Als Privatperson Second-Hand-Artikel anbieten - wie ist die Rechtslage?

    • Als Privatperson Second-Hand-Artikel anbieten - wie ist die Rechtslage?

      Hi Leute,
      ich möchte gerne auf eBay, über mein Accout Second-Hand Markenschuhe anbieten, nun hab ich dies bezüglich ein paar Fragen.
      Wie sieht es Rechtlich aus? Bin ich immer noch ein Privat-Verkäufer, wenn ich im Monat um die 50 Paar gebrauchte Schuhe anbiete (Betrag der Schuhe wird min. 2000€ betragen bei 50 Paar)? Ab wann zählt man als Kleinunternehmer, wie sehen die Rechte und Pflichten eines Kleinunternehmers aus?

      Details zu meinem Vorhaben:
      -wie schon erwähnt ca. 50 paar gebrauchte Marken Schuhe im Monat(durchschnitts Wert pro Paar ca. 40€)
      -der Einkauf der verkauften Schuhe kann nicht nachgewiesen werden (Flohmarktfunde etc.) sondern nur der Verkauf über eBay

      THX für alle hilfreichen Antworten ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von airmaxticker ()

    • Du bist auf jeden Fall gewerblich, wenn du das machst. Du unterliegst sämtlichen Pflichten.


      Du träumst, wenn du davon ausgehst, gebrauchte Markenschuhe so teuer an den Käufer zu bringen. Es geht um Ausnahmen, wenn gebrauchte Schuhe so teuer gekauft werden. Hier kannst du dir mal einen Überblick verschaffen, wie die Auktionen enden:
      completed.shop.ebay.de/i.html?…=12&_dmd=1&_ipg=50&_rdc=1

      Dazu kommt, dass du ohne Belege nicht einen ausgegebenen Euro für deine Ware als Kosten geltend machen kannst. Du versteuerst deine gesamten Einnahmen.

      Mach dich nicht selbst unglücklich, und lass die Finger davon.
    • Jeder Privat-Mann darf gewerblich Second-Hand Artikel anbieten :thumbsup: Nur dann ist er aber Gewerbetreibender Privat-Mann :D

      Ich rate Dir auch zur Entsorgung in den Restmüll.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Das ist kein Traum sondern Realität(Und darüber möchte ich nicht diskutieren ob es geht oder nicht)...
      Was muss dann ich als Kleinunternehmer beim FA anmelden und wie gehts das ?? Was sind meine Rechten und Pflichten ??
      Ich bitte um richtige Antworten und nicht für Ratschläge wie "lieber zum Restmüll damit", man muss nicht immer überall seinen Senf dazu geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von airmaxticker ()

    • Gut, wenn du meinst, dass das Realität ist, liegst du mit 24.000 Euro Umsatz über der Grenze, Kleinunternehmer zu sein. Die liegt bei 17.500 Euro.

      Für dich bedeutet das auf jeden Fall doppelte Buchführung. Für das FA bedeutet das, du machst monatlich deine Umsatzsteuervoranmeldung und führst da die Umsatzsteuer ab. Dann möchten die auch noch Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommenssteuer.
    • Von mir der Rat (wenn Du es denn wirklich machen willst): Gehe zu einem erfahrenen Unternehmensberater und lass Dich vollständig über Deine Rechte und Pflichten aufklären. Ist gut investiertes Geld, denn wenn Du irgendwas falsch machst (und da gibt es einen Haufen Möglichkeiten) wird Dir die Konkurrenz den Popo aufreissen.

      Und lass Dir von einem Anwalt, der fit ist in Sachen Wettbewerbsrecht, eine Musterauktion erstellen (bzw. mache diese mit ihm zusammen), damit auch hier alles einigermassen wasserdicht ist.

      Da reden wir von "Investitionen" um die € 1000,- - aber die hast Du ja dann offenbar schnell wieder drin und die sparen Dir Abmahn- und Anwaltskosten in vielfacher Höhe.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • hmm ok danke schön für diese informative Antwort, ok nehmen wir an die verkaufte Summe beläuft sich auf max. 17500€ im Jahr und ich muss mich als Kleinunternehmer anmelden... Wo kann ich mehr Informationen zum Rund ums Thema Kleinunternehmer bekommen??? Könnt ihr mir grob sagen, was man da so beachten muss???
    • airmaxticker schrieb:

      Könnt ihr mir grob sagen, was man da so beachten muss???

      Frag Deine zuständige IHK, und frag dort auch gleich nach einem entsprechenden Lehrgang um wenigstens das Grundwissen zu bekommen. Aber das schrieb alte_eule ja bereits :thumbup:
      Das hier ist ein Forum und keine Lehranstalt. Hier gibt es Tipps aber keine Komplettschulung (was manchmal auch an der Kompetenz der User hier scheitert), sonst müssten wir bald einen geschlossenen kostenpflichtigen Bereich einführen....
      Viele Informationen gibt es im Internet kostenlos - Tante Google ist die beste Freundin zum suchen, macht viel Arbeit, ist dafür kostenlos (allerdings sind viele Infos auch buchstäblich umsonst weil falsch ;( )

      airmaxticker schrieb:

      Was muss dann ich als Kleinunternehmer beim FA anmelden und wie gehts das ??

      Für das Finanzamt musst Du garnichts machen, dem Finanzamt gegenüber musst du deine Gewinne erklären in Form einer Steuererklärung und bei entsprechendem Umsatz auch die Umsatzsteuer(erklärung).
      Zum Steuerlichen Bereich frag einen Steuerberater...
      so weit mein Senf dazu 8)
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    • Wieso closed ? Magst Du nicht mehr wissen ?

      Also erstmal das was die anderen schon sagten....dann musst Du dir genau überlegen, wie Du deine Angebote darstellst...

      Als Gewerblicher, egal ob klein oder groß unterliegst Du sämtlichen Pflichten dahingehend. Heißt vor allem Widerrufsbelehrung, Angebotstext, Impressum und und und...all das ist von gewerblichen Mittstreitern abmahnfähig, wenn Du nicht richtig liegst oder einfach Punkte vergisst....

      Diese Dinge solltest Du tatsächlich beim Rechtsanwalt erfragen und dich beraten lassen. Alles andere bekommst Du bei der IHK oder dem Finanzamt selber, die hingegen mancher Meinung hier sehr hilfsbereit in diesen Sachen sind.....

      Definitiv musst Du allerdings erstmal ein Gewerbe anmelden und deinen eBay-Acc auf gerwerblich umstellen ^^
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Wieso closed ? Magst Du nicht mehr wissen ?

      Weil ihm die Antworten nicht gefallen, engelchen. ;)

      Nicht ganz richtig ist allerdings der Punkt, er könne die Kosten für den Einkauf nicht gegenrechnen. Soweit er da keine Quittungen hat, muss er das eben anderweitig nachweisen, z.B. durch Kassenbuch. Eigenbelege eben. Dann sollte er, wie jeder, der Gebrauchtware von Privat ankauft, bei der USt für Differenzbesteuerung optieren, sonst zahlt er die USt aus dem kompletten Erlös.

      Ausser Frage steht aber, dass er damit bereits mit dem ersten Paar Schlappen gewerblich ist, egal was er damit verdient und damit alle Verpflichtungen von der Gewerbeanmeldung über Finanzamt bis hin zum rechtlich einwandfreien Internetauftritt zu erfüllen hat. Wenn er hier von etwa 50 Paar im Monat redet und das auch noch regelmäßig, dann steht zum einen das schon mal ausser Frage und auch, das er damit recht schnell teure Post bekommen dürfte.


      Ob er dann 50 Euro pro Paar Schuhe bekommt ist seine Sache, vielleicht weiss er ja, was gesuchte Schluffen sind und zieht die Flohmarkttypen kräftig über den Tisch, wenn er ihnen so ein Paar Geiger-Treter für 'nen Euro abluchsen kann. Wenn er das kann, sei ihm das gegönnt.

      Ich sehe aber bei der Fragestellung auch Informationsdefizite, die bei ihm sowohl den Besuch beim Anwalt für den sauberen Auftritt als auch beim Steuerberater für eine vernünftige Steuererklärung dringend nötig machen. Das Finanzamt kann nämlich reichlich hartnäckig sein, wenn sie meinen, dass sie Geld bekommen sollten. Und wenn er hauptsächlich mit Eigenbelegen im Einkauf arbeitet, kann er auch damit rechnen, dass er häufiger Sonderprüfungen im Haus hat. Also sollte er auch eine leistungsfähige Kaffeemaschine besitzen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Anfangspost allein sollte dich schon ermutigen darüber nachzudenken, ob deine Frage sinnvoll ist.

      Du willst auf einem Flohmarkt schuhe kaufen und die dann bei eBay wieder verkaufen.
      Bestimmt machst du das nicht zum selben Preis, wie du sie gekauft hast. Also etwas teurer.

      Somit möchtest du einen Gewinn erzielen?
      Gewinnerziehlungsabsiecht ist ein gewichtiges Merkmal eines gewerblichen Anbieters.
      Nicht nur das. Handelst du als privater gehst du große Gefahr ein eine Abmahnung eines Konkurrenten zu bekommen. Und vielleicht klopft das FA mal unverhofft bei dir an.
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
    • verkaufe-was schrieb:

      Gewinnerziehlungsabsiecht ist ein gewichtiges Merkmal eines gewerblichen Anbieters.

      Ich grabe jetzt irgendwann doch noch im Archiv und buddle den Ritter-Thread wieder aus. Genau der Gewinn ist kein notwendiges Kriterium für gewerbliches Handeln. Gewerblich kann man auch sein, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur Nebenzweck ist, man also sozusagen billigend in Kauf nimmt, dass man eventuell mal irgendwann irgendwie versehentlich welchen machen könnte.

      Gewerbliches Handeln liegt regelmäig dann vor wenn man
      1.) selbständig (also nicht weisungsgebunden) und
      2.) nachhaltig (also über einen längeren Zeitraum und/oder auf "Nachschub" angelegt)
      3.) zur Erzielung von Einkünften (nicht! Gewinn, es reicht also aus, wenn man dafür einen Kaufpreis erwartet)
      4.) am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt.

      Wobei mir gestern ein nettes Urteil des OLG Hamm in die Finger geraten ist, das sogar Nachhaltigkeit bescheinigt, wenn kein "Nachschub" anrollt sondern nur über einen längeren Zeitraum aus dem Privatvermögen (in dem Fall war es mal wieder eine Sammlung) heraus verkauft wird. Hätte ich gewusst, dass Du das hier schreibst, hätte ich mir das Az notiert.

      Der einzige Punkt, der dabei Auslegungssache ist, ist eben die Nachhaltigkeit. Die ist natürlich dann gegeben, wenn man Ware ankauft um sie zu verkaufen, denn dann wird gerne mal angenommen, das man immer wieder Ware ankauft um sie weiterzuverkaufen.

      Wenn der TE damit auch noch Gewinn machen kann, um so besser. Er ist aber auch schon in der Anlaufphase, in der er vermutlich noch Verlust macht, gewerblich und bleibt das auch, selbst wenn er nie aus den roten Zahlen rauskommt. Einzig hinsichtlich des FA hast Du nicht ganz unrecht. Wo kein Gewinn, da keine Einkommensteuer. Für deren Berechnung reicht die reine Erzielung von Einkünften nicht aus.

      Das ist vermutlich auch der Irrtum, der dazu geführt hat, dass man der Gewerblichkeit gerne unterstellt, sie müsste zwingend Gewinnerzielungsabsicht haben. Denn wenn kein Gewinn da ist, kommt nach ein paar Jahren das FA und zweifelt die (einkommensteuerliche) Gewerblichkeit an. Genauer: die weigern sich dann zukünftig, die Verluste aus Gewerbebetrieb bei den Einkünften aus anderen Einkunftsarten abzuziehen, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nicht objektiv nachgewiesen wird. (Dem FA das Bestehen einer Absicht objektiv nachzuweisen ist aber reichlich schwer...) Nennt sich dann Liebhaberei, aber Gewerbe bleibt es trotzdem.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wenn du etwas kaufst mit dem alleinigen Zweck, es wieder zu verkaufen (egal ob mit beabsichtigten oder tatsächlichen Gewinn oder Verlust), bist du sozusagen "Zwischenhändler" = gewerblicher Verkäufer. Die Anzahl der Artikel oder die Höhe des veranschlagten Umsatzes spielen keine Rolle.

      Letzten Endes hat die Gewerblichkeit zwei Seiten.

      1. gegenüber dem Finanzamt, will heißen: ordentliche Buchführung, pünktliche Meldungen ans FA über Gewinne/Verluste, ordentliche jährliche Steuererklärung. Das FA und die Krankenkassen sind bei nicht bezahlten abgaben äußerst penetrant, da kommt auch schnell mal das Thema "Erzwingungshaft" zur Sprache. Allerdings kann man hier so manches auch innerhalb des ersten Jahres in Absprache mit den zuständigen Bearbeitern noch rückwirkend "heilen"

      2. Gegenüber dem Kunden: Dort gibt es Informationspflichten (Impressum) sowie Gewährleistungspflichten. Als gewerblicher Verkäufer bist du zum Beispiel verpflichtet, eine Gewährlsitung zu übernehmen, auch bei Gebrauchtwaren. Und wenn du bei den Pflichten im Angebot schluderst, kann es ganz schnell gaaaanz teuer werden, weil es im Internet genug Leute gibt, die nichts anderes zu tun haben, als bei anderen nachzuprüfen, ob da irgendetwas nicht ganz koscher ist. Und wenn du da erst einmal etwas falsch gemacht hast, kommst du aus den dadurch entstandenen Kosten nicht mehr raus, denn da kannst du nur für die Zukunft etwas ändern. Also ist hier anwaltliche Beratung unabdingbar.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • bei Einnahmen von 2.000Euronen bist du MEHR als Gewerblich, du hast regelmäßige Verkäufe und kaufst diese ein, um sie weiter zu veräußern.
      Oder möchtest du dem Finanzamt erklären, dass deine Schuhgröße sich wöchentlich verändert? Oder Läufst du so viel durch die Gegend, dass du immer soviel Verschleiß hast *gg* Wohl kaum.

      Deine "Käufe" würde ich woanders tätigen, nicht auf dem Trödelmarkt, nicht jedes Finanzamt akzeptiert "Eigenbeläge", du könntest natürlich kackfrech deine Trödelverkäufer fragen, ob die dir deine Einkäufe quittieren? Oder du musst deinen ganzen Verkauf komplett absetzen.

      40Euro im Schnitt für gebrauchte Schuhe - naja, wenn immer Prada drinsteht villeicht, aber ansonsten?!?

      Einen Gewerbeschein gibts beim Rathaus in deiner Stadt (ca 35,-Euro, villeicht jetzt mittlerweile ein paar Euronen mehr?) Dein Impressum/Geschäftsbestimmung muss in jeder Auktion gut sichtbar zu sehen sein, nicht nur auf der Mich-Seite, sonst kannst du abgemahnt werden (..mit Angabe deiner "Firmen"-Adresse etc) +Steuererklärung beim FA,

      Du hast volles Umtauschrecht: pardon: deine Kunden, dh, bei getragenen Schuhen (Leute sind pinkelig, was die Sohlen angeht) ist das ein hohes Risiko. (achso, denk an die FKK-Werbung, du hast große Konkurrenz ;-)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von phoenix*75 ()