Was du heute kannst besorgen,...
Die in der steht, dass sie ihm den Betrag erstatten, oder die Entscheidung, die jetzt da steht, nämlich dass dem Käufer keine Erstattung zusteht
Black Dragon schrieb:
werde ich dann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben ?
Dieser meinte, dass der Gerichtsstand nach § 29 ZPO §§ 439; 269 BGB wohl in Konstanz liegen dürfte, und hat mir empfohlen mich an einen Anwalt in Konstanz zu wenden!
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Somit wäre es ja unmöglich gewesen, dieses Eigentum zu erwerben.

und anhand seiner abgegebenen Bewertungen sieht man, dass er häufiger Rückabwicklung anwaltlich machen lässt.
