terrarium-shop.com

    • Wie gesagt er hat das selber auf dein Geschäftspapier geschrieben mit dem Betreff (Anzeige)

      Da ich bei der Bestellung die AGB bestätigt hätte und eine Bestellung gemacht hatte per vorkasse bezahlen angegeben habe.
      Und bis heute nich bezahlt habe. ( habe nicht bezahlt weil ich nach der Bestellung mitbekommen habe das es Betrüger sind!
      Ich sollte den fälligen Betrag bis zum 19.02.2013 Zahlen wenn nicht würden gerichtliche Vorlagen einleiten sovie Schufa!
    • riverside schrieb:

      ich habe mir erlaubt, den einen oder anderen buchstaben zu ergänzen ;)

      Laptop - ich komm mit der Tasta einfach nicht wirklich klar. Deshalb gibts bei mir derzeit Fipptehler im Sonderangebot. ;)

      riverside schrieb:

      wo ich schon dabei war: "wäre" fand ich im letzten satz ein wenig unterwürfig und habe ein "ist" da hingemacht.

      "wäre" heisst: wenn ich denn einen Vorschlag machen würde. Meistens läuft das darauf hinaus, dass meine Vorschläge hinterher eh anders umgesetzt werden - deutlich heftiger. ;)

      piddy87 schrieb:

      Was will er den machen wenn ich garnicht auf sein Scheiß schreiben reagiere?

      Naja zunächst mal habt ihr Vorkasse vereinbart. Du müsstest also zahlen und er danach liefern. Nach dem, was Ihle aber schon an Shops verbrannt hat scheint mir da eine Unsicherheitseinrede nach §321 BGB schon angebracht zu sein.

      piddy87 schrieb:

      Benötige das Terr eh net mehr

      Na wenn das so ist schick ihm eine Mail

      Herzallerliebster Allerwertester Herr Jens Ihle,

      ich widerrufe den Kauf des Terroriums vom 09.08.12.

      Gruß und Kuss
      Ob er die tatsächlich bekommt ist dabei eher unwichtig, relevant ist eher die Tatsache, dass Du davon ausgehen durftest, das sie bei gewöhnlicher Betrachtung der Umstände formgerecht (Textform, §126a BGB, daher Mail) derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, das dieser davon Kenntnis nehmen konnte. Danach kann er sich auf den Kopf stellen und mit dem Arsch Fliegen fangen, aber einen Kaufvertrag einfordern kann er jedenfalls nicht mehr. Das Widerrufsrecht entsteht mit Vertragsschluss, diese ominöse Frist von 14 Tagen von der so oft und gerne die Rede ist, ist lediglich die Frist, nach der das Widerrufsrecht erlischt - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Frist überhaupt beginnt. Und eine der Voraussetzungen ist nun mal im Fernabsatzhandel der Erhalt der Ware durch den Käufer.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • forenuser schrieb:

      Also was war das für ein Schreiben?

      Der übliche Bettelbrief, den alle Betrüger veschicken, wenn ihnen sonst nix mehr einfällt als mit der rechtswidrigen Datenweitergabe an die Schufa zu drohen. Sollte Dir doch klar sein. Ich stimme Dir aber zu, dass es interessant wäre, Jaulihles Verbalabsonderungen mal zu sehen. Muss lustig sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Piddy
      Danke, deine Mail hat uns erreicht. Diese schwachsinnigen und unhaltbaren Einschüchterungsversuche von Ihle kennen wir zu genüge.

      Mach einfach von deinem Widerrufsrecht gebrauch und schick ihm das per Einschreiben mit Rückschein.

      EDIT:
      Zur allgemeinen Belustigung hab ich das anonymisierte Schreiben mal angehangen
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    • aha 8|

      bei dem Terrariumsfritzen ist also das Ausführen des Widerrufsrechtes, welches wie schon von @Löschbert Bastelhamster richtig erkannt, erst dann ausgeführt werden kann, wenn die Ware den Empfänger erreicht, gleichbedeutend mit "Eingehungsbetrug", also dem Bestellen der Ware, ohne Sie bezahlen zu wollen ?

      Wobei der "Eingehensbetrug" bei einer Vorkassezahlung gar nicht funktioniert ? Und wie "Betrug" so üblich, müßte erst einmal Vorsatz nachgewiesen werden, wobei doch nicht einmal ein Versuch erkennbar ist, die fehlende Bonität seitens des K, sich genüßlich aus den Fingern gesogen wird. Laut google-maps gibt es im Nachbarhaus Nr.43 einen (guten?)Advokaten.

      Die Rechtsauffassung und Rechtsauslegungen des Hrn. Ihle würde ich mal mit Spock(Star Treck)kommentieren "faszinierend" :lach:
      "(..)Gestern habe ich in der Abendsendung verkündet, dass ich
      öffentlich Selbstmord begehe. Zugegeben, ein bißchen verrückt, aber ich
      fand plötzlich einfach alles beschissen. Aber vielleicht ist auch nur
      Gott, der Beschissene, daran Schuld? Wir alle wissen nicht, warum wir
      diese Qualen und sinnlosen Erniedrigungen durchmachen müssen. Aber es
      ist vielleicht sehr tröstlich, dass vielleicht einer weiss, dass hier
      alles beschissen ist."
      -Howard Beale-

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fun(k)Taksi ()

    • Fun(k)Taksi schrieb:

      Wobei der "Eingehensbetrug" bei einer Vorkassezahlung gar nicht funktioniert ?

      Doch doch, der funktioniert schon. Halt nur nicht durch den Käufer. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • forenuser schrieb:

      @Piddy
      Danke, deine Mail hat uns erreicht. Diese schwachsinnigen und unhaltbaren Einschüchterungsversuche von Ihle kennen wir zu genüge.

      Mach einfach von deinem Widerrufsrecht gebrauch und schick ihm das per Einschreiben mit Rückschein.

      EDIT:
      Zur allgemeinen Belustigung hab ich das anonymisierte Schreiben mal angehangen
      Danke dann werde ich das mal tun. LG
    • *alte_eule* schrieb:

      Besser wäre es schon, du packst das Wort in einen ganzen Satz. ;)
      Ich tippe mal, piddy meinte schon meinen kompletten "Serviervorschlag". Aber um das mal kurz zu ergänzen: ja das würde auch schon ausreichen, sofern der VK das dem Kunden und damit dem Vetrag zuordnen kann. Weit ausgelegt könnte sogar der freundliche Ablagevorschlag "Schieb Dir deinen Schei**vertrag sonstwohin" als Widerruf aufgefasst werden. Als Anfechtung würde ich das ohne Angabe von Gründen, wieso der VK sich den Vertrag sonstwohin schieben möge nämlich nicht auffassen. "Ohne Angabe von Gründen" ist ja gerade ein Merkmal des Widerrufs, solange das also innerhalb der Widerrufsfrist in Textform geschieht... ;)

      §133 BGB
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Online-Shop: terrarium-shop.com

      Hi,

      ich habe heute auch so eine "Anzeige" im Briefkasten gehabt.
      Lustig ist nur, dass ich das Terrarium am 15.09.2011 erworben habe und den Auftrag per Mail am 17.07.2011 storniert hatte.
      Da ich von dem Shop (damals noch t3rra) nichts gehört habe, dachte ich mir "Schön".

      Und jetzt nach fast 1,5 Jahren wollen die das Geld von mir 8| ?!?
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      riverside schrieb:

      wo ich schon dabei war: "wäre" fand ich im letzten satz ein wenig unterwürfig und habe ein "ist" da hingemacht.

      "wäre" heisst: wenn ich denn einen Vorschlag machen würde. Meistens läuft das darauf hinaus, dass meine Vorschläge hinterher eh anders umgesetzt werden - deutlich heftiger. ;)

      du hast wieder den lustigen teil verschwiegen... ;(

      Herzallerliebster Allerwertester Herr Jens Ihle,

      ich widerrufe den Kauf des Terroriums vom 09.08.12.

      Gruß und Kuss

      da fehlt aber ein komma nach "allerwertester" :lach:

      wär ich der empfänger, ich käme mir so oder so - passend zum "allerwertesten" - verarscht vor ^^.
      nicht wegen des widerrufs an sich, sondern wegen anrede und grußformel.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Eine von Vielen?

      Hallo an Euch,
      auch ich habe gestern dieses tolle dreiseitige Schreiben erhalten. :huh:
      Ausgangssituation war, dass ich mir im März 2012 auf dieser Seite Terrarien angesehen habe. Das ich dabei einen "Vertrag per Vorkasse" abgeschlossen haben soll, kann nicht sein, da ich mich nur informieren wollte.
      Ich wollte eigentlich nicht reagieren, da ich nichts zu widerrufen habe?

      LG
    • Es ist schon sehr auffällig, dass hier vermehrt Kunden aufschlagen, bei denen Herr Ihle Geld aus Verträgen einzutreiben versucht, die Monate und Jahre zurückliegen. Man könnte den Eindruck bekommen, Herr Ihle braucht dringend Geld und versucht es nun auf rechtlich sehr fragwürdige Weise zu erlangen. Besonders amüsant finde ich die Tatsache, dass Herr Ihle hier höchstpersönlich erklärt hat, für Verbindlichkeit vor seiner Shop-Übernahme nicht der richtige Ansprechpartner zu sein, beim Eintreiben von Geld aber diese Differenzierung nicht macht. Das ist im höchsten Maße unseriös, um es zurückhaltend zu formulieren.

      Für alle angeschriebenen Verbraucher gilt: Einmal den Widerruf erklären und eventuell weitere Schreiben fein säuberlich abheften. Beachtet aber, dass bei Anfertigungen nach Kundenspezifikation kein Widerrufsrecht existiert.

      @Tini

      Und wie kommt Herr Ihle an deine Adresse, wenn du dir die Terrarien nur angeschaut hast?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Tini schrieb:

      Ausgangssituation war, dass ich mir im März 2012 auf dieser Seite Terrarien angesehen habe. Das ich dabei einen "Vertrag per Vorkasse" abgeschlossen haben soll, kann nicht sein, da ich mich nur informieren wollte.
      Also vom "nur Informieren" kriegst du keinen Vertrag an die Backe. Windbestäubung ist auch nicht. Auf irgendwas muß sich der Vertrag beziehen, also war da mehr als nur mal gucken. Sonst müßte man ja annehmen, daß Herr Ihle das Telefonbuch per Zufallsgenerator abarbeitet und Verträge erfindet. So bescheuert sind eigentlich nur verzweifelte Call Center-Mitarbeiter.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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