terrarium-shop.com

    • Der ist leider nicht mehr da, man konnte nur auf schreiben gehn, durch näheren Kontakt hab ich dann eine Emailadresse, Adresse und Handynr.
      In Krefeld-Forstwald bekommen. Er hatte mir zwei Wochen vorher schon eine Nr. Geschickt die es nicht gab.
      Er nennt sich J.Ihle. und Albersmann :huh:
      Nachdem was ich alles gelesen habe hab ich ihm angeboten nur per Rechnung die zwei Unterschränke zu kaufen.
      Jetzt hab ich aber auch bissl Angst das ich den falschen beschuldige. ?(
    • Hallo nun sind seit unserer Anzeige bei der Polizei 7 Monate vergangen. Gestern kam dann endlich ein Brief der Staatsanwaltschaft, Verfahren wird eingestellt!
      Das kann doch nicht sein das Betrüger auch noch so unterstützt werden weiter zu machen und keine dementsprechend Strafe bekommen?! Armes Deutschland!!!
    • Frau Kröhan geht es doch sehr gut !

      Frau Kröhan geht es doch wunderbar lebt von Hartz 4 und kann sich sogar ein teures Pferd (Tinker) , Hund und Schweine leisten !!
      Sie lebt immer noch in Wegberg dort wo Sie auch Terrarien gebaut hat ........................
    • Uns was genau hast du mit Frau Kröhan zu tun? Wofür soll diese Info aus dem Privatleben gut sein, für die du dich hier extra registriert hast? Ich würde doch bitten, so etwas per PN auszutauschen, es sei denn, die Infos bringen die Gläubiger wirklich weiter. Das kann ich aber deiner Nachricht so nicht entnehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Scheint ja etwas ruhiger um die Familie Kröhan geworden zu sein.
      Das mit Pferd, Hunden und Schweinen kann ich bestätigen.
      Mein Sohn bekommt immer noch für 2,5 Monate geleistete Arbeit seinen Lohn.
      Beim Arbeitsgericht gab es einen Vergleich, der jedoch von der Fam. Kröhan in keinster Weise eingehalten worden ist.
      Unser Anwalt hat uns davon abgeraten weiterhin zu prozessieren, da die Aussicht von diesen "netten Leuten" jemals einen Pfennig Geld zu bekommen gleich Null ist.
      Jetzt darf mein Sohn auch noch seine Prozeßkostenhilfe zurück zahlen! :wallbash
    • Kosten für das Pferd

      Ja ja
      Geld für ein teures Pferd ist da !! Hufpfleger,Tierarzt neuer Sattel u.s.w dafür hat es letzten Monat noch gereicht und alles persönlich bezahlt von Frau Kröhan ................. Dieses Pferd ist einige Tausend Euro wert !!
    • Da wäre doch glatt die Frage nach der Pfändbarkeit :-) von Pferden

      tierrecht-aktuell.de/index.php…ngsvollstreckung&Itemid=9

      Thor1 schrieb:

      Geld für ein teures Pferd ist da !! Hufpfleger,Tierarzt neuer Sattel u.s.w dafür hat es letzten Monat noch gereicht und alles persönlich bezahlt von Frau Kröhan .................
      Tja, auch ich warte immer noch auf den Abschluß der Privatinsolvenz der Frau Kröhan.
    • Insolvenzverwalter !

      Wir gehen davon aus das der Insolvenzverwalter sowie das Sozialamt nichts davon wissen das monatlich hohe Summen für den Unterhalt eines Pferdes ausgegeben werden.
      Ein neuer Westernsattel für 1859 € extra Anfertigung für das Pferd ........ Tierarzt 322,45 € - Hufpfleger 85€ usw

      Bis vor 2 Wochen liefen alle Papiere noch auf ihren Namen !!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thor1 ()

    • Da Du ja so genaue Zahlen hast, scheinst Du ja sehr genau über alles Bescheid zu wissen. Wieso weis das Sozialamt und der Insovenzverwalter davon noch nichts?
      Ein Schreiben mit den Informationen an die entsprechenden Stelle und Frau Kröhan hat ein Problem mehr am Hals.
    • Mein Link geht nicht mehr!

      Hier eine Kopie:

      Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 88/12
      Über das Vermögen



      der Heidi Kröhan geborene Krahn, geboren 1969, wohnhaft Industriestraße 45, 41844 Wegberg,






      wird
      wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.10.2012, um 17:07 Uhr das
      Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Absatz 1
      EuInsVO) eröffnet.




      Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.08.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.



      Zugleich
      werden die Verfahren 45 IN 88/12 und 45 IN 82/12 und 45 IN 41/12 unter
      Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147
      ZPO).




      Zum
      Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schwarzer,
      Hohenzollernstraße 178, 41063 Mönchengladbach, Telefon: 02161 / 9488880,
      Fax: 0216194888820.




      Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.12.2012 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



      Forderungen
      aus "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" sind, wenn sie als
      solche angemeldet werden, ausdrücklich so zu bezeichnen (§ 302 Nr. 1
      InsO). Darüber hinaus ist der konkrete Sachverhalt substantiiert
      darzulegen, aus welchem sich die Deliktseigenschaft herleitet. Die
      entsprechende Vorprüfungspflicht liegt beim Insolvenzverwalter bzw.
      Insolvenzverwalterin. Den Gläubigern obliegt es selbst, zu prüfen, ob
      ihre Angaben vom Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalterin fehlerfrei
      in die Insolvenztabelle übertragen wurden. Das Insolvenzgericht prüft
      dies in der Regel nur kursorisch.


      Die
      Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
      mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an
      Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
      Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
      Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer
      diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
      daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).




      Wer
      Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
      mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.




      Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).



      Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist


      der 04.01.2013.

      Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen



      • zur Person des Insolvenzverwalters,
      • zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
      • gegebenenfalls:

      - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

      - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

      -
      zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und
      Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),


      - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

      -
      zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§
      160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs
      der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen
      Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem
      anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
      diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die
      Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines
      Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme
      eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder
      Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen
      Rechtsstreits,


      - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),

      - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

      - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).



      Die
      Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden
      spätestens ab dem 13.12.2012 zur Einsicht der Beteiligten auf der
      Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Raum C 205
      niedergelegt.




      Soweit
      der niedergelegte Verwalterbericht den Antrag auf Zustimmung der
      Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
      enthält, haben die Gläubiger Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch
      hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein
      Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die
      Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).




      Ein
      schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
      bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
      Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem
      Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.




      Haben
      Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich
      begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin
      im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.




      Die Schuldnerin hat Restschuldbefreiung beantragt.



      Der
      Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
      bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin
      (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).






      45 IN 88/12

      Amtsgericht Mönchengladbach, 02.10.2012
    • Wir gehen davon aus das der Insolvenzverwalter sowie das Sozialamt nichts davon wissen das monatlich hohe Summen für den Unterhalt eines Pferdes ausgegeben werden.
      Ein neuer Westernsattel für 1859 € extra Anfertigung für das Pferd ........ Tierarzt 322,45 € - Hufpfleger 85€ usw

      Bis vor 2 Wochen liefen alle Papiere noch auf ihren Namen !!!!!


      Ob Frau Kröhan ein Pferd hat oder nicht, interessiert den Insolvenzverwalter nicht. Mit ihrem pfändungsfreien Geld kann Frau Kröhan sich Lebensmittel kaufen, in Urlaub fahren, neue Möbel kaufen, den örtlichen Bahnhofspenner unterstützen, sich ein Pferd kaufen, die Scheine aus dem Fenster werfen oder sonst was mit machen. Auf den pfändungsfreien Teil hat der Insolvenzverwalter keinen Einfluß, daher interessiert das den Insolvenzverwalter nicht.

      Wenn Frau Kröhan Hartz4 bezieht, kann das Pferd jedoch u.U. interessant sein, für das zuständige Jobcenter. Das wäre abzuklären. Schweine hat man im Regelfall nicht in seiner Wohnung. Betreibt sie vielleicht Landwirtschaft ? Falls Ja, wird das dann das Jobcenter auch nicht unbedingt interessieren. Vielleicht bekommt Frau Kröhan auch nur aufstockendes Hartz4 und nicht das volle Hartz4, da die Einkünfte aus der " Landwirtschaft " nicht ausreichend sind um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch Unternehmer und Landwirte haben Anspruch auf Hart4 Leistungen. Wobei die sich durchaus Arm rechnen können um an die Leistungen zu gelangen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"