Käufer ersteigert Kamera, behauptet nun, sie wäre defekt und verlangt Geld zurück

    • Käufer ersteigert Kamera, behauptet nun, sie wäre defekt und verlangt Geld zurück

      Hallo Leute, ich bin neu hier, und hoffe ich finde hier rat.

      Ich habe bei ebay eine Kamera versteigert, die kaum benutzt wurde, also in einem guten Zustand, funktionierte tadellos. In der Auktion war angegeben... Keine Garantie und keine Rücknahme, wer damit nicht einverstanden ist, sollte nicht bieten!!!

      Der Käufer, hat die Kamera ersteigert, einen Tag später wollte er die Kamera doch nicht mehr, und bat mich sie einem unterlegnen Bieter anzubieten. Ich lehnte ab, weil ich keine Lust hatte diesen Aufwand zu betreiben.
      In meiner Auktion war angegeben, dass ich den Artikel 2 Tage nach Zahlungseingang verschicke. 1 Tag nach Zahlungseingang, kam schon eine mail, wo ist mein Artikel ? Da behauptete der Käufer ich hätte seine Daten bei ebay nicht abgerufen, und dass sein Geld schon bei mir sein müsste.
      Ich habe ihn an die 2 Tage Bearbeitungszeit erinnert. Einen Tag später habe ich die Kamera verschickt, dem Käufer eine mail zukommen lassen, mit Sendungsnummer.
      Einen Tag später kam wieder eine Mail, dass die Kamera defekt wäre, und ich solle ihm sein Geld zurück überweisen.
      Ich habe ihm geschrieben, dass die Kamera nicht defekt war, als ich sie versendet habe, und angeboten evtl beim Paketdienst nachzuhaken, da der Versand ja versichert war.
      Das ignorierte er, und forderte weiterhin sein Geld zurück. Ich habe dem natürlich nicht zugestimmt.
      Wieder einen Tag später, schrieb er mir, dass die Kamera kein Typenschild, und keine SN hätte, und warf mir vor, diese als Ausstellungsstück irgendwo entwendet zu haben.
      Was ja wohl eine bodenlose Frechheit ist. Mir ist nicht bekannt, dass die Kamera kein Typenschild hat! Habe aber ehrlich gesagt, nie darauf geachtet! Ich habe ihm geschrieben, wo ich die Kamera her habe, (Die Kamera war ein Geschenk, eines Firmen Vertreters auf einer Messe)
      Nun behauptet der Käufer, dieser Sachverhalt hätte in der Auktion erwähnt werden müssen, und hätte zu einem deutlich niedrigerem Gebot geführt! Laut Käufer wurde Anwalt eingeschaltet! Vom Anwalt habe ich noch nichts bekommen

      Also ich habe den Artikel korrekt beschrieben! die Kamera funktionierte einwandfrei, das können 3 Leute bezeugen. Ich bin der Meinung, dass ich doch in einer privaten Auktion nicht schreiben muss, woher ich die Kamera habe, also dass ich Sie auf einer Messe geschenkt bekommen habe meine ich.
      Wie seht ihr das ?


      mfg

      Black Dragon
    • Die Herkunft der Kamera hättest du dann erwähnen müssen, wenn sie einen Werbeaufdruck hatte, der nicht z.B. auf dem Bild klar erkennbar war.

      Nennst du mal die Artikelnummer?
      Den Account deines Käufers?
      Er hat per Überweisung bezahlt, wenn ich dich richtig verstanden habe?
    • Ja er hat per Überweisung gezahlt.
      Hier ist die Artikelnummer : 200606706398

      Ne da war kein Werbeaufdruck oder so, nur halt das Firmenlogo und die Modellbezeichnung.

      Also wie schon geschrieben, die Kamera war in einem Top Zustand, keine Kratzer, und funktionierte einwandfrei!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Dragon ()

    • Black Dragon schrieb:

      Der Käufer, hat die Kamera ersteigert, einen Tag später wollte er die Kamera doch nicht mehr, und bat mich sie einem unterlegnen Bieter anzubieten. Ich lehnte ab, weil ich keine Lust hatte diesen Aufwand zu betreiben.
      In meiner Auktion war angegeben, dass ich den Artikel 2 Tage nach Zahlungseingang verschicke. 1 Tag nach Zahlungseingang, kam schon eine mail, wo ist mein Artikel ? Da behauptete der Käufer ich hätte seine Daten bei ebay nicht abgerufen, und dass sein Geld schon bei mir sein müsste.
      Komisch ist schonmal, dass der Käufer die Kamera schon NACH einem Tag nicht mehr haben wollte - das sieht fast so aus, als hätte er auf das gleiche Kamera-Modell bei verschiedenen Auktionen mitgeboten, und hat sie einen Tag später bei jemand anderem günstiger ersteigert, und mag deine darum jetzt nicht mehr haben: nur: er hätte in dem Fall mit dir UND mit dem anderen VK einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen, da ja nur noch der Käufer negativ bewerten kann, scheint es hin und wieder mal so, als würde das in Vergessenheit geraten ;(

      Dein Käufer soll dir doch bitte mal den "defekt" nennen, ggf Fotos davon machen (zB. bei Kratzern)

      entweder: Nebenbei würde ich villeicht doch den 2ten Höchstbieter mal fragen, ob er sie vill. noch haben mag - selbst wenn es umständlich ist- und wenn der Preisunterschied nicht allzuhoch ist ;) Dann könnte dein jetziger Käufer dir villeicht deine Kamera zur Überprüfung des Defekts zusenden - da höchstwahrscheinlich nichts dran ist, weil es nur ein Rückgabevorwand ist, hat er die Kamera auf seine Kosten zurückzusenden, und du kannst sie nach Prüfung zu dem 2ten Höchstbieter schicken (öhm: nachdem dieser gezahlt hat natürlich ;)

      oder: dein Käufer könnte - wenn es denn so ist, dass er die Cam. 2x ersteigert hat- den "Verkäufer des Tags danach" auf Rücktritt des Verkaufs anfragen: weil er ja ZUERST bei dir die Kamera ersteigert hat+ gezahlt+erhalten.

      Der Anwalt wird wohl nur Panikmache sein - wenn die Kamera wirklich defekt sein sollte, (kann sie ja nur auf dem Postweg kaputtgegangen sein) muss dann nicht die Post für den Schaden aufkommen? weil du ja eine Sendungsnummer hast. Wenn du gewerblich bist, musst du, meines Wissens das Geld vorstrecken und die Post erstattet den Wert bei dir, also beim Absender - aber ok, da bin ich mir nicht sichererer... :?: :!: :?:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von phoenix*75 ()



    • Was genau bemängelt der Käufer?


      Zunächst einmal bitte ich zu bedenken, dass die Kamera bei Rücksendung zur Überprüfung durchaus diese Mängel haben könnte...

      Ein Anfänger ist der Käufer jedenfalls auch nicht. Er hat zumindest über diese Plattform auch kein Gebot für eine andere abgegeben.
      Bitte reich doch mal den Account nach.
    • hab gerade gesehen - tolle Kamera. Gewerblich bist du nicht und der 2te Höchstbieter hat quasi einen euro weniger geboten, währe im übelsten Notfall kein großer Verlust.

      Wie lautet denn der Accountname von deinem Käufer? So kann man nicht in seine Bew. reinsehen, villeicht kann man ja sehen, ob er irgendwie erpresserisches Zeug von sich gibt - oder ähnliches :O
    • ich denke es ist einfach nur nen show programm. der wollte die kamera nicht haben musste sie wohl mehr oder weniger freiwillig abnehmen und jetzt wird die defekt masche gefahren um aus dem vertrag raus zukommen. ich pers. würde ihn zappeln lassen,
      1. weil du wohl zeugen hast das die kamera funxte.
      2. weil man nicht weis ob deine jetzt nicht eventuell doch defekt ist und was dann ???
    • Danke für eure schnellen Antworten!

      7531.nicos ist der accountname

      Angeblich, löst die Kamera mehrfach aus, nach einmaligem Druck, dunkelt dann ab und reagiert nicht mehr, und speichert keine Bilder! Ich habe ihm geraten eine Speicherkarte einzulegen, damit die Bilder gespeichert werden können.
      Es gibt ja auch die Funktion einer Mehrfach Aufnahme, also das bei einmaligem Auslösen, mehrere Bilder aufgezeichnet werden! Aber angeblich ist es kein Bedienungsfehler, weil er dieses Modell schon einmal hatte!


      Falls jetzt wirklich (warum auch immer) ein Defekt vorliegt, tut es mir sehr leid für ihn, aber dafür kann ich nichts! Beim Paketdienst nachhhaken, wollte er ja nicht bzw hat es ignoriert! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es am Paketdienst liegen soll, denn die Kamera war wirklich gut gepolstert.
      Ich werde die Kamera definitiv nicht zurück nehmen, da ich eine intakte Kamera verschickt habe. Vielleicht hat er ja auch den Defekt (falls wirklich einer vorliegt) verursacht!
      Oder ich bekomme eine andere Kamera zurück, die gar nicht meine war. Man liest so etwas immer wieder!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Dragon ()

    • Black Dragon schrieb:

      Ich habe ihm geschrieben, wo ich die Kamera her habe, (Die Kamera war ein Geschenk, eines Firmen Vertreters auf einer Messe)
      Nun behauptet der Käufer, dieser Sachverhalt hätte in der Auktion erwähnt werden müssen, und hätte zu einem deutlich niedrigerem Gebot geführt!



      Dass es ein Geschenk war, stand ja zumindest in der veröffentlichten Frage, bzw Antwort:

      Frage: Ist die Originalrechnung zwecks Garantieanspruch mit dabei? Was war das Kaufdatum? Gruss
      Antwort: Wie bereits in der Auktion steht, besteht kein Garantieanspruch! Eine Rechnung habe ich nicht, die Kamera war ein Geschenk! Deshalb, weiss ich auch nicht, wann das Kaufdatum war.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Black Dragon schrieb:

      Black Dragon schrieb:

      Angeblich, löst die Kamera mehrfach aus, nach einmaligem Druck, dunkelt dann ab und reagiert nicht mehr, und speichert keine Bilder! Ich habe ihm geraten eine Speicherkarte einzulegen, damit die Bilder gespeichert werden können.
      Es gibt ja auch die Funktion einer Mehrfach Aufnahme, also das bei einmaligem Auslösen, mehrere Bilder aufgezeichnet werden! Aber angeblich ist es kein Bedienungsfehler, weil er dieses Modell schon einmal hatte!..
      wenn er dieses Modell schonmal hatte - warum ersteigert er sie sich nochmal neu - villeicht hat sein Modell zufällig diesen Defekt und möchte dir gerne seine "unterjubeln" damit er eine vollfunktionsfähige Kamera hat: nämlich deine... villeicht auch nicht, weil er sie ja am Tag nach der Ersteigerung nicht haben wollte (komischer Kauz) ich währe da auch skeptisch, durchforste doch mal seine Bewertungen, ob er sie bei Ebay auch geholt hatte und damit zufrieden war :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von phoenix*75 ()

    • Ja ich weiss... aber als er dann doch überwiesen hat, dachte ich doch nicht an so einen Mist!
      Klar den Schriftverkehr habe ich natürlich noch.

      Er scheint auch öfters zu reklamieren und versucht zu verhandeln! Also einmal steht ja Rückabwicklung anwaltlich und einmal Anzeige erfolgt!

      Komischer Typ!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Black Dragon ()

    • Ich bin mal gespannt, ob wirklich was von einem Anwalt kommt! Also von ebay habe ich schon eine mail (probleme klären) bekommen, mit den Anschuldigungen. Jetzt steht auch noch dabei : Kamera ist gefälscht! Käufer hat versucht Kontakt aufzunehmen, keine Antwort erhalten! ?(


      Das hat uns der Käufer bisher mitgeteilt:
      Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von Ihrer Beschreibung ab.
      Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
      Der Käufer hat am 19. Mai. 2011 bezahlt.
      Der Käufer hat keine Antwort erhalten.
      Der Käufer erwartet, dass Sie das Problem lösen.
      Der Artikel ist gefälscht.
      Ergänzende Angaben:
      "Kamera
      ohne Typenschild und ohne Seriennummer, d.h. Entwicklungsmuster, das
      nicht für den Verkauf gedacht war.
      Dieser Sachverhalt wurde in der Kamerabeschreibung nicht erwähnt und
      hätte zu deutlich niedrigerem Gebot geführt. Anzahl der Auslösungen
      ungewiss. Kamera defekt, Reparatur nicht möglich, da Kamera nicht
      identifizierbar. Verkäufer verweigert Rücknahme, deshalb Anwalt
      eingeschaltet."
      Der Käufer wünscht:
      Volle Rückerstattung


      Ich habe natürlich geantwortet, und den Vorfall geschildert! Jetzt soll ich auf die Antwort des Käufers warten. Meine Antwort ist jetzt 3 Tage her. Bisher noch keine Antwort des Käufers.
      ich habe nicht geantwortet ??? Ich habe den schriftverkehr doch noch, ich habe jedes mal höflich geantwortet! :wallbash

      Wie schon geschrieben, ist mir nicht bekannt, dass kein Typenschild/Sn vorhanden ist! (habe auf so etwas aber auch nicht geachtet)
      Selbst wenn die Kamera ein Ausstellungsstück auf der Messe war, muss ich das doch nicht erwähnen oder ? Ich meine ich habe die Kamera ja aus meinem Privatbesitz versteigert und korrekt beschrieben Modell+Zustand. Ich bin doch kein professioneller Händler.

      lg

      Black Dragon
    • Du musst da natürlich antworten, aber da nicht über PP gezahlt wurde, wird der Käufer auch keine Erstattung von dieser Seite bekommen.

      Deiner Schilderung nach entsprach zumindest zum Zeitpunkt des Versands von deiner Seite die Kamera der Beschreibung. Sie war intakt. Sie ist auch keine Fälschung.
      M.E. stellt ein fehlendes Typenschild keinen Mangel dar, der zur Preisminderung oder Rückabwicklung berechtigt.
    • Hallo zusammen!

      Gestern habe ich eine mail von ebay bekommen, dass der Käufer den Fall an den Kundendienst übergeben hat, und heute habe ich eine mail vom Kundendienst erhalten, mit dem Betreff:

      Endgültige Entscheidung

      Dem Käufer steht keine Rückerstattung zu, da bei dem Verkäufer kein Verschulden festzustellen ist.

      Sie brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen.

      Fall Geschlossen.


      So... jetzt hat mir dieser ... eine negative Bewertung gemacht, ich habe diese auch kommentiert. Ich würde aber gerne bei ebay beantragen, die Bewertung zu entfernen. Ich habe aber leider keine Ahnung wie das funktioniert. Könnte mir da vielleicht jemand behilflich sein ?


      Von seinem Anwalt habe ich immer noch nichts bekommen, in der Bewertung steht aber "Fall für den Anwalt"
      Grüße, Black Dragon

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Black Dragon ()

    • Ebay nimmt idR. Bewertungen zurück wenn Drohungen der Art "Betrüger, Anzeige läuft" etc. ausgesprochen werden und wenn persönliche Daten genannt werden.
      "Fall für d. Anwalt" ist so keine Drohung und da wirst du wenig Chanchen haben. Vergiss es einfach !
      Falls du dich unbedingt an dem Käufer rächen willst, soltes du mal sein Verkaufsverhalten beobachten, so ganz PRIVAT erscheint er mir nicht 8o
      Vielleicht könnte das zuständige Finanzamt seines Wohnortes das auch so sehen, sammele doch mal seine Verkäufe in den nächsten Monaten... :D