AV-Receiver beschädigt angekommen - Verpackung unzureichend - Verkäufer verweigert Rücknahme

    • AV-Receiver beschädigt angekommen - Verpackung unzureichend - Verkäufer verweigert Rücknahme

      Hallo an alle und schon mal vielen Dank, dass Ihr euch die Mühe macht einem bei solchen Fällen zu helfen.

      Ich habe bei Ebay einen Onkyo AV Receiver gekauft:

      Das Gerät ist gestern angekommen und ist beim Transport beschädigt worden. Die Lautsprecher Schraubterminals sind mitsamt der Rückwand nach innen gedrückt, die obersten Terminals stehen etwas nach oben ab und sind durch die Rückwand nach innen gedrückt. Das Gerät funktioniert zwar. Aber ich denke Folgeschäden (z.B. durch beschädigte Lötverbindungen) sind bei einem solchen, mit Elektronik vollgestopften Gerät, nach solcher Gewalteinwirkung nicht unwahrscheinlich.

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      Das Gerät war in der Schachtel eines anderen Onkyo Receivers verpackt. Da nicht ausreichend groß, hat der Verkäufer die Styropor Rahmen einfach hinten abgebrochen. Die Rückseite des Receivers ist direkt und ohne Polsterung dem Karton angelegen. Irgendwelches zusätzliches Dämmaterial außer den gekürzten Styroporrahmen war nicht im Karton. Das Gerät wiegt 11,4 kg:
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      auf den Milimeter deckungsgleich finden sich Spuren des Gerätes an der Kartoninnenseite:
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      Auch Riefen durch die Terminals:
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      Der Verkäufer lehnt jegliche Verantwortung bzw. die Rücknahme des Gerätes mit der Begründung ab, er habe das Gerät "ordentlich verpackt" und die Schuld würde bei DHL liegen. Er würde sich zwar auch ärgern, wenn er so ein Gerät erhalten würde, aber ich hätte keine Chance, da ich das Paket ja angenommen hätte. (Es war aber von außen gar nicht beschädigt)

      Ich denke hier liegt eindeutig ein Fall von nicht sachgemäßer Verpackung vor und der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis plus die Rückversandkosten zu erstatten. Ich werde das Gerät am Montag zu DHL bringen und Antrag auf Versicherungleistung stellen, aber diese wird zu 100% mit Hinweis auf die Verpackung abgelehnt werden. Zumindest hab ich dann noch eine schriftliche Bestätigung durch DHL.

      Der Verkäufer reagiert schnell auf meine Mails, lehnt aber eine Rücknahme in jedem Fall ab.

      Ich werde die Sache auf keinen Fall auf sich beruhen lassen und wohl meine seit über zehn Jahren nicht genutzte Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

      Muß ich zuvor noch irgendwelche Fristen stellen, oder Einschreiben schicken? Ich stelle mir vor, dass ich nach Ablehnung der Regulierung durch DHL noch genau eine Mail schicke und dann direkt zum Rechtsanwalt gehe.

      PS: so sah die Fernbedienung des Geräts "in sehr gepflegtem Zustand aus einem Nichtraucherhaushalt" aus:
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      verdreckt, oben stumpf durch Millionen feine Kratzern (offensichtlich mit der Scheuerseite eines Spülschwamms gereinigt worden) und mit scharfkantigen Riefen an den Seiten.
      Auch diese Beanstandung konnte er nicht verstehen, da sie für 2 1/2 Jahre Benutzung doch in einem guten Zustand sei. :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von trantor ()

    • Das Angebot wurde lt. Link entfernt und ist nicht verfügbar. Reich doch bitte auch nochmal die Artikelnummer nach.

      Die Fernbedienung ist Nebenkriegsschauplatz und subjektives Empfinden.

      Natürlich ist die Verpackung unzureichend. Wenn dein VK es so nicht glaubt, lass dir das am Montag von DHL schriflich geben, scan es ein und schicke es deinem VK als Beleg zu. Vielleicht zeigt er ja dann Einsicht.

      Ansonsten wird dir nichts übrig bleiben, als den Rechtsweg zu beschreiten.
    • Herzlich Willkommen hier im Forum!



      Die Versandverpackung sieht in der Tat nicht ausreichend aus. Wie man auch sieht, war selbst ein kleiner Stoß, der den Karton von außen nicht beschädigte, für den Inhalt veheerend.
      Die Fernbedienung wäre auch gar nicht mein Fall, aber die lassen wir erstmal außen vor. Wahrscheinlich wurde mal versucht sie zu öffnen.

      Du kannst wie geplant vom VK die Rücknahme des Gerätes und Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten verlangen. Er kann von sich aber auch eine Nachbesserung (Reparatur) des Gerätes anbieten.
      Nachdem er schon die Rücknahme abgelehnt hat, frage ihn doch mal, was er anbietet. Eine Preisreduktion wäre ja von ihm aus auch noch möglich. Ob Du sie annehmen würdest?

      Ansonsten mit Hilfe der RV gleich den RA einschalten, der übernimmt dann für Dich die 'Drecksarbeit', welche auf jeden Fall ein professionelleres Ergebnis liefert, als wenn Du selbst versuchst, gegen Deinen Kontrahenden vorzugehen. Wahrscheinlich würdest Du Dir ohne Anwalt an ihm die Zähne ausbeißen, weil er wahrscheinlich weiß, daß er ohne amtliche Aufforderung erstmal gar nichts tun muß. Erst wenn es doch nach mehr Ärger aussieht, wird er reagieren.
      viribus unitis semper et ubique

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Im Prinzip scheint dieser VK ja durchaus verhandlungsbereit.

      toolhaus.org/cgi-bin/negs?User…Dirn=Received+by&ref=home

      Es kommt häufiger vor, dass ein VK nicht ganz richtig darüber unterrichtet ist, wie er zu verpacken hat und das erst einmal dem Versanddienstleister anlastet.
      Ich finde, du solltest es erst einmal mit der schriflichen Bestätigung von DHL versuchen.

      Du kannst ihn alternativ auch hier ins Forum einladen oder ihm den Link schicken.
    • Hab ihn leider bereits x-mal sachlich angemailt, ihm alle Fotos geschickt, an sein Gewissen appelliert etc.
      Dreht sich völlig im Kreis, da er immer wieder betont das Gerät sei so ausreichend verpackt gewesen und alle Einwände meinerseits ignoriert. Er hat mir auch schon angeraten einen Anwalt zu nehmen (!), da er das Gerät auf keinen Fall zurücknehmen wird.
      Einen Preisnachlass finde ich nicht akzeptabel, da der Schlag durchaus noch Folgeschäden haben kann und ich dann mit einem defekten Gerät dastehe. Er kann das Gerät ja mit dem Schaden korrekt beschrieben wiedereinstellen.

      Schade dass so etwas so laufen muss. Ich habe bisher alle von Empfängern beanstandeten Verkäufe zurückgenommen, auch wenn ich mir sicher war, dass sie nicht schadhaft sein konnten. "Im Zweifelsfall für den Käufer" ist meine Einstellung.

      Hat von euch schon mal jemand den Rechtsweg bestritten und gewonnen. Wie läuft das ganze ab?
    • Ich fürchte, du wirst hier niemanden finden, der das Szenario persönlich durch hat.

      Du hattest uns bisher nicht gesagt, dass er dir schon selbst geraten hat, doch zum Anwalt zu gehen.

      In dem Fall hast du natürlich Recht, wenn du direkt mit der schriftlichen Stellungnahme durch DHL, dem Ausdruck der Auktion, dem gesamten bisherigen Schriftverkehr und den Fotos da vorstellig werden möchtest.
      Aus den Rückmeldungen Betroffener in solchen Fällen ergibt sich, dass die VK sich dann doch einsichtig zeigen und es nicht mehr auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen wollen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich fürchte, du wirst hier niemanden finden, der das Szenario persönlich durch hat.

      Du hattest uns bisher nicht gesagt, dass er dir schon selbst geraten hat, doch zum Anwalt zu gehen.

      In dem Fall hast du natürlich Recht, wenn du direkt mit der schriftlichen Stellungnahme durch DHL, dem Ausdruck der Auktion, dem gesamten bisherigen Schriftverkehr und den Fotos da vorstellig werden möchtest.
      Aus den Rückmeldungen Betroffener in solchen Fällen ergibt sich, dass die VK sich dann doch einsichtig zeigen und es nicht mehr auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen wollen.
      Ist doch eigentlich absurd, mir zu raten ich solle tatsächlich einen Anwalt bemühen (hatte ihm dies bereits angedroht, da er für keine Argumente zugänglich war). Aber es scheint sich hier wohl allein um ein Kräftemessen zu handeln.
      Schade, das verdirbt einem doch den Spaß am Gebrauchthandel. X(

      Aber nochmals zu meiner ursprünglichen Frage:

      Muss ich dem VK noch irgendwelche Fristen setzten? Muss irgendwelcher Papierschriftverkehr erfolgen? Oder kann ich ihn nach Begutachtung des Schadens durch DHL letztmalig per eMail zur Rücknahme auffordern und dann direkt zum RA?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von trantor ()

    • Er hat ja schon alles abgelehnt. Weitere Fristen erübrigen sich und sind lediglich eine Sache deines Gewissens und guten Willens, ihn doch noch billiger davon kommen zu lassen.

      Mit deiner RV solltest du abklären, ob die auch Internethandel einschließt und dir die Bestätigung der Kostenübernahme holen.
      Die Rechnung wird zwar dein VK tragen müssen, nur wenn da nichts zu holen ist, trittst du ( bzw. die Versicherung) erst einmal als Auftraggeber ein.

      Eben weil dieses Risiko besteht, belassen es viele Geschädigte dabei und unternehmen nichts. Es sieht so aus, als spekuliert dein VK auch darauf.


      Natürlich verleiden solche VK einem den Internetkauf. Die meisten sind dennoch ehrlich und behandeln ihre Käufer so, wie sie selbst behandelt werden möchten. Ein intensiver Blick ins Profil gibt meistens Aufschluss, bevor man überhaupt ein Gebot abgibt.
    • Im prinzip kannst du direkt zum Ra gehen. spricht ja nix dagegen der wird dem VK eh erstmal ne frist setzen zur a,äusserung zum fall bzw. rücknahme und dann erst weitere schritte einleiten. ich denke mal das der vk spätestens nach dem RA schreiben einlenken wird.
    • Vielen Dank für eure Hilfe!

      Hat der VK eigentlich irgendeine Chance, trotz der Fotodokumentation, zu behaupten ich hätte das Gerät beschädigt. Da ich es ja ohne Zeugen ausgepackt habe, kann ich schlecht beweisen, dass ich es in diesem Zustand der Verpackung entnommen habe. Die Verpackung spricht ja eigentlich Bände, aber man weiß ja nie...

      Auch habe ich gute Lust ihm schon mal vorneweg für sein Verhalten eine negative Bewertung reinzuknallen. Können mir daraus irgendwelche Nachteile, abgesehen von einer negativen Rachebewertung, entstehen?
    • Siehst du, da sind sie schon, die ersten Bedenken. ;)

      Du weißt ja, bei Gericht und auf hoher See...
      Der Karton ist ja noch vorhanden. Der hat deinen Adressaufkleber, die Fotos sind genauso eindeutig. Das Ding sollte vor jedem Gericht durchgehen wie auf einer freien Autobahn, sofern es dazu kommen sollte, was ich nicht glaube.

      Ein VK kann nicht mehr negativ bewerten. Rachebewertungen gehören der Geschichte an.

      Über eBay hattest du einen von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet? Oder ist eure Auseinandersetzung bisher nur per Kontaktaufnahme erfolgt? Sonst solltest du das nachholen. eBay unternimmt zwar nichts und auch bei PP-Zahlung besteht kein Käuferschutz bei Transportschäden, aber zuviele Meldungen wegen derartiger Vorkommnisse, und dein VK ist seine Mitgliedschaft los.
    • trantor schrieb:

      Hat der VK eigentlich irgendeine Chance, trotz der Fotodokumentation, zu behaupten ich hätte das Gerät beschädigt. Da ich es ja ohne Zeugen ausgepackt habe, kann ich schlecht beweisen, dass ich es in diesem Zustand der Verpackung entnommen habe. Die Verpackung spricht ja eigentlich Bände, aber man weiß ja nie...
      Er könnte das versuchen, aber die Fotos sind schon für Dich. Vielleicht täuscht Dich aber auch Deine Erinnerung und es war doch jemand beim Auspacken dabeigewesen ... :) ... nur für alle Fälle. Aber wenn Du ganz ehrlich bleiben willst, dann gehe wenigstens nicht damit hausieren, daß Du alleine warst.

      trantor schrieb:

      Auch habe ich gute Lust ihm schon mal vorneweg für sein Verhalten eine negative Bewertung reinzuknallen. Können mir daraus irgendwelche Nachteile, abgesehen von einer negativen Rachebewertung, entstehen?
      Bewerte nüchtern und sachlich, wie z.B.: "Verpackung ungenügend. Ware beschädigt. Rückabwicklung verweigert. Rechtsweg folgt". Eine negative Bewertung hat er, alleine schon wegen der Verpackung und deren Folgen, auf jeden Fall verdient, egal was sonst noch passiert. Er als VK kann Dich nicht negativ bewerten, dieses wurde von ebay vor einiger Zeit umgestellt. Ihm bleibt nur die Positivbewertung mit passendem Kommentar und/oder Kommentar auf Deine Bewertung.

      Wie sehr die Artikelbeschreibung den Tatsachen widerspricht, sieht man an den Fotos der Fernbedienung. An diesem Widerspruch sieht man, daß die Sichtweise auf den Verkaufsgegenstand und dessen Beschreibung im Auktionstext bei verschiedenen Personen sehr unterschiedlich sein kann. Dieses Problem hatten wir schon öfter hier. Siehe die Themen unten in meiner Signatur. Ich rate immer wieder, bei allzu blumigen Beschreibungstexten ohne aussagefähige Fotos (auch hier zutreffend), sich ausreichend große, ausgeleuchtete und scharfe Fotos des Auktionsgegenstandes zusenden zu lassen.

      Zum Versandschaden hatten wir vor einiger Zeit dieses Thema hier:
      Beschädigte Ware erhalten, keine Lösung gefunden? Jetzt Mahnbescheid?
      Bilder
      • Onkyo TX-SR606 Receiver absoluetes Top gerät.png

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      viribus unitis semper et ubique
    • Ein Bewertungstext mit Hinweis auf Rechtsmittel widerspricht den Grundsätzen. Der Text wird auf Antrag gelöscht.

      Besonders "gemein" ist da immer der Hinweis auf das Bedauern über so eine Situation, weil das zeigt, dass du im Gegensatz zu deinem Vertragpartner gesprächsbereit warst. Die Anzahl der Buchstaben ist begrenzt.
      Ein Änderungsvorschlag:
      "Leider schlechte Verp.- def. Ware erhalten- keine Rückabwicklung"

      Sollte dein VK dir eine grüne Bewertung mit negativem Text zukommen lassen, kannst du das auch löschen lassen.
    • Vielen Dank für eure Tipps.

      Die Lage ist eigentlich wirklich sehr eindeutig. Werde das dann über den RA regeln. Ist das erste mal in 12 Jahren Ebay, dass ich auf so jemanden gestossen bin. Aber gibt definitiv schlimmere Fälle bei Ebay - also noch eher harmloses Lehrgeld...

      Ich werde euch auf dem laufenden halten
    • Der Verkäufer scheint sich seiner Sache ja sehr sicher zu sein, bzw. will mit dem Rat, einen RA einzusachalten dies auch nochmal untermauern....

      In dem Fall würde ich tatsächlich auch einen RA einschalten, da Du ja tatsächlich auch alles fotomäßig dokumentiert hast und die Lage für dich relativ eindeutig ist.....er hätte so nicht verschicken dürfen und das ist ausschlaggebend, nicht mehr und nicht weniger!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • trantor schrieb:

      Ist doch eigentlich absurd, mir zu raten ich solle tatsächlich einen Anwalt bemühen

      Wieso? Was denkst denn du, wieviele Leute tagtäglich bei ebay mit einem Anwalt drohen, nur um ihre begründeten oder unbegründeten Forderungen durchzusetzen. Meist geht es nur darum, den anderen einzuschüchtern. Der gibt dir damt zu verstehen, dass er sich nicht enschüchtern lässt, sondern frech auf seiner Meinung beharrt. Insofern ab zum Anwalt. Mit allem anderen würdest du dich selber unglaubwürdig machen. Wenn man ein Schreiben eines RA in der Hand hält, hat das eine gaaanz andere Wirklung als das bloße Drohen mit einem Anwalt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • trantor schrieb:

      Dreht sich völlig im Kreis, da er immer wieder betont das Gerät sei so ausreichend verpackt gewesen


      auch DHL hat verpackungsvorgaben, zb das das paket einen sturz aus 1m höhe unbeschadet überleben muss.
      denke mal, das der receiver hinüber ist bzw. zumindest teilweise defekt, wenn der aus 1m auf seine rückseite kracht.
      im tv haben die mal gezeigt, wie solche LKW beladen werden: die pakete werden aus zeitgründen oft geworfen, selten auf die ladefläche getragen...

      PS: bist du dir sicher, das nicht gerade dein bekannter bei dir war zum tee, als du das paket aufgemacht hast?

      als bewertung würd ich schreiben:
      "mies verpackt --> Transportschaden.Vk uneinsichtig,verweigert Rückabwicklung!!!!"
      ohne " " passt es genau rein ;)
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      im tv haben die mal gezeigt, wie solche LKW beladen werden: die pakete werden aus zeitgründen oft geworfen, selten auf die ladefläche getragen...

      Meinst Du denn, die werden vor Ort anders wieder entladen? Ich hab mir das früher in den Semesterferien live angeschaut. Nix Fernsehen. Pakete, die zum werfen zu schwer sind, tritt man auch schon mal über die Ladekante nach unten. Liegt da dann der Schuhkarton des ebay-Verkäufers mit den Kristallgläsern drin und das 20-Kilo-Paket knallt mir der Ecke drauf, ist der Schuhkarton ein zerquetschtes Etwas Altpapier mit ein paar Glaskrümeln drin. Sieht dann etwas schlimmer aus, als ein Auto, über das ein Panzer drübergerollt ist. (He, Herr Bürgermeister, das ist doch kein Panzer, das ist ein gepanzertes Gefechtsfeldfahrzeug. Das ist ein Panzer... Unterschied: grob 50 Tonnen Lebendgewicht) Und bis 10 oder 15 Kilo kann man Pakete immer noch werfen. Hochheben, mit einer Hand drunter, auf die Schulter und dann wie beim Kugelstoßen... Wo das einschlägt sollte nach Möglichkeit sonst nichts zerbrechliches liegen. Und da die 15 Kilo vorwiegend vom Inhalt stammen, weil der Karton selber ja nicht so viel wiegt sollte die Auspolsterung das dann auch noch abfangen können.


      Ich glaub, ich mach doch mal ein Video von meiner Verpackungsprüfung, wenn hier ein neuer Mitarbeiter im Versand anfängt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.