Gebührenerhöhung, äh -änderung für private Verkäufer

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Versteckter Text Versteckter Text



      (So musst Du Werbung betreiben, dann klappt es mit dem Guhgel-Ergebnis auch noch bei denen, die Dich gar nicht kennen...) ;)
      Wie hast du denn den Text versteckt????????????


      naja, bei verkaufe-was.de/ gibt es sage uns schreibe 10 Bekleidungssachen, Filme und DVDs: 1: und dann auch noch Disneys Tarzan...!!!!! Audio& Hifi : 2 Sachen, welch großzügige Auswahl: ich kaufe mich tot :thumbsup:
      bei 2-1deins.de/ gerade mal 278 und alles langweilige Neuware............ob DATT dem Ebäh eine Konkurrenz sein wird? Da muss aber mal was besseres her, ein zündendes Gegenstück von E*y, einen "FEIND" *g* 8)

      aber meines Wissens muss ein privater Verkäufer (bis jetzt?!) noch keine 75cent für ein Galeriebild bezahlen, soll das auch geändert werden? :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von phoenix*75 ()

    • Mit dem "H" oben in der Leiste. Neben dem "SQL".

      Macht man eigentlich, damit der Besucher (z.B. der google-bot) das nicht sieht. Wenn es dann natürlich irgend so ein Rindviech zitiert.... (nicht beleidigt sein, mir ist zu Anfang genau das selbe passiert - wenn Du also ein Rindviech suchst: hier wo die Hand leuchtet... :lach: )

      Naja, sollte auch nur nicht unbedingt mit meinem Posting bei guhgel landen.


      Die 75 Cent für das Galeriebild zahlst Du als privater VK dann, wenn Du die 100 Auktionen für den Monat voll hast.
      Oder wenn Du einen anderen Startpreis wählst als 1 Euro.
      Stehen doch in der Gebührenübersicht drin.

      Mal auf Bilderservice-Gebühren klicken, gucken und staunen. ;) Haben sie gut versteckt, gelle?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Voraussetzung für diese Angabe ist natürlich, dass ebay eine Nettorechung stellt. Wenn man die 15% luxemburgische USt auch noch zahlt, steht man ein bisschen anders da, aber im Prinzip auch nicht so viel.

      Dann ist Deine excel Berechnung zur ebay Gebührenerhöung nur mathematisch richtig, aber sachlich falsch.
      Die Erhöung betrifft ja private Verkäufer und welcher Private kann denn eine USTID vorweisen? Bzw. das widerspricht sich in sich, sollte mich wundern, wenn das bei epay so geht. 8)

      Also bitte noch einmal rechnen mit der MwSt. bitte :thumbdown:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Der überwiegende Teil der Privatverkäufe wird die 50 EUR nicht überschreiten. Und in dem Bereich ist es zwar auch eine Erhöhung, aber ewben nur um EIN Prozent. Da werden sich die wenigsten drüber aufregen. Aber aufgrund der Masse (wie viele Millionen Verkäufe werden in der Preisspanne wohl täglich getätigt) macht ebay auch dort mehr Gewinn.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Maht man eigentlich, damit der Besucher (z.B. der google-bot) das nicht sieht. Wenn es dann natürlich irgend so ein Rindviech zitiert.... (nicht beleidigt sein, mir ist zu Anfang genau das selbe passiert - wenn Du also ein Rindviech suchst: hier wo die Hand leuchtet... :lach: )
      oops, sorry, also in Fettnäpfchen latsche ich nur zu gern rein, währe ja sonst auch langweilig *g* X/

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die 75 Cent für das Galeriebild zahlst Du als privater VK dann, wenn Du die 100 Auktionen für den Monat voll hast.
      Oder wenn Du einen anderen Startpreis wählst als 1 Euro.
      Stehen doch in der Gebührenübersicht drin.
      ich habe immer nur ein paar Auktionen im Monat drin, die Gebührenübersicht hatte ich daher vor laaanger Zeit mal angesehen- und wieder vergessen, da ich ja eh immer nur für 1,-Euro einstelle.

      * I remember* : vor ca 8 Jahren: Einstellgebühr von 1,- bis 1,99Euro: 25cent (heute 0,00Euro bei einem Startpreis von 1,-Euro) Verkaufsprovision: ca 3% irgendwann mal 4% vom Verkaufspreis, meiner Erinnerung nach - bei einem VKwert über 50Euro ~ 5,95+2% was drüber liegt........?!

      Heute/bald: 9% Verkaufsprovision!!! (+ bei VKs unter 50 Bewertungen, oder die, die trotzdem PP anbieten : vom VKwert auch noch mal 2% (oder3%?) vom vollen Verkaufswert.!!

      ganz schön saftig!! Erinnert mich ein wenig an die Tabaksteuer: je weniger Leute noch vorhanden sind, desto mehr müssen die Übergebliebenen zahlen
    • senfeuter schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Voraussetzung für diese Angabe ist natürlich, dass ebay eine Nettorechung stellt. Wenn man die 15% luxemburgische USt auch noch zahlt, steht man ein bisschen anders da, aber im Prinzip auch nicht so viel.

      Dann ist Deine excel Berechnung zur ebay Gebührenerhöung nur mathematisch richtig, aber sachlich falsch.
      Die Erhöung betrifft ja private Verkäufer und welcher Private kann denn eine USTID vorweisen? Bzw. das widerspricht sich in sich, sollte mich wundern, wenn das bei epay so geht. 8)

      Also bitte noch einmal rechnen mit der MwSt. bitte :thumbdown:

      Bei den Kosten für den privaten VK sind die Brutto-Kosten, also mit der luxemburgischen USt verwendet worden. Bei den Gebühren für den gewerblichen VK habe ich die 15% luxemburgische reusgerechnet und die 19% deutsche dann reingerechnet. Wo ist da dann was falsch? Das ist vermutlich sogar richtiger als die meisten das machen, die von ebay eine Netto-Rechnung bekommen. ;)

      Falls ich die 19% deutsche aus den Kosten des gewerblichen VK rausrechnen muss, gib mir doch kurz die Quelle. Wird dann aber nur vorteilhafter für die gewerblichen VK, von daher kann ich damit leben.


      @phoenix:

      Wenigstens haben wir beide das selbe Fettnäpfchen aufgesucht. Ich kannte die Funktion auch erst nicht und hab genau das selbe gemacht. Engelchen war so lieb und hat mir das dann gesagt. :O

      I remember...

      toolhaus.org/cgi-bin/negs?User…Dirn=Received+by&ref=home

      Ganz nett ist die ganz unten,. Und ich erinnere mich auch noch daran, dass es mal 50 Pfennig Einstellgebühr waren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Falls ich die 19% deutsche aus den Kosten des gewerblichen VK rausrechnen muss, gib mir doch kurz die Quelle.

      Wozu brauchst Du denn da ne Quelle? Ein Kleingewerbetreibender kann die MwSt. nicht absetzen, alle anderen Gewerblichen bekommen die Rechnung steuerfrei - insofern sie eine Ust-Ident Nr. haben. Müssten sie hier die Steuer zahlen, könnten sie diese ohnehin mit der vereinahmten Mehrwertsteuer ihrer Verkäufe gegenrechnen.

      Insofern rechnet man als Gewerbetreibender immer netto - die MwSt. ist ein reiner Durchlaufposten - man ist quasi Steuereintreiber ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Das mit dem Gegenrechnen der Einkaufsrechnungen ist - sorry - so vollkommener Blödsinn, dass ich Dir das mal vorrechne.

      Du kaufst ein: Teil für 100 Euro netto.
      Du zahlst VSt: 19 Euro.

      Du verkaufst Teil für 200 Euro netto
      Käufer zahlt Dir 38 Euro USt.
      Du zahlst an FA 38 Euro USt.
      Du kriegst VSt 19 Euro vom FA.

      Jetzt hast Du an das FA 19 Euro UST bezahlt. "Miese" hinsichtlich USt: 19 Euro. (Wobei die dich ja nicht stören, die hat ja faktisch der Käufer bezahlt.)

      Wo ist da noch was übrig um es gegen irgendwelche - im übrigen gar nicht ausgewiesene - VSt aus der ebay-Rechnung gegenzurechnen?

      Aber: §3a UStG

      Dass Du von ebay keine ordnungsgemäße Rechung bekomst, musst Du mit denen ausmachen, dem FA ist das relativ Banane. Die kommen einfach und wollen sie dann von Dir entsprechend deiner getätigten Umsätze.

      Darf ich mal fragen, ob Du gewerblich bist? Wenn nicht ist alles ok. Wenn doch, solltest Du dir einen guten Steuerberater halten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster () aus folgendem Grund: USt: Umsatzsteuer VSt: Vorsteuer (für die unbeleckten: negative Umsatzsteuer, die man als Unternehmer vom FA zurückbekommt)

    • Hab ich irgendetwas geschrieben, was dem, was Du da ausführst, widerspricht ???

      In Sachen USt. ist ein Steuerberater meiner Meinung nach reine Geldverschwendung, und eine Einnahmen-Überschussrechnung sollte auch noch jeder halbwegs zum Denken befähigte Mensch hinbekommen.

      Ein Steuerberater lohnt sich ab dem Punkt, wo Dein Gewinn bzw. Dein Gesamteinkommen die Freibetragsgrenze überschreitet - und dann sollte dieser schon so einiges draufhaben, um Dir mehr Steuern zu ersparen, als er kostet ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Zitat von Löschbert Bastelhamster: "... (für die unbeleckten: negative Umsatzsteuer, die man als Unternehmer vom FA zurückbekommt)"

      Wieso negativ? Ich bekomme doch etwas vom FA zurücK! Das ist doch positiv! :thumbsup: ==> War ein Scherz!
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Drapondur schrieb:

      Hab ich irgendetwas geschrieben, was dem, was Du da ausführst, widerspricht ???
      Naja....

      alle anderen Gewerblichen bekommen die Rechnung steuerfrei
      Korrekt ist: sie bekommen eine Rechnung, auf der - sofern man das Ding von ebay überhaupt als Rechnung bezeichnen wollte - die USt nicht ausgewiesen ist.

      Die Grafik zeigt den kalkulatorischen Worst-Case. Nämlich den, dass Dir ebay eine Brutto-Rechnung schickt, weil Du keine USt-ID hinterlegt hast.

      Dann fallen nämlich 19% deutsche USt an, nicht 15% luxemburgische. Oder anders formuliert: ebay weist auf allen Rechnungen, die an gewerbliche VK ohne USt-ID gehen, einen falschen USt-Betrag aus. Wenn sie aber ausgeweisen ist (auch wenn falsch) wird sie auch geschuldet. (und zwar dummerweise in korrekter Höhe) weil die Leistung die ebay von Luxemburg aus erbringt und berechnet, seit der letzen Änderung des §3a UStG für Gewerbetreibende in Deutschland erbracht wird und nicht in Luxemburg und damit auch deutsche und nicht luxemburgische USt anfällt. BTW: auch der Kleinunternehmer darf die USt zahlen. In dem Fall dann die Differenz zwischen den 15% und den 19% - falls das FA so kulant ist und sich die restlichen 15% in Luxemburg holt, denn dem luxemburgischen Staat schuldet auch der deutsche Kleinunternehmer keine USt. Dorthin führt ebay die aber ab.

      Und dann muss ich erst den Netto-Betrag nehmen (also die 15% rausrechnen) und dann die 19% draufrechnen. Mit USt-ID wird das tatsächlich billiger.

      Aber wer rechnet schon damit, dass ebay eine Steuerverkürzung begeht? Das kann man entweder selber wissen oder man fragt einen Steuerbrater. Oder wie ich das Finanzamt. Die dürfen zwar nicht beraten, konkrete Fragen müssen sie aber korrekt beantworten. ;)

      @doppelklicker:

      Nö, das ist schon negativ. Denn das Geld kann der Staat dann schon nicht mehr dazu benutzen, es auf polnischen Lastwagen mit weissrussischen Fahrern die in Tschechien nachtanken über marode deutsche Autobahnen containerweise als Entwicklungshilfe nach Afrika zu schicken, während hier in den Schulen erst die Gipsfiguren von der Decke fallen müssen, bevor mal jemand anregt, man könnte das doch sanieren, wenn die Mittel dazu mal da wären... (Das war jetzt zugegebenermaßen sogar ein ziemlich boshafter Scherz... :thumbsup: )
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.