Arbeitsspeicher für Notebook ersteigert und defekte per Post erhalten

    • Arbeitsspeicher für Notebook ersteigert und defekte per Post erhalten

      Hallo Gemeinde,

      folgender Fall beschäftigt mich:

      vor einiger Zeit habe ich zwei Riegel Arbeitsspeicher für meinen Notebook ersteigert. Nach dem ich diesem per Post Standard Brief erhalten habe, musste ich leider feststellen, dass diese defekt sind. Der Verkäufer hat natürlich das Argument: "hat vor dem Versand noch funktioniert", ja und einen versicherten Versand gab es nicht.

      hier die Artikelnummer: 170615227259

      was kann man hier noch tun?

      Lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn im Bewerungsprof. sieht es so aus, also währe ich nicht der erste :-/


    • Gute Idee, das mit dem Anwalt für € 14,27 - mach mal und berichte anschliessend, was bei rausgekommen ist ... :D

      mal im Ernst: Bist halt reingefallen, und offenbar bei ihm noch nicht mal als erster (schon ein wenig peinlich, was?). Passiert. Ist ärgerlich. Aber was willst Du jetzt groß rummachen? Wegen dem bisschen Kleingeld??? Du kannst ihm nicht mal irgendwas wie Vorsatz oder auch nur, dass die Dinger schon vor dem Versand defekt waren, nachweisen.

      Rot bewerten, damit andere warnen und abhaken.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Drapondur schrieb:

      Rot bewerten, damit andere warnen und abhaken.

      Hat er bereits getan und zwar vor 3 Monaten. Die Auktion ist dann noch ein paar Wochen älter. Was zu diesem Zeitpunkt schon fast unmöglich wäre, ist jetzt absurd.

      Wieso kommst du nun nach so langer Zeit auf den Gedanken, rechtliche Schritte einzuleiten, lieber Themenstarter? Mal ganz angesehen von der Summe, um die es hier geht....
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Betrag ist in der Tat relativ gering und eine Rechschutzversicherung deckt die Kosten sowieso ab. Die negative Bewertung hat er schon erhalten, aber soll man tatsächlich solche eBayer ungestraft davon gehen lassen?! Wie gesagt, ich war anscheinende nicht der erste und er machts wieder. Wenn keiner dagegen vorgeht, dann wird wohl noch einer dran glauben müssen.
      Also Chancen sind nicht die besten, Mist....
    • eBay_Nutzer schrieb:

      Wie gesagt, ich war anscheinende nicht der erste und er machts wieder.

      Wie kommst du zu der Einschätzung? Er hat in fünf (!) Jahren inkl. deiner nur drei Bewertungen als Verkäufer erhalten. Da war zwar eine neutrale vor fünf Jahren dabei, weil angeblich die Ware nicht funktionierte, aber daraus noch etwas ableiten zu wollen, führt doch wirklich zu weit.

      Und im Ernst: Wenn er gewusst hätte, dass die Ware defekt ist, dann wäre dies ein lupenreiner Betrug. Wer begeht wegen 15 € eine Straftat?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nun ja man könnte sich auch mal die Frage stellen warum man denn dann auf sollche Auktionen bietet oder warum fragt man nicht nach vers. versand ??? usw. und desweiteren da privat zu privat verkauft wurde bist du nun mal in der beweispflicht das der speicher vor versand defekt war viel spass beim beweisen :(.
    • Im Zweifel kauft man Arbeitsspeicher als neu beim gewerblichen Händler und auch die zieren sich gern bei reklamierten RAMs, wobei bei Neuware die Herstellergarantie in Anspruch genommern werden kann. Gebrauchte Arbeitsspeicher sind sowie ein eigen Ding. Was bei dem einen jahrelang gut funktionierte, geht bei dem nächsten ums Verecken nicht. Kann sein, daß dem VK die Dinger weggestorben sind und bevor er sie selbst in die Tonne haut, gibt er sie für 14 Eus nochmal zum Entsorgen weiter. Den Vorwurf der Vorsätzlichkeit kann man machen aber nicht beweisen. Der Aufwand lohnt bei dem Kleckerbetrag nicht. Und nach einem Vierteljahr nach der Aktion sollte man den Verlust wie ein Mann ertragen.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Und nach einem Vierteljahr nach der Aktion sollte man den Verlust wie ein Mann ertragen.

      Oder bereits längst abgehakt und ad acta gelegt und vergessen...
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.