Nächster Schritt einer Rückabwicklung

    • Nächster Schritt einer Rückabwicklung

      Hallöchen zusammen!
      Bräuchte mal bitte eure Hilfe. Der Fall ist ähnlich dem Thread "Kann es sein, das automatisch mit einer Falleröffnung das Geld bei PayPal eingefroren wird ?".

      Mir erschließt sich einfach nicht, wie der Ablauf bei Rückabwicklung gehen soll, intuitiv ist da wirklich garnichts ?( ?(

      Ich bin der private VK der Auktion mit der Artikelnummer: 140567216775. Käufer mosert an dem Ührchen völlig unberechtigterweise rum. Vermute einfach nur, daß ihm die Uhr nicht gefällt.
      Mir ist es zu blöd einen Kauf zu erzwingen und habe ihm natürlich die Rückabwicklung angeboten :!:

      Daraufhin macht er einen Fall bei eBay auf, ich stimme der Rückabwicklung zu und PayPal "friert" das Geld ein. Jetzt hat der Käufer die Uhr zurückgeschickt und wenn ich den eBay-Fall aufmache, ist mir überhaupt nicht klar,
      wer nun was zu tun hat :?: :?:
      Ihm das Geld per PayPal überweisen, geht nicht, weil ich nicht rankomme! Ich kann den Fall auch nicht schließen! Muß der Käufer als nächstes was tun :?:
      Meine Güte, ist das schlecht gemacht, es handelt sich doch hier um einen Standardprozeß...

      Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
      Dugena
    • Also mir würde da nun schon eine Antwort einfallen: Erstatte den Betrag aus dem Anteil deines Paypal-Guthabens, der nicht eingefroren ist.

      Aber ich gebe Dir recht, wenn Du sagst, das kann's ja nun auch wieder nicht sein.

      Aus dem Grund habe ich jetzt eben mal den User paypal webhilfe (ein Paypal-Mitarbeiter) kontaktiert mit der Bitte, zu dieser Frage hier eine Antwort zur allgemein dafür vorgesehenen Vorgehensweise zu schreiben. Denn meiner Ansicht nach müsste Paypal ein im Rahmen eines Disputes eingefrorenes Guthaben für die Rückerstattung im Rahmen dieses Disputes freigeben.

      Eine Möglichkeit sehe ich noch: der Käufer hat Dir ja vermutlich die Uhr zurückzuschicken und das gegenüber Paypal durch den Zustellbeleg (NICHT den Einlieferungsbeleg, siehe Paypal-AGB) nachzuweisen, bevor er sein Geld bekommt. Eventuell wartet Paypal auch auf den Beleg, bevor sie die Kohle auftauen. Wenn's das ist - tja, dann ist dein Käufer jetzt erst mal am Zug.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()

    • Danke für die Antworten!

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Also mir würde da nun schon eine Antwort einfallen: Erstatte den Betrag aus dem Anteil deines Paypal-Guthabens, der nicht eingefroren ist.
      Aber ich gebe Dir recht, wenn Du sagst, das kann's ja nun auch wieder nicht sein.
      Wie Du schon geahnt hast, möchte ich den Betrag nicht aus meinem restlichen PayPal-Guthaben begleichen, denn dieses hat nichts mit der Transaktion zu tun. Außerdem wüßte ich dann nicht, wann und wie ich das Geld wieder "auftauen" kann :?: :!:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Denn meiner Ansicht nach müsste Paypal ein im Rahmen eines Disputes eingefrorenes Guthaben für die Rückerstattung im Rahmen dieses Disputes freigeben.
      Genau so würde ich das auch sehen. Eigentlich ist der Prozeß an dieser Stelle ziemlich simpel: ich bestätige den ordnungsgemäßen Rückerhalt der Uhr, dann kann PayPal sogar automatisch das Geld an den Käufer zurückerstatten.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Eine Möglichkeit sehe ich noch: der Käufer hat Dir ja vermutlich die Uhr zurückzuschicken und das gegenüber Paypal durch den Zustellbeleg (NICHT den Einlieferungsbeleg, siehe Paypal-AGB) nachzuweisen, bevor er sein Geld bekommt. ...
      Warum so kompliziert? Ich kann doch einfach den Erhalt der Ware bestätigen!


      Liebe Grüße
      Dugena
    • Dugena schrieb:

      Warum so kompliziert? Ich kann doch einfach den Erhalt der Ware bestätigen!

      Weil das in der Käferschmutzrichtlinie von Paypal so drinsteht. Ziffer 5.2 und 59 Euro dürfte über der Schmerzgrenze von Paypal liegen.

      Sag jetzt nicht, Du hast die Paypal-AGB nicht komplett gelesen und verstanden, bevor Du dir bei denen einen Account zugelegt hast.

      So kompliziert aus 'nem ganz einfachen Grund: das ist ein Standardprozess. In deinem Fall kann man ja nun davon ausgehen, dass Du den Erhalt dann auch bestätigen wirst. Vorausgesetzt, Du erhältst was. Gibt aber mit Sicherheit auch VK die auf die Idee kommen könnten, wenn sie den Erhalt bestätigen müssen, genau das nicht zu tun, damit die Kohle solange gefrostet bleibt, bis PP sie fristgemäß wieder freigibt.

      Was den Rest angeht hast Du recht. Dass Du das aus anderem Guthaben erstatten sollst kann schon mal gar nicht sein. Also ist jetzt Dein Käufer am Zug. Rücksenden und belegen. Fertig.


      Jetzt warten wir mal, was Paypal dazu meint. Benachrichtigt habe ich sie ja.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.