@Löschbert:
Das Ausfüllen eines Antrags auf MB ist gar nicht das Problem, denke, das bekommt auch ein Laie hin. Wenn allerdings eine Rechtsschutzversicherung besteht, dies ohne Selbstbeteiligung, dann würde ich jetzt auch schon einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der den Rest erledigt. Wenn nicht, dann mach es selber, wenn Du sicher bist, wer hier Vertragspartner ist und die Doppelüberweisung zweifelsfrei nachweisen kannst
Oder noch besser, wenn das alles so ist, nimm doch einen RA, wenn der Schuldner bereits in Verzug gesetzt wurde, dann muss er ja eh die Kosten des RA tragen
Dem Laien würde ich aber zu anwaltlicher Unsterstützung raten.
Das Ausfüllen eines Antrags auf MB ist gar nicht das Problem, denke, das bekommt auch ein Laie hin. Wenn allerdings eine Rechtsschutzversicherung besteht, dies ohne Selbstbeteiligung, dann würde ich jetzt auch schon einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der den Rest erledigt. Wenn nicht, dann mach es selber, wenn Du sicher bist, wer hier Vertragspartner ist und die Doppelüberweisung zweifelsfrei nachweisen kannst

Oder noch besser, wenn das alles so ist, nimm doch einen RA, wenn der Schuldner bereits in Verzug gesetzt wurde, dann muss er ja eh die Kosten des RA tragen

Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger