Käufer ersteigert Kamera, behauptet nun, sie wäre defekt und verlangt Geld zurück

    • Jo stimmt, sieht wirklich nicht so ganz privat aus. :evil:
      Aber mir geht es nicht um "Fall für d. Anwalt", sondern dass er einfach schreibt, ich hätte ein defektes Gerät verkauft! Das stimmt einfach nicht! Ich habe ihm doch angeboten, beim Paketdienst nachzuhaken, dass wollte er aber nicht! Er hätte ja auch mal fragen können, ob ich sie vielleicht reparieren lassen kann. Aber nein er wollte unbedingt, und SOFORT sein Geld zurück. Durch die Blume hat er ja auch schon mit der Bewertung gedroht, bevor ich überhaupt eine Entscheidung getroffen habe, ob ich den Artikel zurück nehme oder nicht!
    • Neuigkeiten

      Hallo zusammen,

      heute habe ich ein Brief des Anwalts erhalten. Der fordert jetzt die volle Rückerstattung, sowie Versandkosten und die Anwaltskosten. Mir wird vorgeworfen ein defektes Gerät verkauft zu haben, sowie das nicht erwähnen, dass es sich um ein Vorserienmodell handelt!
      Sollte ich bis zum 25.07.2011 nicht bezahlt haben, wird klage eingereicht.

      und jetzt ? Ich denke ich werde dem Anwalt mal zurück schreiben, weiss nur nicht, was ich dort alles einbringen soll.

      Hat jemand einen Tip für mich ?
    • Sorry, ich hätte gleich schreiben können, ob sich der genaue zeitliche Ablauf rekonstruieren und belegen lässt.
      Am einfachsten wäre es, ihn schon an der Stelle zu widerlegen.

      Auktionsende war der 14.05.
      Versuchter Widerruf 15.05.

      Geldeingang?
      Versand?
      Mail mit 1. Reklamation? Da spielt auch die genau Zeit eine Rolle.

      Und wo genau stand die Typenbezeichnung der Kamera?
    • Die Auktion endete um 22:30.

      mails:


      - Ich werde die Bezahlung in kürze vornehmen: 15.05.2011, 12:33
      - anforderung zur Auftagsänderung: 15.05.2011, 18:56
      - Geldeingang 18.05.
      - Wo ist mein Artikel: 19.05.
      - Versand: 20.05.
      - Zustellung: 21.05. , 9:35
      - Reklamation: 21.05. , 11:30

      Wieso ist denn die genaue Zeit wichtig ?



      Was meinst Du mit wo steht die Typenbezeichnung ?

      In der Auktion steht Pentax K-r, Pentax ist der Hersteller und K-r, das Modell.
    • Du musst doch wissen, wo du die Typenbezeichnung her hast. Du hast sie doch nicht einfach nur so in die Artikelbeschreibung geschrieben.

      Die Zeiten wollte ich wissen, weil es auch schon vorgekommen ist, dass Reklamationen erfolgen, bevor die Ware überhaupt angekommen ist.
      Anwälte "freuen" sich nämlich auh hin und wieder, wenn sie feststellen, vom ihrem Mandanten so offensichtlich belogen worden zu sein.
    • Black Dragon schrieb:

      Hat jemand einen Tip für mich ?

      Ja. Sichere Dir erst mal die Auktion. Du hast da jede Menge technischer Daten beschrieben. Das ist der Vertragstext und genau das ist verkauft worden. Frage ist, ob das die Dinge sind, die die Kamera hat/kann - ja oder nein.

      Weiter schreibst Du im EP, dass der Käufer bereits am Tag nach der Auktion aus dem Vertrag rauswollte. Ich nehme mal an, dass Du diese Nachricht auch gesichert hast. Falls nicht: machen. Denn das kann ja nicht dem geschuldet gewesen sein, dass es sich angeblich um ein Vorserienmodell handeln oder dass die Kamera defekt sein soll. Davon konnte er zu dem Zeitpunkt jedenfalls nichts wissen.

      Was er wissen konnte: dass es zur Knipse keine Rechnung gibt. Steht unten im Angebot ja drin. Mit Datum vom 11.05. geboten hat er aber am 14.05. (Gebotsliste auch mal noch sichern)


      @eule:

      So 'ne Typenbezeichnung steht doch meistens auch nochmal irgendwo auf dem Gehäuse.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die gemeldete Unstimmigkeit hast du auch noch, hoffe ich. Die musst du auch sichern.

      Darüber, ob dein Datenblatt jetzt tatsächlich mit der gelieferten Kamera überein stimmt, kann ich auch nichts sagen. Das kann ich nicht beurteilen.

      Auf das Anwaltsschreiben musst du reagieren.


      Ich würde es so machen, dass ich dem Anwalt mitteile, dass sein Mandant am Tag nach der Auktion versucht habe, vom Vertrag zurückzutreten und ich als Privatverkäufer dieses abgelehnt habe.

      Du hast gesagt, dass du Zeugen hast. Ich würde mitteilen, dass ich aus diesem Grund zusammen mit den Zeugen (Name oder Ehemann, Schwester und Bruder oder wer auch immer es war) die beschriebene und zu dem Zeitpunkt voll funktionstüchtige Kamera versendet habe.

      Sein Mandant habe dann nach Erhalt der Kamera vorher nicht vorhandene Mängel festgestellt, sein Mandant habe bei eBay eine von der Beschreibung abweichenden Artikel sogar in der Form gemeldet, dass ich ein Plagiat verkauft habe, was definitiv nicht den Tatsachen entspricht, weswegen ich weiter einer Rückabwicklung nicht zustimme.


      Ich persönlich ginge davon aus, dass sein Mandant mit allen Mitteln versucht, aus dem Vertrag entlassen zu werden.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Black Dragon schrieb:

      Hat jemand einen Tip für mich ?

      Ja. Sichere Dir erst mal die Auktion. Du hast da jede Menge technischer Daten beschrieben. Das ist der Vertragstext und genau das ist verkauft worden. Frage ist, ob das die Dinge sind, die die Kamera hat/kann - ja oder nein.

      Weiter schreibst Du im EP, dass der Käufer bereits am Tag nach der Auktion aus dem Vertrag rauswollte. Ich nehme mal an, dass Du diese Nachricht auch gesichert hast. Falls nicht: machen. Denn das kann ja nicht dem geschuldet gewesen sein, dass es sich angeblich um ein Vorserienmodell handeln oder dass die Kamera defekt sein soll. Davon konnte er zu dem Zeitpunkt jedenfalls nichts wissen.

      Was er wissen konnte: dass es zur Knipse keine Rechnung gibt. Steht unten im Angebot ja drin. Mit Datum vom 11.05. geboten hat er aber am 14.05. (Gebotsliste auch mal noch sichern)


      @eule:

      So 'ne Typenbezeichnung steht doch meistens auch nochmal irgendwo auf dem Gehäuse.

      Die Technischen Daten habe ich von der Hersteller website, das wird wohl so stimmen.

      Danke, habe mir bereits alles gesichert.

      Von den tecnischen Daten steht in dem Schreiben aber auch nicht, wie gesagt, nur dass die Kamera entgegen meiner Beschreibung defekt ist, und dass ich verschwiegen habe, dass es sich um ein "Vorserienmodell" handelt.

      *alte_eule* schrieb:

      Die gemeldete Unstimmigkeit hast du auch noch, hoffe ich. Die musst du auch sichern.

      Darüber, ob dein Datenblatt jetzt tatsächlich mit der gelieferten Kamera überein stimmt, kann ich auch nichts sagen. Das kann ich nicht beurteilen.

      Auf das Anwaltsschreiben musst du reagieren.


      Ich würde es so machen, dass ich dem Anwalt mitteile, dass sein Mandant am Tag nach der Auktion versucht habe, vom Vertrag zurückzutreten und ich als Privatverkäufer dieses abgelehnt habe.

      Du hast gesagt, dass du Zeugen hast. Ich würde mitteilen, dass ich aus diesem Grund zusammen mit den Zeugen (Name oder Ehemann, Schwester und Bruder oder wer auch immer es war) die beschriebene und zu dem Zeitpunkt voll funktionstüchtige Kamera versendet habe.

      Sein Mandant habe dann nach Erhalt der Kamera vorher nicht vorhandene Mängel festgestellt, sein Mandant habe bei eBay eine von der Beschreibung abweichenden Artikel sogar in der Form gemeldet, dass ich ein Plagiat verkauft habe, was definitiv nicht den Tatsachen entspricht, weswegen ich weiter einer Rückabwicklung nicht zustimme.


      Ich persönlich ginge davon aus, dass sein Mandant mit allen Mitteln versucht, aus dem Vertrag entlassen zu werden.
      Danke Eule, hört sich gut an! ich arbeite gerade an einem Schreiben in dem ich dies einbringen werde.
      In dem Schreiben vom Anwalt steht, dass sie mit diesem Schreiben bezug auf den zwischen mir und der Mandanschaft geführten Schriftverkehr nehmen.

      Die haben den Schriftverkehr wohl schon. Man weiß aber ja nicht, ob der auch komplett ist.
    • Wie gesagt, jeder Anwalt ist nur so gut, wie sein Mandant ihn auch unterrichtet.

      Es wäre schön, wenn du uns einen Blick auf dein Schreiben werfen lässt, um evtl. nochmal auf Formulierungen zu achten.
      Wenn du es hier nicht veröffentlichen möchtest, kannst du es auch per PN an mich machen.
    • So hier ist das Schreiben. Was glaubt ihr, ist es ok so ? Für Verbesserungsvorschläge bin ich natürlich offen. :)





      Sehr
      geehrter XXX,



      auf Ihre Forderung bzw. Anschuldigung in dem oben genannten Schreiben nehme ich nun Bezug.


      Am14.05.2011 ersteigerte Ihr Mandant um 22:30 die besagte Kamera. Am15.05.2011, um 12:33 Uhr teilte mir Herr XXX per Mail mit, dass er die Zahlung in kürze vornehmen wird. Am 15.05.2011, um 18:56 wollte er schon vom Kaufvertrag zurück treten. Da ich sein Gesuch ablehnte, überwies er also den Betrag von 451,34 € auf mein Konto.
      Geldeingang war der 18.05.2011. In meiner Auktion war angegeben, dass, ich zwei Tage nach Geldeingang, den Artikel versende. Einen Tag nach Geldeingang, drängelte Ihr Mandant, per email mit dem Betreff: „Wo ist mein Artikel“ und behauptete ich hätte seine Versandadresse bei ebay noch nicht abgerufen. Ich wies ihn auf die Angaben in der Auktion hin.



      Da Ihr Mandant bereits am 15.05.2011 also schon im Vorfeld vom Vertrag zurücktreten wollte, verpackte ich die Kamera zu meiner Sicherheit am 20.05.2011 in Anwesenheit meiner Ehefrau (XXX) und meiner Schwiegereltern (XXX & XXX) als Zeugen, wobei ich mit ihr noch einige Fotos machte. Diese Personen können also bezeugen, dass ich die beschriebene und zu dem Zeitpunkt voll funktionsfähige Kamera verpackt habe.
      Um 15:42 Uhr übergab ich das Paket an DHL.

      Ich lies Ihrem Mandanten unverzüglich eine Mail mit der Sendungsnummerzur Paketverfolgung zukommen.

      Die Zustellung erfolgte am 21.05.2011, um 9:35 Uhr. Am gleichen Tag um 11:30 Uhr, bekam ich eine Mail Ihres Mandanten, er forderte erneut den Rücktritt des Kaufvertrages, dieses Mal mit der Begründung, dass die Kamera defekt sei. Einen Bedienungsfehler seinerseits schloss er in dieser Mail sofort aus, da er laut seiner Aussage, dieses Modell schon einmal hatte. Ihr Mandant hat also nach Erhalt der Kamera vorher nicht vorhandene Mängel festgestellt. Er bestand darauf, dass ich ihm das Geld zurück überweise. Ich lehnte eine Rücknahme ab, da ich definitiv ein intaktes Gerät verschickt habe und für mich als Privatverkäufer, der Gefahrenübergang bereits bei Abgabe der Sendung im Postamt endet.
      Ich bot Ihrem Mandanten an, beim Paketdienst nachzuhaken, da es sich evtl. (falls wirklich ein Defekt vorliegt) um einen Transportschaden handeln könnte, obwohl ich sicher verpackt hatte
      .
      IhrMandant ignorierte dies völlig, und forderte weiterhin eine Rücknahme. In der Auktion war eine Garantie/Gewährleistung sowie eine Rücknahme ausgeschlossen. Zusätzlich wurde darauf aufmerksam gemacht: „Wer damit nicht einverstanden ist, sollte nicht bieten!“ Ihr Mandant hat dem also mit seinem Gebot zugestimmt.

      Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.

      Die Beweislast liegt hier bei Ihrem Mandanten, der fälschlicherweise behauptet, dass ich ein defektes Gerät verschickt habe.
      Dass die Kamera angeblich keine Seriennummer oder Typenschild hat, ist mir nicht bekannt.

      Fakt ist, dass es sich bei der Auktion wie beschrieben um eine Kamera vom Modell Pentax K-r handelte und diese auch tadellos funktionierte und keinerlei Schäden aufwies.

      Ihr Mandant hat bei ebay, einen von der Beschreibung abweichenden Artikel sogar in der Form gemeldet, dass ich ein Plagiat verkauft habe, was definitiv nicht den Tatsachen
      entspricht!


      Sämtlichen Schriftverkehr habe ich natürlich aufbewahrt, es lässt sich also alles belegen.


      Ich persönlich gehe davon aus, dass Ihr Mandant mit allen Mitteln versucht, aus dem Vertrag entlassen zu werden.




      Mit

      freundlichen
      Grüßen,




      XXX
      Angenommen es kommt wirklich zu einer Klage, würde es doch unter das Zivilrecht fallen oder ?

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    • Post vom Amtsgericht

      Hallo zusammen,

      die Sache geht in die nächste Runde. Ich habe Post vom Amtsgericht Stuttgart - Mahnbescheid. Ich soll innerhalb von 14 Tagen anerkennen, oder aber Widerspruch einlegen. (Das Gericht hat noch nicht geprüft, ob der Antragsteller überhaupt im Recht ist) Das Amtsgericht Stuttgart wird das dann an das Amtsgericht Köln weitergeben, wenn ich widerspreche.

      Jetzt werde ich natürlich Widerspruch einlegen, mit dem Vordruck. Muss ich jetzt dem Amtsgericht Stuttgart schon die Situation schildern und mails etc ausdrucken ? Oder soll ich warten bis ich vom Amtsgericht Köln post bekomme ?

      Weiß jemand ob ich in dieser Situation PKH bekommen würde ? Also generell hätte ich Anspruch auf PKH, ich weiß nur nicht wie es in dieser Situation ist.
      Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man als Beschuldigter kein PKH bekommt.


      Grüße,

      Black Dragon