Angebot vorzeitig beendet - Käufer fordert Ware, obwohl Vertrag angefochten

    • engelchen schrieb:

      Ich habs versucht...finde aber keinen Zusammenhang zwischen der BGH Sache und deinem Verhalten.....erklärs mir bitte nochmal....und so, dass ich den Zusammenhang verstehe, denn für mich sind das zwei extrem unterschiedliche Paar Schuhe :S

      Verhalten? Dass ich die BGH-Richter für - mal sehr zurückhaltend formuliert - etwas neben der Spur halte? Oder was genau?

      Ich versuch's Dir mal zu erklären. ;)

      Bisher war es so, dass beim Vorliegen eines Gebotes bei einer Auktion laut ebay AGB bereits ein gültiger Vertrag zustandegekommen war. Das kennen wir alle spätestens seit dem ricardo-Passat und dem Juwelier mit seinem Halsband. Ein vorzeitiges Beenden des Angebotes hat danach selbst bei Streichung der Gebote dazu geführt, dass der Vertrag zunächst gültig war. Das hat dem Käufer dahin Rechtssicherheit gegeben, dass er darauf vertrauen konnte, seinen Artikel zu bekommen wenn nicht wirklich eine gravierende Vertragsstörung vorlag.

      Wenn ich mir die Pressemitteilung anschaue, hat der BGH nun in die Hilfeseite die ich ebenfalls verlinkt habe reingeschaut und dort laut ebay festgestelt, dass "anderweitig abhanden gekommen" genau wie "wurde beschädigt" eine nach ebay-AGB zwischen Käufer und Verkäufer, den Vertrag auflösende, vereinbarte vertragliche Bestimmung ist und dass der Käufer damit rechnen muss, dass der Verkäufer sich aus einem dieser Gründe vom Vertrag löst. Denn das steht ja in den Nutzungsbedingungen von ebay drin, ist also von den Vertragschliessenden so akzeptiert worden. Auf der Basis ist wohl dann auch dem BGH egal, dass die Kamera gestohlen wurde - steht in der Pressemitteilung klar drin, dass es darum gar nicht ging. Es ging um die grundsätzliche Betrachtung, wie der Zusatz auszulegen ist, dass eine Auflösung dann möglich ist, wenn eine "gesetzliche Regelung" dafür da ist.

      Nach dem Inhalt der Pressemitteilung zu schliessen hat der BGH diesen Passus so interpretiert, dass ebay damit nicht gemeint hat, dass man das Angebot beenden und den bestehenden schwebend unwirksamen Vertrag auflösen darf, wenn dafür ein Grund besteht, der eine Anfechtung nach 119 BGB ermöglicht, sondern wenn grundsätzlich eine gesetzliche Regelung (wohl auch in Hinblick auf die Internationalität - das ergibt sich aber aus der Pressemeldung nicht) besteht.


      Und das zu urteilen halte ich für etwas sehr merkbefreit: es ist gesetzlich erlaubt ist einen Vertrag aufzulösen, also ist es gesetzlich erlaubt und die Frage ist nur, ob ebay das den Mitgliedern vertraglich erlaubt - und die tun das, also darf man. Sofern man einen der Gründe angibt, die ebay dafür vorgibt.

      Andere gehen eh nicht - also darf man immer. Zumindest wenn der Artikel "anderweitig abhanden gekommen" ist. Also stelle ich mein Auto zum Verkauf und weil ich es während der Laufzeit über autoklaut24 an den Mann/die Frau bringe ist es demnach "anderweitig abhanden gekommen". Ich muss in dem Fall dann nicht mal das ebay-Angebot beenden, denn davon, dass ich unverzüglich nach Abhandenkommen das ebay-Angebot unter Streichung der Gebote beenden muss steht in den Nutzungbedingungen nichts - ich kann es nur. Wenn nicht, soll ich mich nach Auktionsende mit dem Höchstbietenden in Verbindung setzen.

      Was ist das denn für eine Art des Vertragsschlusses? Willst Du zukünftig auf ebay was kaufen und hinterher sagt Dir der Verkäufer vollkommen berechtigt und ohne weitere Konsequenzen hinsichtlich einer Vertragserfüllung "Ätsch, ist schon anderweitig weg"? Der BGH scheint jedenfalls der Ansicht zu sein, dass das ok ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()