Auktionshaus 2-1deins.de im neuen Gewand

    • dieselfisch schrieb:

      Und erkläre mir mal eben, warum dieses Angebot keine Anbieterkennzeichnung hat. Ist das ein privater Verkäufer?
      das ist auf jeden Fall ein Privat-Gewerblicher, vilelicht hat er ja einen Gewerbeschein in der Tasche, gibt es in seiner Auktion aber nicht an?! Aber kann man mit überwiegend 1,-Euro- Artikeln Riesengewinne erzielen? :sleeping: WENN da mal ein Gebot kommt, heißt es?! :] Wer kauft den Scheiß?
    • fotojunkie1983 schrieb:

      Wie lange gibt es dieses Online Auktionshaus schon?

      phoenix*75 schrieb:





      Zitat von »fotojunkie1983«



      Wie lange gibt es dieses Online Auktionshaus schon?
      ich glaube seit Dezember 2007? oder 2006, ich glaube DJfamilie kann da genaueres sagen
      Am 12.12.2007 haben wir das erste Script ins Netz gestellt und am 01.05.2011 haben wir das Script gewechselt.
      Seit dem holen die Mitglieder ihre Auktionen aus dem alten Script ins neue Script, da wir die aus technischen Gründen ( verschiedene Datenbanken ) nicht mit übernehmen könnten.

      Das neue Script wird erheblich besser angenommen als das alte (zu sehen noch diesen Monat hier )

      Wir hatten jetzt innerhalb von 30 Tagen knapp 18.000 Besucher die durchschnittlich 7,33 Min. auf unseren Seiten verweilt haben. Neue Besucher haben wir seit dem 59,94 %.
      Bisher wurden in den etwas über 30 Tagen 103 Artikel verkauft, das ist noch nicht besonders viel aber was nicht ist kann ja noch werden :thumbup:
      Diese Zahlen bestätigen uns in unserer Meinung das es an der Zeit war auf ein voll Suchmaschinen Optimiertes Auktionshaus zu wechseln.

      Gruß
      Micha
      Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

      Heute schon Versteigert ?
      www.2-1deins.de
    • djfamilie schrieb:

      Hallo und guten Abend, dann mache ich mich mal zu später Stunde dabei dir so gut wie möglich zu antworten.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich bau mir mal deine AGB auseinander.
      Kein Problem

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat


      §2
      2.1
      Es sind nur 2 Mitglieder Account pro Haushalt erlaubt, ein Privater und ein Gewerblicher Mitglieder Account, Wohngemeinschaften müssen vorher 2-1deins.de um Erlaubnis fragen.
      Ok. Das heisst, dass in einem Haushalt mit mehreren Personen zwingend mehrere Personen Zugriff auf den Account haben müssen. Wer ist dann im Streitfall mein Vertrags- und Ansprechpartner? Oder anders gefragt: wie komme ich an die ladungsfähige Anschrift, insbesondere an den Namen meines Handelspartners?
      Eigentlich ist das selbst erklärend...nicht auch noch Bruder,Schwester ect. wenn der Vater angemeldet ist ....sondern nur eine weitere Person lebende im Haushalt...Ausnahme ist, das in einem normalen Haushalt z.B der Mann den Dachboden aufräumt (Privat) und die Frau gewerblich mit z.B Schmuck handelt.(das wäre bei uns erlaubt)....bei einer WG muss man uns Fragen.Weil es sonst IP Schwierigkeiten gibt im Auktionshaus.
      Bei Gewerblichen Mitgliedern steht die Kontaktadresse in den Auktionen in den gesetzlichen Vorschriften, Private brauchen das nicht, diese Adressen bekommt man nur nach Behördlicher/Anwaltlicher Aufforderung von uns persönlich.

      Irgendwie hast Du nicht verstanden, was ich meine. Aber das ist fast schon normal. ebay kapiert es auch nicht, deshalb bekommen sie demnächst behördliche Post. ;)

      Sagen wir mal, der Mann sammelt Parfümflakons und die Frau sammelt Bierdeckel. Nun will der Mann sich von ein paar seiner Flakons trennen und legt einen Account an. Und gehen wir davon aus, dass der das wirklich privat macht. Ok - kein Thema, der Account ist auf den Mann angelegt.

      Jetzt biete ich Bierdeckel an. Mit welchem Account kauft die Frau die? Einen eigenen hat sie ja nicht, weil sie keinen haben darf.

      Nach Deiner Darstellung nimmt sie nun den ihres Mannes.Nur... wer ist denn jetzt mein Käufer? Die Frau, die mir das Geld überweist? Oder der Mann, auf den der Account angemeldet ist? Und... wie kann sie mit dem Account überhaupt kaufen? Nein, ich gebe meine Passwörter niemandem. Manchmal sogar nicht mal mir selber (wenn ich sie nämlich vergessen habe :D ) Und nach Deinen AGB darf der Mann seiner Frau auch nicht das Passwort für seinen Account geben. Ich muss also davon ausgehen, das mein Vertragspartner der Mann ist. Und da ich als gewerblicher Verkäufer eine Rechunng ausstellen muss, stelle ich die auf wen genau aus? Auf den Mann? Dessen Daten habe ich ja. (Oder habe ich die nicht? Dann wird es mit der ordnungsgemäßen Rechnung nochmal schwerer, vom Versand ganz abgesehen...)

      Das Prob dabei ist, dass Du zum einen sagst, pro Haushalt nur ein Account und damit schränkst Du ein, dass in jeder Familie nur eine Person aktiv sein darf. Daher stelle ich nochmal meine Frage: wer ist mein Vertragspartner? Und wem - wenn er nicht zahlt - schicke ich im Extremfall den Mahnbescheid?

      djfamilie schrieb:

      Bei Gewerblichen Mitgliedern steht die Kontaktadresse in den Auktionen in den gesetzlichen Vorschriften, Private brauchen das nicht, diese Adressen bekommt man nur nach Behördlicher/Anwaltlicher Aufforderung von uns persönlich.

      Über die Pflicht zur Anbieterkennzeichung eines privaten Verkäufers befragst Du bitte noch mal §55 RStV, falls Dir das TMG nicht schon weiterhilft. Ich weiss, dass Deine Ansicht weit verbreitet ist, die herrscht sogar hier beim Ordnungsamt. Mit denen habe ich gerade netten Schriftwechsel deshalb. Nur hat diese Ansicht einen gravierenden Nachteil: sie ist leider falsch.

      (Was mich aber bei unserem Ordnunsgamt nicht wundert, die waren ja auch der Ansicht, ich müsste ein Bußgeld zahlen, weil ich drei Jahre lang mit einem abgelaufenen Personalausweis durch die Weltgeschichte marschiert bin. Über diesen Irrtum hat sie dann damals aber das Gericht in der Hauptverhandlung aufgeklärt...)

      djfamilie schrieb:

      Zitat von »Löschbert Bastelhamster«

      Achso: eine gültige E-Mail-Adresse ( keine Wegwerf E-Mail Adressen z.B. Gmx, Hotmail usw.) aus 2.2 Abs. 2: Komisch, meine gmx-Adresse hat in den letzten elf Jahren schon den achten Providerwechsel überlebt. Und wie verhältst Du dich, wenn jemand eine t-online.de-Adresse angibt? Nimmst Du dann auch nicht an? Ja, die gehören inzwischen auch zu den Freemailern - nur siehst Du der Adresse gar nicht an, ob sie eine Freemail-Addi ist oder nicht



      Wir haben sehr schlechte Erfahrungen mit Wegwerf E-Mailadressen gemacht, es war zu Anfangszeiten fast an der Tagesordnung sich mit 5 verschiedenen Freemail Accounts anzumelden, sich selber Artikel abzukaufen oder Gebote zu Pushen und sich selber zu Bewerten.

      Deshalb haben wir nach einem halben Jahr dieses in den AGB verankert um die Betrüger zu kicken und es wurde Ruhiger.

      Mittlerweile haben wir andere Möglichkeiten solche Betrüger zu entdecken und dieser Passo ist ein bisschen veraltet und gehört mal Grund überholt bei dem nächsten AGB wechsel.
      Du hast meine konkrete Frage noch nicht beantwortet. Was irgendwann mal bei irgendeiner AGB-Bearbeitung geändert wird, ist im Moment egal. Im Moment frage ich konkret: lehnt ihr Mailadressen "...@t-online.de" ab? Und wenn nein, warum nicht?

      djfamilie schrieb:

      Zitat von »Löschbert Bastelhamster«

      Zitat


      2.2

      Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer Vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

      Und wer (komm ich nochmal auf das oben zurück) meldet einen privaten Account an?



      Das heißt nichts anderes als das,wenn sich bei uns eine GmbH anmeldet eine Person genannt werden muss, die Vertretungsberechtigt ist.
      Es geht nicht um 'ne GmbH. Es geht darum, wer mein Vertragspartner ist, wenn es keine GmbH (und auch keine Einzelunternehmung) ist sondern eine Privatperson. Und wieso soll ich mich darauf verlassen können, dass die Person, die ihr mir als Vertragspartner mitteilt auch wirklich mein Vertragspartner ist? Gemäß den AGB kann ich davon nämlich nicht ausgehen, danach muss ich annehmen, dass mein Vertragspartner irgendwer in diesem Haushalt sein könnte, weil der Account nicht zwingend nur von einer Person zu benutzen ist - es gibt ja für diesen Haushalt (Papa, Mama, Hausfreund, sieben Kinder und zwei Hunde) nur einen einzigen Account. Wessen Daten stehen da dann drin? Oder sind die Accounts bei euch unteraccountfähig, damit der Haushalt einen hat innerhalb dessen dann jeder Nutzer seinen eigenen Bereich mit den eigenen Daten hat?


      djfamilie schrieb:

      Zitat von »Löschbert Bastelhamster«

      Dass Deine Seitengestaltung eine Einladung für jeden Abmahner ist, die PAngV und das UWG aus der Tasche zu ziehen, ist Dir vermutlich klar. Und erkläre mir mal eben, warum dieses Angebot keine Anbieterkennzeichnung hat. Ist das ein privater Verkäufer? Ich habe jetzt bewusst nicht den mit den Regenwürmern genommen, denn bei dem stellt sich die Frage nicht, der züchtet die Viecher ja, um sie zu verkaufen - Ob 'ne Spraydosenzucht dagegen funktioniert ist fraglich.



      Das hat der Kollege dieselfisch schon erledigt...Danke dafür.


      Nö, hat der Heizölflossi nicht. Dass ich da zufällig einen erwischt habe, der priverblich ist, ist eben dumm gelaufen. ;) Nehmen wir mal an, der wäre wirklich privat und würde einfach versuchen, eine übriggebliebene Dose W40 loszuwerden.

      Sagen wir es mal so: ich bin offline auch im Auktionsgewerbe unterwegs, wäre also sogar Dir gegenüber aktivlegitimiert. Ich könnte jetzt eine Abmahnwelle über alle meine direkten Mitbewerber hereinbrechen lassen - das wäre zwar nett aber reichlich kostenintensiv. Ich könnte aber auch ganz einfach einen Brief nach Kiel schreiben lassen mit dem Dir untersagt wird, weiterhin eine Seite zu veröffentlichen, die gegen die PAngV verstößt. Denn wenn ich mir so die Übersicht der Angebote in so 'ner Kategorie anschaue, würde ich mal sagen, da fehlt was - nennt sich Preisbestandteil, namentlich die Versandkosten. Danach müsste ich nur noch nachzählen, wieviele Angebote in der Kategorienübersicht stehen und könnte unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs bei Dir ein bisschen Strafsummen abgreifen.

      Ausserdem würde mich interessieren, wo der Unterschied liegt, wenn ich unter einem Angebot in dem Kasten Versand lese "Versandkosten" und "Versicherung"?

      Hmmm..... Und wenn ich mal Postage Calculate für France kommt komischerweise ebenfalls das Selbe dabei raus: 4,50 für "DPD Versand (Inland)". Kann ich (und wenn ja, wo) die Versandkosten für's Ausland angeben? Und warum werden in der Liste auch Länder gelistet, für die offenbar keine Versandkosten hinterlegt sind?


      Also... rechtssicher anbieten sieht allseits reichlich anders aus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sagen wir mal, der Mann sammelt Parfümflakons und die Frau sammelt Bierdeckel. Nun will der Mann sich von ein paar seiner Flakons trennen und legt einen Account an. Und gehen wir davon aus, dass der das wirklich privat macht. Ok - kein Thema, der Account ist auf den Mann angelegt.
      Genau, dann darf der Mann einen Gewerblichen Account anmelden und die Frau einen Privaten Account, sollten dann auch 2 verschiedene Namen sein aber nur eine Adresse und Haushalt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Jetzt biete ich Bierdeckel an. Mit welchem Account kauft die Frau die? Einen eigenen hat sie ja nicht, weil sie keinen haben darf.
      Mit ihrem privaten Account, sie hat ja einen eigenen Account

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nach Deiner Darstellung nimmt sie nun den ihres Mannes.Nur... wer ist denn jetzt mein Käufer? Die Frau, die mir das Geld überweist? Oder der Mann, auf den der Account angemeldet ist? Und... wie kann sie mit dem Account überhaupt kaufen? Nein, ich gebe meine Passwörter niemandem. Manchmal sogar nicht mal mir selber (wenn ich sie nämlich vergessen habe :D ) Und nach Deinen AGB darf der Mann seiner Frau auch nicht das Passwort für seinen Account geben. Ich muss also davon ausgehen, das mein Vertragspartner der Mann ist. Und da ich als gewerblicher Verkäufer eine Rechunng ausstellen muss, stelle ich die auf wen genau aus? Auf den Mann? Dessen Daten habe ich ja. (Oder habe ich die nicht? Dann wird es mit der ordnungsgemäßen Rechnung nochmal schwerer, vom Versand ganz abgesehen...)
      falsch, siehe oben...beide haben einen eigenen Account

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das Prob dabei ist, dass Du zum einen sagst, pro Haushalt nur ein Account und damit schränkst Du ein, dass in jeder Familie nur eine Person aktiv sein darf. Daher stelle ich nochmal meine Frage: wer ist mein Vertragspartner? Und wem - wenn er nicht zahlt - schicke ich im Extremfall den Mahnbescheid?
      Mit einem Account pro Haushalt ist gemeint, wie schon vorher erwähnt, das sich nicht eine 6 köpfige Familie mit je einem Account bei uns anmelden kann, es sei dann...siehe oben


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Über die Pflicht zur Anbieterkennzeichung eines privaten Verkäufers befragst Du bitte noch mal §55 RStV, falls Dir das TMG nicht schon weiterhilft. Ich weiss, dass Deine Ansicht weit verbreitet ist, die herrscht sogar hier beim Ordnungsamt. Mit denen habe ich gerade netten Schriftwechsel deshalb. Nur hat diese Ansicht einen gravierenden Nachteil: sie ist leider falsch.
      Hinter diesem Problem laufen wir schon fast 3 Jahre hinterher, manche nehmen diese gesetzlichen Vorschriften sehr ernst und manche backen sich da ein Ei drauf oder haben sich nicht richtig Informiert. Wir schreiben fast wöchentlich Mitglieder an, erwähnen das in unseren Newslettern....mehr geht nicht.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      (Was mich aber bei unserem Ordnunsgamt nicht wundert, die waren ja auch der Ansicht, ich müsste ein Bußgeld zahlen, weil ich drei Jahre lang mit einem abgelaufenen Personalausweis durch die Weltgeschichte marschiert bin. Über diesen Irrtum hat sie dann damals aber das Gericht in der Hauptverhandlung aufgeklärt...)
      Meiner war auch 3 Monate abgelaufen, wann brauche ich das Ding schon mal und durfte 30 Euronen Strafe zahlen


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Achso: eine gültige E-Mail-Adresse ( keine Wegwerf E-Mail Adressen z.B. Gmx, Hotmail usw.) aus 2.2 Abs. 2: Komisch, meine gmx-Adresse hat in den letzten elf Jahren schon den achten Providerwechsel überlebt. Und wie verhältst Du dich, wenn jemand eine t-online.de-Adresse angibt? Nimmst Du dann auch nicht an? Ja, die gehören inzwischen auch zu den Freemailern - nur siehst Du der Adresse gar nicht an, ob sie eine Freemail-Addi ist oder nicht
      Nein, t-online ist keine Wegwerf Mailadresse, meine Private ist auch von t-online.











      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und wer (komm ich nochmal auf das oben zurück) meldet einen privaten Account an?
      Siehe oben

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das heißt nichts anderes als das,wenn sich bei uns eine GmbH anmeldet eine Person genannt werden muss, die Vertretungsberechtigt ist.
      Es geht nicht um 'ne GmbH. Es geht darum, wer mein Vertragspartner ist, wenn es keine GmbH (und auch keine Einzelunternehmung) ist sondern eine Privatperson. Und wieso soll ich mich darauf verlassen können, dass die Person, die ihr mir als Vertragspartner mitteilt auch wirklich mein Vertragspartner ist? Gemäß den AGB kann ich davon nämlich nicht ausgehen, danach muss ich annehmen, dass mein Vertragspartner irgendwer in diesem Haushalt sein könnte, weil der Account nicht zwingend nur von einer Person zu benutzen ist - es gibt ja für diesen Haushalt (Papa, Mama, Hausfreund, sieben Kinder und zwei Hunde) nur einen einzigen Account. Wessen Daten stehen da dann drin? Oder sind die Accounts bei euch unteraccountfähig, damit der Haushalt einen hat innerhalb dessen dann jeder Nutzer seinen eigenen Bereich mit den eigenen Daten hat?
      Siehe oben


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dass Deine Seitengestaltung eine Einladung für jeden Abmahner ist, die PAngV und das UWG aus der Tasche zu ziehen, ist Dir vermutlich klar. Und erkläre mir mal eben, warum dieses Angebot keine Anbieterkennzeichnung hat. Ist das ein privater Verkäufer? Ich habe jetzt bewusst nicht den mit den Regenwürmern genommen, denn bei dem stellt sich die Frage nicht, der züchtet die Viecher ja, um sie zu verkaufen - Ob 'ne Spraydosenzucht dagegen funktioniert ist fraglich.
      Ich werde nächste Woche von unserem Anwalt, auch auf Grund des Script wechsels, die AGB´s noch einmal überprüfen lassen und dann die neuen AGB nach Fertigstellung veröffentlichen.
      Die Mitglieder werden davon unterrichtet.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das hat der Kollege dieselfisch schon erledigt...Danke dafür.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nö, hat der Heizölflossi nicht. Dass ich da zufällig einen erwischt habe, der priverblich ist, ist eben dumm gelaufen. ;) Nehmen wir mal an, der wäre wirklich privat und würde einfach versuchen, eine übriggebliebene Dose W40 loszuwerden.
      Wir haben das Mitglied angeschrieben, was es nun mit unseren Empfehlungen macht ist dem Mitglied selber überlassen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sagen wir es mal so: ich bin offline auch im Auktionsgewerbe unterwegs, wäre also sogar Dir gegenüber aktivlegitimiert. Ich könnte jetzt eine Abmahnwelle über alle meine direkten Mitbewerber hereinbrechen lassen - das wäre zwar nett aber reichlich kostenintensiv. Ich könnte aber auch ganz einfach einen Brief nach Kiel schreiben lassen mit dem Dir untersagt wird, weiterhin eine Seite zu veröffentlichen, die gegen die PAngV verstößt. Denn wenn ich mir so die Übersicht der Angebote in so 'ner Kategorie anschaue, würde ich mal sagen, da fehlt was - nennt sich Preisbestandteil, namentlich die Versandkosten. Danach müsste ich nur noch nachzählen, wieviele Angebote in der Kategorienübersicht stehen und könnte unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs bei Dir ein bisschen Strafsummen abgreifen.
      Von diesem Post hier möchten wir gerne mit deinem Einverständnis eine Kopie an unseren Anwalt senden, damit hier dem entsprechent reagiert werden kann. Wäre nett wenn du mir dein Ok geben würdest.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ausserdem würde mich interessieren, wo der Unterschied liegt, wenn ich unter einem Angebot in dem Kasten Versand lese "Versandkosten" und "Versicherung"?
      Versand, sind die normalen Versandkosten wenn der Versand aber Versichert erfolgen soll dann werden die Kosten für die Versicherung extra ausgewiesen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Hmmm..... Und wenn ich mal Postage Calculate für France kommt komischerweise ebenfalls das Selbe dabei raus: 4,50 für "DPD Versand (Inland)". Kann ich (und wenn ja, wo) die Versandkosten für's Ausland angeben? Und warum werden in der Liste auch Länder gelistet, für die offenbar keine Versandkosten hinterlegt sind?
      Die Versandkosten für das Ausland kann man seperat im Verkaufformular angeben

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Also... rechtssicher anbieten sieht allseits reichlich anders aus.
      Wie oben geschrieben werden wir die AGB von unserem Rechtsanwalt überprüfen lassen und ihm gegebenenfalls mit deinem Einverständnis diesen Post hier vorlegen um evtl. Änderungen vor zunehmen, denn ich bin keine Rechtsanwalt.

      In diesem Sinne einen sonnigen Sonntag

      Micha
      Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

      Heute schon Versteigert ?
      www.2-1deins.de
    • Aaalso, jeder kann sich 1x dort anmelden. (mal angenommen zum Verkäufen seines Krempels, zB. Antiquitäten) Wenn man jedoch einen 2ten Namen anmelden würde (als Käufer :?: ) dieser währe dann gewerblich - hehe?

      Nein, anders: mal angenommen, man würde noch einen 2ten Namen anmelden wollen, um seine alten Bekleidungsstücke, Schmuck, Schuhe zum Verkauf anzubieten, dieser Name müsste automatisch als GEwerblich gekennzeichnet werden, oder sollen Alte Bilderrahmen in einen Topf mit seinen Lacoste Tshirts geschmissen werden?

      Was ist, wenn man das anmeldet, 10Teile seines Kleiderschranks einstellt - keiner kauft, weil noch zuwenig Interessenten), muss man mit dem Gewerblichen Namen dann automatisch den Anmeldekram erledigen (Anmeldung/IHK, Finanzamt) und nix kommt drumrum? Hm, ist irgendwie lästig.
      Nun, nicht jeder meldet sich mehrfach an, um sich "selber" in die Höhe zu pushen. Es gibt viele Gründe warum man vill 2 Namen benötigt, ohne gleich gewerblich zu sein. (ich habe 2 gute Gründe, 1ner oben genannt)

      Bei Ebay kann sich jedes Familien-Mitglied eigenständig anmelden - bei gleicher Adresse (ok: *ach was*) aber halt anderer Kontonummer: und im Grunde genommen ist das auch gut so: Nur darum hat es Ebay geschafft, weil sich halt jeder anmelden konnte, sogar mehrfach, das ist doch gerade der kasus knacktus, warum Ebay ein paar Millionen Mitglieder hat - und Millionen von Angeboten: weil ein jeder einen Käufer, Verkäufer, und vill einen Verkäufernamen haben durfte(der zB. vergessen wurde) Aber egal: das zog die Leute an, immer mehr dort reinzuschauen, und zu bieten, bis es darum ging, dass Leute anfingen vieles für nur 1nen Euro einzustellen, weil ja genug Interessenten da waren (Ebay ist so dumm und möchte seinen Riesenvorteil jetzt einfach wegschmeißen, indem "lieber" teure Powerseller gesehen werden - die "Ihr ein und alles anbieten" , allerdings nur von Ebay, ein Privatmann will "STEIGERN" nicht sofortkaufen (wie öde!)

      z.B. so ein Hood wird es realistisch gesehen niemals schaffen, aus genau diesem Grund: jeder DARF sich nur 1x anmelden (wenn die angemeldete Person z.B. einfach nur seinen Hoodnamen vergisst (so wie ich/aber mir wars dann doch wieder eingefallen unter stundenlanger Recherche!!!) - Pech gehabt, und wieder ein potentieller Käufer oder Bieter weniger) :thumbup:

      bei 2-1 würde ich mich daher jetzt noch nicht trauen, meine Markenshirts für 1,-Euro anzubieten, villeicht aber mit ein paar H&M-Sachen, für`n Anfang :?:
    • phoenix*75 schrieb:

      Aaalso, jeder kann sich 1x dort anmelden. (mal angenommen zum Verkäufen seines Krempels, zB. Antiquitäten) Wenn man jedoch einen 2ten Namen anmelden würde (als Käufer :?: ) dieser währe dann gewerblich - hehe? Nein Falsch...zweimal....Gewerblich und Privat

      Nein, anders: mal angenommen, man würde noch einen 2ten Namen anmelden wollen, um seine alten Bekleidungsstücke, Schmuck, Schuhe zum Verkauf anzubieten, dieser Name müsste automatisch als GEwerblich gekennzeichnet werden, oder sollen Alte Bilderrahmen in einen Topf mit seinen Lacoste Tshirts geschmissen werden? 1x Gewerblich und 1x Privat....natürlich kann man mit uns auch reden und einen berechtigten Grund haben einen weiteren Account zu eröffnen. Wir wollen nur unterbinden das sich ein Mitglied mit 10 Accounts anmeldet für Häckelnadeln,Häckelstoff,Bindfäden,Postkarten,Briefmarken ect. dann hätten wir 16650 Mitglieder aber da jeder 10 Accounts hat nur reale 1665 Mitglieder. Das finde ich persönlich einen Betrug falscher Tatsachen an den Kunden der sich neu anmeldet, er denkt bohhh ca 16650 Käufer für meine Artikel doch real sind es nur ca. 1665 Mitglieder die Interesse zeigen seinen Artikel zu kaufen...ich persönlich finde das denn eine Schummelpackung aber Recht hast du, es machen sehr viele Auktionshäuser und pushen somit ihre Statistik...wir nicht.

      Was ist, wenn man das anmeldet, 10Teile seines Kleiderschranks einstellt - keiner kauft, weil noch zuwenig Interessenten), muss man mit dem Gewerblichen Namen dann automatisch den Anmeldekram erledigen (Anmeldung/IHK, Finanzamt) und nix kommt drumrum? Hm, ist irgendwie lästig.
      Nun, nicht jeder meldet sich mehrfach an, um sich "selber" in die Höhe zu pushen. Es gibt viele Gründe warum man vill 2 Namen benötigt, ohne gleich gewerblich zu sein. (ich habe 2 gute Gründe, 1ner oben genannt) Für solche Mitglieder haben wir immer ein offenes Ohr und finden bestimmt eine Lösung.

      Bei Ebay kann sich jedes Familien-Mitglied eigenständig anmelden - bei gleicher Adresse (ok: *ach was*) aber halt anderer Kontonummer: und im Grunde genommen ist das auch gut so: Nur darum hat es Ebay geschafft, weil sich halt jeder anmelden konnte, sogar mehrfach, das ist doch gerade der kasus knacktus, warum Ebay ein paar Millionen Mitglieder hat - und Millionen von Angeboten: weil ein jeder einen Käufer, Verkäufer, und vill einen Verkäufernamen haben durfte(der zB. vergessen wurde) Aber egal: das zog die Leute an, immer mehr dort reinzuschauen, und zu bieten, bis es darum ging, dass Leute anfingen vieles für nur 1nen Euro einzustellen, weil ja genug Interessenten da waren (Ebay ist so dumm und möchte seinen Riesenvorteil jetzt einfach wegschmeißen, indem "lieber" teure Powerseller gesehen werden - die "Ihr ein und alles anbieten" , allerdings nur von Ebay, ein Privatmann will "STEIGERN" nicht sofortkaufen (wie öde!)Ob man wirklich eBay den Schneid abkaufen kann bewage ich immer noch zu bezweifeln, dafür sind die zu Stark und mächtig, was andeutet mächtiger als eBay zu werden wir aufgekauft und geschluckt ohne wenn und aber. Ich möchte auch gerne so groß und mächtig werden (wer nicht ) aber mir reicht es auch eine gute alternative zu sein in dem man seine Artikel gut und günstig anbieten kann.

      z.B. so ein Hood wird es realistisch gesehen niemals schaffen, aus genau diesem Grund: jeder DARF sich nur 1x anmelden (wenn die angemeldete Person z.B. einfach nur seinen Hoodnamen vergisst (so wie ich/aber mir wars dann doch wieder eingefallen unter stundenlanger Recherche!!!) - Pech gehabt, und wieder ein potentieller Käufer oder Bieter weniger) :thumbup: Wir haben auch Mitglieder die vor 2 Jahren etwas gekauft haben und ihren Usernamen nicht mehr wussten, die schreiben uns an oder greifen zum Telefon, vordert neue Daten an ect.und schon ist er drin, wozu gibt es eine Datenbank und Buchhaltung ??

      bei 2-1 würde ich mich daher jetzt noch nicht trauen, meine Markenshirts für 1,-Euro anzubieten, villeicht aber mit ein paar H&M-Sachen, für`n Anfang :?: Uppps...das verstehe ich jetzt nicht, da musst du mir mal auf die Sprünge helfen.




      Gruß

      Micha
      Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

      Heute schon Versteigert ?
      www.2-1deins.de
    • djfamilie schrieb:

      z.B. so ein Hood wird es realistisch gesehen niemals schaffen, aus genau diesem Grund: jeder DARF sich nur 1x anmelden (wenn die angemeldete Person z.B. einfach nur seinen Hoodnamen vergisst (so wie ich/aber mir wars dann doch wieder eingefallen unter stundenlanger Recherche!!!) - Pech gehabt, und wieder ein potentieller Käufer oder Bieter weniger) :thumbup: Wir haben auch Mitglieder die vor 2 Jahren etwas gekauft haben und ihren Usernamen nicht mehr wussten, die schreiben uns an oder greifen zum Telefon, fordert neue Daten an ect.und schon ist er drin, wozu gibt es eine Datenbank und Buchhaltung ??

      ok, DAS ging bei hood nicht so einfach, die wussten über ihre Datenbank irgendwie nicht so gut bescheid (warum auch immer), die hatte ich ja angemailt, nach Tagen kam da nix, nur ich hatte in der Zwischenzeit einem gaanz alten Notizbuch meinen Accountnamen wiedergefunden


      bei 2-1 würde ich mich daher jetzt noch nicht trauen, meine Markenshirts für 1,-Euro anzubieten, villeicht aber mit ein paar H&M-Sachen, für`n Anfang
      :?: Uppps...das verstehe ich jetzt nicht, da musst du mir mal auf die Sprünge helfen.

      Bei Einstellung von Markenbekleidung würde ich es wahrscheinlich (noch) mit nem realistischen Mindestgebot versuchen, H&M ist für mich keine Marke, womit ich auch bei einer Ersteigerung von 1nem Euro auch zufrieden währe. (bei Beispielsweise einem Versace-Strass-Shirt - bin leider Markenjunkie) welches mal 200Euro gekostet hat, würde ich mich ärgern, wenn es für 1nen Euro verkauft werden würde.
    • [b]Ob man wirklich eBay den Schneid abkaufen kann bewage ich immer
      noch zu bezweifeln, dafür sind die zu Stark und mächtig, was andeutet
      mächtiger als eBay zu werden wir aufgekauft und geschluckt ohne wenn und
      aber. Ich möchte auch gerne so groß und mächtig werden (wer nicht )
      aber mir reicht es auch eine gute alternative zu sein in dem man seine
      Artikel gut und günstig anbieten kann.
      [/b]



      Wenn Ebay sich seinen "großen" Ruf als Onlineauktionshaus-Domäne selber zerstört, wobei sie ja gerade dran sind, werden Alternativen sicherlich sehr attraktiv 8)
    • phoenix*75 schrieb:

      djfamilie schrieb:

      z.B. so ein Hood wird es realistisch gesehen niemals schaffen, aus genau diesem Grund: jeder DARF sich nur 1x anmelden (wenn die angemeldete Person z.B. einfach nur seinen Hoodnamen vergisst (so wie ich/aber mir wars dann doch wieder eingefallen unter stundenlanger Recherche!!!) - Pech gehabt, und wieder ein potentieller Käufer oder Bieter weniger) :thumbup: Wir haben auch Mitglieder die vor 2 Jahren etwas gekauft haben und ihren Usernamen nicht mehr wussten, die schreiben uns an oder greifen zum Telefon, fordert neue Daten an ect.und schon ist er drin, wozu gibt es eine Datenbank und Buchhaltung ??

      ok, DAS ging bei hood nicht so einfach, die wussten über ihre Datenbank irgendwie nicht so gut bescheid (warum auch immer), die hatte ich ja angemailt, nach Tagen kam da nix, nur ich hatte in der Zwischenzeit einem gaanz alten Notizbuch meinen Accountnamen wiedergefunden


      bei 2-1 würde ich mich daher jetzt noch nicht trauen, meine Markenshirts für 1,-Euro anzubieten, villeicht aber mit ein paar H&M-Sachen, für`n Anfang
      :?: Uppps...das verstehe ich jetzt nicht, da musst du mir mal auf die Sprünge helfen.

      Bei Einstellung von Markenbekleidung würde ich es wahrscheinlich (noch) mit nem realistischen Mindestgebot versuchen, H&M ist für mich keine Marke, womit ich auch bei einer Ersteigerung von 1nem Euro auch zufrieden währe. (bei Beispielsweise einem Versace-Strass-Shirt - bin leider Markenjunkie) welches mal 200Euro gekostet hat, würde ich mich ärgern, wenn es für 1nen Euro verkauft werden würde.
      Solche, ich sage mal hochwertigen Artikel, kann man mit einem Mindestpreis bei uns absichern aber wenn du das wirklich ohne Absicherung durchziehen würdest dann könntest du dich vor Nachfrage wohl kaum retten. Ich hatte letztes Jahr Weihnachten ein Mitglied dass das Fernsehgeschäft vom Onkel aufgelöst hat. Fernseher die normal so um die 800 bis 900 Euro gekostet haben hat er bei uns für 379 bis 690 Euro angeboten und hat für Heiligabend auch noch Experss Versand inclusive angeboten . Ich sage dir da war hier was los, hier standen die Telefone und Mailfächer nicht mehr still. 80 % dachten an Betrug, dabei war er ID-Geprüft mit Rückruf. Seine Artikel waren innerhalb von 1 Woche ausverkauft, es gab keine Beschwerden und nicht einen einzigen Betrug, nur hinter der Mitgliedsrechnung durfte ich ein bisschen hinterher laufen :lach:
      Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

      Heute schon Versteigert ?
      www.2-1deins.de
    • phoenix*75 schrieb:

      [b]Ob man wirklich eBay den Schneid abkaufen kann bewage ich immer
      noch zu bezweifeln, dafür sind die zu Stark und mächtig, was andeutet
      mächtiger als eBay zu werden wir aufgekauft und geschluckt ohne wenn und
      aber. Ich möchte auch gerne so groß und mächtig werden (wer nicht )
      aber mir reicht es auch eine gute alternative zu sein in dem man seine
      Artikel gut und günstig anbieten kann.
      [/b]



      Wenn Ebay sich seinen "großen" Ruf als Onlineauktionshaus-Domäne selber zerstört, wobei sie ja gerade dran sind, werden Alternativen sicherlich sehr attraktiv 8)
      Dann hätte sich meine Arbeit und Geduld hoffentlich bald mal bezahlt gemacht. 8o
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    • Hi MIcha,

      wenn ich nicht damit einverstanden wäre, dass Du meine Postings auch einem Anwalt vorlegst, damit der dir sagen kann, was ich damit meine hätte ich das ja gar nicht geschrieben.

      Du hast zum Beispiel diese Übersichtsseite:
      2-1deins.de/Auto-and-Motorrad,…0265,parent_id,categories

      Die sieht so aus wie alle anderen auch - logisch, ist ja das Seitenlayout. Nur fehlen da bei den Preisen die Angaben zu den Versandkosten. Da kann man natürlich nun als Mitbewerber der Verkäufer die Anbieter abmahnen oder als Mitbewerber von Dir dann eben dich. Ich mache das nicht, aber falls Du mal zu dick wirst, könnte das Post von ebay (oder sonst wem) bedeuten. Du kannst mir auch gerne per PM sagen, welchen Anwalt Du damit beauftragt hast, dann kann ich mich mit dem direkt in Verbindung setzen. Dich darf ich ja nicht kostenlos rechtsberaten, mit einem Anwalt ein kollegiales Fachgespräch führen darf ich dagegen schon.

      Was nun die beiden Sammler angeht: nehmen wir mal an, die sind beide faktisch und tatsächlich privat. Wieso sollte nun einer der beiden einen gewerblichen Account anmelden? Und vor allem: wie? Dazu braucht er ja 'ne Gewerbeanmeldung. Hat er nicht, ich hatte ja vorausgesetzt, dass die das beide wirklich privat machen. Ich bin selber gewerblich im Sammlerbereich tätig und wenn ich mir so anschaue, was ich als Verkaufsagent teilweise eingeliefert bekomme... Hier steht derzeit ein Nachlass rum, der hat einen Umfang von ungefähr 30 Kubikmetern. :!: Wenn den die Erben wirklich selber verkaufen wollten, wäre das zwar meiner Ansicht nach immer noch privat, aber nach ständiger Rechtssprechung garantiert nicht.

      Wenn Du die Plattform sauber halten willst, geht das natürlich nur mit Restriktionen. Aber geh einen anderen Weg als die Limitierung auf einen Account pro Haushalt. Nimm (klingt doof) Postident für die Verkäufer. Meinetwegen für die privaten Verkäufer erst ab dem zehnten Angebot und/oder einem Umsatz/Einstellvolumen von 100 Euro. Für die gewerblichen generell verpflichtend, bei denen dazu Selbstauskunft aus dem Gewerberegister bzw Handelsregister. Wenn die Käufer dann erst mal kapieren, dass bei dir der Verkäufer auch der ist, der er zu sein vorgibt, ist das ein sehr gutes Argument bei den Anbietern auf Deiner Plattform zu kaufen. Und für ehrliche Verkäufer ist es ein gutes Argument, denn die wissen, dass sie nicht der einzige Verkäufer sind, der tatsächlich existiert. Ich habe schon andernortes geschrieben: Ich will nicht, dass ebay sicherer wird. Ich will auch nicht dass Paypal sichererer ist. Mir würd's schon reichen, die wären einfach nur sicher.

      Pushen wirst Du aber kaum vermeiden können. Die Frage ist, ob Du das musst. Sowohl für die Auktion als auch den Mindestpreis fällt bei dir keine Einstellgebühr an. Welchen Sinn macht da das Pushen? Und wie willst Du das überhaupt verhindern können? Wenn ich lustig bin, puschel ich dann mit einem Phantasieaccount, der auf 'ne t-online-Addi angelegt ist. Ausserdem ist es ein offenes Geheimnis: ebay unterbindet das pushen deshalb nicht, weil sie dafür Provision kassieren. Ab 13. Juni haben sie für jeden gepushten Euro 9 Cent vom privaten Puschel. Gesperrt wird so'n Puschel nur dann, wenn er danach noch die Frechheit besitzt, das Ding rückabzuwickeln und sich die Provision erstatten zu lassen. Dann hat ebay nämlich nix in der Kasse und darauf reagieren sie unwillig.

      Und erkläre mir doch mal noch bitte, wo der Unterschied zwischen einer Mailadresse bei t-online.de und einer bei gmx.de besteht. Falls Du meinst, t-online.de bekommst Du nur, wenn Du Kunde bei t-online bist: Du hinkst den Realitäten bei t-online etwa zwei Jahre hinterher. Wobei ich dann @arcor.de bevorzugen würde, da kann ich in einem Freemailer-Hauptaccount irgendwas mit zehn oder 15 Nebenadressen anlegen. Also diese "Prüfung" kannst Du getrost in die Tonne kloppen, die bewirkt gar nichts ausser einem falschen Sicherheitsgefühl bei den Käufern.



      OT wegen des Persos: von mir wollten sie 'nen satten Fuffi. Naja, nach drei Jahren...

      Habe ich der Stadt dann abgewöhnt, indem ich sie vor Gericht eine Bauchlandung (die dritte in unserer Familie, aber die erste, die sie durchgeklagt haben) habe hinlegen lassen. Verfahren richterlich eingestellt. Seither ist bei uns hier die Praxis mit dem Bußgeld abgeschafft.

      Der Punkt: im Bundespersonalausweisgesetz steht nur drin, dass Du einen Perso oder einen gültigen Reisepass haben musst. Wenn aber der Pass ausdrücklich als gültig erwähnt wird, wäre es beim Perso genau so, wenn das erforderlich wäre. Da steht aber nur, Du musst einen haben. Davon dass er gültig sein muss steht da kein Wort und ein Perso ist der BPA auch dann noch, wenn er abgelaufen ist. Bei uns (BaWü) kam dann noch dazu, dass im Landespersonalausweisgesetz zwar drinsteht, dass ein abgelaufener Perso eine OWi ist, aber genau die ist unter den Bußgeldtatbeständen ausgeschlossen.

      Das ist also hier 'ne OWi, aber mehr als "Du-Du-Du" mit dem Zeigefingerchen ist nicht drin. Wie das in Kiel aussieht, weiss ich nicht genau, dazu müsste ich auch erst mal nach dem LPersoG SH suchen und falls es eines gibt, nichts dazu sagen, falls es da doch drinsteht - mit dem BPersoG kommst du normalerweise auf die Tour durch, weil Bundesrecht über Landesrecht steht. Das LPersoG BaWü kannte aber sogar die Richterin nicht, das war sozusagen mein Zuckerle obendrauf, weshalb sie dem hiesigen Ordnungsamt damals auch den verfahrensrechtlichen Hinweis erteilt hat, diese Praxis einzustellen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ Löschbert Bastelhamster also erst einmal recht herzlichen Dank für die wertvollen Tipps, hierfür bin ich dir sehr dankbar, es wird wohl darauf hinaus laufen das wir die entsprechenden Passos zum 01.07.2011 ändern werden, dann können sich so viele aus einem Haushalt anmelden wie sie wollen, es müssen dann nur verschiedene Kontodaten sein. Ich glaube das ist die beste Lösung.

      Mit unserer Mitglieder Überprüfung bin ich zur Zeit eigentlich recht Glücklich und schwarze Schafe ertappen wir zu 90 %. Man kann soviel Überprüfen wie man will, 100% bekommt man nie hin weil da immer noch der Mensch im Wege steht der evtl. nicht zahlen will oder gerade kein Geld hat ect.
      Selbst wenn man sich mit der Schufa zusammen arbeiten würde, was natürlich erhebliche Kosten verursacht, ist das leider kein Freifahrtschein das auch das Geld fließt aber das sind nun mal Internet Geschäfte und die haben immer ein kleines Restrisiko in sich.

      Zu der Versandkosten die du erwähnt hast, die werden in kürze eingefügt, das sind Modifikationen die man leider extern zusätzlich erwerben muss.

      Nochmals danke für die Sachliche Unterstützung.

      Gruß aus dem sommerlichen Kiel

      Micha
      Alle Menschen sind klug. Die einen vorher, die anderen nachher.

      Heute schon Versteigert ?
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    • Dann hast du wieder das Problem mit dem Vertragspartner.

      BTW, mein eBay-Account geht niemanden etwas an, es sei denn ich erzähle gerade selbst, was ich damit mache. Das hat mit einer funktionierenden Ehe nichts zu tun.
      Die einzig sinnvolle Beschränkung ist die, dass jeder nur einen Account jeweils privat und gewerblich führen darf. Um es deutlicher zu machen,
      Erna Müller muss einen privaten und einen gewerblichen Account führen dürfen und ihr Gatte Knut genauso.

      Rechte und Pflichten beider Accounts unterscheiden sich gewaltig. Verkaufst du über einen gewerblichen Account, hast du alle Pflichten einzuhalten. Musst du über diesen Account auch dein altes Fahrrad verkaufen, freut sich die Gewährleistung samt Widerrufsrecht. Kaufst du darüber deine privaten Schuhe, verlierst du dein Widerrufsrecht, nur um mal etwas ganz gravierendes rauszugreifen.

      Mit deinen derzeitigen Regeln verscheuchst du jedes potentielle Mitglied, das sich darüber im Vorfeld Gedanken macht.
    • djfamilie schrieb:

      also erst einmal recht herzlichen Dank für die wertvollen Tipps, hierfür bin ich dir sehr dankbar, es wird wohl darauf hinaus laufen das wir die entsprechenden Passos zum 01.07.2011 ändern werden, dann können sich so viele aus einem Haushalt anmelden wie sie wollen, es müssen dann nur verschiedene Kontodaten sein. Ich glaube das ist die beste Lösung.
      Warum muss jemand der ein privates Konto hat, das 2te überhaupt gleich gewerblich kennzeichen?

      (M)ein Beispiel: ich HASSSSSSE es :!: :!: :!: wenn ein Irgendjemand herausgefunden hat, wie man - z.B. bei Ebay heißt, so sei es ein Familienmitglied, Partner/Expartner, Kollegen, Freunde und Bekannte: JEDE aber auch JEDE Aktion, dh, Kauf und Verkauf dokumentiert, kritisiert bespitzelt und "bespannt" wird : in dem Fall hatte ich bei Ebay auch verschiedene Namen, ohne gleich gewerblich zu sein, sondern, um seine Ruhe zu haben.... und herausfinden, wie jemand "heißt" geht relativ schnell- wenn man will
    • Phönix,

      hast du da etwas missverstanden? Es soll die Möglichkeit bestehen, dass eine Person einen gewerblichen und einen privaten Account hat.
      Sorry, aber wenn derjenige dann so blöd ist, seine Privatsphäre nicht zu schützen, trägt er selbst die Schuld. Als gewerblicher VK ist er ohnehin öffentlich.