Verkäufer möchte von Auktion nachträglich zurücktreten

    • Verkäufer möchte von Auktion nachträglich zurücktreten

      hallo

      ich brauch etwas hilfe. ich denke das ich einen artikel ersteigert habe zu einem naja recht guten peris.

      der verkäufer hatte am vortag die selbe auktion drin und wurde auch ordendtlich beendet (quelle beobachtung)
      dann wurde der artikel jedoch wieder eingestellt laufzeit 24 std. diesen habe ich jetzt ersteigert.



      er könne sich das nicht erklären wie es dazu kommen konnte, es muss wohl sein sohn gewesen sein.
      selbst nachdem ich ihm angeboten habe das er einen gleichwertigen artikel bei ebay beschaffen soll und ich
      kulanz zeige in dem ich ihm dann mehr als die 17.50€ zahlen möchte (aber auch nicht den vollen betrag, den strafe muss sein)
      zeigt er sich uneinsichtig. kann mir jemand quellen sagen auf welches recht ich mich berufen kann oder kann
      sich der verkäufer mit dem "sohn" aus der schlinge ziehen.

      gruss sigbert
    • das kann ja jeder erzählen ;)

      hier wär ein Ersatz
      biete ihm an, gegen eine Erstattung der Hälfte selbst zuzuschlagen, allerdings scheint mir das so günstig, dass man vielleicht nicht erst darauf warten sollte, dass dein "Verkäufer" vorab erstattet? Wenn er sich überhaupt daruf einlässt. Vielleicht hat er Hoffnung, das "auszusitzen" . . .

      Ansonsten ist es doch kulant, von dir dass er seine Zeit damit verbringt ein ähnliches Schnäppchen zu machen, WENN möglich.

      desc.shop.ebay.de/i.html?_nkw=…313&LH_TitleDesc=1&_rdc=1


      ein paar Möglichkeiten scheinen ja noch auszustehen, aber wie sich die entwickeln ? :huh:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • sigbert schrieb:

      den strafe muss sein

      Mit dem Spruch haste Dich grade selber disqualifiziert.

      Wenn Du wenigstens ehrlich bist und sagst, dass Du den Fehler eines Verkäufers aus Geldgeilheit ausnutzen willst, hättest Du noch ein klein wenig Respekt in meinen Augen.

      Ich hab hier einen Tipp für Dich: Renne zu Deinem Anwalt und verklag ihn. Oder drohe ihm doch einfach damit.

      Vielleicht machste dabei ja einen Fehler und Dein supertolles Schnäppchen wird zum Eigentor.

      Aber mit einer Sache hast Du in der Tat recht: Du brauchst Hilfe ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • @ stubentiger:

      Auf die Gefahr hin, das das schon wieder zum Autoforum mutiert: zwischen Vectra B und Vecrta C ist ein kleiner Unterschied. ;)

      @ drapondur:

      Disqualifiziert würde ich nicht sagen. Der VK hat Mist gebaut und muss das nun auslöffeln, wenn der TE darauf besteht.

      @ TE:

      Normalerweise würde ich sagen, Dein VK hat beim ersten Mal überpusht und dann nochmal eingestellt. Allerdings gibt es einen Punkt, der dagegen spricht.
      cgi.ebay.de/200602315110
      cgi.ebay.de/200602165891

      Genau das selbe ist ihm beim Kühlergrill anscheinend auch passiert.

      So - ich fabuliere mal ein bisschen an seiner Angebotsliste rum. Mag sein, dass ich damit falsch liege, mag sein, dass ich damit richtig liege. Und wenn ich richtig liege, hast Du ein kleines Problem - dann zahlst Du nämlich im Fall einer Klage alle Kosten nach dem Motto: Hurra, ich habe gewonnen...

      Da ist ein Kühlergrill, eine Abdeckung, dazu ein paar andere Kleinteile, wie ein Navi, und komischerweise sogar zwei Sätze identische Felgen.

      Alle Artikel mit einer Laufzeit von einem Tag eingestellt

      Dazu der Satz unten in den Auktionen [font=&quot]Sollte eine Rechnung oder einen Garantiebeleg beiliegen so müssen sämtliche Ansprüche gegenüber dem Rechnungssteller im Garantiefalle vorgelegt werden.[/font]

      Entweder hat Dein Verkäufer so schon finanzielle Probleme weil er zum Beispiel (s)ein Auto zerlegt hat oder er hat gar keine Ware oder sie kommt aus anderen Quellen. (z.B. Autos, die es beim vom-Laster-fallen zerlegt hat...)

      Und jetzt frag ich mal unjuristisch, damit das jeder kapiert: wieviel Fleisch ist an dem Knochen? Genug für den ganzen Ärger mit ungewissem Ausgang? Bei 30 Euro Differenz? Was kostet so 'ne Abdeckung denn neu bei Opel? Sind da dann realistische 40 bis 50 Euro nicht auch noch ziemlich günstig?

      Ich wäre z.B. durchaus in der Lage, das so durchzuklagen, ohne Anwalt. Aber ich würde die Finger davon lassen und dem VK sagen, er kann sich freuen, er braucht keine zweite Abdeckung besorgen, auch wenn Du eigentlich drauf bestehen könntest.

      Wenn Du also einen Rat möchtest, was Du tun sollst: biete dem VK an, dass er eine Rückabwicklung über ebay einleitet, die bestätigst Du ihm, dann bekommt er die Provision für die Auktion von ebay zurück. Danach bewertet ihr zwei euch positiv und Du suchst Dir nach einem Verkäufer, der so ein Teil auch wirklich hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ich hab ihm mehrfach geschrieben das ich ihn eben nicht ausnutzen möchte.
      wie ich oben schon geschrieben hab, hab ich ihm angeboten MHER geld zu bezahlen als
      die 17,50€. geldgeil bin ich nicht, nur kann ich für fehler die ich mache auch grade stehen.
      daher mein rechtsempfinden das es andere auch tun sollten.

      meine absicht war je nach auktionsverlauf 17,50€ weniger an ihn zu bezahlen jedoch max 70€.
      die eisten abdeckungen gehen so um die 80€ weg.

      beispiel er ersteigert für 62,50€ bezahle ich ihm 45€. das meine ich mit ein wenig strafe muss sein.
      und denke das dies mehr als fair gewesen wäre.

      ich kann mich gut in seine lage versetzten wenn es ein versehen duch den sohn oder dergleichen war.
      seine 515 bewertungen zeigen zumindest das er kein neuling auf ebay ist, dann hätte ich auch anders
      reagiert.

      was mich am meisten dabei aufregt ist eigentlich das er sich in keinsterweise kompromissbereit gezeigt hat.
      zb irgendwas in der richtung ... sorry ich hab bockmist gebaut. kanst du dir einen anderen artikel erteigern
      und ich zahl die versandkosten. er soll mir anhand einer solchen reaktion einfach beweisen das es ein versehen war und
      das es keine abzocke ist. es gibt schon genug schwarze schafe und auch ich hab mein leergeld schon bezahlen müssen.
    • nun ja so oder so bleibt der A... immer hinten.
      und es bleiben nur die zwei möglichkeiten
      1. du zerrst ihn vor den kadi denke nämlich nicht das er noch kooperieren wird. oder
      2. lass es wie es ist.
      ich für meinen Teil hätte etwas besseres zutun als für den Preis ne Welle zu machen und erstmal ne runde zuklagen weil ich habe ja recht bzw. bin im recht am ende ist es immer nen unterschied recht haben und recht bekommen.
      und wenn ich mich hier mal an den fall mit den schuhen, glaube war engelchen erinnere (vielleicht kann mir mal jemand auf die sprünge helfen finde den thread nicht vor nen paar Wo. gab`s noch nen feedback und man streitet immer noch), der sich ja nun schon nen weilchen hin zieht wäre mir die aktion zu nervig. so das ich die juristische seite nicht durchziehen wollte, zu mal kein materieller schaden entstanden ist.
      wenn es allerdings deine recht auffassung ist ich will das baer jetzt so wirste wahrschenlich ne klage einreichen dürfen weil ich rechne mal damit
      1. der hat nen Fehler gemacht oder
      2. bei dem ist nix zu holen womit die sache dann wohl mehr oder minder im sande verlaufen dürfte.

      reine spekulation meinerseits.
    • @Drapondur:


      Wenn Du wenigstens ehrlich bist und sagst, dass Du den Fehler eines Verkäufers aus Geldgeilheit ausnutzen willst, hättest Du noch ein klein wenig Respekt in meinen Augen.


      Was ist das denn für ein Einwurf ? Der Fehler (wenn es tatsächlich einer war, was ich persönlich nicht glaube) lag doch beim Verkäufer !!!!

      Ich wünsche mir an diesem Punkt eine Stellungnahme zu dieser Aussage :S
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger