werv schrieb:
Nein. Aber wenn man weiß, dass der andere schon Geldprobleme hat, dann sollte man eben keine
Millionen annehmen.
werv schrieb:
Korrekter ausgedrückt "drohende Zahlungsunfähigkeit". Damit ist es auch keine Insolvenzverschleppung.
Wenn das alle Handwerker ernstnehmen würden, könnten sie kaum noch Aufträge annehmen, und selbst nach Schufaanfrage wären sie in Gefahr, bei einem Auftraggeber mit "Geldproblemen" oder "drohender Zahlungsunfähigkeit" ihr sauer verdientes Geld wieder loszuwerden? Was ist das für ein Schuldrecht, dass sich nicht an Fakten (Insolvenzanmeldung) sondern an "gefühltes Zahlungsunvermögen" hält. Soll jeder, der Geld nicht nur bekommen sondern auch behalten will erst ein Insolvenzprognoseverfahren de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzprognoseverfahren anstrengen müssen? Sicher kann sich das bei so viel Geld lohnen, aber es geht doch bei Recht nicht um die Geldmenge sondern ums Prinzip, oder?
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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