Ebay Provision

    • Ebay Provision

      Gruss an Kundige

      wenn ein Angebot eingestellt wird, bringt Ebay Käufer und Verkäufer zusammen. Falls es zum Abschluss zur Laufzeit des Angebots kommt, erhält Ebay seine Provision von ca 9%

      Wenn aber das Angebo ausläuft könnte doch der Käufer sich nachträglich noch an den V wenden und den Kauf "aussergerichtlich" nachverhandeln und abschliessen. Wie sieht es dabei aus mit dem Provisionsanspruch von Ebay? Die Provision wäre doch eigentlich auch fällig bei einem späteren Abschluss oder? wie ist das Ebay-rechtlich geregelt?
    • Geht es Dir hier um irgendeinen praktischen Fall (wie könte der wohl aussehen ???) oder willst Du eine rein theoretische Diskussion anstossen?

      Solange ebay nix davon mitbekommt, ist die Sache ohnehin obsolet.

      Und wenn sie es mitbekommen, haben sie null rechtliche Handhabe. Was sie machen können, ist die entsprechenden Mitglieder vom Handel zukünftig auszuschliessen (dazu haben sie das Recht, ohne Angabe von Gründen).

      Aber ob die dazu die Zeit haben, sich um solche seltenen Fälle (die im Vergleich mit den regulär laufenden Transaktionen wohl nicht messbar sind) zu kümmern bzw. ob sich dieser Aufwand rechnen würde, wage ich zu bezweifeln.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Hmmm....

      Wie Eule schon sagt: die Möglichkeit, ebay mitzuteilen, dass man mit dem Käufer einen Preisnachlass ausgehandelt hat, ist bei ebay nicht vorgesehen.

      ebay-AGB §5 Ziff.2, letzter Satz: Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.

      Und dort heisst es: Die Provision richtet sich nach der Höhe des Verkaufspreises laut Angebotsende.

      Halte ich für recht eindeutig geregelt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ....und seitens EBay auch richtig, denn woher sollten die von späteren Aushandlungen wissen, bzw. wer sagt denen, dass das auch so ist ? Da könnte ja dann tatsächlich jeder kommen...man hat ja auch über eBay Möglichkeiten, einen Preis vor Abschluss der Auktion auszuhandeln....ZB durch Beendung an den Höchstbietenden oder durch Sorfortkauf....evt. dann noch durch Preisvorschlag....alles was nachher kommt ist von der AGB ausgeschlossen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      (...)alles was nachher kommt ist von der AGB ausgeschlossen !
      Naja - bis auf die komplette Rückabwicklung. Aber wir wollen hier ja niemanden auf Gedanken bringen, nüch? :whistling:

      Früher übrigens, so in grauer Vorzeit - also so lang her, dass es nur noch denen erinnerlich ist, die auch noch den Laserpointer live erlebt haben - gab es eine Funktion, mit der man im Nachhinein eine Preisminderung und damit eine Provisionsteilgutschrift an ebay melden konnte. Aber das war zu einer Zeit, als bei ebay noch an das Gute im Menschen geglaubt wurde und dass ein ehrliches, offenes Umfeld das Beste aus den Menschen herausholen kann. Ja, stimmt - irgendwann hatten wir auch mal 'nen Kaiser... ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()

    • nouvaleur schrieb:

      Gruss an Kundige

      wenn ein Angebot eingestellt wird, bringt Ebay Käufer und Verkäufer zusammen. Falls es zum Abschluss zur Laufzeit des Angebots kommt, erhält Ebay seine Provision von ca 9%

      Wenn aber das Angebo ausläuft könnte doch der Käufer sich nachträglich noch an den V wenden und den Kauf "aussergerichtlich" nachverhandeln und abschliessen. Wie sieht es dabei aus mit dem Provisionsanspruch von Ebay? Die Provision wäre doch eigentlich auch fällig bei einem späteren Abschluss oder? wie ist das Ebay-rechtlich geregelt?
      Ich frage mich eher, wer denn mit sich handeln lässt bei ebay?
    • Wirklich bekannt sind die Nachverhandler bei Gebrauchtwagen.

      Es kann genauso in anderen Bereichen sein, dass ein Mangel vom VK nicht erkannt und entsprechend nicht beschrieben wurde, der den Wert einer Ware senkt, den Artikel aber nicht grundsätzlich unbrauchbar macht. In so einem Fall werden Preisminderungen besprochen.