Verkäufer hat Ausreden, da Artikel offensichtlich zu günstig ausgelaufen ist...

    • Verkäufer hat Ausreden, da Artikel offensichtlich zu günstig ausgelaufen ist...

      Hallo und guten Abend allerseits, hier mal wieder eine eigene Sache, die ich nicht unkommentiert stehen lassen mag.

      [ebay='Zur Auktion !','']220802084489[/ebay]

      Diese Auktion lief normal aus, ich habs nicht mal gemerkt, da ich geboten hatte und dann raus war, länger bevor das Angebot beendet war....Ehrlich gesagt hab ich auch nicht damit gerechnet, dass ich diesen Artikel ersteiger, da mein Höchstgebot noch weit unter dem von mir durch andere beobachteten und ausgelaufenen Auktionen gedachten Preis lag...

      Als ich das dann nach zwei Tagen (Angebotsende 26.06.11) sah, hab ich auch gleich die Mail des Verkäufers gesehen...


      Hallo, tut mir furchtbar leid, aber ich habe gerade erfahren, dass mein geschiedener Mann den Reiterhof meiner Tochter im Freundeskreis verschenkt hat. Da gab es innerhalb der Familie ein Missverständnis! Ich hoffe, Sie haben noch nicht bezahlt und bitte Sie vom Kauf zurückzutreten! MfG.


      Ich hab das mal ein paar Minuten investiert und nachgedacht...aber das kam mir schon sehr als Ausrede....ich hab mir die Bewertungen angesehen und festgestellt, dass eine Auktion, ebenfalls von Schleich zwei Tage vorher beendet wurde und auch bewertet wurde. Warum also hat der Ex diese Sachen nicht mitverschenkt ?.....

      Ich also dies geschrieben:


      Nunja, hier ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und offen gesagt weiß ich nicht, warum Sie die Auktion erst auslaufen lassen und dann plötzlich darauf kommen, dass Ihr Mann die Sachen verschenkt hat. Ich denke, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, dass Ihnen der Preis einfach zu niedrig war. Holen Sie das Verschenkte einfach wieder zurück oder beschaffen Sie ein änliches Paket. Meine Tochter rechnet fest mit dem Reiterhof und freut sich schon sehr. Mit freundlichen Grüßen....


      dann...

      Hallo, der Reiterhof ist so wie er beschrieben wurde nicht mehr vorhanden, und ich habe keine Möglichkeit einen gleichwertigen zu beschaffen. Ich entschuldige mich für meinen Fehler der durch ein Kommunikationsproblem mit meinem geschiedenem Mann entstanden ist. Von einem zu niedrigen Angebot kann keine Rede sein! Ich bitte Sie um Verständnis. MfG...


      Ich bin ja oft nicht so, aber das kam mir alles sehr komisch vor...ausserdem bin ich ehrlich, ich wollte dieses Teil, weil meine Tochter sich das so sehr wünschte, würde es also auch drauf ankommen lassen....

      also ich:

      Hallo, leider werden Sie dann wohl mit Ihrem Mann reden müssen, denn ich werde auf den Artikel bestehen, nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt steht mir der Artikel so oder gleichwertig zu. Dann muss Ihr Mann eben Ersatz beschaffen oder wie auch immer, bei EBay gibts diese Dinge ja auch zu kaufen. Ihr Mann hat die anderen Schleichartikel, die Sie vor kurzem verkauft haben (für einen angemessenen Preis) ja auch nicht verschenkt, merkwürdiger Zufall. Aber ob das nun stimmt oder nicht ist nicht mein Problem. Bitte finden Sie schnellstmöglich eine Lösung.


      Nach einer kurzen Internetrechersche habe ich die Nummer der Verkäuferin herausgefunden...nach langer Überlegung habe ich dort angerufen....ein Mann ging ran :)

      Ich habe mich kurz entschuldigt und die Situation geschildert....dann habe ich gefragt, ob er denn nun der Ex sei...er fiel aus allen Wolken und war natürlich nicht der Ex...auch der Bauernhof stand noch da....ich habe weiter erzählt und auch gesagt, dass ich auf mein Recht aus dem Kaufvertrag bestehe. Der Mann, der ja nun mal ihr Ehemann ist und auch mit ihr zusammen wohnt sagte, er würde mit ihr reden...er fände das auch nicht richtig, so wie es glaufen wäre....

      nun habe ich gedacht ....schön, sie bekommt Ärger...ich meinen Artikel.....

      ein paar Stunden später eröffnete Sie einen Fall bei eBay:

      eBay 30.06.11 um 16:38:38 MESZ


      Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Anderer Grund.
      Weitere Informationen des Verkäufers: Aus den genannten Gründen bitte ich den Käufer die Transaktion abzubrechen!


      Ich:

      0221- -------------xxxx 30.06.11 um 17:18:56 MESZ


      Ich lehne den Abruch der Transaktion ab. Sie haben mein Geld, ich möchte meine Ware. Ihr Mann hat mir
      versichert nicht der EX zu sein und auch keine Ware verschenkt zu haben. Für dieses Gespräch gibt es
      zwei Zeugen. Es ist schon recht dreist wie Sie sich verhalten. Vorsorglich mache ich Sie darauf
      aufmerksam, dass die Unterlagen bereits meinem Rechtsanwalt vorliegen. Wenn die Ware nicht bis zum
      07.07.11 bei mir ankommt, werde ich das Mandat erteilen. Näheres dazu später. MfG


      eBay:

      eBay 30.06.11 um 17:18:57 MESZ


      Dieser Fall ist geschlossen. Der Käufer hat die Anfrage des Verkäufers, diese Transaktion zu beenden, abgelehnt.


      Danach habe ich nochmal ein Einschreiben/Einwurf abgeschickt, wo alle Einzelheiten zur Sache aufgelistet waren und auch nochmals den Hinweis auf die Fristsetzung wie oben beschrieben....

      Dann einen Tag später folgende Mail:

      Hallo, ich werde mich nun bemühen den Reiterhof wieder zu beschaffen. Das kann aber einige Tage dauern. Das Geld ist eingegangen. MfG...


      Übermorgen ist die Frist abgelaufen....nach so viel Dreistigkeit werde ich auch dran bleiben....das Gespräch mit dem Mann habe ich auf der Arbeit geführt und meine beiden Kolleginnen waren Zeugen, da über Lautsprecher gesprochen wurde :)

      Für mich ist die Sache klar, aber wie denkt ihr darüber.....hör mir gerne eure Meinung an :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ganz ehrlich: Ich würde mich genauso ärgern wie du, aber angesichts des Preises herunterschlucken und eine ganz fette Rote abgeben.

      Oder: Da du ja einen sehr kurzen Dienstweg hast, kannst du die Sache auch durchziehen. Die Rote sollte aber so oder so abgegeben werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Rechtlich gesehen hast du wohl anspruch darauf. Ich denke auch mal, nach dem Mailverlauf das es zu günstig war.(Kenne ähnlichen Fall, den ich mal mit einem Modellbausatz hatte.)

      Ich persöhnlich hätte für knapp 40€ zwar kein Fass aufgemacht, alerdings kann ich auch nicht beurteilen wie man das aus Eltern Sicht dann sehen würde.
    • Oder: Ein dezenter Hinweis auf unser Forum und den Thread hat manchmal Wunder bewirkt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ganz kurz noch zur Roten: Ich habe in meinem Einschreiben geschrieben, dass ich mich gerne gütlich einigen würde wenn möglich und auch davon absehe, eine Rote zu erteilen, wenn der Artikel innerhalb der gesetzen Frist ankommt....

      Demnach habe ich diese auch noch nicht abgegeben...

      Mit dem Preis hast Du Recht, allerdings läge der Kaufpreis für diese Sache/n neu bei ca. 180 Euro, gebraucht in der Regel bei ca. 70 - 100 Euro (eBay)....demnach ist der Aufwand meiner Meinung nach gerechtfertigt, da die ganze Geschichte ja offensichtlich auf einer Ausrede aufgebaut ist, weil der Verkaufspreis aus mir unerklärlichen aber glücklichen Gründen so niedrig ausfiel.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Der Hinweis auf diesen Thread, darum hab ich den unter anderem auch gestartet, erfolgt am 07. diesen Monats, wenn das Teil nicht da ist....dann noch eindezenter Hinweis dazu, dass die Sache an RA Mörger übergeben wurde und gut ist....den Rest regelt er dann....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Spätestens nach dem Telefonat mit dem Mann hätte ich schriftlich eine klar datierte Nachfrist gesetzt mit dem Hinweis, dass ich nach Ablauf einen Ersatzkauf tätigen werde und ihr die Mehrkosten in Rechnung stelle.

      Sie hält ihr Profil seit Anbeginn sauber. Das gäbe die erste Rote, damit sie nicht auf die Idee kommt, nochmal auf so einen guten Rat aus dem Bekanntenkreis zu hören.
    • Spätestens nach dem Telefonat mit dem Mann hätte ich schriftlich eine klar datierte Nachfrist gesetzt mit dem Hinweis, dass ich nach Ablauf einen Ersatzkauf tätigen werde und ihr die Mehrkosten in Rechnung stelle.


      Genau das hab ich ja getan :D

      Sie hält ihr Profil seit Anbeginn sauber. Das gäbe die erste Rote, damit sie nicht auf die Idee kommt, nochmal auf so einen guten Rat aus dem Bekanntenkreis zu hören.


      Richtig, jedoch will ich mir das Ding noch offen halten, weil ich die Hoffnung habe, dass sie sinnvollerweise noch einlenkt ohne, dass ich meinen Anwalt beauftragen muss.....die Unterlagen liegen tatsächlich schon da....ich bin keiner von denen, die da nur androhen ;)
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    • engelchen, ich habe auch nicht angenommen, dass du ankündigst, ohne Taten folgen zu lassen. ;)

      Ganz ehrlich, auch bei Einlenken hat sie max eine neutrale Bewertung verdient. Allein der Versuch ist "strafbar".
      Mit mir kann man ganz bestimmt über alles reden - aber man sollte nie versuchen, mich zu belügen. Da werd ich komisch.
    • engelchen schrieb:

      Ganz kurz noch zur Roten: Ich habe in meinem Einschreiben geschrieben, dass ich mich gerne gütlich einigen würde wenn möglich und auch davon absehe, eine Rote zu erteilen, wenn der Artikel innerhalb der gesetzen Frist ankommt....

      Wenn das Teil kommt, würd ich dann auch nur ne neutrale geben. Irgendwie hat das ja auch mit der eigenen Glaubwürdigkeit zu tun.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Nachdem Du Dir in diesem Fall sehr viel Mühe gegeben hast ist die Sachlage natürlich klar, und ich bin mir ziemlich sicher, dass Du das Teil ein bis zwei Tage nach Ablauf der von Dir gesetzten Frist haben wirst.

      Ich hätte mir die Mühe vermutlich nicht gemacht, aber ich kann durchaus verstehen, dass Du Dich da im Sinne Deiner Tochter engagierst und dafür kämpfst, Dein gegebenes Versprechen ihr gegenüber einzuhalten.

      Vielleicht hättest Du der Verkäuferin noch die Chance lassen sollen, ihr Gesicht zu wahren (indem Du ihr "vorgeworfen" hättest, dass sie Ihren Ex-Mann möglicherweise falsch verstanden hätte und Du von ihm erfahren hättest, dass er das Ding noch nicht ganz verschenkt hätte), so dürfte ihr das Ganze ziemlich peinlich sein ...

      Aber aus meiner Sicht hast du alles versucht, um die Sache zu einem gütlichen Ende zu bringen, ohne Dein Interesse aus den Augen zu verlieren und bist natürlich vollkommen im Recht.

      Wenn Du das Teil dann hast, verzichte einfach darauf, zu bewerten und freu Dich drauf, dass Du Deiner Tochter eine Freude machen kannst :)
      In den nächsten Wochen, in denen Du nicht bewertest, wird die VK dann eine ungemütliche Spannung erleben, in der sie die Negative erwartet, vielleicht sogar herbeisehnt, damit die Sache endlich abgeschlossen ist. Je länger Du das dann herauszögerst ... :D
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Hmmm,
      was mich mal interessieren würde du sagtest du hättest 2 zeugen die haben per lautsprecher mit gehört wurde der telefonpartner eigentlich über das mithören informiert ??? wenn nein denke ich mal haben sich deine zeugen erledigt, weil telefongeheimnis nun ja sollte dem so sein kannste wohl mit nem längeren rum geeierre rechnen falls der gegenüber das weiss.
      mir pers. wäre die zeit zu schade für so eine aktion rot und gut is shon die nerven.
    • senseman schrieb:

      was mich mal interessieren würde du sagtest du hättest 2 zeugen die haben per lautsprecher mit gehört wurde der telefonpartner eigentlich über das mithören informiert

      Klar hat sie drauf hingewiesen, das haben die beiden Zeugen schliesslich schon gehört, bevor sie den Lautsprecher eingeschaltet hat. Wenn Du "vom Fach" bist geht Dir der Satz "Ich schalt' mal auf laut" in Fleisch und Blut über. Ist fast so wie der bedingte Reflex, beim Fernsehen nach der Zappingmaschine zu greifen, sobald etwas ertönt das einen Werbeblock einleiten könnte.

      Da der Nicht-Exmann damit den Nachweis geliefert hat, dass das Teil auch nicht "anderweitig abhanden gekommen" ist wird die VK in dem Fall nicht um die Lieferung herumkommen. Schliesslich hat die VK auch geschrieben, ihr geschiedener Mann hätte das Ding in der Familie anderweitig verschenkt. Das ist per Mail belegt. Im Streitfall wäre der also als Zeuge zu laden und bei der Vernehmung zur Person stellt sich dann raus, dass der gar nicht ihr Geschiedener ist. Zumindest noch nicht - wie sich das entwickelt, nachdem er am Telefon so einen Mist verzapft hat, bleibt abzuwarten. ;)

      Wenn also die VK nicht mal eben eine Zeitmaschine parat hat und die Fakten im Nachhinein durch vorzeitige Scheidung ihrer Darstellung in der Mail anpasst sehe ich da in einem streitigen Verfahren ziemlich schlechte Chancen für sie. Da sind die zwei Zeugen des Telefonats allenfalls noch eine zusätzliche Verzierung aussen an der Beweislage.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Im Streitfall sind die gar nicht mal mehr nötig.
      1. Kaufvertrag besteht.
      2. VK versucht, mit der Aussage "geschiedener Ehemann hat verschenkt" den KV anzufechten/widerrufen oder was auch immer, zumindest die Lieferung zu verweigern
      3. Diese Aussage ist ja offensichtlich falsch. Insofern ist auch ihr Begehren lt. 2. hinfällig, ergo KV nach 1. weiterhin von Bestand.

      Einfach mal abwarten, ob sich die Sache nicht bereits erledigt hat und das Teil vielleicht schon auf dem Postweg ist. Am Ende spekulieren wir doch hier im Moment über ungelegte Eier.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • So, nun ist ja heute, zumindest bis 24:00 Uhr dann die von mir gesetzte Frist abgelaufen, ein Paket kam heute nicht, dass noch eins kommt, also heute, ist unwahrscheilich :lach:

      Nun habe ich mir folgendes überlegt, ich werde noch heute meinerseits einen Fall eröffnen, falls das sorum noch möglich ist, denke aber schon. Dann werde ich noch bis Montag warten, wenn dann bis Mittags kein PB bei mir war, werde ich meinen Anwalt beauftragen, die Forderung durchzusetzen.

      Die Sache mit dem Telefon....naja, ich halte mich mal zurück....jedenfalls hab ich mit dem Ehemann gesprochen, der weder der Ex-Mann ist, noch was von einem weiß und auch keinen Schleich Bauernhof verschenkt hat. Das ist Fakt. Sicher würde da in diesem Punkt Aussage gegen Aussage stehen, allerdings ist sowas ja auch immer nachvollziehbar, wenn es darauf ankommen würde.

      Ich bin mal mutig und box mich durch, ob ich am Ende gewinne oder verliere....ihr werdet es miterleben ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das kannste alles auch noch am Montag machen. ich bin mir ziemlich sicher, dass sie "aus gekränkter Eitelkeit" das Teil zwei Tage später abschickt und Du es voraussichtlich Samstag (Montag, wenn bei Dir Samstag nicht ausgeliefert werden sollte) in den Händen hältst.

      Wäre sehr viel stressfreier ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Ich habe versucht einen Fall zu eröffnen, dies ist offensichtlich nicht mehr möglich, da der von ihr eröffnete Fall schon geschlossen wurde....Manko eBay ! Egal...ich hab ihr nun noch eine Nachfrist für die Übersendung der Versendungs-ID bis Montag Mittag 12:00 Uhr gegeben. Ich denke, das ist fair....dies aber mit dem Hinweis, dass das meine letzte Mahnung/Warnung vor Abgabe an den Rechtsanwalt ist.

      Ich bin auch kein Korinten-Kaker, aber das Ding ist ein Geschenk für mein Kind (fürs Zeugnis) und muss her....neu würde das mit allem drum und dran sicher 160 Euro kosten....ausserdem ist die Sache von Anfang an auf einer Lüge aufgebaut gewesen....da bin ich dann gerne Prinzipienreiter....sonst läuft es ja immer so weiter....das kann ja auch nicht sein !

      Ich habe sie nochmals darauf hingewiesen, dass die dann entstehenden Kosten zu ihren Lasten fallen, sie hat noch morgen, Samstag und Montag um das Paket auf der Post oder sonstwo aufzugeben....das sollte reichen, dann ist Schluss mit lustig....

      Ich bin friedlich, höflich und sicher nicht böse, aber doof bin ich auch nicht....wer verkauft, das bei eBay ab einem Euro, der muss nunmal auch mit sowas rechnen. Immer nur Nachgeben macht keinen Gutmenschen sondern einen Dummmenschen aus mir. Ich tu ihr ja nicht weh, ihr wird nichts passieren, wenn Sie mir das Teil schickt....ist eben so, ich würde/müsste das ja auch machen, wenn der Fall andersrum gelagert wäre.....

      ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger