zeit arbeitet gegen mich... Danke für die Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von reingefallen ()

    • Reich doch bitte mal die Artikelnummer und den Account deines VK nach, damit wir uns die Sache mal ansehen können.

      Grundsätzlich vorab gilt schon mal, dass der Vertrag nicht aufgelöst ist, nur weil du den Artikel auf welche Art auch immer als unbezahlt meldest.
    • HI

      Zuerst mal eines:

      Auto kaufen oder verkaufen unter Zeitdruck ist das dümmste was man machen kann, bei mir geht das alte erst dann vom Hof wenn das neue die ersten Wochen problemlos hinter sich gebracht hat, klar sind das keine 30000 Euro Autos, aber bei einem so hochpreisigen Auto drückt Zeitdruck den Preis noch extremer und man verbrennt richtig Kohle

      Zum Thema: Schreib den "Käufer" an, per Einschreiben mit Rückschein und das ganze per Ebay Nachricht, gib ihm eine Rufnummer an und setz ihm eine angemessene Frist (14 Tage) zur Abholung, nach fruchtlosem Fristablauf erklärst du den Kaufvertrag für ungültig, alles andere ist gefährlich und kann dich richtig Kohle kosten wenn der Käufer es drauf anlegt

      mfg Stern
    • Unser TE schweigt sich aus. Erst einmal möchte ich wissen, wann die Auktion beendet war, wie das Auto übergeben werden sollte usw.
      Es ist Montag. Wenn die Auktion am WE beendet war, war z.B. heute die erste Gelegenheit, sich um ein Zugfahrzeug bzw. einen entsprechenden Anhänger oder die Bank oder... zu kümmern.
    • Das geht ja ratzfatz hier. 8o

      Große Eule - meinen Ebay-Nick mag ich nicht für die ganze Welt offenbaren. Denn: falls mal wer den Namen bei Tante Gockel eingibt, ist für die Ewigkeit des Internets eine Verknüpfung zu meinem Problem zu sehen.

      Auktionsende war tatsächlich am WE. Allerdings: wer 6 Tage vorher einen stattlichen Betrag bietet, müsste sich ja auch Gedanken über die Abholung gemacht haben. Meine PLZ + Stadtname waren gleich oben in der Auktion zu lesen. Angeboten wurden Barzahlung bei Abholung innerhalb von 7 Tagen oder Überweisung und Abholung zum Wunschtermin vom Käufer. Dazu mein Angebot, bei Meldung vor Auktionsende die Kennzeichen am Auto zu belassen, damit es der Käufer leichter hat. Die Anfrage kam nicht. In der Auktion stand noch etwas von einem Bauteil, was aktuell verbaut ist und wo sich der Käufer nach Auktionsende entscheiden sollte, ob er es für ein geringes Aufgeld haben - oder ob ich es in einer Werkstatt vor Fahrzeugübergabe auf meine Kosten ausbauen lassen soll. Normal sollte jeder Käufer bei dem gewünschten Aufgeld für das gesuchte Extra vor Freude hüpfen und sofort JA schreiben. 8o

      Anfrage nach gewünschter Zahlart,Wunschtermin für die Abholung + Frage nach Verbleib des kostenpflichtigen Extras habe ich dem Käufer ein paar Stunden nach Auktionsende zusammen mit Glückwünschen und etwas Schmus um seine Backen zum Superschnäppchen geschickt. Mein erzielter Verkaufspreis war übrigens schlecht, die Runde ging an den Käufer.

      Normal verkaufe ich Kleinkram für ein paar Euro oder Überhänge aus meinen Sammlungen und warte bei Verkäufen 7 Tage, ob sich was tut. Wenn der Käufer die Kaufabwicklung durchlaufen hat oder das gekaufte Teil als bezahlt markierte, auch 10 Tage. Allerdings frage ich am Tag 7 über Ebay freundlich nach, ob der Käufer mich vergessen hat. Hat oft funktioniert. Wenn nicht - spätestens nach der Ebay-Problemmeldung kamen die wenigen Verschlafenen aus den Löchern. Gaben dann dafür negative Bewertungen ab. :cursing: Seit letzter Woche warte ich nun auch zuerst eine pos. Bewertung des Käufers ab, was ich bisher für unfair hielt.

      Wäre mit meinem verkauften Auto nicht so problematisch, wenn der Käufer kein Nuller wäre und das Teil nur ein paar Euro kosten würde. Angemeldet ist der Käufer seit Januar 2011. Nichts ge-/verkauft. Bei Ebay hinterlegte E-Mail angemeldet bei web.de, also Anschrift nicht geprüft. Und halt nicht im Telefonbuch zu finden (ja gut, da steht nicht jeder). Dazu die schlechte Wohngegend, die mein Chef recherchiert hat.

      Ich mache es so: bis Tag 4 warten, ob der gute Mann einfach vom Glück so überwältigt war, dass er sich tagelang dank massiver Freudentränen nicht zur PC-Tastatur aufraffen konnte. 8| Dann "Problem klären" bei Ebay aktivieren. Schauen, ob er sich in den nächsten 7 Tagen meldet. Tut sich 7 Tage über Ebay nichts, bekomme ich (glaube ich jedenfalls) wenigstens die Verkaufsgebühren wieder und der Käufer wird verwarnt. Immerhin etwas. ?( Gleichzeitig zum Ebay-Ding werde ich am 4. Tag den Tipp von Sternchen umsetzen und 14 Tage Frist zur Abholung setzen. Ich dachte, die Abholfrist von 7 Tagen in der Auktionsbeschreibung wäre bindend. Auf eine weitere Fristsetzung wäre ich nie gekommen. :wallbash Und wenn auf das private Einschreiben mit Rückschein zwecks Fristsetzung zur Abholung 2 Wochen lang nichts passiert, bekommt der Mann ein weiteres Einschreiben mit Rückschein, in dem ich den Kaufvertrag für ungültig erkläre.

      Kann der Käufer - wenn er sich meldet - irgendwie Aufschub durchsetzen, so dass ich noch länger warten müsste? Langsam kriege ich Panik, schließlich ist das Neufahrzeug schon in Sicht.

      Schade um die Zeit, den Ärger - und die Extrakosten. :(

      Sternchen - das ist übrigens mein 4. Auto, was ich bei Ebay verkauft habe. Bin seit 10 Jahren bei Ebay und 3x klappte es super, diesmal nicht. Leider gehöre ich nicht zu denen, die mal eben den alten Wagen ein paar Wochen neben dem Neuzugang behalten können. Das "Kleingeld" vom jungen Gebrauchten ist immer gleich der Zuschuss bzw. die Inzahlungnahme zum Neukauf. Müsste mal Lotto spielen, dann kann ich Spaßbieter auch aussitzen. :D
    • reingefallen schrieb:

      Kann der Käufer - wenn er sich meldet - irgendwie Aufschub durchsetzen, so dass ich noch länger warten müsste? L

      Ein Link zur Auktioon wäre hilfreich :D

      Stand denn eine Frist zur Abholung in der Beschreibung?

      Fall eröffnen sobald es geht und durchziehen. >Das ist ärgerlich die Zeit zu verlieren, aber nicht zu umgehen. :|
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Termin für die Abholung nicht, aber: "Die Bezahlung MUSS innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende erfolgen." Von mir aus kann nach erhaltener Überweisung oder auch bei Barzahlung das Auto dann noch jahrelang bei mir in der Gegend stehen. Mich interessiert nur das Geld. :]

      Und weil es so oft in anderen Auktionen zu lesen ist, habe ich zum 1. Mal nach 10 Jahren Ebay knallhart dazugeschrieben: "Sonst müssen Sie 20% der Kaufsumme als Schadenersatz bezahlen." Ich dachte, das schreckt Spaßbieter ab. Da ich rechtlich allerdings unbeleckt bin, dürfte das eine leere Drohung von mir bleiben. Oder sollte ich doch die Police der Rechtsschutzversicherung von ihrer dicken Staubschicht befreien?
    • Gut, dein Auto kann ich mir dann jetzt aussuchen. ;)

      Aber deinen Käufer hab ich. Klick mal ausgeloggt auf deinen Höchstbieter. Wenn ich mich nicht total täusche, wirst du da sehen, dass er zwei BMW, einen Ferrari, zwei Harleys , eine Kawa, ein Nutzfahrzeug, ein sonstiges Fahrzeug und noch ein paar andere "Kleinigkeiten" gekauft hat.

      Wenn du meine Aussage geprüft hast, loggst du dich ein und gehst über das Kontaktformular und meldest, dass die hinterlegten Daten nicht überein stimmen. Sobald eBay den rauswirft, musst du die Fristen für die Meldung zur Provisionsgutschrift nicht mehr einhalten. Das beschleunigt zumindest dieses Verfahren.

      Das Einschreiben für die Fristsetzung machst du dann zur Sicherheit morgen fertig.

      Wenn du einen Zweitbieter hast, schreib den an und schildere ihm dein Problem. Er ist ohnehin nicht mehr verpflichtet, das Auto abzunehmen, hat aber vielleicht noch Interesse. Vielleicht sieht er sich in der Zwischenzeit nicht anderweitig um sondern wartet den Rücklauf des Einschreibens ab. Wenn das zurück kommt, kannst du nämlich auch die Fristsetzung vergessen. Du solltest das dann nur zusammen mit dem Ausdruck des Beweises für den Spaßbieter gut aufheben.
      Wenn alles glatt läuftm hast du diese Angelegenheit Ende der Woche glatt über die Bühne.
    • Und weil es so oft in anderen Auktionen zu lesen ist, habe ich zum 1. Mal nach 10 Jahren Ebay knallhart dazugeschrieben: "Sonst müssen Sie 20% der Kaufsumme als Schadenersatz bezahlen." Ich dachte, das schreckt Spaßbieter ab


      Nö, im Gegenteil. Solche Sprüche ziehen Spaßbieter magisch an ;)

      Da ich rechtlich allerdings unbeleckt bin, dürfte das eine leere Drohung von mir bleiben. Oder sollte ich doch die Police der Rechtsschutzversicherung von ihrer dicken Staubschicht befreien?

      Wen willst du dann verklagen ? Den unbekannten Spaßbieter Mister X ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • *alte_eule* - jetzt wird es spannend, Deine Tools oder Greifvogelaugen wg. meinem "Käufer" möchte ich haben. Ähm, ausgeloggt auf den Namen vom Käufer klicken und dann sehe ich dessen Käufe? 8o Bin ich zu deppert für. Also ausgeloggt kann ich zwar auf der Ebay-Startseite nach dem Mitglied suchen, bekomme es auch angezeigt - sehe aber auch nur das, was ich in meinem Account sehe, wenn ich auf den p***1 klicke = wie lange angemeldet und Bewertungen. Wie bzw. wo soll ich da auf den Käufernamen klicken? ?(

      Ansonsten klingt beschleunigtes Verfahren gut. Das Einschreiben mir Rückschein an den Luxuswaren-Freak geht morgen raus. Da ich 7 Tage Frist für die Bezahlung nach Auktionsende in der Auktion geschrieben habe, reichen die nicht aus? Oder muss ich weitere 7 Tage als Nachfrist setzen. Wären dann 14 Tage. Immer noch besser, als ewiges Gewarte.
    • Dazu braucht es keine Tools. Man muss nur mit den eBay-Funktionen vertraut sein.

      Damit du jetzt an diese Übersicht kommst, bleib ausgeloggt, gib die Artikelnummer deiner Auktion als Suchbegriff ein.

      Dann klickst du innerhalb deiner Auktion auf die Anzahl der Gebote. Dann kommt die Gebotsliste mit den anonymisierten Accounts. Da klickst du auf deinen Höchstbieter. Jede grüne Zahl, die neben den Kategorien erscheint, ist eine gewonnene Auktion.
    • *alte_eule* - danke für die super verständliche Anleitung, die hat funktioniert. :thumbup: Und siehe da, mein 0-Bewertungen-Käufer aus dem als problematisch bekannten und gemiedenen Vorort seiner Stadt und mit "vertrauenerweckender" web.de-eMail hat beachtlichen Erfolg beim Einkauf von größtenteils sicher nicht wirklich günstigen Marken- und Sammlerartikeln. Speziell für fahrbare Untersätze scheint er eine Schwäche zu haben. X(

      Hätte ich ohne Deine Hilfe nie erfahren, wie sich solche Informationen bekommen lassen. :thumbup: Und diese im Problemfall praktische Informationsmöglichkeit bei Ebay werde ich mir merken. :thumbsup: Wobei ich mich immer noch frage, wie Du ohne Bieternamen und Auktionsnummer auf meinen Käufer gekommen bist. :?: Ich sehe schon, das Forum hier ist gut und ich werde mich in den nächsten Tagen gemütlich einlesen. 8o

      Die Nachfristsetzung von 7 Tagen auf die in der Auktion angegebenen 7 Tage zur Erfüllung vom Kaufvertrag schicke ich dann morgen raus. Und hoffe auf Ruhe bei dem Vogel. :huh:

      Und wenn es mit dem kommunikations- und zahlungsunwilligen Newbie als Käufer von diversen Luxusartikeln doch Stress gibt, weiß ich ja nun, wo ich schnell und gut Auskunft bekomme, wie ich mich verhalten soll. :thumbsup:

      Trotzdem erschreckend, wie leicht ein Verkäufer zu Problemen kommt, obwohl er glaubt, mit freundlicher Info an den Käufer, Warterei und späterem Ebay-Mahnverfahren mit dem Käufer fertig zu sein. Nachfristsetzung wäre mir nie in den Sinn gekommen. Oder dass der Käufer auch noch Monate nach dem Kauf ohne jegliche Reaktion oder Zahlung auf Erfüllung pochen kann. Da hätte ich das Auto schon lange verkauft... DANKE an die Helfenden hier! :O
    • Nachtrag: Einschreiben mit Rückschein ist am 13. raus. Darin eingeräumte Nachfrist läuft am 24. aus. Käufer hat das Einschreiben bisher nicht angenommen, wird er wohl auch nicht mehr. Wird demnach nach 7 Tagen Aufbewahrung am 21. an mich zurück geschickt und sollte am 22. dann im Postkasten sein. Bin ich dann endlich raus aus dem Kaufvertrag, obwohl mein Spezialist das Einschreiben ja nicht annahm und theoretisch labern könnte, er hätte nichts von der Nachfrist und anschließenden Aufhebung vom KV gewusst?

      Die Nachfrist habe ich zur Sicherheit auch noch einmal über die Kontaktaufnahme mit dem Käufer bei Ebay gesendet und natürlich "Problem melden" genutzt. Frist läuft morgen ab. Ebay prüft übrigens noch immer die Rechtmäßigkeit vom Account des Käufers, gehustet habe ich aber schon am 12. April über das Kontaktformular... ?(
    • Wenn das Einschreiben als nicht zustellbar zurüeck ist, bist du auch raus aus der Nummer. Du musst es nur aufheben.
      Schade eigentlich, dass da nicht gleich der Vermerk gekommen ist, dass überhaupt nicht zustellbar ist.

      Wenn ich bedenke, welche anderen Sicherheitsmeldungen beim Verein eBay im Moment nicht bearbeitet werden, wundert mich die mangelnde Rückmeldung bei dir nicht.
      Den nicht bezahlten Artikel hast du aber gemeldet und schließt auch mit Verwarnung? Nach 6 Verwarnungen ist für den auch Schluss. Nur kennt leider nicht jeder VK diese Vorgehensweise.
    • Da bin ich ja beruhigt. Also auf den bunten Zettel samt Einschreiben im Postkarten warten, abheften - und freuen, dass ich mit 2 Wochen Verspätung mein Auto wieder anbieten kann. Muss ja noch die 7 Tage Nachfrist absitzen, da ich die ja auch über die Ebay-Nachrichten an den Käufer gestellt habe. X(

      Klar habe ich den nicht bezahlten Artikel bei Ebay gemeldet. Habe ja hier was gelernt. :thumbup: Außerdem: die Chance, die dank dem Spaßbieter sinnlos an Ebay bezahlten Abschlussgebühren zurück zu bekommen, ist sehr erfreulich. Morgen ist es so weit und ich kann den Fall für den nicht bezahlten Artikel schließen.

      Schade nur, dass so ein Kandidat 6 Verwarnungen braucht, im gesperrt zu werden. Da kann er nach Neueinrichtung vom Account ja über 1 Woche unbehelligt Schaden anrichten. :cursing: Mein "Käufer" scheint sich ausgetobt zu haben, er hat keine neuen Gebote abgegeben. Oder die Garagen voll mit den vielen ersteigerten Ferraris, BMWs, Harleys und Lkws. :D Oder sich einen neuen Account gebastelt. :S