Verkäufer hat Text geklaut

    • Verkäufer hat Text geklaut

      Hallo,
      habe mich gerade mal angemeldet.
      Hoffe doch, bin in dieser Rubrik richtig.
      Da ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll.
      Finde das sehr ärgerlich.

      Folgendes Problem:

      Verkäufer hat original von mir einen Text geklaut.
      Habe den selben Artikel angeboten und er wurde auch verkauft.
      Aber noch nicht verschickt, Dienstag erst.
      Nun sehe ich bei ebay, den selben Artikel, zwar mit anderen Bildern, aber mit meinen eigenen Text.

      Meine abgelaufene Auktion:

      Verkäufer mit geklauten Text:

      Ich ärgere mich gerade sehr darüber.
      Nix verändert... ...was mach ich jetzt?
    • Versteh ich ja, aber schaden kann es dir ja nicht mehr, da Du deinen Artikel wohl schon erfolgreich verkauft hast. Anders sähe es aus, würdest Du noch aktuell verkaufen....

      Lass gut sein, die Aufregung und die damit verbundene Arbeit, sowie der Zeitaufwand bringt dir ja nicht wirklich was...ist so wie es ist, schreib das als ungewollte aber gutgewollte Hilfe ab und freu dich, dass Du jemandem geholfen hast, auch wenn Du das gar nicht vorhattest....Das Leben ist nur halbsoschwer, wenn man doppeltsoviel Hilfe leistet und sich dran erfreuen kann ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nisi schrieb:

      Diese Art und Weise wie dieser Verkäufer das gemacht hat, stört mich einfach nur.

      Na und??? Hast Du zu viel Zeit? Und willst Du uns ernsthaft weissmachen, dass Du mit der "Schöpfung" dieser Zeilen Mühe hattest?

      Meine Güte, wenn das ein "Problem" für Dich darstellt, was passiert denn, wenn Du mal ein echtes Problm bekommst ...? :wallbash
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Das mag zwar ärgerlich für Dich sein, aber wie bereits meine Kollegen hier geschrieben haben, ist die Beschreibung eines Auktionsgegenstands mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit kein Fall für weitere Maßnahmen. Der Text der Artikelbeschreibung (den ich mal hier eigefügt habe, damit man auch später noch sieht um was es hier eigentlich geht),
      Versteigere ein Uniden Bearcat 60XLT-1 Handscanner.
      Gebraucht aber in einen sehr guten Zustand und funktioniert tadellos, da nur im Schrank verstaut und wenig benutzt wurde.
      Mit diesem Funkscanner kann man in verschiedene Funkdienste reinhören.
      Wie z.b. Amateurfunk, Betriebsfunk, Rettungsdienste, Feuerwehr und BOS allgemein.
      Dazu muss gesagt werden, dass der Käufer die gesetzlichen Richtlinien einzuhalten hat!
      Der UBC 60 XLT-1 hat folgende Frequenzbereiche:
      66 - 88 MHz
      137-174 MHz
      406-512 MHz
      Ausstattungsmerkmale
      30 Speicherkanäle
      Display auf Tastendruck beleuchtbar
      5 programmierbare Suchlaufbereiche
      Suchlaufgeschwindigkeit 10 Kanäle/Sekunde
      Regelbare Rauschsperre
      Prioritätskanal
      Delay - Verzögerung des Suchlaufstarts nach Gesprächsende
      Kopfhöhrer-Buchse
      12V-DC-Buchse zum Laden der Akkus oder zur Dauerstromversorgung
      Tastatursperre
      Lock-Out (Ausblenden beim Suchlauf)
      Suchlaufverzögerung: 2 Sekunden
      12V Netzteil oder 4 AA Batterien oder Akkus
      Abmessung: 63,5x38x178mm
      Gewicht: 340g
      Lieferumfang:
      Funkscanner ohne Gürtelclip
      Antenne
      Bedienungsanleitung (vom Albrecht AH65 als Kopie, da Baugleich mit 60XLT-1)
      Sollten Fragen sein, beantworte ich diese gerne.
      erfüllt nicht die erforderliche Gestaltungshöhe für das deutsche Urheberrecht:
      Sprachwerke sind solche, die ihrem geistigen Gehalt mit den Mitteln der Sprache Ausdruck verleihen (BGH, GRUR 1985, S. 1041). Dazu zählen in erster Linie Romane, Erzählungen, Gedichte, Drehbücher, Liedtexte aber auch nicht niedergelegte Werke wie Interviews und Reden sowie wissenschaftliche Werke, sofern sie den Durchschnitt in der Darstellungsweise (deutlich) überragen. Der Werkcharakter von Gebrauchsschriften wie Gebrauchsanweisungen oder Formulare scheitert meist an mangelnder Individualität. Quelle
      Anders würde es bei Artikel-Fotos aussehen, deren Rechte in Abhängikeit von der Schöpfungshöhe für die Dauer von mindestens 50 Jahren beim Rechteinhaber liegen. Bei größerer Schöpfungshöhe kann der Schutz des Rechteinhabers auch länger sein. Eine größere Schöpfungshöhe ist z.B. dann gegeben, wenn der Fotograf für die Erstellung des Fotos einen größeren Aufwand betrieben hat, wie z.B. eine platzierung des Objekts vor einem speziellen Hintergrund und eine aufwendige Beleuchtung. Weitere Informationen

      Im Bereich des Foto-Urheberrechts hat es allgemein schon heftige Auseinandersetzungen gegeben, die meistens zur Zufriedenheit der Rechteinhaber gerichtlich festgelegt wurden. Und auch mit 'geborgten' Fotos bei ebay sollte man deshalb vorsichtig sein. Dies kann teuer werden.

      Bei Deinem Text allerdings ist die Sache ziemlich eindeutig. Eine kurze knappe Beschreibung rechtfertigt keinen Schutz nach dem Urheberrecht. Anders wäre es zum Beispiel gewesen, wenn Du die Eigenschaften des Artikels in einem selbstverfassten Gedicht beschrieben hättest. Dies hätte eine bestimmte Gestaltungshöhe und wäre dann schutzwürdig.
      viribus unitis semper et ubique

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Nisi schrieb:

      Ist einfach nur dreist.
      Diese Art und Weise wie dieser Verkäufer das gemacht hat, stört mich einfach nur.

      Rechtlich hat Fairhandel es am besten getroffen - da wird nix zu machen sein.
      Die Beschreibung ist weder originell noch besonders gestaltet wahrscheinlich aus'm Handbuch abgetippt?
      Und sie weichen voneinander ab. Eine ist mehr formatiert als die andere Beschreibung. Es gibt schon kleine Unterschiede......

      Was gibt es da zu ärgern? Was ist daran dreist. Er hat abgeschrieben...... wie oft hast Du es denn schon so gemacht in deinem Leben?
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • ich denke mal 90 Prozent der Texte bei Ebay sind entweder blind abgeschrieben oder nur kopiert.

      Bestes Beispiel ist der Unsinn mit dem "Garantieausschluss nach neuem EU-Recht", der in so ziemlich jeder Auktion zu finden ist.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.