Ausschluss aus dem Handel bei Ebay ungerechtfertigt

    • Ausschluss aus dem Handel bei Ebay ungerechtfertigt

      Hallo!

      Erstmals zur Info... Es geht um meinen Ebay Mitgliedsnamen: bidder_at
      Registriert seit: 2008!

      Zur info... Ich hatte seit Begin meiner Tätigkeiten 4 Ebay Konten;
      2005 Fing der "Teufelskreis" an.....

      Hier beschuldigigte Ebay mich, dass ich auf eigene Artikel mitbot, wobei dies mit sicherheit nicht stimmt... (EBAY öffnete alle Accounts wieder), ich konnte wieder handeln..
      Da damals noch Mitglieder auf gesperrte Account Bewerten durften dachten die Mitglieder... Betrüger, Bewerteten negativ etc... Auch das sah Ebay ein, schaltete Alle Account frei bis auf einen Account, der absolut nicht mehr zu nutzen war... (aufgrund Negativbewertungen) - obwohl natürlich alle Kunden die Ware erhielten oder eben das Geld retour bekamen... (es waren keine Probleme offen....) - Zur info.. Es war mein Anliegen den Account weiter zu blockieren oder zu löschen... (aus sicherheitsgründen lt. Ebay blieb er weiter blockiert)

      Mein Anliegen war es also alle bis auf einen Account wieder frei zu schalten... (dieser existiert noch und ist weiterhin blockiert)

      Soweit so gut... voriges Jahr begann dann der Schlamassel wieder von vorne.. es hies: Ich hätte noch einen gesperrten Account, alles wieder von vorne... Account gesperrt, Artikel konnten nicht gesandt werden, Negativbewertungen erhalten (siehe Bewertungen damals auf bidder_at)

      Nach gut einem Monat entschuldigte sich ein Mitarbeiter und gab an, dass es sich um ein Mißverständnis handelt... daher wird der Account wieder aufgemacht.. Ich konnte also wieder Artikel verkaufen.. kaufte natürlich Ware ein,.. etc..

      Soweit so gut...

      Gestern am 18.5.2011

      Account gesperrt, da sie bereits als Mitglied mit einem blockierten Account angemeldet sind...

      Als retourschreiben seitens Ebay kommt nur:
      Sie haben einen Account mit negativbewertungen, dieser ist gesperrt bitte lösen Sie alle offenen Probleme...
      (es sind jedoch seit 2008 auf diesen Account keine offenen Probleme)

      natürlich Alles bezahlt... usw...

      Ich bin mir also keinerlei Schuld bewusst, habe 100% positive Bewertungen und jetzt das...

      Es wäre ja kein Problem, gäbe es nicht Waren, welche um ca. 15.000 Euro eingekauft wurden...

      Damals waren es auch bereits um die 5000 Euro..
      Ich hatte somit einen Verlust von ca. 20.000 Euro inkl. verkraulte Kunden; Geschäftsentgang etc....

      Alles in allem um die 30.000 Euro....

      Und alles nur wegen dieser inkompetenten Mitarbeiter v. Ebay.

      Gibt es jemanden, den es ähnlich gegangen ist???
      Ich ziehe in Betracht eine Klage einzureichen und suche hiermit eventuell weitere geschädigte Verkäufer!!!



      Weiters sei noch dazu zu sagen, dass Ebay sich mit diesem Verhalten einen Geschäftsentgang von monatlich 700 Euro entgehen lässt....
      (Ebay und Paypal Gebühren)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bidder_at ()

    • Der Klageweg wird dir nicht helfen. eBay hat Hausrecht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft.

      Du kannst nur versuchen, diesmal ALLE Accounts frei geschaltet zu bekommen.

      Das könnte z.B. auch dadurch funktionieren, indem du die alten Käufer anschreiben lässt von jemandem, der Kontakt aufnehmen kann. Du selbst darfst z. Zt. keinen weiteren Account anmelden. Das wird der Hausherr dir mitgeteilt haben.
      Die alten Rotbewerter sollen eBay anschreiben, dass sich damals alles zu ihrer Zufriedenheit geklärt hat .

      Und wenn du alle Accounts wieder frei hast, schliest du selbst besagten Account mit der Option, dass alle Daten daraus gelöscht werden.
    • was macht eBay denn mit dir?

      Ich kann dir mit einer Klage nur Erfolg wünschen. Ich hoffe du wirst nicht durch die fehlenden Einnahmen Probleme bekommen.
      Bin gespannt wie es da weiter geht und wen das noch betrifft.
      Selbst habe ich auch zwei Konten und wurde auch schon mal gesperrt. Es ist manchmal kurios, welche Wege und Gründe es geben kann...

      Am Rande, meld dich doch bei mir an.. ;)
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von verkaufe-was ()

    • Was möchtest du denn mit deiner Klage erreichen oder anders gefragt: was willst du einklagen? Wenn es lediglich um den Handel auf ebay geht, ist es vergebene Mühe. Genauso wie du als Gewerbetreibender kann sich auch ebay seine Kunden aussuchen. Solltest du tatsächlich die Aufhebung einer Sperre einklagen können, wirst du fristgerecht gekündigt.

      Nimm es mir bitte nicht krumm, aber dein Account bidder_at lässt durchaus vermuten, dass es auch andere Argumente für die Sperrung geben könnte. Deine detaillierten Verkäuferbewertungen sind wirklich schlecht. Mit zwei Rubriken liegst du unter den Mindestanforderungen für Powerseller. Eine davon (Versanddauer, 3,9) ist richtig miserabel.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ach je, der arme TE...

      Das böse, böse ebay sperrt ihn. Das ist ja so was von eine Katastrohpfe...

      Sei mir nicht böse, aber wen interessiert das? Dich etwa? Hey, Mann - Du bist gewerblich. Schon mal was davon gehört?

      Wenn es bei dir wirklich um Geld geht, gründest Du eine UG bzw das österreichische Gegenstück dazu. Falls ihr so was nicht habt, komm über die Grenze oder nimm eine Ltd.

      Die UG ist eine eigenständige juristische Person. Die hat also mit den Accounts die auf Dich persönlich angemeldet sind, gar nichts zu tun - folglich darf die sich auch anmelden. Hat ja keine Sperre, kann keine haben,denn zu Zeiten deiner Probleme hat sie noch gar nicht "gelebt".

      Billiger als eine vermutlich erfolglose Klage gegen ebay ist das allemal.

      Und wenn ebay dann mal sperrt... WTF cares? So schnell wie 'ne UG geboren wird, so schnell ist sie auch wieder tot. Und die nächste da. Accounts soltest Du halt vorher als UG i.G. anlegen, damit Du deine 50 BW sammeln kannst. Dazu reicht Dir ein Gründungsvertrag. Ins HR eintragen lässt Du die erst, wenn's akut wird.

      Sperre auf ebay? Dass ich nicht leise kichere... So viele reale (juristische) Personen wie ich hintereinander weg oder auch gleichzeitig sein kann, kann ebay gar nicht sperren.


      @uhu:

      TE hat zwei Neutrale wegen Lieferzeit. Nehmen wir mal an, er hätte da sonst immer 4 oder 5 Punkte bekommen mit einem Schnitt von 4,5, dann ist er bei seinen wenigen Bewertungen mit den zwei Einsern bereits runter auf 4,0. Lass dann noch einen dazukommen, der garnicht bewertet (35 DSR gegenüber 59 BW) oder einen, der sagt, 3 ist Mitte, also Durchschnitt. Und die zwei, die positiv mit Hinweis auf Lieferzeit bewertet haben. Ganz so unterirdisch schlecht ist das also nicht. Aber es ist ein schönes Beispiel dafür, wie daneben dieser DSR-Mist ist und wozu er eigentlich dient.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert

      Ich will hier keine Erbsenzählerei betreiben, aber der TE muss insgesamt 6 von 35 Bewertungen einen Stern erhalten haben, um auf 3,9 Durchschnitt zu kommen, wenn man vorausetzt, dass die anderen im Schnitt mit 4,5 bewertet haben. Wenn jeman aber so unzufrieden ist mit dem Versand, wird er nicht positiv bewerten. Der TE hat aber nur zwei neutrale. Schluss: Es sind nicht die 6 Ausreißer, sondern ein durchgehend sehr bescheidener Wert beim Versand.

      Es ging mir auch nicht darum, dem TE aufzuzeigen, dass sein Verkäuferverhalten zu wünschen übrig lässt, sondern, dass ebay bei einem solchen Wert den Account mit Sicherheit einschränkt. Ob dabei sogar eine Sperre denkbar ist, dürfte vom Einzelfall abhängen. Es reicht bereits, dass einige Käufer ( zB die 6 von oben) einene Problemfall gemeldet haben, dann ist der Account dicht. Hier könnte auch eine mögliche Ursache zu suchen sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @uhu:

      Stimmt schon. Beim Versand scheint TE so seine Probleme zu haben. Auch bei der Kommunikation. Die beiden positiven Bewertungen die ich so mal auf die Schnelle gesehen habe und die einen langsamen Versand bescheinigen haben garantiert auch keine 5 Sternchen eingebracht. Das er für den Sprung von 4,0 (was ja auch schon derart unterirdisch schlecht ist, dass ebay einen am liebsten sofort sperren würde oder zumindest auf Zwangspaypal setzt) auf 3,9 noch ein paar einser mehr braucht ist klar, dafür musst Du keine Erbsen zählen.

      Die Frage ist nur: was soll der Mist mit den DSR überhaupt?

      Ich frage mich nämlich gerade, warum ich heute eine Anfrage einer meiner Käufer habe, wohin denn überwiesen werden soll, wenn sich eben dieser Käufer schon am 15. Mai dafür bedankt hat, dass ich ihm die Bankdaten nochmal gemailt habe - in seiner Antwort vom 15. hat er meine Mail mit den Zahlungsinfos zitiert. (kein Witz)

      Und wieso hat ein anderer Käufer, der nachweislich bei ebay keine gültige Mailadresse hinterlegt hat, (Error 500: recipient unknown) trotz meiner Meldung und natürlich auch entsprechend vielen Bounces an ebay (nämlich mindestens bei jedem Kauf einen) nach fünf Wochen ohne Konsequenzen immer noch die selbe Mailadresse dort hinterlegt? An den ebay-AGB kann's eigentlich nicht liegen, die sind in dem Punkt recht eindeutig.

      Wie bewerten solche Käufer dann die Komunikation aussagefähig? Und wieso kann ich solche Käufer nicht auch mit entsprechenden DSR (bzw dann ja DBR) bewerten? Also mir würde dazu schon was einfallen. Wenn ich könnte eventuell sogar was grau/rotes.

      Wieso habe ich z.B. in der Versandgeschwindigkeit "nur" 4,7? Ich gebe sicherheitshalber 5 Tage interne Bearbeitung an. Tatsächlich geht eine Sendung hier normalerweise am Tag nach Zahlungseingang raus, parallel dazu bekommt der Käufer eine Mail mit dem Tracking-Link. in den meisten Fällen ist sogar mit Hermes 5 Tagen nach Zahlungseingang die Ware schon beim Käufer und nicht erst hier raus. In den 100% positiven Bewertungen steht sehr oft "schneller Versand".

      Würde ich im Gegenzug Einhaltung des Zahlungsziels (7 Tage) mit Sternchen bewerten - das gäbe eventuell einen virtuellen Massenmord.

      Nö, die ganzen ebay-Regeln sind heute nur noch zu einem einzigen Zweck da. Damit man sie möglichst effektiv umgeht.


      Sollte mich ebay mal sperren, liegen bereits zwölf unterschiedliche UG i.G. auf Eis, die mit Käufen gebrauchsfertig auf über 100 Bewertungen aufgeblasen sind. HR-Eintrag, Identprüfung, ein paar ordentliche Artikel rein, bin ich schlagartig TRS damit. Und falls die DSR dann doch aus irgendeinem Grund (Krankheit, vermehrtes Idiotenaufkommen etc.) unter das paypal-freie Niveau fallen, stellt man den Account eben ein Jährchen in die Ecke bis sich die DSR beruhigt haben und nimmt solange den nächsten. In Zeiten von Dublind geht das ja gar nicht mehr anders.

      Nur die obrigkeitsgläubigen Deutschen (da hole ich die Österreicher mal kurz "heim ins Reich" ;) ) glauben immer noch, eine ebay-Sperre wäre eine geschäftliche Katastrophe.


      Es gibt nur ein ebay - aber ganz viele ich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert Bastelhamster

      dieser Teil klingt interessant. Kann man dazu Tips zur Vorgehensweise bekommen?



      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      "Sollte mich ebay mal sperren, liegen bereits zwölf unterschiedliche UG i.G. auf Eis, die mit Käufen gebrauchsfertig auf über 100 Bewertungen aufgeblasen sind. HR-Eintrag, Identprüfung, ein paar ordentliche Artikel rein, bin ich schlagartig TRS damit. Und falls die DSR dann doch aus irgendeinem Grund (Krankheit, vermehrtes Idiotenaufkommen etc.) unter das paypal-freie Niveau fallen, stellt man den Account eben ein Jährchen in die Ecke bis sich die DSR beruhigt haben und nimmt solange den nächsten. In Zeiten von Dublind geht das ja gar nicht mehr anders."
    • IngoK schrieb:

      dieser Teil klingt interessant. Kann man dazu Tips zur Vorgehensweise bekommen?

      Für einen Kaufmann ist das eigentlich selbsterklärend. ebay verbietet der gesperrten Person ja, sich erneut anzumelden.

      Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. (Quelle: §2 Nr 2 ebay-AGB)

      Also meldet sich eine juristische Person bei ebay an. Wird diese gesperrt - wen juckt das? Diese Person darf sich nun natürlich nicht mehr erneut anmelden. Eine andere juristische Person dagegen darf das jederzeit, die ist ja nicht gesperrt.

      Also: zum Notar dackeln und eine UG ins Handelsregister eintragen lassen. Damit existiert schon mal eine juristische Person. Die kann sich bei ebay anmelden. Ist ja nicht gesperrt, kann sie gar nicht sein, die wurde ja eben erst "geboren".

      Postident durchführen. Kein Thema, das kann die juristische Person "UG" ja.

      Dann eifrig damit kaufen, damit man seine 100 Bewertungen hat, die man für den Status als Powerseller und Top-Ratten-Sellerie benötigt.

      Anschliessend 100 Artikel verkaufen. 99 davon sind Haargummis ab 1 Euro. Nur Lieferung und nur innerhalb Deutschlands. Und nur einen Artikel pro Käufer. (Sonst musst Du mehr Masse machen) Verschickst Du, sobald sie gekauft sind, also nicht erst auf Zahlung warten. Ist auch egal, Du bist pilotprojekt(il)iert, die Käufer zahlen daher eh an ebay.

      Einen der 100 Artikel in Holland einstellen, da ist die Provision derzeit gedeckelt: De verkoopcommissie voor veilingaanbiedingen is 4% voor alle verkochte objecten en kan maximaal EUR 5 bedragen. (Mir gefällt da immer das Wort "verkocht" ;) )

      Also zwei Puschels nehmen (man hat ja noch mal zwei bis viele Accounts auf jeweils eine andere UG) und das Ding auf lockere 250.000 Euro hochjagen. Oder was man eben sonst als Powersellerstatus haben will. Unter Gold sollte es aber nichts sein. Lässt sich ja alles regeln, auch Platin ist drin. Axo - Barzahlung bei Abholung, Du bist im neuen Pilotprojekt. Wenn Du einen Louis-XVI-Sekretär verkaufst, ist das auch sowieso logisch, so was verschickt man nicht per Post. Und eine Viertelmillion an ebay überweisen halte ich für 'ne ganz schlechte Idee.

      Du erfüllst also jetzt folgende Bedingungen
      1.) als gewerblicher Verkäufer angemldet
      2.) mindestens 90 Tage angemeldet
      3.) mindestens 100 Transaktionen
      4.) 2500 Euro Bruttoumsatz in den letzten 12 Monaten (*roflolbitc* - wir hatten über 'ne Viertelmillion)
      5.) mindestens 98% positive
      6.) wenn der Idioten nicht zu viele sind: 4,4 in den DSR
      7.) damit dann auch die Mindeststandards für Verkäufer
      8.) das ebay-Konto sollte sowieso ausgeglichen sein, sonst ist der Account gleich wieder dicht.


      Das heisst, Du musst jetzt einfach abwarten. ebay schickt dir dann 'ne Mail: "Wir sind die Powerseller. Sie werden assimiliert werden. Widerstand ist zwecklos." Die Zeiten, als man sich selber zum Powerseller-Programm anmelden musste sind nämlich vorbei.

      Da Du vermutlich durch die Haargummis schnell an gute DSR kommst, sind dan auch die Kriterien für den Pömpel eher kein Problem. Hast Du das alles, kannst Du erst mal ein Jahr Pause machen, denn so lange hängt Dir das dann nach.

      Falls Du jetzt auf den Trichter kommst, dass dieser Pömpel und der ganze Powersellerstatus an sich inzwischen vollkommener Schwachsinn ist, wirst Du von mir keinen Widerspruch zu hören bekommen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      die ganzen ebay-Regeln sind heute nur noch zu einem einzigen Zweck da. Damit man sie möglichst effektiv umgeht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Löschbert,

      das ganze habe ich verstanden. Im speziellen interessiert mich die Frage nach den angemeldetetn UG i. G.

      Es ist möglich eine Gesellschaft i. G. bei Ebay anzumelden?
      Sollen an dieser Stelle die Kosten für die Eintragung im Handelsregister gespart werden oder welchen Hintergrund hat es, in diesem Stadium schon geschäftstätig zu werden?
    • IngoK schrieb:

      Es ist möglich eine Gesellschaft i. G. bei Ebay anzumelden?

      Klar geht das. Wenn Du weitergelesen hast: Postident durchläuft der Account sowieso erst, wenn der HR-Eintrag da ist. Also muss man lediglich auf den Namen der UG i. Gr. anmelden, damit entfällt für ebay die Möglichkeit, den Account deinem Namen zuzuordnen, denn das ist so ja gar nicht vorgesehen. Und stimmt: das spart bis dahin die Kosten für den HR-Eintrag.

      "Geschäftstätig" wird die UG i. Gr. ja aber erst mal gar nicht. Zumindest nicht als Verkäufer. Den HR-Eintrag braucht man daher erst, wenn der Account Verkäufer und Powerseller werden soll wegen des Postidentverfahrens (wir drehen und gerade im Kreis. ;)). Da man dabei sowieso den Namen der "Person" vorher nochmal von UG i. Gr. auf UG ändern muss, wäre ein vorheriger Postident auch sinnfrei. Falls ebay dann Zweifel an der Identität des "Herrn UG i. Gr." hegt: erstens hat der noch gar nichts verkauft sondern nur gekauft und zweitens kann man denen ja dann den Gründungsvertrag zukommen lassen. Falls ebay den Account dann trotzdem sperrt: na und? Sind ja noch welche da...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.