Hallo zusammen,
das Thema wurde schon öfter diskutiert und die Sache scheint (zumindest rechtlich) leider eindeutig, allerdings kann ich nirgends finden was das Ergebnis ist. Mich interessiert, wie hoch denn mein Risiko ist wenn ich es drauf ankommen lasse - hier mein Fall so kurz wie möglich:
Ich habe ein Handy (Wert ca. 400,-) bei Ebay verkaufen wollen. Nach zwei Tagen habe es allerdings wieder herausgenommen.
Problem: Es waren bereits Angebote abgegeben, die ich gestrichen habe (Gebot war ca. 90,- Euro). Nun fordert der Käufer die Herausgabe der Ware.
Erst hielt ich das für einen schlechten Witz, nach einiger Recherche habe ich nun erfahren, dass wohl tatsächlich Anspruch seinerseits besteht. Den "Kaufvertrag" habe ich natürlich sofort schriftlich wg. Irrtums angefochten.
Meine Frage ist nun was mir passieren kann? Ich werde das Handy natürlich nicht für so wenig Geld abgeben, denn erstens liegt der Verkehrswert deutlich darüber und zweitens habe ich das Handy nicht mehr.
Wenn die Sache jetzt vor Gericht geht habe ich aufgrund der tollen Gesetzeslage (die moralisch für mich nicht nachvollziehbar ist) evtl. schlechte Karten. Was mich interessiert ist, wie teuer kann die Angelegenheit werden? Muss ich 90,- Euro (die ich noch nicht einmal erhalten habe) zahlen, oder die 400,- Wert als Schadenersatz? oder gar noch Strafen oder sonstige Gebühren? Es ist in dieser Angelegenheit bisher für NIEMAND ein realer Schaden entstanden!!
Hilft mir hier meine Rechtsschutzversicherung und soll ich zu einem Anwalt gehen oder kann ich es mal drauf ankommen lassen?
Vielen Dank schonmal!
das Thema wurde schon öfter diskutiert und die Sache scheint (zumindest rechtlich) leider eindeutig, allerdings kann ich nirgends finden was das Ergebnis ist. Mich interessiert, wie hoch denn mein Risiko ist wenn ich es drauf ankommen lasse - hier mein Fall so kurz wie möglich:
Ich habe ein Handy (Wert ca. 400,-) bei Ebay verkaufen wollen. Nach zwei Tagen habe es allerdings wieder herausgenommen.
Problem: Es waren bereits Angebote abgegeben, die ich gestrichen habe (Gebot war ca. 90,- Euro). Nun fordert der Käufer die Herausgabe der Ware.
Erst hielt ich das für einen schlechten Witz, nach einiger Recherche habe ich nun erfahren, dass wohl tatsächlich Anspruch seinerseits besteht. Den "Kaufvertrag" habe ich natürlich sofort schriftlich wg. Irrtums angefochten.
Meine Frage ist nun was mir passieren kann? Ich werde das Handy natürlich nicht für so wenig Geld abgeben, denn erstens liegt der Verkehrswert deutlich darüber und zweitens habe ich das Handy nicht mehr.
Wenn die Sache jetzt vor Gericht geht habe ich aufgrund der tollen Gesetzeslage (die moralisch für mich nicht nachvollziehbar ist) evtl. schlechte Karten. Was mich interessiert ist, wie teuer kann die Angelegenheit werden? Muss ich 90,- Euro (die ich noch nicht einmal erhalten habe) zahlen, oder die 400,- Wert als Schadenersatz? oder gar noch Strafen oder sonstige Gebühren? Es ist in dieser Angelegenheit bisher für NIEMAND ein realer Schaden entstanden!!
Hilft mir hier meine Rechtsschutzversicherung und soll ich zu einem Anwalt gehen oder kann ich es mal drauf ankommen lassen?
Vielen Dank schonmal!