Ebay-Gebühren abgebucht

    • Ebay-Gebühren abgebucht

      Hallo,Zu Meinem Problem, Ich habe 20,83 Ebaygebühren gehabt,
      Haben Ihnen Verboten weiter hin Geld von mein Konto einzuziehen. Haben
      die 3 mal gemacht und jetzt bei 38,88 jetzt wollen die anwaltskosten in
      höhe von 107.01 Dürfen die das? Kann ich Ihnen nur die 20.83 überweisen
      und die sache ist Gut?
    • Bitte INPUT


      Wann solltest
      wer (du?)
      für was
      wieviel bezahlen?

      Oder wurde dein Account von jemand anderem benutzt?

      Oder ging es nicht, weil das Konto nicht gedeckt war?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Da muss nach der Forderung von 20,83 Euro auch noch etwas anderes ausgelaufen sein. Sonst passt das nicht.
      Ich habe auch bisher noch nie gehört, dass eBay 3x einen Abbuchungsversuch startet. Spätetens beim 2. Fehlversuch wird der Account gesperrt und es geht weiter zur Mahnung zuzüglich der da anfallenden Zusatzkosten.
    • forenuser schrieb:

      War die Forderung über die 20 Euro berechtigt?
      Ja waren sie.


      Stubentiger schrieb:

      Wann solltest
      26.04


      Ich.


      Für gekaufte Artikel.


      Stubentiger schrieb:

      wieviel bezahlen?
      20,83€


      Danke, Hätte nicht mit soviel Antworten gerechnet, Scheind ein gutes Forum zu sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Beach ()

    • Wenn die Forderung berechtigt ist, warum wurde dann nicht bezahlt bzw. warum wurde die Lastschrift wieder zurückgehen lassen ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Beach schrieb:

      Hallo,Zu Meinem Problem, Ich habe 20,83 Ebaygebühren gehabt,
      Haben Ihnen Verboten weiter hin Geld von mein Konto einzuziehen. Haben
      die 3 mal gemacht und jetzt bei 38,88 jetzt wollen die anwaltskosten in
      höhe von 107.01 Dürfen die das? Kann ich Ihnen nur die 20.83 überweisen
      und die sache ist Gut?

      Noch mal, wann solltest Du zahlen? Am 26.04 ist schon klar. Aber welches Jahr? Aus 2011 wäre diesen Donnerstag erst fällig gewesen.

      ebay zieht übrigens einmal im Monat ein. Geht die LS das zeite Mal zurück fliegt das Bankkonto aus den Daten raus. (ist die Methode, wie man heute noch Rechnungskunde mit Überweisung werden kann) Bei dir ist sie angeblich drei mal zurückgegangen. An mangelnder Deckung lag das bei der zweiten Abbuchung aber sicherlich nicht, da musst Du denfinitiv selber den LS-Storno der bereits erfolgten Buchung verursacht haben. Sonst: siehe oben.

      Und klar kannst Du ebay verbieten (wie hast Du das denn genau gemacht?) von Deinem Konto abzubuchen. Nur musst Du dann natürlich trotzdem pünklich zahlen. (Noch besser ist es, das ebay-Konto dann immer im Guthaben zu halten. dann fällt auch eine bei ebay hinterlegte falsche Bankverbindung nicht mehr auf. Ganz praktisch übrigens, wenn man dann einen fetten Vorkassebetrug einfädelt - dann hat ebay nämlich kein Bankkonto, dessen Inhaber ein Staatsanwalt rausfinden könnte.)

      Ich versuche mal das auf die Reihe zu kriegen. Korrigiere mich, wenn ich den Ablauf falsch darstelle.

      1.) Rechnung kommt und erste Abbuchung geht zurück, weil Konto nicht gedeckt
      2.) ebay schlägt die Kosten für die geplatzte Abbuchung drauf.
      3.) Einen Monat später kommt die zweite Abbuchung. Die hast Du selber zurückgeholt. (Sonst wäre in dem Moment die Bankverbindung rausgeflogen)
      4.) ebay schlägt nochmal die Kosten für die zweite geplatzte Abbuchung drauf.
      3.) Noch 'nen Monat später (das war dann wohl der 26.04) holst Du auch noch die dritte Abuchung selber zurück
      4.) ebay, etwas leicht angesäuert, schlägt nochmal die Kosten für die dritte geplatzte Abbuchung drauf
      5.) ebay gibt die Forderung an KSP Inkasso weiter
      6.) Die KaSPer schreiben Dir einen Brief, in dem sie dir mitteilen, das es inzwischen 107,10 Euro sind
      7.) Du schlägst hier auf und fragst, ob es reicht, wenn Du die 20,83 Euro begleichst.
      8.) Ich fasse das Ding mal zusammen
      9.) Ich antworte Dir: "Nenn uns mal die Einzelbeträge, also auch Rücklastgebühren und Inkassospesen separat."
      10.) Von Dir kommt keine Antwort.

      Also mindestens Punkt 10 solltest Du dringend korrigieren. ;)

      Bisher sehe ich ohne weitere Infos von Dir eine ganz einfache Lösung des Problems. Zahl die 107,10 und gut isses.

      Ich kann an der ganzen Sache nämlich nicht beurteilen, ob eventuell die Inkassospesen überhöht sind. (Kommt mir aber bei den genannten Beträgen im Moment so vor)

      Das heisst zwar trotzdem, dass Du die ganzen Kosten erstatten musst, die Du verschuldet hast, aber eventuell wird's etwas biilliger.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ Löschbert

      ... und Du glaubst, "Beach" hat jetzt auch nur den geringsten, den leisesten Schimmer, was Du ihm mitteilen wolltest ???!

      @ Beach

      Tu Dir selber einen Gefallen und zahl die 107.01 schleunigst - aus der Nummer kommste nich mehr raus. Wenn (und danach sieht es aus) Du das nicht kannst, dann mach einen auf Offenbarungseid ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Drapondur schrieb:

      ... und Du glaubst, "Beach" hat jetzt auch nur den geringsten, den leisesten Schimmer, was Du ihm mitteilen wolltest ???!
      Über die geistigen Fähigkeiten eines TE spekuliere ich nicht.

      Und über die eines ebay-(Ver)Käufers schon gar nicht.

      Zugegeben: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

      (Ab und zu hilft es auch schon, wenn man einfach einen kennt, der lesen und schreiben kann.
      Jemanden mit einen derart bildungsbeleckten Bekanntenkeis erkennt man daran: [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c4/GERPOL_HD_09_INSBPOL.gif/50px-GERPOL_HD_09_INSBPOL.gif] ) :D


      Wer's nicht kann, der kann dann in diesem Fall einfach Deinen Rat beherzigen, das erspart ihm dann wenigstens weitere Kosten.

      Oder er pfeift auch auf Deinen Rat, weil er nicht mal den lesen kann - das ist dann aber weder Dein noch mein Problem.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Beach schrieb:

      Hallo,Zu Meinem Problem, Ich habe 20,83 Ebaygebühren gehabt,
      Haben Ihnen Verboten weiter hin Geld von mein Konto einzuziehen. Haben
      die 3 mal gemacht und jetzt bei 38,88 jetzt wollen die anwaltskosten in
      höhe von 107.01 Dürfen die das? Kann ich Ihnen nur die 20.83 überweisen
      und die sache ist Gut?
      *Hauweiah* - warum "verbietest" du Ebay das Geld abzubuchen, was denen zusteht? Wenn das Konto nicht gedeckt ist, sorgt man eben dafür , dass noch ein paar Kröten draufkommen sprich *Einzahlung, notfalls am Schalter persönlich*

      Du hattest Waren verkauft, davon berechnet Ebay im Moment noch 8% vom Verkaufserlös, wenn Ebay nicht abbuchen kann, kommen je Rückbuchung 8,-Euro zum eigentlichen Betrag je Abrechnung/je Monat dazu.

      Nun bist du verpflichtet den Betrag inklusive den "Aufpreis" für das Inkassounternehmen zu zahlen (könnte hinkommen zwischen 60 und 70€uro?!) - das ist nunmal so, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlen will - aus 20,83 macht nun 107,01, und um weitere Kosten zu vermeiden würde ich das schnellstens erledigen, sonst werden aus 107,01Euronen locker 170,- :!:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von phoenix*75 ()

    • eBay zieht meines Wissens nach keine Gebühren ein, die nicht tatsächlich entstanden sind. Du kannst vor Angebotseinstellung ja alle bis dahin angefallenen Kosten einsehen, wenn Du damit nicht einverstanden bist, stellst Du die Auktion so nicht oder anders ein. Dann kommt noch die Provision dazu, die sich aus dem Endpreis errechnet.....

      Diese Kosten musst Du tragen wenn Du bei eBay einstellst, solltest also in Zukunft nicht verweigern oder zurückziehen, denn dann kann es dir passieren, dass der Acc gesperrt wird ....

      Viel Erfolg weiterhin bei deinen Auktionen ^^
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger