Gruss an Kundige
wenn ein Angebot eingestellt wird, bringt Ebay Käufer und Verkäufer zusammen. Falls es zum Abschluss zur Laufzeit des Angebots kommt, erhält Ebay seine Provision von ca 9%
Wenn aber das Angebo ausläuft könnte doch der Käufer sich nachträglich noch an den V wenden und den Kauf "aussergerichtlich" nachverhandeln und abschliessen. Wie sieht es dabei aus mit dem Provisionsanspruch von Ebay? Die Provision wäre doch eigentlich auch fällig bei einem späteren Abschluss oder? wie ist das Ebay-rechtlich geregelt?
wenn ein Angebot eingestellt wird, bringt Ebay Käufer und Verkäufer zusammen. Falls es zum Abschluss zur Laufzeit des Angebots kommt, erhält Ebay seine Provision von ca 9%
Wenn aber das Angebo ausläuft könnte doch der Käufer sich nachträglich noch an den V wenden und den Kauf "aussergerichtlich" nachverhandeln und abschliessen. Wie sieht es dabei aus mit dem Provisionsanspruch von Ebay? Die Provision wäre doch eigentlich auch fällig bei einem späteren Abschluss oder? wie ist das Ebay-rechtlich geregelt?