Eismaschine gekauft, Ware mangelhaft

    • Eismaschine gekauft, Ware mangelhaft

      Hallo,

      danke für euer offenes Ohr.

      Diesmal geht es darum, dass ich eine Eismaschine über Ebay gekauft habe, die nicht ordnungsgemäß funktioniert.



      Laut Beschreibung ist bis auf ein paar Lackschäden alles i. O. Allerdings stellten wir bei Anlieferung fest, dass die Pumpen nicht funktionierten. Das Vorhandensein einer Pumpe war für mich der ausschlaggebende Grund für den Kauf. Es gibt Maschinen mit oder ohne Pumpe, mit Pumpe kosten sie locker 1.000 Euro mehr als ohne.

      Es war ein Mindestpreis-Angebot, ich hatte den Mindestpreis nicht erreicht, bekam aber ein Angebot zu meinem Höchstgebot. Bevor ich zuschlug, rief ich den VK an, ob ich den Versand mit Iloxx machen lassen darf und somit die Versandkosten ihm nicht überweise sondern direkt an Iloxx zahle, der 60 Euro weniger verlangt als in der Beschreibung angegeben. Er willigte ein und ich kaufte.

      Nach dem Entdecken des Mangels informierte ich den VK, er meinte, die Pumpen wären nicht defekt sondern nur abgeklemmt. Ein Monteuer müsse kommen, sie wieder dranklemmen. Da die Maschine mit weiteren Defekten behaftet war und das Vertrauen gebrochen war, bat ich ihn, die Kosten für das Anklemmen zu übernehmen. Ich teilte vorsorglich mit, dass andere Defekte nicht auszuschließen sind und ich mich, wenn es so ist, bei ihm melden würde.

      Er teilte mir mit, er hätte mir in dem vor dem Kauf geführte Telefonat gesagt, dass die Pumpen abgeklemmt sind, weil ihm die Reinigung zu umständlich wäre, was so nicht stimmt. Ich hätte sie dann nicht gekauft. Danach teilte er mit, er würde die Sache an seinen RA übergeben.

      Ich holte danach den Kundendienst, der sich die Pumpen ansah und er stellte fest, dass sie defekt sind und festsitzen. Er und auch ein anderer Kundendienst, dem ich das am Telefon erklärte, meinten, dass die Behauptung Quatsch sei, dass man die Pumpen wegen dem Reinigungsproblem abklemmen lässt.

      Ich informierte den VK und bat ihn um Ersatzlieferung bis zum 18.5. Er meldete sich überhaupt nicht mehr. Kurz vor dem 18.5. schrieb ich ihm, dass er sich zurück melden soll, da ich mit Ablauf des 18.5. die Sache an einen Anwalt übergeben werde. Es tat sich wieder nichts.

      Heute habe ich ihn schlecht bewertet und ich werde den Anwalt kontaktieren.

      So viel zu dieser Geschichte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sun-shadow ()

    • Bei der Summe ist es auf jeden Fall richtig, einen Anwalt zu konsultieren.

      Du solltest mal nach den hinterlegten Realdaten googeln. Ich kenne keinen Privatmenschen, der sich, wenn er eine Eismaschine hat, die 300 Potionen in der Stunde bringt, diese abschafft, weil er eine größere braucht.
      Sollte er tatsächlich gewerblich handeln, hast du zusätzlich ein Widerrufsrecht.

      Aussagen, die er in einem Telefongespräch gemacht hat, muss er beweisen können. Das dürfte schwierig werden.
    • Hallo. In meinen Augen handelt er gewerblich, was aus der Angebotsbeschreibung m.E. klar hervor geht.

      und jedes Jahr vor der Session von einem Fachbetrieb gewartet.Sie hat vom Transport ein paar kleinere Lackschäden. Letztes Jahr wurde ein neuer Kompressor mit Regeler eingebaut.Die Bedinungsanleitungen und weitere Dokumente sind vorhanden, desweiteren sind auch noch ein Satz Ersatzdichtungen und ein Schaufelrat mit dabei.Die Maschine hat mich noch nie im Stich gelassen, ich verkaufe sie, weil ich eine noch Leistungsstärkere brauche (600 P)


      Wenn sie vor jeder Saison gewartet wird, produziert der VK wohl öfter Eis und verkauft es (Regelmäßigkeit und Nachhaltig?)
      Wenn er nun eine größere braucht, weil er vielleicht mehr Kunden hat, dann kauft er sich eine Neue (Betriebsausgabe) und verkauft hier die alte privat (und schiebt damit die Einnahmen von über 2000 Euro auch noch am FA vorbei).

      Ich würde mich auch mal näher befassen, wer derjenige Herr ist... (PM) , ist ja nicht wenige Geld
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
    • Dass er mit Eisverkauf Umsatz macht, steht außer Frage. Die Frage ist, ob er auch dann gewerblich im Sinne meines Widerrufsrechts/Gewährleistungsanspruch handelt, wenn er nur Eis verkauft. Für mich wäre er "gewerblicher Verkäufer" wenn er mit Eismaschinen handeln würde, er hätte die Maschine dann zurück nehmen müssen, hätte ich den Vertrag widerrufen bzw. wäre jetzt wohl gewährleistungspflichtig. So verkaufte er ja nicht das Eis an mich sondern einen Gebrauchsgegenstand aus seinem Betrieb, ob er dann immer noch "gewerblicher Verkäufer" ist?
    • Ich würde das jetzt direkt nicht darauf beziehen, ob er mit den Eismaschinen handelt und deswegen gewerblich zu sehen ist.

      Als Gedanke, jedoch weiss ich nicht, in wieweit da der selbe Zusammenhang besteht.
      Wir haben in unserer Firma viele elektronische Bauteile, die wird durch den Rückbau von Altanlagen gewinnen. Diese bieten wir auch zum Kauf an. Gewerblich und die Angebote richten sich auch nur an gewerbliche. Hier kann der Widerruf ausgeschlossen werden.
      Jedoch räumen wir bei Nicht-Funktion dennoch eine Rückgabemöglichkeit ein.
      Soviel dazu.
      Nun weiss ich nicht genau, inwieweit das einzuordnen ist. Dinge die aus einem unternehmerischen Inventar oder Eigentum stammen sollten dann wohl auch unternehmerisch verkauft werden?
      Zudem schreibt der VK dir als Privater auch keine Rechnung.
      Irgendwo wäre es für mich dennoch gewerblich. Nicht im dem Sinne, dass er das hauptsächlich macht, sondern weil es aus dem Geschäftsinventar oder Eigentum stammt.

      Er hat die Maschine mal gekauft und setzt den Kaufpreis als Betriebsausgabe. Nun erziehlt er durch den Verkauf einen Umsatz und was passiert damit?

      Mal schaun, was die anderen sagen.
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    • @ sun-shadow

      Die Eismaschine gehört zur Geschäftsausstattung und ist Betriebsvermögen. Ein gewerblicher VK hat auch bei dieser Veräußerung genau die selben Pflichten wie bei jeder anderen Ware auch.

      So weit wie @ Verkaufe-was, da auch gleich Steuerhinterziehung zu unterstellen", würde ich aber nicht gehen. Das ist nicht nachweisbar.

      Im Gegensatz dazu lässt sich aber ggf. die Gewerblichkeit nachweisen. Hast du jetzt schon mal gegoogelt oder die Realdaten bei Klicktel eingegeben?
    • Nur nochmal zur Sicherheit. Die Feststellung der Gewerblichkeit wäre dann wichtig, wenn du von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen wolltest.

      Die hier vorliegenden Pflichten unterscheiden sich nicht. Auch bei einem Privatverkäufer muss die gelieferte Ware der beschriebenen entsprechen. Da schützt auch der Hinweis auf einen Ausschluss der Gewährleistung nicht.
    • *alte_eule* schrieb:

      da auch gleich Steuerhinterziehung zu unterstellen", würde ich aber nicht gehen. Das ist nicht nachweisbar


      Richtig. Soweit würde ich auch jetzt nicht gehen. Das ist im Moment auch belanglos. Es geht ja um die Möglichkeit des Widerrufes.

      Vorsorglich kann das ja schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein ja gemacht werden.
      Wenn sich hinterher eine Gewerblichkeit herausstellt, kann nicht das Gerade aufkommen, du hast es ja nicht gemacht...

      Wie gesagt, die Möglichkeit dass ich mal gucken gehe ist da, ich wohne ja hier ;)
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    • *alte_eule* schrieb:

      Du solltest mal nach den hinterlegten Realdaten googeln.

      Da kommt nur eine Firma dabei raus, aber nicht in Dresden sondern in Niedersachsen:
      Realdaten editiert
      Ich weiß aber von meinem Verkäufer, dass er mit Autohandel in irgend einer Form zu tun hat, hatte er mir mal gesagt.

      verkaufe-was schrieb:

      Wie gesagt, die Möglichkeit dass ich mal gucken gehe ist da, ich wohne ja hier ;)

      Gute Idee, aber seine Wohnanschrift wird uns ggf. gar nicht weiter bringen. Sonst wenn du eine Idee hast, schreibe mir mal eine Direktnachricht.

      *alte_eule* schrieb:

      Nur nochmal zur Sicherheit. Die Feststellung der Gewerblichkeit wäre dann wichtig, wenn du von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen wolltest.

      Und wohl auch für mein Recht bzgl. Gewährleistungsanspruch, oder nicht?

      *alte_eule* schrieb:

      Hast du jetzt schon mal gegoogelt oder die Realdaten bei Klicktel eingegeben?

      Gegoogelt habe ich bereits und klicktel kann seinen Nachnamen in Dresden nicht finden.
    • Ich habe deinen Link eben schon editiert, weil du hier mit Namen um dich schmeißt. Ich hatte danach gebeten, dass du hier keine weiteren Realdaten veröffentlichst.

      Ich werde auch diesen Namen streichen. Wie fändest du es, dich in einem Forum wieder zu finden, nur weil du zufällig an der selben Adresse wohnst oder den selben Namen hast wie jemand, mit dem ein anderer Unstimmigkeiten hat?
    • *alte_eule* schrieb:

      Nur nochmal zur Sicherheit. Die Feststellung der Gewerblichkeit wäre dann wichtig, wenn du von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen wolltest.

      Sorry, eulchen, wenn ich das mal so frage: wessen Gewerblichkeit wäre hinsichtlich eines Widerrufsrechtes relevant? Die des Verkäufers oder die des Käufers?

      Du glaubst nicht, dass jemand der so ein Gerät verkauft, weil er ein größeres braucht, privat ist. Nun - ich auch nicht. Aber ebenso habe ich Zweifel, dass jemand, der ein Gerät mit einer Stundenleistung von 300 Softeistüten braucht, das Ding in seiner Eigenschaft als Verbraucher anschafft. Ich mein - was macht man damit dann? Einem ganzen Kindergeburtstag den Magen verderben? ;)


      Ohne Frage ist aber diese Maschine regelmäßig mit funktionierenden und nicht mit abgeklemmten oder defekten Pumpen versehen. In der AB (die sich der TE am besten gleich mal speichern sollte) ist von dieser technischen Veränderung am Gerät aber kein Wort erwähnt.

      So was nennt man üblicherweise Sachmangel. Der VK kann also wohl Widerruf ausschliessen, theoretisch hätte er auch Gewährleistung ausschliessen können, wenn er es denn richtig gemacht hätte, am Sachmangel dagegen kommt der VK nicht vorbei. Da hat der K Anspruch auf Nachbesserung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @alte_eule: Sorry, wegen der Veröffentlichung des Namens. Ich dachte mir nichts dabei, da es sich nicht um eine Privatperson geht sondern um eine Firma, die auch nicht negativ dargestellt wird. Werde ich in Zukunft vermeiden.


      @Löschbert Bastelhamster
      Ich habe kein Gewerbe und handle auch nicht mit Eismaschinen und mache damit auch keine Umsätze, habe dadurch auch keine Einkünfte. Ich habe die Maschine an einen gewerbetreibenden Angehörigen weiter gegeben, aber nicht mit Gewinnaufschlag verkauft. Bin ich nun gewerblich oder nicht? Wäre dankbar über eure Meinungen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      So was nennt man üblicherweise Sachmangel. Der VK kann also wohl Widerruf ausschliessen, theoretisch hätte er auch Gewährleistung ausschliessen können, wenn er es denn richtig gemacht hätte, am Sachmangel dagegen kommt der VK nicht vorbei. Da hat der K Anspruch auf Nachbesserung.

      Da lese ich heraus, dass die Gewährleistung nicht korrekt gemacht worden ist. Wie kommst du darauf, wenn meine Annahme richtig ist?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sun-shadow ()

    • sun-shadow schrieb:


      @Löschbert Bastelhamster
      Ich habe kein Gewerbe und handle auch nicht mit Eismaschinen und mache damit auch keine Umsätze, habe dadurch auch keine Einkünfte. Ich habe die Maschine an einen gewerbetreibenden Angehörigen weiter gegeben, aber nicht mit Gewinnaufschlag verkauft. Bin ich nun gewerblich oder nicht? Wäre dankbar über eure Meinungen.


      Naja, in Deiner Eigenschaft als Verbraucher hast Du sie demnach nicht gekauft. Entweder hast Du hier als Vertreter des jetzigen gewerblichen Eigentümers gehandelt oder Du hast die Maschine angekauft um sie danach weiterzuverkaufen. Wenn auch ohne Gewinnerzielungsabsicht. Ich würde die erste Variante annehmen, denn für die zweite müsstest Du dann mal ein Gewerbe anmelden. Die dritte Möglichkeit wäre, dass Du und dein Angehöriger bewusst einen Umgehungstatbestand herstellen wolltet. Die schliesse ich aber mal jetzt aus.

      sun-shadow schrieb:


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      So was nennt man üblicherweise Sachmangel. Der VK kann also wohl Widerruf ausschliessen, theoretisch hätte er auch Gewährleistung ausschliessen können, wenn er es denn richtig gemacht hätte, am Sachmangel dagegen kommt der VK nicht vorbei. Da hat der K Anspruch auf Nachbesserung.


      Da lese ich heraus, dass die Gewährleistung nicht korrekt gemacht worden ist. Wie kommst du darauf, wenn meine Annahme richtig ist?

      Ganz einfach. Weil das hier
      Ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf die hier angebotene Eismaschine aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsausschluss und die AGB von e-Bay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.

      eine vorformulierte Klausel darstellt, die noch dazu seit Jahren veraltet (FernAbsG und Hinweis auf "Versteigerung") ist. Da das Ding aber so sehr gerne benutzt wird, reicht da schon die einmalige Benutzung, um darin AGB zu vermuten. Da die dann aber ganz einfach rechtlich falsch sind, gehen Zweifel darin in jeder Hinsicht zu Lasten des Verwenders. In dem Fall Zweifel daran, ob sie (dank fehlendem Salvatore) überhaupt im Rest wirksam sein sollten. Dazu kommt dann noch, dass er ja offensichtlich dort falsche Angaben zu seinem Status gemacht hat und die ganzen Ausschlüsse nur in seiner eigenschaft als Verbraucher gemacht hat. Ist er kein Verbraucher, kann er als Verbraucher feststellen, was er lustig ist, wirksam erklären kann er es dann aber trotzdem nicht.

      Ist aber gar nicht dein Problem. Das Ding hat einen Sachmangel. den kann der VK nciht ausschliessen, zumal er ja in den Mails bereits eingeräumt hat, dass er von dem Mangel selber wusste. Er hätte ihn also in der Beschreibung angeben müssen. Ob da Gewährleistung drauf ist oder nicht ist dir also im Moment mal egal. Der VK hat ganz einfach nicht geliefert was er angeboten hat und an dem Punkt muss er nun eben nachbessern bzw nachbessern lassen.

      Denn ich gehe mal davon aus, das der Hersteller dem Ding die Pumpe nicht deshalb eingebaut hat, damit die Maschine schwerer wird, sondern damit die Pumpe funktioniert. Und genau das konntest Du aufgrund der Beschreibung erwarten: funktionierende Pumpe. Keine "abgeklemmte" (ich nehme mal an, elektrisch) oder gar eine festgesessene (logisch, wenn man das Zuckermilchpumpendings stilllegt, klebt es natürlich fest.) zumal er ja die regelmäßige Wartung der Maschine ebenfalls hervorgehoben hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die dritte Möglichkeit wäre, dass Du und dein Angehöriger bewusst einen Umgehungstatbestand herstellen wolltet. Die schliesse ich aber mal jetzt aus.

      Das musst du mir jetzt bitte erklären. Auch danke für den umfangreichen Beitrag.

      Ansonsten sieht es so aus, dass ich die Sache an meinen Rechtsanwalt übergeben habe. Er hat meinen VK heute angeschrieben und ihn zur Ersatzlieferung bzw. Rückgabe und Schadensersatz aufgefordert.

      Ich werde weiter berichten.
    • Das Zauberwort heißt Verbraucherschutz.
      Du als Privamensch bist ein Verbraucher und hast dadurch spezielle Rechte, die ein gewerblicher Käufer nicht hat.
      Man könnte also unterstellen, dass du bewusst als Käufer aufgetreten bist, um die Rechte zu wahren.

      Das hat dir hier aber niemand unterstellt.